Das KfW-Programm "Wohneigentum für Familien – Neubau (300)" ist das zentrale Bundesförderprogramm für Familien, die ein klimafreundliches Eigenheim bauen oder erstmalig erwerben möchten. Es löste das frühere Baukindergeld ab und bietet seitdem zinsgünstige Kredite, die deutlich unter dem Marktniveau liegen.
Das Programm richtet sich ausdrücklich an Familien mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Je mehr Kinder ein Haushalt hat, desto mehr Kredit steht zur Verfügung und desto günstiger sind die Zinsen. Alleinziehende mit Kindern sind ebenfalls förderberechtigt.
Dieser Artikel erklärt, wer KfW 300 beantragen kann, wie viel Kredit möglich ist, welcher Energiestandard erforderlich ist und wie Sie den Antrag stellen.
Kredit nach Kinderzahl: So viel gibt es
Die Förderhöhe beim KfW 300 ist direkt an die Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt geknüpft. Je mehr Kinder, desto mehr Kredit und desto günstiger der Zinssatz:
| Kinder im Haushalt | Max. Kreditbetrag | Einkommensgrenze (zvE) |
|---|---|---|
| 1 Kind | 190.000 Euro | 90.000 Euro |
| 2 Kinder | 230.000 Euro | 100.000 Euro |
| 3 Kinder | 270.000 Euro | 110.000 Euro |
| 4+ Kinder | 270.000 Euro | +10.000 Euro je weiterem Kind |
Maßgeblich für die Anzahl der Kinder ist der Tag der Antragstellung. Kinder, die nach Antragstellung geboren werden, erhöhen den Kreditbetrag nicht mehr rückwirkend.
Voraussetzungen für KfW 300
Das Programm richtet sich an Familien und Alleinziehende, die ein klimafreundliches Eigenheim bauen oder erstmals erwerben. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Mindestens ein minderjähriges Kind (unter 18 Jahre) im Haushalt zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Einhaltung der einkommensabhängigen Grenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen, maßgeblich aus dem Steuerbescheid des vorvergangenen Jahres)
- Neubau oder Erstkauf (Erwerb innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) in Deutschland
- Effizienzhaus-40-Standard (EH 40): Jahresprimärenergiebedarf max. 40 % des GEG-Referenzgebäudes
- Selbstnutzung der Immobilie als Hauptwohnsitz
- Antragstellung vor Vorhabensbeginn über einen KfW-Finanzierungspartner
- Kein Mitglied des Haushalts ist Eigentümer einer anderen Immobilie in Deutschland
Erstimmobilien-Pflicht beachten
Das KfW-Programm 300 setzt voraus, dass kein Mitglied des Haushalts bereits eine andere Wohnimmobilie in Deutschland besitzt oder früher Baukindergeld erhalten hat. Wer bereits Eigentümer ist, ist nicht antragsberechtigt.
Einkommensberechnung: Was ist das "zu versteuernde Einkommen"?
Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Dies ist ein steuerrechtlicher Begriff und unterscheidet sich vom Bruttoeinkommen. Zum Haushalt zählen dabei alle im künftigen Eigenheim wohnenden Personen:
- Ehe- oder Lebenspartner sowie Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft
- Alle im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder
- Alleinziehende und deren Kinder
Steuerbescheid des vorvergangenen Jahres
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem letzten vorliegenden Steuerbescheid. Wer im Jahr 2026 einen Antrag stellt, legt in der Regel den Steuerbescheid für 2024 vor. Dies ist wichtig, wenn sich das Einkommen seit dem Steuerbescheid verändert hat.
Kombination mit anderen Programmen
Das KfW-Programm 300 ist ausdrücklich kombinierbar mit dem allgemeinen Klimakredit und dem klassischen Wohneigentumsprogramm:
- KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau): Bis zu 150.000 Euro zusätzlich für den EH-40-Standard, ohne Einkommensgrenze
- KfW 124 (Wohneigentumsprogramm): Bis zu 100.000 Euro ergänzend ohne Energiestandard-Anforderung
- Landesförderprogramme: Hessen-Darlehen, Z15-Darlehen BW, FamilienWohnen SAB Sachsen – alle kombinierbar
Optimale Kombination: KfW 300 + KfW 297
Viele Familien kombinieren KfW 300 und KfW 297 gleichzeitig. KfW 300 bietet günstigere Zinsen und höhere Beträge für einkommensberechtigte Familien, während KfW 297 die Finanzierung um weitere 150.000 Euro aufstockt. Diese Kombination ist von der KfW im Merkblatt ausdrücklich als Rechenbeispiel dargestellt.
Häufige Fragen zum KfW-Programm 300
Wie viel Kredit bekomme ich über KfW 300?
Die Kredithöhe richtet sich nach der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt. Familien mit einem Kind erhalten bis zu 190.000 Euro, mit zwei Kindern bis zu 230.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 270.000 Euro. Diese Beträge können erheblich höher sein als beim allgemeinen KfW-Kredit 297.
Welche Einkommensgrenze gilt für KfW 300?
Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Bei zwei Kindern liegt sie also bei 100.000 Euro, bei drei Kindern bei 110.000 Euro. Maßgeblich ist das Einkommen aus dem Steuerbescheid des vorvergangenen Jahres.
Welcher Energiestandard ist für KfW 300 erforderlich?
Wie beim Programm KfW 297 ist der Effizienzhaus-40-Standard (EH 40) Pflicht. Das Gebäude muss einen Jahresprimärenergiebedarf von maximal 40 % des GEG-Referenzgebäudes nachweisen. Die Begleitung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten ist erforderlich.
Können Kinder, die abwechselnd bei beiden Elternteilen leben, bei beiden angerechnet werden?
Ja. Kinder, die nach Trennung der Eltern in zwei Haushalten leben, können von beiden Elternteilen zur Erfüllung der Förderbedingungen berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder im jeweiligen Haushalt – unabhängig ob Haupt- oder Nebenwohnsitz – gemeldet sind.
Kann ich KfW 300 mit dem allgemeinen Klimakredit KfW 297 kombinieren?
Ja, beide Programme können parallel beantragt werden. In der Praxis kombinieren viele Bauherren KfW 300 und KfW 297: KfW 300 für den einkommensabhängigen Familienkredit mit besonders günstigen Zinsen, KfW 297 für den ergänzenden Klimakredit. Die Kombination ist von der KfW ausdrücklich vorgesehen.
Was passiert mit der Förderung, wenn ein weiteres Kind geboren wird?
Maßgeblich für die Förderung ist die Situation am Tag der Antragstellung. Wird nach der Antragstellung ein weiteres Kind geboren, ändert sich die Förderhöhe nicht rückwirkend. Es empfiehlt sich daher, den Antrag zu einem Zeitpunkt zu stellen, zu dem die Kinderzahl bereits feststeht oder ein neues Kind bereits erwartet wird.
