Rheinland-Pfalz setzt beim QualiScheck auf ein besonders niedrigschwelliges Förderprinzip: Anders als viele andere Bundesländer knüpft das Programm die Berechtigung nicht an Einkommensgrenzen. Wer in Rheinland-Pfalz arbeitet oder wohnt und abhängig beschäftigt ist, kann den QualiScheck unabhängig vom Verdienst beantragen.
Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) finanziert und durch das rheinland-pfälzische Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung umgesetzt. Die Bewilligungsbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier.
Alle offiziellen Informationen zum QualiScheck, einschließlich der geltenden Rahmenbedingungen und der Online-Antragstellung, finden Sie auf der ESF-Seite des Landes Rheinland-Pfalz.
Wer kann den QualiScheck beantragen? Zielgruppe und Voraussetzungen
Der QualiScheck steht grundsätzlich allen abhängig Beschäftigten in Rheinland-Pfalz offen. Das Ziel der Landesregierung ist es, möglichst vielen Menschen den Zugang zu beruflicher Weiterbildung zu ermöglichen, ohne durch Einkommensprüfungen Hürden aufzubauen.
- Alle abhängig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz
- Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte gleichermaßen berechtigt
- Beschäftigte aller Branchen und Qualifikationsstufen
- Auch Beschäftigte in kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben ohne separate Unternehmensförderung
- Keine Altersgrenze – Beschäftigte jeden Alters können den QualiScheck nutzen
- Einkommensunabhängig – keine Einkommensgrenze nach oben oder unten
Nicht berechtigt
Beamte, Selbstständige ohne Angestelltenverhältnis, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Personen, die ausschließlich in der Erstausbildung sind, können den QualiScheck nicht beantragen. Auch Arbeitssuchende ohne Beschäftigung fallen nicht unter die Zielgruppe.
Wie hoch ist der QualiScheck? Förderbeträge im Detail
Der QualiScheck deckt einen überdurchschnittlich hohen Anteil der Weiterbildungskosten ab. Mit 60 Prozent liegt er über dem Fördersatz vieler anderer Bundesländer. Besonders hervorzuheben ist, dass auch Materialkosten förderfähig sind, sofern sie direkt mit der Weiterbildung zusammenhängen.
| Parameter | QualiScheck Rheinland-Pfalz |
|---|---|
| Fördersatz | 60 % der förderfähigen Kosten |
| Maximaler Förderbetrag | 1.500 Euro pro Person und Kalenderjahr |
| Förderfähige Kosten | Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Materialgebühren |
| Nicht förderfähig | Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung |
| Einkommensgrenze | Keine – einkommensunabhängig |
| Häufigkeit | Einmal pro Kalenderjahr |
| Antragszeitpunkt | Vor Kursbeginn (mind. 1 Monat vorher) |
| Förderart | Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
Rechenbeispiel
Ein Industriemechaniker aus Mainz möchte einen CNC-Auffrischungskurs mit Prüfung für 1.800 Euro belegen. Der QualiScheck erstattet 60 % = 1.080 Euro. Den Restbetrag von 720 Euro trägt er selbst. Würde der Kurs 2.500 Euro kosten, wäre der Zuschuss auf 1.500 Euro begrenzt.
Welche Weiterbildungen werden durch den QualiScheck gefördert?
Das Ziel des QualiSchecks ist es, den Stellenwert beruflicher Weiterbildung zu erhöhen und möglichst viele Menschen zur Teilnahme zu motivieren. Daher ist der Förderkatalog bewusst weit gefasst.
- Individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen zur Verbesserung der Fachkompetenz
- Weiterbildungen zur Stärkung der Methodenkompetenz (Projektmanagement, agile Methoden)
- Sozialkompetenz und Kommunikation: Führung, Moderation, Konfliktmanagement
- Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung mit erkennbarem beruflichem Kontext
- Digitale Weiterbildungen: IT-Grundlagen, Datenschutz, KI-Anwendungen
- Sprachkurse mit beruflichem Bezug (z. B. Fachsprachenzertifikate)
- Vorbereitungskurse auf IHK- oder HWK-Prüfungen
Vorab-Check empfohlen
Auf der ESF-Seite des Landes steht ein Vorab-Check zur Verfügung, mit dem Sie prüfen können, ob Ihre geplante Weiterbildung förderfähig ist. Nutzen Sie diesen, bevor Sie den Antrag einreichen.
Antragstellung: So funktioniert der QualiScheck Schritt für Schritt
Beim QualiScheck gilt eine wichtige Reihenfolge: Erst Antrag stellen, dann zur Weiterbildung anmelden. Eine nachträgliche Förderung bereits begonnener oder abgeschlossener Weiterbildungen ist nicht möglich.
- 1
Weiterbildung auswählen
Wählen Sie eine berufsbezogene Weiterbildung bei einem externen Bildungsträger aus. Holen Sie ein Angebot oder eine Kursbeschreibung ein, die Sie für den Antrag benötigen.
- 2
Antrag online einreichen
Füllen Sie den Antrag im EDV-Begleitsystem auf der ESF-Seite des Landes Rheinland-Pfalz (esf.rlp.de) vollständig aus und übermitteln Sie ihn elektronisch an die Bewilligungsbehörde (ADD Trier). Der vollständige Antrag muss spätestens einen Monat vor Kursbeginn vorliegen.
- 3
Bewilligungsbescheid abwarten
Nach Eingang des vollständigen Antrags prüft die ADD den Antrag. Erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheids dürfen Sie sich verbindlich für die Weiterbildung anmelden.
- 4
Weiterbildung absolvieren
Absolvieren Sie die geförderte Weiterbildung vollständig. Bewahren Sie alle Belege auf: Teilnahmebestätigung, Rechnung und ggf. Prüfungsnachweis.
- 5
Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie den Verwendungsnachweis (Teilnahmebestätigung und Rechnung) im EDV-System ein. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positiver Prüfung.
Anmeldung erst nach Antrag
Eine vorzeitige Anmeldung zur Weiterbildung vor vollständiger Übersendung des Antrags führt grundsätzlich zum Ausschluss von der Förderung. Bitte beachten Sie diesen zeitlichen Ablauf unbedingt.
Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen
Der QualiScheck RLP ist ein Landesprogramm, das neben Bundesförderungen genutzt werden kann, solange keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme entsteht. Folgende Kombinationen sind relevant:
- Aufstiegs-BAföG: Hat Vorrang für Aufstiegsfortbildungen – der QualiScheck ist nicht zusätzlich beantragbar für dieselbe Maßnahme
- Qualifizierungschancengesetz (Bundesagentur): Kann für andere Maßnahmen im selben Jahr genutzt werden, nicht für dieselbe Fördermaßnahme
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit: Richtet sich an Arbeitssuchende, kein Konflikt mit dem QualiScheck für Beschäftigte
- Weiterbildungsstipendium: Richtet sich an junge Berufseinsteiger – separates Programm ohne Konflikt
Beratung durch die Volkshochschulen und IHK
Viele Volkshochschulen und IHK-Standorte in Rheinland-Pfalz beraten kostenlos zum QualiScheck und helfen bei der Antragstellung. Zudem bietet die offizielle QualiScheck-Seite eine umfangreiche FAQ-Rubrik.
Häufige Fragen zum QualiScheck Rheinland-Pfalz
Wie hoch ist der QualiScheck Rheinland-Pfalz 2026?
Der QualiScheck RLP fördert 60 Prozent der Weiterbildungskosten inklusive Kurs-, Prüfungs- und Materialgebühren, maximal jedoch 1.500 Euro pro Person und Kalenderjahr. Er kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.
Gibt es beim QualiScheck RLP eine Einkommensgrenze?
Nein. Der QualiScheck Rheinland-Pfalz ist einkommensunabhängig. Es gibt keine Einkommensgrenze – alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz können den QualiScheck beantragen, unabhängig davon, wie viel sie verdienen.
Wer kann den QualiScheck RLP beantragen?
Berechtigt sind grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz. Nicht förderfähig sind Beamte, Selbstständige, Studenten, Rentner sowie Personen, die sich ausschließlich in der beruflichen Erstausbildung befinden.
Muss der Antrag vor oder nach der Weiterbildung gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden – und zwar spätestens einen Monat vor Kursbeginn. Eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich. Erst nach vollständiger Übersendung des Antrags an die Bewilligungsbehörde dürfen Sie sich für die Weiterbildung anmelden.
Welche Weiterbildungen fördert der QualiScheck RLP?
Gefördert werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung sind förderfähig, sofern ein beruflicher Kontext erkennbar ist. Ausgeschlossen sind rein private Kurse ohne Berufsbezug sowie gesetzliche Pflichtschulungen.
Kann der QualiScheck RLP mit dem Aufstiegs-BAföG kombiniert werden?
Eine Kombination mit dem Aufstiegs-BAföG für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich, da das Aufstiegs-BAföG als vorrangige Bundesförderung gilt. Für Maßnahmen, die nicht unter das Aufstiegs-BAföG fallen (z. B. kürzere Seminare oder Zertifikatskurse), kann der QualiScheck jedoch eigenständig genutzt werden.
