Energetische Sanierung
Zuschüsse, Kredite und Steuervorteile für den Heizungstausch und die Modernisierung bestehender Gebäude – vom Bund und aus den Ländern.

KfW 458 Heizungsförderung
30 % Grundförderung plus Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus, gerechnet auf 28.000 Euro je erster Wohneinheit

KfW 459 Heizungsförderung für Unternehmen
30 % Zuschuss ohne Boni für Wohnungsunternehmen, Vereine, GbR und Contractoren

KfW 261 Wohngebäude Kredit
Bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung zum Effizienzhaus, mit Tilgungszuschuss

BEG Einzelmaßnahmen – Einkommens-Bonus
15 % Zuschuss für Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung, iSFP-Bonus erst ab 30.000 Euro

Energieberatung für Wohngebäude
50 % des Beraterhonorars, bis 650 Euro im Ein- und Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten

Ergänzungskredit KfW 358/359
Bis zu 120.000 Euro Kredit mit Zinsvorteil für Familien unter 90.000 Euro Einkommen

Steuerbonus für Sanierung & Handwerkerleistungen
20 % der Sanierungskosten steuerlich absetzbar – bis zu 40.000 Euro über drei Jahre

Hamburger Heizungsförderung (IFB)
20 % Zuschuss auf Wärmepumpen, max. 9.000 Euro je Wohneinheit – kombinierbar mit KfW

progres.nrw Klimaschutztechnik
30 Euro je Bohrmeter für Erdwärmesonden, bis 2.000 Euro für Lüftungsanlagen – Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg