Wer ein Eigenheim in Nordrhein-Westfalen besitzt, steht früher oder später vor der Aufgabe, das Haus energetisch zu modernisieren. Heizungsaustausch, Dämmung, Fensteraustausch, Photovoltaik – die Investitionen summieren sich schnell auf 50.000 bis 200.000 Euro. Ohne Förderung wäre das für viele Hauseigentümer kaum zu stemmen.
Die NRW.BANK bietet mit ihrer Eigentumsförderung Modernisierung eine der attraktivsten Modernisierungsförderungen Deutschlands: bis zu 220.000 Euro Förderdarlehen, fünf zinsfreie Jahre, danach 0,5 Prozent über 25 Jahre und obendrauf ein Tilgungsnachlass von 25 bis 50 Prozent. Damit lassen sich auch umfangreiche Sanierungen wirtschaftlich abbilden.
Die folgenden Abschnitte zeigen, wer 2026 anspruchsberechtigt ist, welche Maßnahmen gefördert werden und wie der Antrag bei der NRW.BANK läuft.
Was ist die NRW.BANK Modernisierungsförderung?
Die Eigentumsförderung Modernisierung ist ein zinsverbilligtes Förderdarlehen mit Tilgungsnachlass für Hauseigentümer in NRW. Träger ist das Land NRW, abgewickelt über die NRW.BANK. Sie ist Teil der NRW-Wohnraumförderung.
Anders als reine Bundesprogramme fördert die NRW.BANK auch dann, wenn keine vollständige BEG-Effizienzstufe erreicht wird. Damit ist sie attraktiv für Hauseigentümer, die ihr Haus schrittweise modernisieren wollen.
Schrittweise Sanierung möglich
Die NRW.BANK akzeptiert auch Einzelmaßnahmen wie nur Heizungsaustausch oder nur Dämmung. Bei der KfW-Förderung 261 ist hingegen oft die Erreichung eines kompletten Effizienzhaus-Standards erforderlich. Die NRW.BANK ist damit oft praktikabler.
Förderfähige Maßnahmen
Die NRW.BANK fördert ein breites Spektrum an Modernisierungsmaßnahmen.
- Wärmedämmung von Außenwänden, Dach, Kellerdecke
- Heizungsmodernisierung (Wärmepumpe, Pellet, Fernwärme, Hybrid)
- Fenster- und Außentürenaustausch (3-fach-Verglasung)
- Photovoltaik und Solarthermie auf Dach oder Fassade
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Barrierefreie Anpassungen (Bad, Türen, Aufzug, Rampen)
Kein Maßnahmenbeginn vor Zusage
Auch hier gilt: Wer vor der Förderzusage Aufträge an Handwerker vergibt oder Material bestellt, verliert den Anspruch. Erst nach schriftlicher Zusage durch die NRW.BANK darf konkret beauftragt werden.
Konditionen 2026
| Parameter | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Maximaler Kreditbetrag | bis 220.000 Euro | einkommensabhängig |
| Zinsbindung | 30 Jahre Festzins | kein Anpassungsrisiko |
| Zinssatz Jahr 1 bis 5 | 0 Prozent | zinsfreie Anfangsphase |
| Zinssatz ab Jahr 6 | 0,5 Prozent p. a. | für weitere 25 Jahre |
| Tilgung | 2 Prozent jährlich | auf den Darlehensbetrag |
| Mindestdarlehen | 5.000 Euro | Finanzierung bis 100 Prozent der Kosten |
| Tilgungsnachlass | bis zu 50 Prozent | einkommensabhängig |
| Mindestinvestition | 10.000 Euro | pro Maßnahme |
| Selbstnutzungspflicht | 15 Jahre | grundbuchlich |
Mit BAFA-Zuschuss kombinieren
Beim Heizungstausch greift die Bundesförderung: seit dem 21. Juli 2026 30 Prozent Grundförderung auf förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro, dazu 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen bis zu 40 Prozent Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 beziehungsweise 80 Prozent. Antragsreihenfolge: erst der Bundeszuschuss, dann das Landesdarlehen für den Rest.
Wie beantrage ich die Förderung?
- 1
Sanierungsfahrplan erstellen
Beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten aus der dena-Liste. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist Voraussetzung für viele Folgeförderungen und wird vom BAFA bezuschusst.
- 2
Einkommen mit dem Chancenprüfer testen
Die NRW.BANK stellt online den Chancenprüfer bereit, mit dem sich vorab prüfen lässt, ob das Haushaltseinkommen innerhalb der Grenzen der Wohnraumförderung liegt. Das spart einen aussichtslosen Antrag.
- 3
Antrag bei der Bewilligungsbehörde einreichen
Zuständig ist die Stadt- oder Kreisverwaltung, nicht die Hausbank. Eingereicht werden Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Sanierungsfahrplan, Kostenvoranschläge und Eigentumsnachweis.
- 4
Förderzusage abwarten
Bearbeitungsdauer 6 bis 12 Wochen. Erst nach der Zusage darf die Modernisierung beginnen oder Material bestellt werden.
- 5
Modernisieren und Nachweis erbringen
Nach Abschluss der Modernisierung reichen Sie Endabrechnung, Fachunternehmererklärungen und Energieausweis ein. Der Tilgungsnachlass wird dem Restkapital gutgeschrieben.

Häufige Fragen zur NRW.BANK Modernisierung
Wie hoch ist die NRW.BANK-Modernisierungsförderung 2026?
Für Anträge mit Bewilligung bis zum Stichtag 2026 stehen Familien mit kleinem bis mittlerem Einkommen Förderdarlehen bis zu 220.000 Euro mit über 30 Jahre festem Zins zur Verfügung. Der Tilgungsnachlass kann bis zu 50 Prozent betragen, wenn ambitionierte energetische Standards erreicht werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind energetische Modernisierungen (Dämmung, Fenster, Heizung, Photovoltaik, Wärmepumpe), barrierefreie Anpassungen, Einbruchschutz und allgemeine Werterhaltung. Eine Kombination mehrerer Maßnahmen ist möglich und führt häufig zu höheren Tilgungsnachlässen.
Wie sind die Konditionen genau?
Das Darlehen liegt in den ersten fünf Jahren bei 0 Prozent Sollzins, danach bei 0,5 Prozent jährlich für weitere 25 Jahre. Der Zins ist über die gesamten 30 Jahre festgeschrieben. Getilgt wird mit 2 Prozent jährlich, finanziert werden bis zu 100 Prozent der Kosten, mindestens 5.000 und höchstens 220.000 Euro.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum in NRW mit kleinem bis mittlerem Einkommen. Die Einkommensgrenzen orientieren sich am NRW-Wohnraumförderungsgesetz. Familien mit Kindern werden bevorzugt gefördert. Die Selbstnutzung muss mindestens 15 Jahre fortgeführt werden.
Kann ich mit der KfW kombinieren?
Ja. Die NRW.BANK-Modernisierung lässt sich mit den KfW-Programmen 261 (BEG Wohngebäude), 358 (Ergänzungskredit) und mit BAFA-Zuschüssen für Heizungstausch (bis 70 Prozent) kombinieren. Eine optimale Kombination kann die Sanierungskosten erheblich reduzieren.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der Bewilligungsbehörde vor Ort, also bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, nicht über die Hausbank und nicht direkt bei der NRW.BANK. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn vorliegen, ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus, sofern er nicht vorab genehmigt wurde. Beratung der NRW.BANK unter 0211 91741-4500.
Verwandte Förderungen
Verwendete Quellen
- NRW.BANK: Eigentumsfoerderung Modernisierung
- Ministerium fuer Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW
Stand 31. Juli 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.
