In vielen deutschen Städten sind bezahlbare Wohnungen Mangelware. Die Mieten steigen schneller als die Einkommen, und Haushalte mit geringem oder mittlerem Verdienst finden kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Hier setzt der Wohnberechtigungsschein (WBS) an. Er berechtigt Sie zum Bezug öffentlich geförderter Wohnungen, deren Mieten deutlich unter dem Marktniveau liegen.
Sozialwohnungen werden mit staatlichen Mitteln gebaut oder saniert, und im Gegenzug verpflichten sich die Vermieter, diese Wohnungen nur an Personen mit gültigem WBS zu vermieten und eine festgelegte Höchstmiete einzuhalten. Die Mieten liegen typischerweise 30 bis 50 Prozent unter dem örtlichen Mietspiegel.
Wer einen WBS bekommt, richtet sich nach dem Einkommen und dem Bundesland, denn jedes Land setzt seine eigene Einkommensgrenze und staffelt sie auf seine eigene Weise.
Was ist der Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS), auch Paragraf-5-Schein (§ 5 WoBindG) oder B-Schein genannt, ist eine behördliche Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie die Voraussetzungen für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) erfüllen. Er wird vom zuständigen Wohnungsamt der Gemeinde oder Stadt ausgestellt.
Der WBS ist keine Sozialleistung im eigentlichen Sinne, sondern eine Zugangsberechtigung. Er gibt Ihnen das Recht, sich auf Sozialwohnungen zu bewerben, die ohne WBS nicht angemietet werden dürfen. Die Mieten in diesen Wohnungen sind durch die Förderbedingungen gedeckelt und liegen deutlich unter den marktüblichen Preisen.
Gefördert vs. Gebunden
Man unterscheidet zwischen öffentlich geförderten Wohnungen (mit direkter staatlicher Förderung gebaut) und belegungsgebundenen Wohnungen (bei denen der Vermieter sich vertraglich verpflichtet hat, nur an WBS-Inhaber zu vermieten). Für beide Wohnungstypen benötigen Sie einen gültigen WBS. Der Begriff „Sozialwohnung“ umfasst beide Varianten.
Wer bekommt einen WBS?
Der WBS richtet sich an Personen und Haushalte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Diese Einkommensgrenzen sind bewusst so gesetzt, dass nicht nur die Ärmsten, sondern auch Haushalte mit durchschnittlichen Einkommen berechtigt sind. In Hessen beispielsweise sind rund 44,5 Prozent aller Mieterhaushalte theoretisch WBS-berechtigt.
Grundlegende Voraussetzungen:
- Sie sind volljährig (mindestens 18 Jahre alt) und haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland
- Ihr Jahreseinkommen (aller Haushaltsmitglieder) liegt unterhalb der Einkommensgrenze Ihres Bundeslandes
- Sie sind deutsche Staatsangehörige oder ausländische Staatsangehörige mit gültigem Aufenthaltstitel
- Sie sind wohnungssuchend – das bedeutet, Sie haben noch keine Sozialwohnung oder benötigen aus triftigen Gründen eine andere
- Sie können eine Aufenthaltsgenehmigung oder Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Bürger vorweisen
Auch Durchschnittsverdiener oft anspruchsberechtigt
Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf einen WBS haben. Die Einkommensgrenzen wurden in den letzten Jahren in vielen Bundesländern angehoben. Auch Alleinerziehende, Studierende, Rentner mit kleiner Rente und Familien mit Durchschnittseinkommen können berechtigt sein. Prüfen Sie Ihren Anspruch, bevor Sie ihn ausschließen.
Einkommensgrenzen nach Bundesland (2026)
Die Einkommensgrenzen für den WBS werden von den Bundesländern festgelegt und variieren erheblich; einen bundeseinheitlichen Grenzwert gibt es nicht. Als Grundlage dient das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nach Abzug von Werbungskosten, Freibeträgen und Abzugsbeträgen. Die folgende Tabelle zeigt den bundesrechtlichen Ausgangswert nach § 9 Abs. 2 WoFG sowie zwei recherchierte Landesbeispiele; weitere Länder setzen eigene, davon abweichende Werte.
| Bundesland | 1 Person | 2 Personen | Je weitere Person |
|---|---|---|---|
| Bund (Ausgangswert, § 9 Abs. 2 WoFG) | 12.000 Euro | 18.000 Euro | + 4.100 Euro |
| Bayern (Obergrenze, Art. 11 BayWoFG) | 28.300 Euro | 43.200 Euro | + 10.700 Euro |
| Nordrhein-Westfalen (Einkommenserlass Wohnen NRW) | 23.540 Euro | 28.350 Euro | + 6.530 Euro |
Die Tabelle zeigt den bundesrechtlichen Ausgangswert und zwei Landesbeispiele, keine Richtwerte für alle Bundesländer. Zusätzlich zur Grundgrenze gewähren die Länder weitere Freibeträge, zum Beispiel für Kinder (500 Euro beim Bund, 3.200 Euro in Bayern, 860 Euro in Nordrhein-Westfalen je Kind), für Alleinerziehende, Schwerbehinderte oder Pflegebedürftige. Dadurch können die effektiven Einkommensgrenzen deutlich höher liegen als die Grundwerte. Erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Wohnungsamt nach den für Sie geltenden Grenzen.
Maßgebliches Einkommen weicht vom Brutto ab
Das maßgebliche Einkommen für den WBS wird nach einem eigenen Schema berechnet und ist nicht identisch mit dem Bruttoeinkommen oder dem zu versteuernden Einkommen. Es werden Werbungskostenpauschalen, Freibeträge für Kinder, Alleinerziehende und bestimmte Sozialleistungen abgezogen. Lassen Sie die Berechnung im Zweifel vom Wohnungsamt vornehmen, bevor Sie sich selbst ausschließen.
Gibt es einen WBS Typ 1 und Typ 2?
Eine bundesweit einheitliche Bezeichnung WBS Typ 1 und Typ 2 gibt es nicht. Stattdessen staffelt jedes Land die Einkommensgrenzen auf seine eigene Weise, und zwar nach oben, nicht nach unten:
| Bundesland | Bezeichnung | Bedeutung |
|---|---|---|
| Berlin | WBS 100, 140, 160, 180 | Prozentuale Aufschläge auf die Bundesgrenze; höhere Stufen öffnen den Zugang zu einem größeren Teil des geförderten Bestands. |
| Nordrhein-Westfalen | Einkommensgruppe A und B | Gruppe B liegt über Gruppe A und berechtigt zu einem größeren Teil des geförderten Bestands. |
| Hamburg | Wohnberechtigungsschein und Dringlichkeitsschein | Der Dringlichkeitsschein setzt einen besonderen Wohnbedarf voraus; das ist eine Vorrangregelung, keine zusätzliche Einkommensstufe. |
Alle drei Systeme staffeln nach oben: Wer die Grundgrenze einhält, hat automatisch auch Zugang zu den Wohnungen der höheren Stufen desselben Landes. In Bundesländern ohne eigene Staffelung gibt es nur einen einheitlichen WBS mit einer einzigen Einkommensgrenze.
Wohnungsgröße im WBS festgelegt
Der WBS legt auch die maximale Wohnungsgröße fest, für die Sie berechtigt sind. Die Richtwerte variieren nach Bundesland, liegen aber typischerweise bei 50 m² für eine Person, 65 m² für zwei Personen und 80 m² für drei Personen. Für jede weitere Person kommen etwa 10 bis 15 m² hinzu. Kinder unter einem bestimmten Alter teilen sich in manchen Bundesländern ein Zimmer.
WBS beantragen in 5 Schritten
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie beim Wohnungsamt (auch Amt für Wohnungswesen) Ihrer Gemeinde oder Stadt. In Großstädten gibt es oft eigene WBS-Stellen in den Bezirksämtern.
- 1
Zuständiges Wohnungsamt ermitteln
Suchen Sie online nach „Wohnungsamt“ oder „Wohnberechtigungsschein“ und Ihrem Wohnort. In Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München gibt es bezirkliche Anlaufstellen. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular und eine Übersicht der benötigten Unterlagen.
- 2
Unterlagen zusammenstellen
Sie benötigen: Personalausweis oder Aufenthaltstitel aller Haushaltsmitglieder, aktuelle Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Rentenbescheide, BAföG-Bescheid, Steuerbescheide), Meldebescheinigung, Geburtsurkunden der Kinder und gegebenenfalls Nachweise über Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit.
- 3
Antrag ausfüllen und einreichen
Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Geben Sie alle Haushaltsmitglieder, deren Einkommen und die gewünschte Wohnungsgröße an. Reichen Sie den Antrag persönlich, postalisch oder in vielen Kommunen auch online ein. In der Regel ist die Beantragung kostenlos.
- 4
Bearbeitung und Bescheid
Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Kommune zwei bis sechs Wochen. Das Wohnungsamt prüft Ihr Einkommen und stellt den WBS aus, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Im WBS stehen die maximale Haushaltsgröße und die zulässige Wohnungsgröße in Quadratmetern.
- 5
Aktiv auf Wohnungssuche gehen
Mit dem WBS in der Hand bewerben Sie sich bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und privaten Vermietern von Sozialwohnungen. In einigen Städten gibt es zentrale Vergabestellen oder Online-Portale für Sozialwohnungen. Bedenken Sie, dass der WBS nur ein Jahr gültig ist und danach erneuert werden muss.
WBS und Wohngeld lassen sich kombinieren
Der Wohnberechtigungsschein und das Wohngeld sind zwei unabhängige Instrumente, die sich gegenseitig ergänzen. Sie können in einer Sozialwohnung leben und gleichzeitig Wohngeld beziehen. In der Praxis bedeutet das:
WBS senkt die Grundmiete
Durch den WBS erhalten Sie Zugang zu Wohnungen mit gebundener, deutlich niedrigerer Miete. In vielen Städten liegen die Mieten für Sozialwohnungen 30 bis 50 Prozent unter dem Marktniveau. Dies reduziert Ihre Wohnkosten bereits erheblich.
Wohngeld reduziert die verbleibende Belastung
Auch bei einer günstigen Sozialmiete kann der verbleibende Mietanteil für Haushalte mit geringem Einkommen eine Belastung sein. Wohngeld übernimmt einen Teil dieser Restbelastung und senkt damit die tatsächlich aus eigener Tasche zu zahlende Miete weiter.
Kein Ausschluss untereinander
Anders als bei Grundsicherungsgeld und Wohngeld gibt es zwischen WBS und Wohngeld keinen Ausschluss. Sie können beide Instrumente gleichzeitig nutzen. Die Sozialmiete wird als Grundlage für die Wohngeldberechnung herangezogen.
Tipp: Auch an Kinderzuschlag denken
Familien mit Kindern, die einen WBS haben und Wohngeld beziehen, sollten auch den Kinderzuschlag prüfen. In Kombination können WBS, Wohngeld und Kinderzuschlag den Bedarf an Grundsicherungsgeld vollständig ersetzen und damit die strengeren Mitwirkungspflichten des Grundsicherungsgelds vermeiden. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Wohngeldbehörde oder der Familienkasse beraten.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein
Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?
Grundsätzlich kann jede Person einen WBS beantragen, deren Jahreseinkommen die landesspezifische Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese Grenze legt jedes Bundesland eigenständig fest: Der Bund gibt in § 9 Abs. 2 WoFG mit 12.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt nur den Ausgangswert vor, Nordrhein-Westfalen kommt für eine Person auf 23.540 Euro, Bayern lässt bis zu 28.300 Euro zu. Maßgeblich ist zudem nicht das Bruttoeinkommen, sondern das nach eigenen Regeln berechnete Gesamteinkommen. In vielen Bundesländern sind 40 bis 50 Prozent der Mieterhaushalte theoretisch WBS-berechtigt.
Wie lange ist ein WBS gültig?
Ein Wohnberechtigungsschein ist in der Regel ein Jahr gültig. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit keine passende Sozialwohnung gefunden haben, müssen Sie einen neuen WBS beantragen. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch, Sie müssen einen neuen Antrag mit aktuellen Unterlagen stellen.
Gibt es einen WBS Typ 1 und Typ 2?
Eine bundesweit einheitliche Bezeichnung WBS Typ 1 und Typ 2 gibt es nicht. Jedes Land staffelt auf eigene Weise, und zwar nach oben, nicht nach unten: Berlin unterscheidet die Stufen WBS 100, 140, 160 und 180 als Aufschläge auf die Bundesgrenze, Nordrhein-Westfalen kennt die Einkommensgruppen A und B, wobei B die höhere Grenze ist, und Hamburg unterscheidet den regulären Wohnberechtigungsschein vom Dringlichkeitsschein für besonderen Wohnbedarf. In Bundesländern ohne eigene Staffelung gibt es nur einen einheitlichen WBS.
Kann ich mit einem WBS auch Wohngeld beziehen?
Ja. Der Wohnberechtigungsschein und das Wohngeld sind unabhängig voneinander. Sie können in einer Sozialwohnung leben und zusätzlich Wohngeld beantragen, wenn Ihr Einkommen trotz der günstigeren Miete nicht ausreicht, um die Wohnkosten vollständig zu decken. Beide Leistungen ergänzen sich.
Garantiert ein WBS eine Sozialwohnung?
Nein. Der WBS berechtigt Sie lediglich, sich auf geförderte Sozialwohnungen zu bewerben. Er garantiert keine Wohnungszuweisung. In Ballungsräumen wie München, Berlin oder Hamburg übersteigt die Nachfrage nach Sozialwohnungen das Angebot bei Weitem. Sie müssen sich aktiv bei Wohnungsbaugesellschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen bewerben.
Können Studierende einen WBS bekommen?
Ja, grundsätzlich können auch Studierende einen WBS beantragen, sofern sie die Einkommensgrenzen einhalten. BAföG-Leistungen werden als Einkommen angerechnet, liegen aber häufig unterhalb der WBS-Einkommensgrenzen. Beachten Sie, dass in manchen Bundesländern für Studierende besondere Regelungen gelten und das Mindestalter für einen WBS in der Regel 18 Jahre beträgt.
Verwandte Förderungen
Verwendete Quellen
- § 27 WoFG: Wohnberechtigungsschein
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Soziale Wohnraumförderung
Beträge und Grenzen werden regelmäßig angepasst, verbindlich sind die genannten Gesetzestexte und die Auskunft der zuständigen Stelle.
