Wohnen Aktualisiert Mai 2026

NRW.BANK.Gebäudesanierung 2026 – bis 150.000 Euro für energetische Sanierung ohne Einkommensgrenze

Auf einen Blick

Mit NRW.BANK.Gebäudesanierung erhalten Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums in NRW einen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro ohne Einkommensgrenze für die energetische Sanierung. Laufzeit bis 35 Jahre, 100 Prozent Auszahlung. Förderfähig sind Wärmedämmung, Heizungstausch, Fenster, PV und Barrierefreiheit. Antrag über die Hausbank.

Hausdaemmung NRW
Daemmung der Hausfassade in NRW: Hauptmassnahme der NRW.BANK.Gebäudesanierung. Bild: KI generiert

Die energetische Sanierung des Eigenheims rechnet sich langfristig durch sinkende Heizkosten und steigenden Immobilienwert. Trotzdem schrecken viele Eigentümer vor den hohen Investitionskosten zurück, die bei umfassender Sanierung schnell 50.000 bis 200.000 Euro erreichen.

Die NRW.BANK bietet mit dem Programm Gebäudesanierung einen Förderkredit ohne Einkommensgrenze, der Eigentümern in NRW eine attraktive Finanzierung ermöglicht. Anders als die einkommensabhängige Modernisierungsförderung steht dieses Programm allen Eigentümern offen, unabhängig vom Verdienst.

Die folgenden Abschnitte zeigen, was 2026 förderfähig ist und wie der Antrag läuft.

Was ist die NRW.BANK.Gebäudesanierung?

NRW.BANK.Gebäudesanierung ist ein zinsverbilligter Förderkredit für die energetische Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums in NRW. Anders als die einkommensabhängige Eigentumsförderung Modernisierung gibt es hier keine Einkommensgrenze und keine zusätzlichen Tilgungszuschüsse. Dafür ist das Verfahren einfacher und der Kredit für alle Eigentümer offen.

Vereinfachte Förderung

Anders als bei der einkommensabhängigen Modernisierung gibt es keine Tilgungsnachlass-Boni und keine 15-jährige Selbstnutzungsbindung. Der Kredit muss vollständig zurückgezahlt werden, der Vorteil liegt in den günstigen Zinsen.

Förderfähige Maßnahmen

  • Wärmedämmung von Außenwänden, Dach, Kellerdecke
  • Fenster- und Außentürenaustausch (3-fach-Verglasung)
  • Heizungsmodernisierung (Wärmepumpe, Pellet, Hybridheizung)
  • Photovoltaikanlagen mit oder ohne Stromspeicher
  • Barrierefreie Anpassungen
  • Sicherheitsausstattung (Einbruchschutz)

Kein Maßnahmenbeginn vor Zusage

Vor der schriftlichen Förderzusage darf weder Material bestellt noch ein Werkvertrag mit Handwerkern abgeschlossen werden. Eine vorzeitige Beauftragung führt zum Verlust der Förderung.

Konditionen 2026

ParameterWertHinweis
Maximaler Kreditbetragbis 150.000 Europro Vorhaben
Auszahlung100 Prozentkein Disagio
Laufzeitbis 35 Jahreflexibel
Zinsbindung5 oder 10 Jahrewählbar
Tilgungsfreie Anlaufjahrebis 5 Jahreoptional
Einkommensgrenzekeinefür alle Eigentümer

Mit BAFA-Zuschuss kombinieren

Beim Heizungsaustausch lohnt der BAFA-Zuschuss von bis zu 70 Prozent. Antragsreihenfolge beachten: BAFA-Zuschuss zuerst, dann NRW.BANK-Kredit für den verbleibenden Eigenanteil.

Wie beantrage ich die Förderung?

  1. 1

    Sanierungsplan erstellen

    Skizzieren Sie die geplanten Maßnahmen und holen Sie Kostenvoranschläge bei mindestens drei Handwerksbetrieben ein.

  2. 2

    Hausbank kontaktieren

    Sparkassen und Volksbanken kennen das NRW.BANK-Verfahren. Die Hausbank prüft Bonität und reicht den Antrag ein.

  3. 3

    Antrag einreichen

    Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Sanierungsplan, Kostenvoranschläge, Eigentumsnachweis.

  4. 4

    Förderzusage abwarten

    Bearbeitungsdauer 4 bis 8 Wochen. Erst nach Zusage Aufträge erteilen.

  5. 5

    Sanierung umsetzen und Nachweis

    Endabrechnung mit Rechnungen einreichen. Auszahlung nach Prüfung.

Photovoltaikanlage Dach NRW
Photovoltaik auf einem NRW-Eigenheim: Auch PV-Anlagen sind Teil der Sanierungsförderung. Bild: KI generiert

Häufige Fragen zur NRW.BANK.Gebäudesanierung

Wie hoch ist die NRW.BANK Gebäudesanierung 2026?

Bis zu 150.000 Euro Förderkredit ohne Einkommensgrenze für Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums in NRW. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent, die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre. Anders als die einkommensabhängige Modernisierungsförderung ist dieses Programm offen für alle Eigentümer.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Förderfähig sind Wärmedämmung, Fenstertausch, Heizungstausch, Photovoltaik, barrierefreie Anpassungen und sonstige werterhaltende Maßnahmen. Das Programm finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Sanierungskosten ab.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Jede volljährige Privatperson mit ausreichender Bonität, die in NRW selbstgenutztes Wohneigentum besitzt. Es gibt keine Einkommensgrenze. Auch Singles und Paare ohne Kinder sind förderfähig. Die Selbstnutzung muss erhalten bleiben.

Welche Konditionen gelten?

Die Zinsen werden taggenau bei Antragstellung verbindlich festgelegt. Die Laufzeit beträgt 4 bis 35 Jahre, die Zinsbindung 5 oder 10 Jahre. Bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre sind möglich. Eine Sondertilgung ist außerhalb der Zinsbindung jederzeit erlaubt.

Wie kombiniere ich mit der KfW?

Eine Kombination mit den BEG-Programmen der KfW (261 Wohngebäude, 358 Ergänzungskredit) ist möglich. Bei Maßnahmen, die einen Effizienzhausstandard erreichen, ist der KfW-Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent attraktiv. Die NRW.BANK Gebäudesanierung ist flexibler als die KfW, weil sie auch Einzelmaßnahmen ohne Effizienzhausziel fördert.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag wird über eine durchleitende Hausbank an die NRW.BANK gestellt. Vor Maßnahmenbeginn muss die schriftliche Förderzusage vorliegen. Sparkassen und Volksbanken in NRW kennen das Verfahren. Eine Vorqualifizierung über das NRW.BANK-Online-Portal beschleunigt den Prozess.

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