In vielen deutschen Städten sind bezahlbare Wohnungen Mangelware. Die Mieten steigen schneller als die Einkommen, und Haushalte mit geringem oder mittlerem Verdienst finden kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Hier setzt der Wohnberechtigungsschein (WBS) an: Er ist der Schlüssel zu öffentlich geförderten Wohnungen, deren Mieten deutlich unter dem Marktniveau liegen.
Sozialwohnungen werden mit staatlichen Mitteln gebaut oder saniert, und im Gegenzug verpflichten sich die Vermieter, diese Wohnungen nur an Personen mit gültigem WBS zu vermieten und eine festgelegte Höchstmiete einzuhalten. Die Mieten liegen typischerweise 30 bis 50 Prozent unter dem örtlichen Mietspiegel.
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, wer einen WBS bekommt, welche Einkommensgrenzen in Ihrem Bundesland gelten, was der Unterschied zwischen WBS Typ 1 und Typ 2 ist und wie Sie den Antrag stellen.
Was ist der Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS), auch Paragraf-5-Schein (§ 5 WoBindG) oder B-Schein genannt, ist eine behördliche Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie die Voraussetzungen für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) erfüllen. Er wird vom zuständigen Wohnungsamt der Gemeinde oder Stadt ausgestellt.
Der WBS ist keine Sozialleistung im eigentlichen Sinne, sondern eine Zugangsberechtigung. Er gibt Ihnen das Recht, sich auf Sozialwohnungen zu bewerben, die ohne WBS nicht angemietet werden dürfen. Die Mieten in diesen Wohnungen sind durch die Förderbedingungen gedeckelt und liegen deutlich unter den marktüblichen Preisen.
Gefördert vs. Gebunden
Man unterscheidet zwischen öffentlich geförderten Wohnungen (mit direkter staatlicher Förderung gebaut) und belegungsgebundenen Wohnungen (bei denen der Vermieter sich vertraglich verpflichtet hat, nur an WBS-Inhaber zu vermieten). Für beide Wohnungstypen benötigen Sie einen gültigen WBS. Der Begriff „Sozialwohnung" umfasst beide Varianten.
Wer bekommt einen WBS?
Der WBS richtet sich an Personen und Haushalte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Diese Einkommensgrenzen sind bewusst so gesetzt, dass nicht nur die Ärmsten, sondern auch Haushalte mit durchschnittlichen Einkommen berechtigt sind. In Hessen beispielsweise sind rund 44,5 Prozent aller Mieterhaushalte theoretisch WBS-berechtigt.
Grundlegende Voraussetzungen:
- Sie sind volljährig (mindestens 18 Jahre alt) und haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland
- Ihr Jahreseinkommen (aller Haushaltsmitglieder) liegt unterhalb der Einkommensgrenze Ihres Bundeslandes
- Sie sind deutsche Staatsangehörige oder ausländische Staatsangehörige mit gültigem Aufenthaltstitel
- Sie sind wohnungssuchend – das bedeutet, Sie haben noch keine Sozialwohnung oder benötigen aus triftigen Gründen eine andere
- Sie können eine Aufenthaltsgenehmigung oder Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Bürger vorweisen
Mehr Berechtigte als gedacht
Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf einen WBS haben. Die Einkommensgrenzen wurden in den letzten Jahren in vielen Bundesländern angehoben. Auch Alleinerziehende, Studierende, Rentner mit kleiner Rente und Familien mit Durchschnittseinkommen können berechtigt sein. Prüfen Sie Ihren Anspruch, bevor Sie ihn ausschließen.
Einkommensgrenzen nach Bundesland (2026)
Die Einkommensgrenzen für den WBS werden von den Bundesländern festgelegt und variieren erheblich. Als Grundlage dient das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nach Abzug von Werbungskosten, Freibeträgen und Abzugsbeträgen. Die folgende Tabelle zeigt die Richtwerte für 2026; in einigen Bundesländern wurden die Grenzen zum Jahreswechsel angehoben.
| Bundesland | 1 Person | 2 Personen | Je weitere Person |
|---|---|---|---|
| Bund (Grundlage) | 20.520 Euro | 24.600 Euro | + 5.740 Euro |
| Bayern | 22.600 Euro | 34.000 Euro | + 6.540 Euro |
| Berlin | 20.520 Euro | 24.600 Euro | + 5.740 Euro |
| Hamburg | 20.520 Euro | 24.600 Euro | + 5.740 Euro |
| Hessen | 22.600 Euro | 34.000 Euro | + 6.540 Euro |
| NRW | 22.210 Euro | 32.400 Euro | + 6.130 Euro |
| Baden-Württemberg | 20.520 Euro | 24.600 Euro | + 5.740 Euro |
Die Tabelle zeigt Richtwerte. Viele Bundesländer gewähren zusätzliche Freibeträge, zum Beispiel für Kinder, Alleinerziehende, Schwerbehinderte oder Pflegebedürftige. Dadurch können die effektiven Einkommensgrenzen deutlich höher liegen als die Grundwerte. Erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Wohnungsamt nach den für Sie geltenden Grenzen.
Einkommensberechnung ist komplex
Das maßgebliche Einkommen für den WBS wird nach einem eigenen Schema berechnet und ist nicht identisch mit dem Bruttoeinkommen oder dem zu versteuernden Einkommen. Es werden Werbungskostenpauschalen, Freibeträge für Kinder, Alleinerziehende und bestimmte Sozialleistungen abgezogen. Lassen Sie die Berechnung im Zweifel vom Wohnungsamt vornehmen, bevor Sie sich selbst ausschließen.
WBS Typ 1 und WBS Typ 2 – Was ist der Unterschied?
In einigen Bundesländern (insbesondere Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein) wird zwischen zwei WBS-Typen unterschieden, die unterschiedliche Einkommensgrenzen und Mietpreise bieten:
| Merkmal | WBS Typ 1 (normaler WBS) | WBS Typ 2 (besonderer WBS) |
|---|---|---|
| Einkommensgrenze | Bis 100 % der Landesgrenze | Bis ca. 60 % der Landesgrenze |
| Miethöhe | Sozialmietbindung (günstig) | Noch stärkere Mietbindung (sehr günstig) |
| Verfügbarkeit | Mehr Wohnungen verfügbar | Weniger, aber besonders günstig |
| Zielgruppe | Haushalte mit geringem Einkommen | Haushalte mit sehr geringem Einkommen |
| Verfügbar in | Allen Bundesländern | Nur in einigen Bundesländern |
Wenn Sie die Einkommensgrenze für den WBS Typ 2 einhalten, erhalten Sie Zugang zu beiden Wohnungstypen: sowohl zu Wohnungen mit Typ-1-Bindung als auch zu den besonders günstigen Typ-2-Wohnungen. In Bundesländern, die nicht zwischen den Typen unterscheiden, gibt es nur einen einheitlichen WBS.
Wohnungsgröße im WBS festgelegt
Der WBS legt auch die maximale Wohnungsgröße fest, für die Sie berechtigt sind. Die Richtwerte variieren nach Bundesland, liegen aber typischerweise bei 50 m² für eine Person, 65 m² für zwei Personen und 80 m² für drei Personen. Für jede weitere Person kommen etwa 10 bis 15 m² hinzu. Kinder unter einem bestimmten Alter teilen sich in manchen Bundesländern ein Zimmer.
WBS beantragen – Schritt für Schritt
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie beim Wohnungsamt (auch Amt für Wohnungswesen) Ihrer Gemeinde oder Stadt. In Großstädten gibt es oft eigene WBS-Stellen in den Bezirksämtern.
- 1
Zuständiges Wohnungsamt ermitteln
Suchen Sie online nach „Wohnungsamt" oder „Wohnberechtigungsschein" und Ihrem Wohnort. In Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München gibt es bezirkliche Anlaufstellen. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular und eine Übersicht der benötigten Unterlagen.
- 2
Unterlagen zusammenstellen
Sie benötigen: Personalausweis oder Aufenthaltstitel aller Haushaltsmitglieder, aktuelle Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Rentenbescheide, BAföG-Bescheid, Steuerbescheide), Meldebescheinigung, Geburtsurkunden der Kinder und gegebenenfalls Nachweise über Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit.
- 3
Antrag ausfüllen und einreichen
Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Geben Sie alle Haushaltsmitglieder, deren Einkommen und die gewünschte Wohnungsgröße an. Reichen Sie den Antrag persönlich, postalisch oder in vielen Kommunen auch online ein. In der Regel ist die Beantragung kostenlos.
- 4
Bearbeitung und Bescheid
Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Kommune zwei bis sechs Wochen. Das Wohnungsamt prüft Ihr Einkommen und stellt den WBS aus, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Im WBS stehen die maximale Haushaltsgröße und die zulässige Wohnungsgröße in Quadratmetern.
- 5
Aktiv auf Wohnungssuche gehen
Mit dem WBS in der Hand bewerben Sie sich bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und privaten Vermietern von Sozialwohnungen. In einigen Städten gibt es zentrale Vergabestellen oder Online-Portale für Sozialwohnungen. Bedenken Sie, dass der WBS nur ein Jahr gültig ist und danach erneuert werden muss.
WBS und Wohngeld kombinieren – doppelt profitieren
Der Wohnberechtigungsschein und das Wohngeld sind zwei unabhängige Instrumente, die sich gegenseitig ergänzen. Sie können in einer Sozialwohnung leben und gleichzeitig Wohngeld beziehen. In der Praxis bedeutet das:
WBS senkt die Grundmiete
Durch den WBS erhalten Sie Zugang zu Wohnungen mit gebundener, deutlich niedrigerer Miete. In vielen Städten liegen die Mieten für Sozialwohnungen 30 bis 50 Prozent unter dem Marktniveau. Dies reduziert Ihre Wohnkosten bereits erheblich.
Wohngeld reduziert die verbleibende Belastung
Auch bei einer günstigen Sozialmiete kann der verbleibende Mietanteil für Haushalte mit geringem Einkommen eine Belastung sein. Wohngeld übernimmt einen Teil dieser Restbelastung und senkt damit die tatsächlich aus eigener Tasche zu zahlende Miete weiter.
Kein Ausschluss untereinander
Anders als bei Bürgergeld und Wohngeld gibt es zwischen WBS und Wohngeld keinen Ausschluss. Sie können beide Instrumente gleichzeitig nutzen. Die Sozialmiete wird als Grundlage für die Wohngeldberechnung herangezogen.
Tipp: Auch an Kinderzuschlag denken
Familien mit Kindern, die einen WBS haben und Wohngeld beziehen, sollten auch den Kinderzuschlag prüfen. In Kombination können WBS, Wohngeld und Kinderzuschlag den Bedarf an Bürgergeld vollständig ersetzen und damit die strengeren Mitwirkungspflichten des Bürgergelds vermeiden. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Wohngeldbehörde oder der Familienkasse beraten.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein
Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?
Grundsätzlich kann jede Person einen WBS beantragen, deren Jahreseinkommen die landesspezifische Einkommensgrenze nicht überschreitet. Alleinlebende dürfen bundesweit meist nicht mehr als rund 20.520 Euro netto pro Jahr verdienen, wobei die genaue Grenze je nach Bundesland variiert. In vielen Bundesländern sind 40 bis 50 Prozent der Mieterhaushalte theoretisch WBS-berechtigt.
Wie lange ist ein WBS gültig?
Ein Wohnberechtigungsschein ist in der Regel ein Jahr gültig. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit keine passende Sozialwohnung gefunden haben, müssen Sie einen neuen WBS beantragen. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch, Sie müssen einen neuen Antrag mit aktuellen Unterlagen stellen.
Was ist der Unterschied zwischen WBS Typ 1 und WBS Typ 2?
Der WBS Typ 1 (auch „normaler WBS" oder „Einkommensschein") berechtigt zum Bezug öffentlich geförderter Wohnungen mit regulärer Sozialmietbindung. Der WBS Typ 2 richtet sich an Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen (oft unter 60 Prozent der normalen Einkommensgrenze) und berechtigt zum Bezug von Wohnungen mit noch günstigeren Mieten. Nicht alle Bundesländer unterscheiden zwischen beiden Typen.
Kann ich mit einem WBS auch Wohngeld beziehen?
Ja. Der Wohnberechtigungsschein und das Wohngeld sind unabhängig voneinander. Sie können in einer Sozialwohnung leben und zusätzlich Wohngeld beantragen, wenn Ihr Einkommen trotz der günstigeren Miete nicht ausreicht, um die Wohnkosten vollständig zu decken. Beide Leistungen ergänzen sich.
Garantiert ein WBS eine Sozialwohnung?
Nein. Der WBS berechtigt Sie lediglich, sich auf geförderte Sozialwohnungen zu bewerben. Er garantiert keine Wohnungszuweisung. In Ballungsräumen wie München, Berlin oder Hamburg übersteigt die Nachfrage nach Sozialwohnungen das Angebot bei Weitem. Sie müssen sich aktiv bei Wohnungsbaugesellschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen bewerben.
Können Studierende einen WBS bekommen?
Ja, grundsätzlich können auch Studierende einen WBS beantragen, sofern sie die Einkommensgrenzen einhalten. BAföG-Leistungen werden als Einkommen angerechnet, liegen aber häufig unterhalb der WBS-Einkommensgrenzen. Beachten Sie, dass in manchen Bundesländern für Studierende besondere Regelungen gelten und das Mindestalter für einen WBS in der Regel 18 Jahre beträgt.
