Vermögenswirksame Leistungen gehören zu den am meisten unterschätzten Gehaltsbestandteilen in Deutschland. Millionen Arbeitnehmer haben Anspruch auf VL – doch viele fordern sie nie ein. Das ist bares Geld, das auf dem Tisch liegen bleibt: Bis zu 480 Euro pro Jahr vom Arbeitgeber, die gezielt in den Vermögensaufbau oder den Weg zum Wohneigentum investiert werden können.
VL sind besonders attraktiv, weil sie mit der staatlichen Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie kombiniert werden können. So entsteht ein dreistufiges Fördersystem: Arbeitgeber zahlt, Staat legt drauf, und Sie bauen Eigenkapital auf.
Die folgenden Abschnitte erklären, was VL sind, wie hoch sie ausfallen, welche Anlageformen zur Verfügung stehen und wie Sie VL bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.
Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) geregelt sind. Der Arbeitgeber überweist den Betrag direkt vom Gehalt auf einen VL-fähigen Sparvertrag des Arbeitnehmers. Das Besondere: Der Arbeitnehmer wählt die Anlageform selbst – der Arbeitgeber kümmert sich nur um die Überweisung.
VL sind keine Pflichtleistung des Arbeitgebers, sondern entweder im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im individuellen Arbeitsvertrag geregelt. In vielen Branchen – etwa Metall- und Elektroindustrie, öffentlicher Dienst, Banken und Versicherungen – sind VL tarifvertraglich festgeschrieben.
VL als „versteckter Gehaltsbestandteil"
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass ihnen VL zustehen. In manchen Unternehmen werden VL automatisch gezahlt, in anderen müssen sie aktiv angefordert werden. Ein kurzer Blick in den Tarifvertrag oder eine Nachfrage bei der Personalabteilung genügt. Selbst wenn der Arbeitgeber keine VL zahlt, können Sie aus eigenem Gehalt in einen VL-Vertrag einzahlen lassen.
Wie hoch sind VL?
Die Höhe der VL variiert je nach Branche und Arbeitgeber. Die folgende Tabelle zeigt typische Beträge:
| Branche / Bereich | VL pro Monat | VL pro Jahr |
|---|---|---|
| Metall- und Elektroindustrie | 26,59 Euro | 319,08 Euro |
| Öffentlicher Dienst (TVöD) | 6,65 Euro | 79,80 Euro |
| Banken und Versicherungen | 40,00 Euro | 480,00 Euro |
| Einzelhandel | 13,29 Euro | 159,48 Euro |
| Bauhauptgewerbe | 13,00 Euro | 156,00 Euro |
Liegt der tarifliche VL-Betrag unter 40 Euro, können Sie die Differenz aus Ihrem eigenen Nettogehalt aufstocken lassen. Das kann sinnvoll sein, um die maximale Arbeitnehmersparzulage auszuschöpfen. Die Aufstockung zählt ebenfalls als VL, da sie über den Arbeitgeber auf den Sparvertrag fließt.
VL sind steuerpflichtiger Arbeitslohn
VL-Zahlungen des Arbeitgebers werden als Bruttolohn behandelt und unterliegen der Lohn- und Kirchensteuer sowie der Sozialversicherung. Das bedeutet: Bei 40 Euro VL brutto verringert sich Ihr Nettolohn um die darauf entfallenden Abgaben – aber die vollen 40 Euro fließen auf den Sparvertrag. Der effektive Nettovorteil liegt daher je nach Steuerklasse bei 15 bis 25 Euro monatlich.
Anlageformen für VL
Sie entscheiden selbst, wohin Ihre VL fließen. Es gibt vier gängige Anlageformen, die jeweils unterschiedliche Vorteile bieten:
Bausparvertrag
Die klassische Wahl für den Weg zum Wohneigentum. Sie sparen über 7 Jahre an und erwerben einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Staatliche Förderung: Arbeitnehmersparzulage (9 % auf max. 470 Euro/Jahr) plus Wohnungsbauprämie auf eigene Einzahlungen.
Fondssparplan (Aktienfonds)
Höhere Renditechancen bei höherem Risiko. Geeignet für Sparer, die langfristig Vermögen aufbauen möchten und keine Immobilie planen. Staatliche Förderung: Arbeitnehmersparzulage (20 % auf max. 400 Euro/Jahr). Keine Wohnungsbauprämie möglich.
Bankensparplan
Sicherer, aber renditearmer VL-Sparplan bei einer Bank. Keine staatliche Förderung über die Arbeitnehmersparzulage – daher nur sinnvoll, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden und Sicherheit im Vordergrund steht.
Tilgung eines Baukredits
Wer bereits ein Eigenheim finanziert, kann VL direkt zur Tilgung des Baukredits einsetzen. Das spart Zinsen und verkürzt die Laufzeit. Keine staatliche Zulage möglich, aber finanziell oft die effektivste Variante.
VL in den Bausparvertrag
Der Bausparvertrag ist die beliebteste Anlageform für VL, wenn das Ziel Wohneigentum ist. Die Kombination aus Arbeitgeber-VL, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie macht den Bausparvertrag zum am stärksten geförderten Sparprodukt in Deutschland.
| Förderbaustein | Betrag/Jahr | Quelle |
|---|---|---|
| VL vom Arbeitgeber | bis 480 Euro | Arbeitgeber |
| Arbeitnehmersparzulage (9 %) | bis 43 Euro | Staat (Finanzamt) |
| Wohnungsbauprämie (10 %) | bis 70 Euro | Staat (Finanzamt) |
| Summe pro Jahr (Single) | bis 593 Euro | Arbeitgeber + Staat |
Wichtig: VL und eigene Einzahlungen trennen
Seit 2024 ist klar geregelt: Die Arbeitnehmersparzulage gilt nur für VL-Einzahlungen vom Arbeitgeber. Die Wohnungsbauprämie gilt nur für eigene Einzahlungen. Wer beide Förderungen maximieren will, sollte neben den VL zusätzlich eigene Sparraten in den Bausparvertrag einzahlen – mindestens 700 Euro pro Jahr (Singles), um die volle Wohnungsbauprämie zu erhalten.
Staatliche Förderung: Arbeitnehmersparzulage
Auf VL-Einzahlungen gewährt der Staat die Arbeitnehmersparzulage – einen zusätzlichen Bonus, der die Rendite Ihres Sparvertrags steigert. Die Zulage wird über die Einkommensteuererklärung beantragt und nach Ablauf der Sperrfrist (7+1 Jahre) ausgezahlt.
- Bausparen: 9 % Zulage auf maximal 470 Euro VL/Jahr = maximal 43 Euro Zulage
- Fondssparen: 20 % Zulage auf maximal 400 Euro VL/Jahr = maximal 80 Euro Zulage
- Beide Zulagen sind kombinierbar – maximal 123 Euro Zulage pro Jahr (bei zwei Verträgen)
- Einkommensgrenzen seit 2024: 40.000 Euro (Singles) bzw. 80.000 Euro (Paare) zu versteuerndes Einkommen
- Antrag über Anlage VL in der Einkommensteuererklärung
- Die Zulage wird erst bei Vertragsende auf das Sparkonto gutgeschrieben
VL beantragen Schritt für Schritt
VL zu beantragen ist in wenigen Schritten erledigt. Der wichtigste Grundsatz: Sie müssen aktiv werden – in den meisten Fällen zahlt der Arbeitgeber VL nicht automatisch.
- 1
Anspruch prüfen
Prüfen Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag auf VL-Regelungen. Alternativ fragen Sie in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat nach. Auch ohne tariflichen Anspruch bieten viele Arbeitgeber VL auf Anfrage an.
- 2
Anlageform wählen
Entscheiden Sie sich für eine Anlageform: Bausparvertrag für den Weg zum Wohneigentum, Fondssparplan für höhere Rendite oder Baukredittilgung, wenn Sie bereits finanzieren. Bei Bauspar- und Fondssparplänen profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage.
- 3
VL-Sparvertrag eröffnen
Eröffnen Sie einen VL-fähigen Sparvertrag bei einer Bausparkasse, Fondsgesellschaft oder Bank. Sie erhalten eine Bescheinigung mit der Vertragsnummer und der Kontoverbindung des Sparvertrags.
- 4
Arbeitgeber informieren
Reichen Sie die Bescheinigung des VL-Vertrags bei Ihrer Personalabteilung ein. Der Arbeitgeber richtet die monatliche Überweisung vom Bruttogehalt auf den Sparvertrag ein. Ab dem Folgemonat fließen die VL automatisch.
- 5
Arbeitnehmersparzulage beantragen
Tragen Sie die VL-Daten in der Anlage VL Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung ein. Die Bausparkasse oder Fondsgesellschaft sendet Ihnen dafür eine jährliche Bescheinigung. Die Zulage wird nach Ablauf der 7+1-Jahre-Frist auf Ihr Sparkonto überwiesen.
Mehrere VL-Verträge parallel möglich
Sie können gleichzeitig einen VL-Bausparvertrag und einen VL-Fondssparplan besparen – aber die VL Ihres Arbeitgebers fließen nur in einen Vertrag. Den zweiten Vertrag können Sie aus eigenem Gehalt aufstocken. So kombinieren Sie beide Arbeitnehmersparzulagen (Bauspar-Zulage + Fonds-Zulage) und kommen auf bis zu 123 Euro staatliche Zulage pro Jahr.
Häufige Fragen zu Vermögenswirksamen Leistungen
Wie hoch sind Vermögenswirksame Leistungen?
Die Höhe der VL hängt vom Arbeitgeber und der Branche ab. Die häufigsten Beträge liegen zwischen 6,65 Euro und 40 Euro pro Monat. In vielen Tarifverträgen (z. B. Metall- und Elektroindustrie, öffentlicher Dienst) sind VL verbindlich geregelt. Der Arbeitgeber zahlt den Betrag direkt auf Ihren VL-Sparvertrag – das Geld wird nicht auf Ihr Girokonto überwiesen.
Wer hat Anspruch auf VL?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende Anspruch auf VL, sofern der Arbeitgeber diese gewährt. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch – VL sind eine freiwillige oder tarifvertragliche Leistung. Prüfen Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag oder fragen Sie direkt in der Personalabteilung nach.
Kann ich VL auch ohne Arbeitgeberzuschuss nutzen?
Ja. Wenn Ihr Arbeitgeber keine VL zahlt, können Sie den Betrag aus Ihrem eigenen Nettogehalt in einen VL-fähigen Sparvertrag einzahlen lassen. Der Arbeitgeber überweist den Betrag dann als Gehaltsumwandlung direkt auf den Sparvertrag. Allerdings entfällt in diesem Fall die staatliche Arbeitnehmersparzulage, da diese nur auf vom Arbeitgeber gezahlte VL gewährt wird.
Wie lange ist das Geld gebunden?
VL-Verträge haben eine Laufzeit von 7 Jahren Sparphase plus 1 Jahr Ruhephase (sogenanntes 7+1-Modell). Nach insgesamt 8 Jahren können Sie frei über das Geld verfügen. Vorzeitige Kündigung ist möglich, führt aber zum Verlust der staatlichen Zulage (Arbeitnehmersparzulage).
Welche Anlageform ist die beste für VL?
Das hängt von Ihrem Ziel ab. Für den Weg zum Wohneigentum ist der Bausparvertrag ideal – er bietet Planungssicherheit und Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Für höhere Rendite bei mehr Risiko eignen sich Fondssparpläne. Wer bereits einen Baukredit hat, kann VL auch zur Tilgung einsetzen. Alle drei Varianten sind VL-fähig und förderberechtigt.
Werden VL versteuert?
Ja. Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers zählen als steuerpflichtiger Arbeitslohn und sind sozialversicherungspflichtig. Sie werden in der Gehaltsabrechnung als Bruttobezug aufgeführt. Die Steuer- und Sozialabgaben werden vom regulären Gehalt abgezogen, sodass sich das Nettogehalt leicht verringert – der VL-Betrag selbst fließt aber ungekürzt auf den Sparvertrag.
