Wohneigentum bleibt für viele Menschen in Deutschland ein zentrales Ziel – doch die steigenden Immobilienpreise machen einen soliden finanziellen Grundstock unverzichtbar. Der Bausparvertrag ist seit Jahrzehnten eines der beliebtesten Sparinstrumente für angehende Immobilienkäufer, und der Staat belohnt das Bausparen mit der Wohnungsbauprämie.
Die Förderung richtet sich an Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende und Studierende mit mittlerem Einkommen. Sie ist unkompliziert zu beantragen und lässt sich mit anderen Förderungen wie der Arbeitnehmersparzulage und Vermögenswirksamen Leistungen kombinieren.
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, wie die Wohnungsbauprämie funktioniert, wer sie erhält, wie hoch die Förderung ausfällt und wie Sie den Antrag stellen.
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG). Sie belohnt das regelmäßige Sparen in einen Bausparvertrag mit einer Prämie von 10 Prozent auf die jährliche Einzahlung. Ziel der Förderung ist es, Bürgerinnen und Bürgern mit niedrigem bis mittlerem Einkommen den Aufbau von Eigenkapital für den Erwerb oder die Modernisierung von Wohneigentum zu erleichtern.
Die Prämie wird vom Staat direkt auf das Bausparkonto gutgeschrieben und ist kein Darlehen – sie muss also nicht zurückgezahlt werden. Allerdings ist die Prämie an die Bedingung geknüpft, dass das angesparte Guthaben später für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird: Kauf, Bau oder Modernisierung einer Immobilie.
Bausparvertrag als Grundlage
Die Wohnungsbauprämie gibt es ausschließlich für Einzahlungen in einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse. Andere Sparformen wie Tagesgeld, Festgeld oder Fondssparpläne sind nicht förderfähig. Der Bausparvertrag kombiniert eine Sparphase mit einem Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen nach Zuteilung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent der jährlichen Sparleistung. Der Staat fördert jedoch nur Einzahlungen bis zu einer Obergrenze. Daraus ergeben sich folgende Maximalbeträge:
| Personenkreis | Max. Sparleistung/Jahr | Prämie (10 %) | Einkommensgrenze (zvE) |
|---|---|---|---|
| Singles | 700 Euro | 70 Euro | 35.000 Euro |
| Ehepaare / Lebenspartner | 1.400 Euro | 140 Euro | 70.000 Euro |
Wichtig: Die Mindestsparleistung beträgt 50 Euro pro Jahr. Wer weniger einzahlt, erhält keine Prämie. Die Prämie wird auf den Cent genau berechnet – auch wenn Sie nicht exakt 700 Euro einzahlen, erhalten Sie 10 Prozent auf den tatsächlich eingezahlten Betrag, solange die Mindest- und Höchstgrenzen eingehalten werden.
Rechenbeispiel: 7 Jahre Bausparen
Ein Single zahlt 7 Jahre lang jeweils 700 Euro in den Bausparvertrag ein. Die Wohnungsbauprämie beträgt pro Jahr 70 Euro. Nach 7 Jahren hat der Staat insgesamt 490 Euro als Prämie beigesteuert – geschenktes Geld, das den Eigenkapitalaufbau beschleunigt. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 980 Euro.
Einkommensgrenzen und Voraussetzungen
Die Wohnungsbauprämie ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die wichtigste ist die Einkommensgrenze: Nur wer mit seinem zu versteuernden Jahreseinkommen unter der Schwelle bleibt, hat Anspruch auf die Prämie.
Alle Voraussetzungen im Überblick:
- Mindestalter: 16 Jahre (ab Vollendung des 16. Lebensjahres)
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 35.000 Euro (Singles) bzw. 70.000 Euro (Ehepaare/Lebenspartner)
- Bausparvertrag bei einer zugelassenen Bausparkasse in Deutschland
- Mindestsparleistung: 50 Euro pro Jahr
- Wohnwirtschaftliche Verwendung: Das Bausparguthaben muss für Kauf, Bau oder Modernisierung von Wohnraum verwendet werden
- Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Sparjahr gestellt werden
Wohnwirtschaftliche Verwendung ist Pflicht
Wird das Bausparguthaben nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt, entfällt der Prämienanspruch und die Prämien werden nicht gutgeschrieben. Ausnahme: Personen, die ihren Bausparvertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen haben, dürfen das Guthaben nach einer Sperrfrist von sieben Jahren frei verwenden – die Prämie bleibt dann erhalten.
Antrag stellen Schritt für Schritt
Der Antrag auf die Wohnungsbauprämie ist unkompliziert und läuft über Ihre Bausparkasse. Sie müssen keinen separaten Behördengang einplanen.
- 1
Bausparvertrag abschließen oder bestehenden nutzen
Wenn Sie noch keinen Bausparvertrag haben, schließen Sie einen bei einer Bausparkasse Ihrer Wahl ab. Achten Sie auf die Konditionen: Guthabenzins, Darlehenszins und Abschlussgebühr variieren zwischen den Anbietern. Bestehende Verträge sind ebenfalls förderfähig.
- 2
Regelmäßig einzahlen
Zahlen Sie im Laufe des Jahres mindestens 50 Euro in Ihren Bausparvertrag ein. Um die maximale Prämie zu erhalten, sollten Sie 700 Euro (Singles) bzw. 1.400 Euro (Paare) pro Jahr einzahlen. Monatliche Raten von rund 58 Euro (Singles) reichen dafür aus.
- 3
Prämienantrag ausfüllen
Ihre Bausparkasse sendet Ihnen zum Jahresende oder Anfang des Folgejahres einen vorausgefüllten Prämienantrag (Anlage zum Bausparvertrag). Prüfen Sie die Angaben, ergänzen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen und unterschreiben Sie den Antrag.
- 4
Antrag zurücksenden
Senden Sie den unterschriebenen Antrag an Ihre Bausparkasse zurück. Diese leitet ihn an das zuständige Finanzamt weiter. Sie müssen den Antrag nicht selbst beim Finanzamt einreichen.
- 5
Prämie wird gutgeschrieben
Das Finanzamt prüft Ihren Antrag und weist die Prämie an. Die Bausparkasse schreibt den Betrag Ihrem Bausparkonto gut. Die Auszahlung erfolgt bei Zuteilung des Bausparvertrags – nicht jährlich auf Ihr Girokonto.
Wohnungsbauprämie und andere Förderungen
Die Wohnungsbauprämie lässt sich mit anderen staatlichen Förderungen kombinieren. Dabei gilt: Jede Förderung bezieht sich auf unterschiedliche Einzahlungen oder Sparformen.
Arbeitnehmersparzulage für Bausparen
Wer Vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber in einen Bausparvertrag einzahlt, erhält darauf die Arbeitnehmersparzulage (9 % auf max. 470 Euro/Jahr). Seit 2024 sind VL-Einzahlungen und eigene Sparleistungen klar getrennt: Die Wohnungsbauprämie gilt nur für eigene Einzahlungen, die Arbeitnehmersparzulage nur für VL.
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
VL sind ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers von bis zu 40 Euro pro Monat. Sie werden direkt vom Gehalt in den Bausparvertrag überwiesen. VL-Beiträge zählen nicht als eigene Sparleistung und sind daher nicht über die Wohnungsbauprämie, sondern über die Arbeitnehmersparzulage förderfähig.
KfW-Programme für den Immobilienerwerb
Wenn das Bausparguthaben zum Kauf einer Immobilie eingesetzt wird, können Sie ergänzend KfW-Förderkredite (z. B. KfW 300 für Neubau oder KfW 308 für Bestandskauf) nutzen. Die Wohnungsbauprämie hat keine Auswirkung auf die Berechtigung für KfW-Programme.
Lohnt sich die Wohnungsbauprämie?
Mit maximal 70 Euro (Singles) bzw. 140 Euro (Paare) pro Jahr ist die Wohnungsbauprämie kein Vermögensbeschleuniger. Dennoch lohnt sie sich aus mehreren Gründen:
- Geschenktes Geld: Die Prämie ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss – eine risikolose Rendite auf Ihre Sparleistung
- 10 Prozent Rendite: In Zeiten niedriger Zinsen ist eine garantierte Rendite von 10 Prozent auf die Sparleistung attraktiv – deutlich mehr als jedes Tagesgeldkonto bietet
- Kombinierbar: Zusammen mit VL und Arbeitnehmersparzulage entsteht ein dreistufiges Fördersystem, das den Eigenkapitalaufbau spürbar beschleunigt
- Disziplin: Der Bausparvertrag fördert regelmäßiges Sparen – die Prämie ist ein zusätzlicher Anreiz, am Ball zu bleiben
- Planungssicherheit: Der garantierte Darlehenszins des Bausparvertrags schützt vor steigenden Marktzinsen beim späteren Immobilienerwerb
Tipp: Besonders für junge Sparer
Wer vor dem 25. Lebensjahr einen Bausparvertrag abschließt, darf das Guthaben nach 7 Jahren auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung frei nutzen – und behält die Prämie trotzdem. Das macht die Wohnungsbauprämie für Auszubildende und Studierende besonders attraktiv: Sie profitieren von der 10-Prozent-Rendite und bleiben flexibel.
Häufige Fragen zur Wohnungsbauprämie
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie 2026?
Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent der jährlichen Sparleistung in einen Bausparvertrag. Für Singles liegt die maximale Prämie bei 70 Euro pro Jahr (auf 700 Euro Sparleistung), für Ehepaare und Lebenspartner bei 140 Euro pro Jahr (auf 1.400 Euro Sparleistung). Die Prämie ist ein geschenkter Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?
Anspruchsberechtigt ist jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist, einen Bausparvertrag bespart und die Einkommensgrenzen einhält. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 35.000 Euro für Singles bzw. 70.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare oder Lebenspartner nicht übersteigen. Voraussetzung ist zudem eine Mindestsparleistung von 50 Euro pro Jahr.
Muss ich die Wohnungsbauprämie zurückzahlen?
Nein, die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss und muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Allerdings ist eine wohnwirtschaftliche Verwendung der Bausparsumme Voraussetzung – also Kauf, Bau oder Modernisierung einer Immobilie. Wird das Geld anderweitig verwendet, entfällt der Prämienanspruch.
Wann wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?
Die Wohnungsbauprämie wird nicht jährlich ausgezahlt, sondern bei Zuteilung des Bausparvertrags auf dem Bausparkonto gutgeschrieben. Sie sammelt sich also über die Sparjahre an und wird zusammen mit dem angesparten Guthaben verfügbar, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif wird.
Kann ich die Wohnungsbauprämie mit der Arbeitnehmersparzulage kombinieren?
Seit 2024 ist die Kombinierbarkeit klar geregelt: Die Wohnungsbauprämie gilt für eigene Sparleistungen in den Bausparvertrag, die Arbeitnehmersparzulage für Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber. Beide Förderungen können parallel bezogen werden, allerdings nicht auf dieselben Einzahlungen. VL-gespeiste Beiträge werden seit 2024 separat über die Arbeitnehmersparzulage gefördert.
Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?
Der Antrag wird direkt bei Ihrer Bausparkasse gestellt. In der Regel erhalten Sie zum Jahresende einen Prämienantrag (Anlage zum Bausparvertrag), den Sie unterschrieben zurücksenden. Die Bausparkasse leitet den Antrag an das zuständige Finanzamt weiter. Der Antrag muss bis spätestens zwei Jahre nach dem Sparjahr eingereicht werden.
