Schleswig-Holstein gehört zu den Bundesländern, die berufliche Weiterbildung mit vergleichsweise hohen Zuschüssen fördern. Mit bis zu 5.000 Euro pro Maßnahme liegt der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein deutlich über vielen anderen Landesprogrammen, die sich im Bereich von 500 bis 1.500 Euro bewegen. Das Programm richtet sich gezielt an Beschäftigte in schleswig-holsteinischen Betrieben und setzt auf eine enge Einbindung des Arbeitgebers, der mindestens 40 Prozent der Kosten übernimmt.
Die Förderung ist eingebettet in das Landesprogramm Arbeit 2021–2027, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Schleswig-Holstein finanziert wird. Bereits der Vorgänger, der Weiterbildungsbonus Pro, war ein Erfolg: Zwischen 2022 und 2023 wurden über 3.700 Anträge mit einem Volumen von mehr als 4,5 Millionen Euro bewilligt, sodass das EU-Budget vorzeitig ausgeschöpft war.
Im Folgenden erfahren Sie, wer den Weiterbildungsbonus beantragen kann, wie hoch die Förderung ausfällt und welche Schritte für eine erfolgreiche Antragstellung erforderlich sind. Alle offiziellen Informationen finden Sie bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) sowie auf dem Portal weiterbilden-sh.de.
Was fördert der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?
Der Weiterbildungsbonus unterstützt berufliche Qualifizierungen, die über die reine betriebliche Einarbeitung hinausgehen. Das Programm zielt darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Land zu stärken und den Fachkräftebedarf der schleswig-holsteinischen Wirtschaft zu sichern. Gefördert werden Maßnahmen, die einen klaren Berufsbezug aufweisen und bei zertifizierten Bildungsträgern stattfinden.
Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Form der Weiterbildung in den Förderrahmen fällt. Das Programm setzt bewusst Schwerpunkte auf qualitätsgesicherte Angebote mit einem Mindestumfang und schließt bestimmte Kursarten ausdrücklich aus.
Förderfähige Weiterbildungen:
- Berufliche Qualifizierungen und Zertifizierungen mit mindestens 16 Kontaktstunden (inklusive pädagogisch begründeter Pausen)
- Fachspezifische Kurse: IT, Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit, Pflege und Gesundheit
- Gesetzlich vorgeschriebene berufliche Qualifikationen und Nachweise
- Fernlehrgänge mit ZFU-Zulassung (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht)
- Branchenzertifikate und anerkannte Abschlüsse bei IHK- oder HWK-Prüfungen
Nicht förderfähige Maßnahmen
Ausdrücklich ausgeschlossen sind: Sprachkurse, Führerscheine jeder Art, Maßnahmen, die bereits über die Bundesagentur für Arbeit, das Aufstiegs-BAföG (AFBG) oder andere öffentliche Mittel gefördert werden, sowie Kurse von Landwirtschaftskammern. Reines Coaching oder Begleittraining ohne eigenständigen Kurscharakter ist ebenfalls nicht förderfähig.
Wer kann den Weiterbildungsbonus beantragen?
Das Programm richtet sich an Beschäftigte in Schleswig-Holstein. Anders als bei einigen anderen Landesprogrammen ist nicht der Wohnsitz entscheidend, sondern der Sitz des Arbeitgebers: Das Unternehmen oder die Einrichtung, in der Sie tätig sind, muss in Schleswig-Holstein ansässig sein. Die Antragstellung erfolgt durch die beschäftigte Person selbst, nicht durch den Arbeitgeber.
Berechtigt:
- Beschäftigte mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
- Arbeitgeber hat Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte
- Mehrere Weiterbildungen pro Person und Kalenderjahr möglich (seit Februar 2026)
Nicht berechtigt:
- Selbstständige und Freiberufler
- Auszubildende (Personen in Berufsausbildungsverhältnissen)
- Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Arbeitslos gemeldete Personen
- Beschäftigte in Transfergesellschaften
- Beschäftigte von Religionsgemeinschaften (mit verfassungsrechtlichen Ausnahmen)
- Mitarbeitende von Bildungsträgern, die am eigenen Kurs teilnehmen
Selbstständige: Alternative Programme nutzen
Falls Sie selbstständig sind, steht Ihnen der Weiterbildungsbonus SH leider nicht offen. Prüfen Sie stattdessen das Aufstiegs-BAföG für Aufstiegsfortbildungen oder die Bildungsprämie als bundesweite Alternative.
Förderhöhe und Konditionen im Überblick
Die Förderstruktur des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist vergleichsweise großzügig: 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kurskosten werden übernommen, bei einem Höchstbetrag von 5.000 Euro. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit mindestens 40 Prozent. Diese Aufteilung stellt sicher, dass sowohl Arbeitgeber als auch Land in die Qualifizierung investieren.
| Parameter | Weiterbildungsbonus SH |
|---|---|
| Fördersatz | 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten |
| Maximaler Förderbetrag | 5.000 Euro pro Person und Maßnahme |
| Arbeitgeberanteil | Mindestens 40 % der Gesamtkosten |
| Häufigkeit | Mehrere Maßnahmen pro Kalenderjahr möglich (seit Feb. 2026) |
| Mindeststunden | 16 Kontaktstunden (inkl. pädagogischer Pausen) |
| Antragszeitpunkt | Mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn |
| Bildungsanbieter | DIN ISO 9001, AZAV oder Siegel "Geprüfte Weiterbildungseinrichtung" |
| Programmlaufzeit | Bis 31. Dezember 2028 |
| Finanzierung | Land SH + Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) |
Rechenbeispiel: Projektmanagement-Zertifizierung
Eine Sachbearbeiterin in einem Kieler Unternehmen möchte eine Projektmanagement-Zertifizierung für 6.000 Euro absolvieren. Der Weiterbildungsbonus übernimmt 60 % = 3.600 Euro (unter dem Höchstbetrag von 5.000 Euro). Der Arbeitgeber trägt die restlichen 2.400 Euro. Bei einem Kurs für 10.000 Euro wären es maximal 5.000 Euro Förderung, der Arbeitgeber übernimmt dann 5.000 Euro.
Weiterbildungsbonus SH im Vergleich mit anderen Länderprogrammen
Die Weiterbildungsförderung ist in Deutschland Ländersache: Jedes Bundesland legt eigene Fördersätze, Höchstbeträge und Zielgruppen fest. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein im Vergleich mit den gängigsten Landesprogrammen einordnet.
| Programm | Fördersatz | Höchstbetrag | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Weiterbildungsbonus SH | 60 % | 5.000 Euro | Mehrere Maßnahmen/Jahr möglich |
| QualiScheck RLP | 60 % | 1.500 Euro | Einmal pro Jahr |
| Weiterbildungsscheck Thüringen | Bis 80 % | 1.000 Euro | Auch für Selbstständige |
| Bildungsscheck NRW 2.0 | 50 % | 500 Euro | Antrag nach Kursende |
| Weiterbildungsbonus Hamburg | 40 % | 750 Euro | Auszahlung an Bildungsträger |
| Bildungsscheck Brandenburg | 60 % | 3.000 Euro | Auch für KMU |
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein sticht durch den mit Abstand höchsten Förderbetrag hervor. Während andere Landesprogramme Zuschüsse im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich bieten, ermöglicht Schleswig-Holstein Förderungen bis zu 5.000 Euro pro Maßnahme. Hinzu kommt die Möglichkeit, seit Februar 2026 mehrere Förderungen pro Kalenderjahr zu erhalten, was den Gesamtförderbetrag weiter erhöht.
Anforderungen an Bildungsanbieter und Kursformat
Nicht jeder Kursanbieter ist automatisch förderfähig. Schleswig-Holstein legt Wert auf Qualitätssicherung und verlangt, dass Bildungsträger eine anerkannte Zertifizierung vorweisen können. Das soll sicherstellen, dass die öffentlichen Mittel in hochwertige Qualifizierungen fließen.
- Der Bildungsanbieter muss nach DIN ISO 9001, AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert sein oder das Siegel "Geprüfte Weiterbildungseinrichtung" tragen
- Fernlehrgänge benötigen eine Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
- Der Bildungsanbieter muss seinen Sitz in Schleswig-Holstein haben
- Die Weiterbildung muss mindestens 16 Kontaktstunden umfassen (inklusive pädagogisch begründeter Pausen)
- Online- und Blended-Learning-Formate sind förderfähig, sofern der Anbieter die Zertifizierungsanforderungen erfüllt
Tipp: Zertifizierung vorab prüfen
Bevor Sie einen Kurs buchen, fragen Sie den Bildungsanbieter direkt nach seiner Zertifizierung (DIN ISO 9001, AZAV oder "Geprüfte Weiterbildungseinrichtung"). Ist der Anbieter nicht zertifiziert, wird Ihr Antrag bei der IB.SH abgelehnt, selbst wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Beratungsnetzwerk Schleswig-Holstein kann Ihnen bei der Suche nach förderfähigen Anbietern helfen.
Antragstellung: Schritt für Schritt zum Weiterbildungsbonus
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein muss vor Kursbeginn beantragt werden. Planen Sie mindestens vier Wochen Vorlaufzeit ein. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal der IB.SH oder schriftlich per Post. Wichtig: Die Weiterbildung darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids beginnen.
- 1
Weiterbildung auswählen und Arbeitgeber einbinden
Wählen Sie eine förderfähige Weiterbildung bei einem zertifizierten Bildungsanbieter in Schleswig-Holstein. Besprechen Sie die Maßnahme mit Ihrem Arbeitgeber, da dieser mindestens 40 % der Kosten tragen muss und eine Kostenübernahmeerklärung abgeben muss.
- 2
Angebot und Unterlagen einholen
Lassen Sie sich vom Bildungsanbieter ein detailliertes Angebot mit Kurskosten, Dauer und Kontaktstunden erstellen. Holen Sie den Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters ein (DIN ISO 9001, AZAV oder Siegel "Geprüfte Weiterbildungseinrichtung").
- 3
Antrag bei der IB.SH stellen
Reichen Sie den Antrag mindestens vier Wochen vor Kursbeginn bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein ein. Nutzen Sie das Online-Portal mit Plus-Service-Konto (Authentifizierung per Personalausweis-App) oder senden Sie den Antrag schriftlich per Post.
- 4
Bewilligungsbescheid abwarten
Die IB.SH prüft Ihren Antrag und stellt bei positiver Entscheidung einen Bewilligungsbescheid aus. Beginnen Sie die Weiterbildung erst nach Erhalt dieses Bescheids, da eine rückwirkende Förderung nicht möglich ist.
- 5
Weiterbildung absolvieren und Verwendungsnachweis einreichen
Absolvieren Sie die Weiterbildung vollständig und reichen Sie anschließend den Verwendungsnachweis bei der IB.SH ein. Nach Prüfung wird der Förderbetrag ausgezahlt. Die Weiterbildung muss bis spätestens 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein.
Kontakt zur IB.SH
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist Ihre Anlaufstelle für alle Fragen zum Weiterbildungsbonus. Sie erreichen das Team für Förderprogramme unter Telefon 0431 9905-2222 oder per E-Mail an foerderprogramme@ib-sh.de. Zusätzlich bietet das landesweite Beratungsnetzwerk Weiterbildung Schleswig-Holstein kostenlose Erstberatung an.
Neuerung seit Februar 2026: Mehrere Förderungen pro Jahr
Seit dem 2. Februar 2026 hat Schleswig-Holstein eine wichtige Änderung am Weiterbildungsbonus vorgenommen: Beschäftigte können nun mehrere Weiterbildungen pro Kalenderjahr fördern lassen. Zuvor war die Förderung auf eine Maßnahme pro Jahr begrenzt.
Diese Erweiterung bedeutet in der Praxis, dass Sie beispielsweise im selben Jahr eine IT-Zertifizierung und eine Projektmanagement-Schulung gefördert bekommen können, sofern beide Maßnahmen die Fördervoraussetzungen erfüllen. Der maximale Förderbetrag von 5.000 Euro gilt dabei pro Maßnahme, nicht pro Jahr, was das Gesamtfördervolumen erheblich steigern kann.
Rechenbeispiel: Zwei Förderungen im selben Jahr
Ein Techniker in Lübeck absolviert im Frühjahr 2026 eine SPS-Programmier-Schulung für 4.000 Euro (Förderung: 2.400 Euro) und im Herbst eine Qualitätsmanagement-Weiterbildung für 3.500 Euro (Förderung: 2.100 Euro). Gesamtförderung im Kalenderjahr: 4.500 Euro. Sein Arbeitgeber zahlt insgesamt 3.000 Euro als 40-%-Anteil.
Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen
Eine Doppelförderung derselben Weiterbildungsmaßnahme ist ausgeschlossen. Der Weiterbildungsbonus SH kann nicht mit Förderungen der Bundesagentur für Arbeit (Bildungsgutschein) oder dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) für die gleiche Maßnahme kombiniert werden. Für unterschiedliche Maßnahmen im selben Jahr sind verschiedene Förderprogramme jedoch parallel nutzbar.
- Qualifizierungschancengesetz: Bundesförderung über die Agentur für Arbeit – für andere Maßnahmen im selben Jahr kombinierbar
- Aufstiegs-BAföG: Für Aufstiegsfortbildungen (Meister, Techniker, Fachwirt) – kein Konflikt bei unterschiedlichen Maßnahmen
- Bildungsurlaub: Schleswig-Holstein gewährt fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr als gesetzlichen Anspruch – kombinierbar mit dem Weiterbildungsbonus
- Arbeitgeberzuschüsse: Die 40-%-Beteiligung des Arbeitgebers ist integraler Bestandteil des Programms und zählt nicht als separate Förderung
Häufige Fragen zum Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Wie hoch ist der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?
Der Weiterbildungsbonus übernimmt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten einer beruflichen Weiterbildung. Der maximale Förderbetrag liegt bei 5.000 Euro pro Person und Maßnahme. Seit dem 2. Februar 2026 können mehrere Weiterbildungen pro Person und Kalenderjahr gefördert werden.
Wer kann den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein beantragen?
Antragsberechtigt sind Beschäftigte, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen und in einem Unternehmen oder einer Einrichtung in Schleswig-Holstein tätig sind. Der Arbeitgeber muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Können Selbstständige den Weiterbildungsbonus beantragen?
Nein, Selbstständige sind vom Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso nicht förderfähig sind Auszubildende, Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, arbeitslos gemeldete Personen und Beschäftigte in Transfergesellschaften.
Wie und wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal mit Plus-Service-Konto (Authentifizierung per Personalausweis-App) oder schriftlich per Post. Die Weiterbildung muss bis spätestens 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen mit mindestens 16 Kontaktstunden inklusive pädagogisch begründeter Pausen. Der Bildungsanbieter muss nach DIN ISO 9001 oder AZAV zertifiziert sein oder das Siegel "Geprüfte Weiterbildungseinrichtung" tragen. Fernlehrgänge benötigen eine ZFU-Zulassung. Nicht gefördert werden Sprachkurse, Führerscheine und bereits anderweitig öffentlich geförderte Maßnahmen.
Muss der Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligen?
Ja, der Arbeitgeber muss mindestens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten übernehmen. Kosten, die über den maximalen Förderbetrag von 5.000 Euro hinausgehen, trägt ebenfalls der Arbeitgeber oder die antragstellende Person selbst.
