Zwei Dinge werden bei diesem Programm regelmäßig falsch verstanden. Erstens ist es nicht einkommensfrei, es gilt sehr wohl eine Grenze. Zweitens finanziert es keine Vollkosten, sondern höchstens die Hälfte des Vorhabens.
Wer das einkalkuliert, bekommt einen soliden Baustein: Förderzins mit Zinsbindung über die volle Laufzeit, wahlweise bis 35 Jahre. Gerade die durchgehende Zinsbindung ist am freien Markt kaum zu bekommen.
Die folgenden Abschnitte zeigen die Konditionen, die Einkommensgrenzen im Detail, die neue Umschuldungsoption und die Abgrenzung zu den anderen NRW.BANK-Programmen.
Konditionen 2026
| Parameter | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Finanzierungsanteil | bis 50 Prozent | der förderfähigen Investitionskosten |
| Sollzins | ab 3,85 Prozent p. a. | Spanne bis 4,94 Prozent, Stand 30. Juli 2026 |
| Laufzeit | 10 bis 35 Jahre | frei wählbar |
| Zinsbindung | gesamte Laufzeit | Ausnahmen nur in Einzelfällen |
| Einkommensgrenze Einpersonenhaushalt | 75.000 Euro | zu versteuerndes Jahreseinkommen |
| Einkommensgrenze Mehrpersonenhaushalt | 100.000 Euro | zu versteuerndes Jahreseinkommen |
| Erhöhung je Kind unter 18 | 20.000 Euro | auf die jeweilige Grenze |
| Tilgungszuschuss | keiner | reine Zinsverbilligung |
Die Zinsspanne folgt der Laufzeit: Zehn Jahre liegen am unteren Rand, 35 Jahre am oberen. Weil die NRW.BANK den Zins in der Regel über die gesamte Laufzeit festschreibt, kaufen Sie mit dem höheren Satz eine Planungssicherheit, die eine klassische Baufinanzierung mit zehnjähriger Zinsbindung nicht bietet.
Welche Einkommensgrenze gilt für mich?
Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen, nicht das Bruttoeinkommen. Zwischen beiden liegen Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge, weshalb die Grenze in der Praxis großzügiger wirkt, als sie klingt.
- Einpersonenhaushalt: höchstens 75.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen
- Mehrpersonenhaushalt: höchstens 100.000 Euro
- Je Kind unter 18 Jahren: 20.000 Euro zusätzlich auf die jeweilige Grenze
- Beispiel: Paar mit zwei minderjährigen Kindern kommt auf 140.000 Euro
Über der Grenze? Dann die Gebäudesanierung prüfen
Die NRW.BANK.Gebäudesanierung kommt ohne Einkommensprüfung aus und geht bis 150.000 Euro. Sie finanziert allerdings nur Sanierungsmaßnahmen an bereits vorhandenem Eigentum, nicht den Erwerb.
Was ist neu bei der Umschuldung?
Das Programm lässt inzwischen auch die Umschuldung bestehender Wohnbaudarlehen zu. Wer vor Jahren zu hohen Konditionen finanziert hat und jetzt in die Anschlussfinanzierung geht, kann den Förderkredit dafür einsetzen, sofern die Einkommensgrenze eingehalten wird.
Nicht für bestehende NRW.BANK-Darlehen
Ein laufendes Darlehen der NRW.BANK lässt sich nicht in dieses Programm überführen. Die Umschuldung funktioniert nur mit Darlehen anderer Institute.
Welches NRW.BANK-Programm passt wann?
| Programm | Wofür | Einkommensgrenze |
|---|---|---|
| NRW.BANK.Wohneigentum | Bau, Kauf, Umschuldung | 75.000 bzw. 100.000 Euro |
| NRW.BANK.Gebäudesanierung | Sanierung, Barrierereduzierung, PV | keine |
| Eigentumsförderung Modernisierung | Sanierung mit Tilgungsnachlass | ja, mit Bindungsfrist |
Wer kauft und anschließend saniert, kombiniert sinnvollerweise NRW.BANK.Wohneigentum für den Erwerb mit den Bundeszuschüssen für die Sanierung. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dort 30 Prozent Grundförderung beim Heizungstausch auf förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro, dazu 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen bis zu 40 Prozent Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 beziehungsweise 80 Prozent.
Wie beantrage ich den Kredit?
- 1
Einkommensgrenze prüfen
Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen, nicht das Bruttoeinkommen. Ein Paar mit zwei Kindern unter 18 kommt auf eine Grenze von 140.000 Euro, ein Single ohne Kinder auf 75.000 Euro.
- 2
Finanzierungslücke berechnen
Das Programm deckt höchstens die Hälfte der förderfähigen Kosten. Klären Sie mit der Hausbank frühzeitig, wie die zweite Hälfte aus Eigenkapital und Bankdarlehen zusammenkommt.
- 3
Hausbank ansprechen
Der Antrag läuft ausschließlich über eine durchleitende Bank. Sie prüft die Bonität und reicht den Antrag bei der NRW.BANK ein.
- 4
Zusage vor Vertragsabschluss abwarten
Erst nach der schriftlichen Zusage darf der Kaufvertrag unterschrieben oder der Bauauftrag erteilt werden. Ein danach gestellter Antrag wird abgelehnt.
- 5
Auszahlung abrufen
Nach Zusage rufen Sie die Mittel über die Hausbank ab, bei Neubauten in der Regel in Teilbeträgen nach Baufortschritt.
Die Hausbank entscheidet mit
Die NRW.BANK verbilligt den Zins, das Kreditrisiko trägt die durchleitende Bank. Sie entscheidet nach eigenen Maßstäben über die Bonität. Eine Absage der Hausbank ist deshalb keine Absage der NRW.BANK, ein zweites Institut kann anders entscheiden.

Woran Anträge scheitern
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen überschreitet die Grenze von 75.000 beziehungsweise 100.000 Euro.
- Der Kaufvertrag war vor der Zusage unterschrieben.
- Die Finanzierung der zweiten Hälfte der Kosten steht nicht.
- Umgeschuldet werden soll ein bestehendes Darlehen der NRW.BANK.
- Die Immobilie wird nicht selbst genutzt.
Häufige Fragen zu NRW.BANK.Wohneigentum
Gibt es bei NRW.BANK.Wohneigentum eine Einkommensgrenze?
Ja. Einpersonenhaushalte dürfen höchstens 75.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben, Mehrpersonenhaushalte höchstens 100.000 Euro. Je Kind unter 18 Jahren steigt die Grenze um 20.000 Euro. Wer darüber liegt, weicht auf die NRW.BANK.Gebäudesanierung aus, die ohne Einkommensprüfung auskommt, dafür aber nur Sanierungen finanziert.
Wie hoch ist der Kredit?
Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Es handelt sich also nicht um eine Vollfinanzierung, die zweite Hälfte muss aus Eigenkapital oder einer weiteren Finanzierung kommen. Der Sollzins liegt zum 30. Juli 2026 zwischen etwa 3,85 und 4,94 Prozent, abhängig von der Laufzeit.
Welche Laufzeiten und Zinsbindungen gibt es?
Laufzeiten von 10 bis 35 Jahren. Der Zinssatz wird in der Regel für die gesamte Laufzeit festgeschrieben, Ausnahmen sind selten. Das nimmt das Zinsänderungsrisiko vollständig aus der Finanzierung, kostet dafür aber etwas mehr als eine kurze Zinsbindung am freien Markt.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Bau und Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums in Nordrhein-Westfalen. Neu ist die Möglichkeit, bestehende Wohnbaudarlehen umzuschulden. Ausgenommen davon sind bestehende Darlehen der NRW.BANK selbst, die lassen sich nicht in das Programm überführen.
Gibt es einen Tilgungszuschuss?
Nein. NRW.BANK.Wohneigentum ist eine reine Zinsverbilligung ohne Tilgungsnachlass. Der Kredit wird vollständig zurückgezahlt. Wer Zuschüsse sucht, prüft die einkommensabhängige Eigentumsförderung des Landes oder die Bundesprogramme.
Wo stelle ich den Antrag?
Über das Hausbankverfahren, also über Ihre Sparkasse, Volksbank oder Geschäftsbank, die den Antrag an die NRW.BANK weiterleitet. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Als Beginn zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags beziehungsweise des Kaufvertrags.
Verwandte Förderungen
Verwendete Quellen
- NRW.BANK: Produktseite NRW.BANK.Wohneigentum mit tagesaktuellen Konditionen
- NRW.BANK: Übersicht Wohneigentum gestalten
- KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude, Konditionen ab 21. Juli 2026
Zinsangaben mit Stand 30. Juli 2026. Verbindlich ist allein die Auskunft der NRW.BANK beziehungsweise Ihrer Hausbank.
