Energie Zuletzt aktualisiert: 3. August 2026

Energieberatung für Wohngebäude 2026 – 50 % Zuschuss auf das Beraterhonorar

Auf einen Blick

Bevor Sie in eine Sanierung investieren, zahlt der Bund die Hälfte der Beratung. Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude übernimmt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, im Ein- und Zweifamilienhaus bis zu 650 Euro, ab drei Wohneinheiten bis zu 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutert werden. Voraussetzung: Der Bauantrag für das Gebäude liegt mindestens zehn Jahre zurück.

Energieberaterin erläutert einem Paar den Sanierungsfahrplan am Küchentisch
Der individuelle Sanierungsfahrplan legt die Reihenfolge der Maßnahmen fest und ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus. Bild: KI generiert

Die teuerste Sanierung ist die, die in der falschen Reihenfolge passiert. Wer zuerst die neue Heizung einbaut und erst danach die Fassade dämmt, hat eine Anlage im Keller stehen, die für den ungedämmten Zustand ausgelegt wurde. Genau diesen Fehler soll die geförderte Energieberatung verhindern.

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Programm heißt Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude, abgekürzt EBW. Ergebnis der Beratung ist der individuelle Sanierungsfahrplan, der die sinnvollen Schritte für Ihr konkretes Gebäude in eine Reihenfolge bringt.

Dieser Artikel erklärt die Fördersätze, die Voraussetzungen an Gebäude und Antragsteller, den Ablauf der Beratung und die Frage, die sich viele stellen: Was ist der Sanierungsfahrplan bei den späteren Förderanträgen tatsächlich noch wert?

Fördersätze und Höchstbeträge

Gefördert werden 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Der Zuschuss ist nach Gebäudegröße gedeckelt. Liegt das Honorar über der Grenze, tragen Sie den Rest selbst.

Gebäude oder AnlassFördersatzMaximaler Zuschuss
Ein- und Zweifamilienhaus50 % des Honorars650 Euro
Wohngebäude ab drei Wohneinheiten50 % des Honorars850 Euro
Erläuterung in der Eigentümerversammlung (WEG)Pauschal250 Euro einmalig je WEG

Die 250 Euro für die WEG lohnen sich in der Praxis doppelt

Der Zuschlag wird gewährt, wenn die Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden. Er ist einmalig je Gemeinschaft. Für die Beschlussfassung ist das oft der entscheidende Termin: Eine Eigentümergemeinschaft beschließt eine Sanierung selten aufgrund eines zugesandten Dokuments, sondern nach einer Erläuterung, in der Rückfragen beantwortet werden.

Voraussetzungen an Gebäude und Antragsteller

Die Förderung zielt auf den Bestand. Das Gebäude muss ein gewisses Alter erreicht haben, und der Kreis der Antragsberechtigten ist bewusst weit gefasst: Auch wer nicht Eigentümer ist, kann beantragen, sofern der Eigentümer schriftlich zustimmt.

  • Gebäudealter: Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen
  • Antragsberechtigt: Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter Wohngebäude
  • Antragsberechtigt: Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Wohngebäude
  • Antragsberechtigt: Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Antragsberechtigt: Nießbrauchsberechtigte mit schriftlicher Genehmigung des Eigentümers
  • Antragsberechtigt: Mieter und Pächter mit schriftlicher Genehmigung des Eigentümers
  • Beratungsform: individueller Sanierungsfahrplan, erstellt mit der iSFP-Druckapplikation

Ohne Druckapplikation kein förderfähiger iSFP

Der Sanierungsfahrplan muss mit der dafür vorgesehenen iSFP-Druckapplikation erstellt werden. Ein selbst gestalteter Bericht, ein Energieausweis oder eine Excel-Tabelle erfüllen die Anforderung nicht, auch wenn sie inhaltlich dasselbe leisten. Fragen Sie vor der Beauftragung ausdrücklich nach, ob die Beraterin mit der Druckapplikation arbeitet.

Ablauf von der Suche bis zur Auszahlung

Die Antragstellung ist bei diesem Programm vergleichsweise einfach, weil sie in der Regel die Beraterin übernimmt. Sie können den Antrag aber auch selbst stellen.

  1. 1Energieberaterin oder Energieberater suchen, der für die Bundesförderung zugelassen ist und mit der iSFP-Druckapplikation arbeitet.
  2. 2Vollmacht klären: Entweder Sie stellen den Antrag selbst über das BAFA-Portal, oder Sie bevollmächtigen den Berater dazu.
  3. 3Bei Mietern, Pächtern und Nießbrauchsberechtigten: schriftliche Genehmigung des Eigentümers einholen.
  4. 4Antrag über das Portal des BAFA stellen.
  5. 5Vor-Ort-Termin durchführen. Der Berater erfasst das Gebäude, misst und dokumentiert.
  6. 6Individuellen Sanierungsfahrplan erhalten und erläutern lassen. In der WEG möglichst im Rahmen der Eigentümerversammlung, dafür gibt es die zusätzlichen 250 Euro.
  7. 7Verwendungsnachweis einreichen. Der Zuschuss wird ausgezahlt.

Was der Sanierungsfahrplan bei den späteren Anträgen wert ist

Lange galt der iSFP als sicherer Weg zu 5 Prozentpunkten mehr Förderung bei jeder Einzelmaßnahme. Das stimmt so nicht mehr. Zum 21. Juli 2026 wurde der iSFP-Bonus eingeschränkt: Er greift nur noch ab einer Investition von 30.000 Euro und ausschließlich auf den Anteil oberhalb dieser Schwelle.

Investition in EinzelmaßnahmenWirkung des iSFP-Bonus
Bis 30.000 EuroKein Bonus, es bleibt beim Grundzuschuss von 15 %
50.000 Euro5 Prozentpunkte auf 20.000 Euro, also 1.000 Euro zusätzlich
60.000 Euro5 Prozentpunkte auf 30.000 Euro, also 1.500 Euro zusätzlich

Der Beratungszuschuss trägt sich auch ohne den Bonus

Rechnen Sie die Beratung nicht über den späteren Bonus schön, sondern über den Zuschuss selbst. Die Hälfte des Honorars wird direkt gefördert, und der Fahrplan legt die Reihenfolge fest, mit der sich Fehlinvestitionen in vierstelliger Höhe vermeiden lassen. Die Details zum eingeschränkten Bonus stehen im Artikel zu den BEG Einzelmaßnahmen.

Abgrenzung: Beratung, Baubegleitung und Bestätigung zum Antrag

Energieberatung ist nicht dasselbe wie Baubegleitung. Beide Leistungen werden gefördert, aber über unterschiedliche Wege und mit unterschiedlichem Zweck. Wer das verwechselt, beantragt an der falschen Stelle.

  • Energieberatung für Wohngebäude: Analyse des Bestands und individueller Sanierungsfahrplan, gefördert vom BAFA mit 50 % des Honorars
  • Bestätigung zum Antrag: Pflichtdokument einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz vor jedem Förderantrag bei der KfW
  • Fachplanung und Baubegleitung: Begleitung der Umsetzung, im Zuschuss der Heizungsförderung 458 bereits enthalten
  • Alle drei Leistungen können von derselben Person erbracht werden, sie werden aber getrennt beauftragt und abgerechnet

Die Beratung steht am Anfang, nicht am Ende

Wer den Sanierungsfahrplan erst erstellen lässt, nachdem die Angebote der Handwerker vorliegen, verschenkt seinen Nutzen. Der Fahrplan soll die Frage beantworten, ob überhaupt und in welcher Reihenfolge saniert wird, und ob der Weg über Effizienzhaus-Kredit oder über Einzelmaßnahmen günstiger ist.

Häufige Fragen zur geförderten Energieberatung

Wie hoch ist der Zuschuss zur Energieberatung?

Gefördert werden 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Im Ein- und Zweifamilienhaus sind maximal 650 Euro möglich, ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften kommen einmalig 250 Euro dazu, wenn die Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung erläutert werden.

Welche Voraussetzung muss das Gebäude erfüllen?

Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen. Neubauten und junge Bestandsgebäude sind damit ausgeschlossen.

Wer darf den Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter und vermieteter Wohngebäude, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte sowie Mieter und Pächter. Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter brauchen die schriftliche Genehmigung des Eigentümers. Den Antrag können Sie selbst stellen oder eine bevollmächtigte Energieberaterin damit beauftragen.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist ein auf Ihr Gebäude zugeschnittener Plan, der die sinnvollen Sanierungsschritte in einer Reihenfolge beschreibt. Er muss mit der dafür vorgesehenen iSFP-Druckapplikation erstellt werden, damit er förderfähig ist und später als Nachweis taugt.

Bringt der iSFP später zusätzliche Förderung?

Bei den BEG Einzelmaßnahmen gibt es den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten. Seit dem 21. Juli 2026 greift er allerdings nur noch ab einer Investition von 30.000 Euro und ausschließlich auf den Anteil oberhalb dieser Schwelle. Bei kleineren Vorhaben bringt er finanziell nichts mehr, als Planungsgrundlage bleibt er trotzdem sinnvoll.

Wo wird der Antrag gestellt?

Über das Antragsportal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude ist derzeit beantragbar, ein Antragsstopp besteht nicht.

Verwandte Förderprogramme

Verwendete Quellen

Stand 3. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.