Energie Aktualisiert Mai 2026

KfW Ergänzungskredit 358/359 2026 – bis zu 120.000 Euro Kredit ergänzend zum BAFA-Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen

Auf einen Blick

Der KfW-Ergänzungskredit (Produkt 358 für einkommensberechtigte Haushalte, Produkt 359 für alle) finanziert energetische Einzelmaßnahmen, für die bereits ein BAFA-Zuschuss bewilligt wurde. Pro Wohneinheit sind bis zu 120.000 Euro Kredit möglich. Das Programm 358 bietet einen zusätzlichen Zinsvorteil bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro. Der BAFA-Bescheid darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein.

Energetisch saniertes deutsches Haus mit neuen Fenstern
Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 stellt bis zu 120.000 Euro bereit, um den Eigenanteil nach einem bewilligten BAFA-Zuschuss zinsgünstig zu finanzieren. Bild: KI generiert

Energetische Sanierungen bedeuten für viele Hausbesitzer erhebliche Investitionen: Eine neue Wärmepumpe, eine Fassadendämmung oder der Fenstertausch kosten oft Zehntausende Euro. Der BAFA-Zuschuss federt einen Teil dieser Kosten ab, deckt aber nur 15 bis 20 % der förderfähigen Ausgaben. Den verbleibenden Teil müssen Eigentümer selbst tragen – idealerweise durch eine günstige Finanzierung.

Genau für diese Lücke hat die KfW den Ergänzungskredit (358 und 359) entwickelt. Er setzt unmittelbar an dem Punkt an, wo der BAFA-Zuschuss aufhört. Voraussetzung ist, dass bereits ein BAFA-Bescheid vorliegt. Damit ist das Programm ein ergänzendes Instrument im BEG-Gesamtsystem und kein eigenständiges Förderprogramm.

Dieser Artikel erklärt den Unterschied zwischen Produkt 358 und 359, die Voraussetzungen, den Antragsweg und das Zusammenspiel mit dem BAFA-Zuschuss.

KfW 358 vs. KfW 359: Der Unterschied auf einen Blick

Beide Produktnummern sind Varianten desselben Programms "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude". Der einzige wesentliche Unterschied liegt im Zinssatz, der bei Produkt 358 einkommensabhängig günstiger ist:

MerkmalKfW 358 (Ergänzungskredit Plus)KfW 359 (Ergänzungskredit)
ZielgruppeHaushalte bis 90.000 Euro zvEAlle Haushalte
ZinsvorteilJa – günstigere ZinskonditionenMarktübliche KfW-Konditionen
Max. Kreditbetrag120.000 Euro je WE120.000 Euro je WE
VoraussetzungBewilligter BAFA-Bescheid (max. 12 Monate alt)Bewilligter BAFA-Bescheid (max. 12 Monate alt)

Identischer Antragstellender

Das KfW-Merkblatt stellt klar: Zuschussempfänger des BAFA-Zuschusses und Antragstellender beim Ergänzungskredit müssen identisch sein. Eine Ausnahme gibt es nur in besonderen Konstellationen (z. B. Haushaltsgemeinschaft), die vorab mit der finanzierenden Bank abgestimmt werden muss.

Voraussetzungen für den Ergänzungskredit

Der Ergänzungskredit setzt mehrere spezifische Bedingungen voraus, die sich aus der Struktur als Ergänzungsinstrument zur Zuschussförderung ergeben:

  • Ein bewilligter BAFA-Zuschuss für eine energetische Einzelmaßnahme liegt vor
  • Der BAFA-Bescheid (Zusage) ist zum Zeitpunkt der Kreditbeantragung nicht älter als 12 Monate
  • Der Zuschuss wurde noch nicht ausgezahlt oder der Ergänzungskredit dient der Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung
  • Antragstellender beim Ergänzungskredit und BAFA-Zuschussempfänger sind identisch
  • Antragstellung über einen Finanzierungspartner (Hausbank) – nicht direkt bei der KfW
  • Das Vorhaben befindet sich zum Zeitpunkt der Antragstellung noch in der Umsetzung

12-Monate-Frist für den BAFA-Bescheid

Der BAFA-Zuwendungsbescheid darf zum Zeitpunkt der Beantragung des Ergänzungskredits nicht älter als 12 Monate sein. Wer länger wartet, kann keinen Ergänzungskredit mehr beantragen. Planen Sie daher die KfW-Kreditbeantragung zeitnah nach Erhalt des BAFA-Bescheids.

So nutzen Sie BAFA-Zuschuss und KfW-Ergänzungskredit gemeinsam

Das Tandem aus BAFA-Zuschuss und KfW-Ergänzungskredit ist die optimale Finanzierungslösung für umfangreichere Sanierungsvorhaben. Hier ein typischer Ablauf am Beispiel einer Fassadendämmung und Heizungsoptimierung:

  1. 1Beauftragen Sie einen Energieberater mit der Erstellung eines iSFP (erhöht den BAFA-Fördersatz auf 20 %).
  2. 2Stellen Sie den BAFA-Antrag online über das Portal zuschuss.bafa.de – vor Auftragserteilung.
  3. 3Erhalten Sie den BAFA-Zuwendungsbescheid (Zusage).
  4. 4Beauftragen Sie das Fachunternehmen und beginnen Sie mit der Maßnahme.
  5. 5Beantragen Sie zeitnah nach dem BAFA-Bescheid den KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 über Ihre Hausbank.
  6. 6Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis beim BAFA ein.
  7. 7Nach BAFA-Auszahlung des Zuschusses: Teilrückzahlung des entsprechenden Betrags im Ergänzungskredit innerhalb von 3 Monaten.

Rechenbeispiel: Fassadendämmung mit BAFA und KfW 359

Angenommen, ein Eigentümerpaar mit einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro lässt Fassade, Dach und Heizung für insgesamt 80.000 Euro sanieren:

  • BAFA-Zuschuss (20 % mit iSFP): 16.000 Euro – direkte Zuschussauszahlung nach Abschluss
  • KfW-Ergänzungskredit 359 (für Einkommen über 90.000 Euro): bis zu 64.000 Euro Kredit zu KfW-Konditionen
  • Eigenanteil: 0 Euro – die gesamten 80.000 Euro Sanierungskosten werden durch Zuschuss und Kredit abgedeckt
  • Nach Zuschussauszahlung: Rückzahlung von 16.000 Euro aus dem Ergänzungskredit, verbleibende Restschuld: 48.000 Euro

Ergänzungskredit als Liquiditätsbrücke

Viele Eigentümer nutzen den Ergänzungskredit auch als Liquiditätsbrücke: Sie finanzieren die gesamten Sanierungskosten über den Kredit und zahlen nach BAFA-Auszahlung den Zuschussbetrag sofort zurück. So müssen Sie nicht auf die BAFA-Auszahlung warten, bevor die Rechnungen des Handwerkers beglichen werden. Mehr zu den BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA) finden Sie in unserem Übersichtsartikel.

Vorteile und Grenzen des Ergänzungskredits

Der KfW-Ergänzungskredit ist ein sinnvolles Instrument, hat aber auch Einschränkungen, die Sie kennen sollten:

  • Bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit – für umfangreiche Sanierungen ausreichend
  • Einkommensvorteil für KfW 358: Haushalte unter 90.000 Euro zvE erhalten günstigere Zinsen
  • Kombinierbar mit BAFA-Zuschuss: Ideales Tandem – Zuschuss reduziert den Kreditbetrag
  • Flexibel als Liquiditätsbrücke einsetzbar: Finanziert auch den Zuschussbetrag bis zur Auszahlung
  • Nur nach bewilligtem BAFA-Bescheid möglich: Kein eigenständiges Programm für Sanierungsmaßnahmen ohne BAFA
  • BAFA-Bescheid darf nicht älter als 12 Monate sein: Zeitliche Planung ist wichtig
  • Identischer Antragstellender: BAFA-Zuschussempfänger und KfW-Antragsteller müssen übereinstimmen

Häufige Fragen zum KfW-Ergänzungskredit 358/359

Was ist der KfW-Ergänzungskredit und für wen ist er gedacht?

Der KfW-Ergänzungskredit (Produkt 358 und 359) ist ein zinsgünstiges Darlehen, das speziell für Eigentümer konzipiert wurde, die bereits einen BAFA-Zuschuss für eine Einzelsanierungsmaßnahme erhalten haben. Er finanziert denjenigen Teil der Sanierungskosten, der durch den Zuschuss nicht abgedeckt wird. Damit ergänzt er die Zuschussförderung des BAFA ideal.

Was ist der Unterschied zwischen KfW 358 (Ergänzungskredit Plus) und KfW 359 (Ergänzungskredit)?

KfW 358 (Ergänzungskredit Plus) bietet zusätzliche Zinsvorteile für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 90.000 Euro. KfW 359 (Ergänzungskredit) steht allen Antragstellern offen, bietet aber keine einkommensabhängige Zinsvergünstigung. Beide Produkte finanzieren bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.

Muss der BAFA-Zuschuss bereits ausgezahlt worden sein?

Nein. Für den Ergänzungskredit muss der BAFA-Zuschuss bewilligt (zugesagt) sein, aber noch nicht ausgezahlt. Die Zusage darf zum Zeitpunkt der Kreditbeantragung nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist der Zuschuss bereits ausgezahlt, kann der Ergänzungskredit nicht mehr beantragt werden.

Was passiert mit dem Kredit, wenn der BAFA-Zuschuss ausgezahlt wird?

Wenn Sie den Ergänzungskredit zur Zwischenfinanzierung des Zuschussbetrags nutzen und der Zuschuss dann ausgezahlt wird, müssen Sie unverzüglich eine Teilrückzahlung in Höhe des Zuschussbetrags an die KfW vornehmen – spätestens innerhalb von drei Monaten nach Zuschussauszahlung. Diese Teilrückzahlung kann auch unter 5.000 Euro liegen.

Wer stellt den Antrag für den KfW-Ergänzungskredit?

Wie bei allen KfW-Programmen wird der Antrag über einen Finanzierungspartner (Hausbank, Sparkasse, Volksbank, Bausparkasse) gestellt, nicht direkt bei der KfW. Der Finanzierungspartner leitet den Antrag an die KfW weiter. Zuschussempfänger und Antragstellender beim Ergänzungskredit müssen identisch sein.

Gibt es eine Einkommensgrenze für den KfW-Ergänzungskredit?

Für den Ergänzungskredit Plus (358) gilt ein Zinsvorteil für Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro. Liegt das Einkommen darüber, können diese Haushalte den regulären Ergänzungskredit (359) ohne einkommensabhängige Zinsvergünstigung nutzen. Eine Einkommensgrenze, die den Kredit komplett ausschließt, gibt es nicht.

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