Landesleistung Sachsen Aktualisiert Mai 2026

Landeserziehungsgeld Sachsen 2026 – Bis zu 300 Euro nach dem Elterngeld

Das sächsische Landeserziehungsgeld ist die letzte Landesleistung dieser Art in Deutschland. Es unterstützt Eltern, die ihr Kind im 2. oder 3. Lebensjahr zu Hause betreuen, mit bis zu 300 Euro monatlich. Die Leistung ist einkommensabhängig und schließt nahtlos an das Elterngeld an.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bis zu 150 Euro (1 Kind), 200 Euro (2 Kinder) oder 300 Euro (ab 3 Kinder) pro Monat
  • Bezug im 2. und/oder 3. Lebensjahr des Kindes nach dem Basiselterngeld
  • Einkommensabhängig – ab dem 3. Kind einkommensunabhängig in voller Höhe
  • Antrag bei der Erziehungsgeldstelle im Landkreis oder kreisfreier Stadt
Elternteil mit Kind im Park in Sachsen
Sachsen zahlt nach dem Elterngeld bis zu 300 Euro monatlich Landeserziehungsgeld – einkommensabhängig und gestaffelt nach Kinderzahl. Bild: KI generiert

Was ist das sächsische Landeserziehungsgeld?

Das Landeserziehungsgeld ist eine freiwillige Landesleistung des Freistaats Sachsen. Es wird an Eltern gezahlt, die nach dem Ende des Basiselterngeldes weiterhin zu Hause bleiben, um ihr Kind selbst zu betreuen und zu erziehen. Sachsen ist das einzige Bundesland, das diese Leistung noch anbietet. Alle anderen Länder haben vergleichbare Programme abgeschafft.

Die Leistung ergänzt das bundesweite Elterngeld und soll die Phase nach dem 12. Lebensmonat des Kindes bis zum Eintritt in die Kita-Betreuung finanziell abfedern. Gleichzeitig enthält sie einen Anreiz, die Betreuungszeiten in Tageseinrichtungen zu reduzieren.

Rechtlich geregelt ist die Leistung im Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetz. Zuständig für Bewilligung und Auszahlung sind die Elterngeld- bzw. Erziehungsgeldstellen der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte. Weitere offizielle Informationen und das Antragsformular finden Sie auf dem Familienportal des Freistaats Sachsen.

Höhe des Landeserziehungsgeldes 2026

Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Kinderzahl im Haushalt. Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto höher fällt der monatliche Betrag aus. Bei einem und zwei Kindern ist die Leistung einkommensabhängig. Ab dem dritten Kind wird sie unabhängig vom Einkommen in voller Höhe gezahlt.

Anzahl Kinder im HaushaltMonatlicher BetragEinkommensabhängigMax. Bezugsmonate
1 Kindbis 150 EuroJa12 Monate
2 Kinderbis 200 EuroJa12 Monate
3 und mehr Kinderbis 300 EuroNein (volles Geld)12 Monate

Die Einkommensgrenze für die volle Leistung beträgt pauschal berechnetes jährliches Nettoeinkommen, das sich je nach Kinderzahl erhöht. Für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um 3.140 Euro jährlich. Übersteigt das Einkommen die Grenze, wird das übersteigende Einkommen zu 5,2 Prozent auf das Landeserziehungsgeld angerechnet (Kürzung). Beträge unter 10 Euro monatlich werden nicht mehr ausgezahlt.

Ab dem dritten Kind wird das Landeserziehungsgeld unabhängig vom Einkommen in voller Höhe (300 Euro) gezahlt. Familien mit mehreren kleinen Kindern können so eine verlässliche, einkommensunabhängige Unterstützung erhalten.

Voraussetzungen in Sachsen

Die folgenden Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, um das sächsische Landeserziehungsgeld zu erhalten:

  • Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Freistaat Sachsen
  • Sorgerecht oder elternähnliches Sorgeverhältnis für das Kind
  • Das Kind lebt im Haushalt der antragstellenden Person
  • Das Kind befindet sich im 2. oder 3. Lebensjahr (13. bis 36. Lebensmonat)
  • Die Betreuung des Kindes erfolgt überwiegend im familiären Umfeld
  • Keine vollzeitige Erwerbstätigkeit: Höchstens 30 Stunden pro Woche
  • Das Basiselterngeld für dasselbe Kind ist beendet (kein KiZ-Parallelbezug)

Kein Anspruch bei Vollzeitbetreuung in der Kita

Wird das Kind mehr als 30 Stunden pro Woche in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege betreut, entfällt der Anspruch auf das Landeserziehungsgeld. Die 30-Stunden-Grenze gilt sowohl für die Betreuungszeiten in der Einrichtung als auch für die Erwerbstätigkeit der Eltern.

Bezugsdauer und Zeitfenster

Das Landeserziehungsgeld wird für höchstens 12 Monate gezahlt und muss im 2. oder 3. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Der genaue Zeitraum kann innerhalb dieses Fensters flexibel gewählt werden.

  1. 1

    Beginn im 2. Lebensjahr (ab 13. Monat)

    Wird der Bezug im 2. Lebensjahr begonnen, können bis zu 12 Monate beansprucht werden, längstens jedoch bis zum vollendeten 3. Lebensjahr.

  2. 2

    Beginn im 3. Lebensjahr (ab 25. Monat)

    Wird der Bezug erst im 3. Lebensjahr begonnen, können ebenfalls bis zu 12 Monate beansprucht werden, längstens bis zum vollendeten 3. Lebensjahr (Ende: 36. Monat).

  3. 3

    Kombination mit ElterngeldPlus möglich

    Ein Parallelbezug von ElterngeldPlus und Landeserziehungsgeld ist erlaubt, solange das Basiselterngeld vollständig aufgebraucht ist.

  4. 4

    Frühestmögliche Antragstellung

    Der Antrag darf frühestens drei Monate vor dem gewünschten Leistungsbeginn gestellt werden. Rückwirkend kann maximal für einen Monat vor Antragstellung gezahlt werden.

Antragstellung und zuständige Stelle

Der Antrag auf Landeserziehungsgeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeld- und Erziehungsgeldstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gestellt werden, in der die Familie ihren Wohnsitz hat. Eine Online-Antragstellung ist in einigen Kommunen ebenfalls möglich (über das Sachsenportal Amt24).

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift
  • Einkommensnachweise beider Elternteile (oder der allein erziehenden Person)
  • Erklärung zur wöchentlichen Arbeitszeit
  • Nachweis über den Bezug von Elterngeld (Bescheid)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes in Sachsen

Tipp: Stellen Sie den Antrag spätestens im Monat, in dem der Leistungsbezug beginnen soll. Rückwirkend kann das Landeserziehungsgeld nur für den Monat vor Antragstellung gezahlt werden. Bei verspätetem Antrag verlieren Sie Leistungsansprüche unwiderruflich.

Einordnung: Sachsen als letztes Bundesland

Sachsen ist mittlerweile das einzige Bundesland, das noch ein Landeserziehungsgeld zahlt. Bayern hat seine vergleichbare Leistung 2024 reformiert, andere Länder hatten solche Programme bereits früher abgeschafft. Der politische Konsens hat sich verschoben: Statt Anreize für Eltern zu setzen, zu Hause zu bleiben, wird der Ausbau von Betreuungsplätzen als zielführender betrachtet.

Insbesondere für Alleinerziehende, die Vollzeit arbeiten müssen, bietet das Landeserziehungsgeld keine Hilfe, da die 30-Stunden-Grenze den Bezug ausschließt. Familien, bei denen ein Elternteil die Möglichkeit zur Teilzeit hat, profitieren hingegen finanziell.

In Kombination mit dem bundesweiten Kindergeld, dem Kinderzuschlag und dem Elterngeld können sächsische Familien jedoch im zweiten und dritten Lebensjahr ihres Kindes von einem soliden Leistungspaket profitieren.

Häufige Fragen zum Landeserziehungsgeld Sachsen

Wie hoch ist das Landeserziehungsgeld in Sachsen 2026?
Das Landeserziehungsgeld beträgt in Sachsen bis zu 300 Euro monatlich. Die genaue Höhe hängt von der Anzahl der Kinder im Haushalt ab: Bei einem Kind bis zu 150 Euro, bei zwei Kindern bis zu 200 Euro, ab drei Kindern bis zu 300 Euro pro Monat. Die Leistung ist einkommensabhängig und wird ab bestimmten Einkommensgrenzen gekürzt. Ab dem dritten Kind wird sie einkommensunabhängig in voller Höhe gezahlt.
Wer hat Anspruch auf das sächsische Landeserziehungsgeld?
Anspruch haben Eltern, die ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben, das Kind selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und das Kind nicht überwiegend in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege betreuen lassen. Das Kind muss in einem bestimmten Lebensalter sein (2. oder 3. Lebensjahr).
Wie lange wird das Landeserziehungsgeld in Sachsen gezahlt?
Das Landeserziehungsgeld wird im 2. und/oder 3. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Bei Beginn im 2. Lebensjahr sind bis zu 12 Monate möglich; bei Beginn im 3. Lebensjahr ebenfalls. Insgesamt können maximal 12 Monate pro Kind beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Bezug von Basiselterngeld abgeschlossen ist.
Kann das Landeserziehungsgeld gleichzeitig mit dem Elterngeld bezogen werden?
Das Landeserziehungsgeld kann erst im Anschluss an das Basiselterngeld beantragt werden. Ein paralleler Bezug mit ElterngeldPlus ist jedoch möglich. Das Landeserziehungsgeld und das ElterngeldPlus können also gleichzeitig fließen, wenn ElterngeldPlus über den 12. Lebensmonat hinaus in Anspruch genommen wird.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag auf Landeserziehungsgeld wird bei der zuständigen Elterngeld- und Erziehungsgeldstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gestellt, in der die Familie ihren Wohnsitz hat. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und kann frühestens drei Monate vor dem geplanten Leistungsbeginn gestellt werden.
Wird das Landeserziehungsgeld auf andere Leistungen angerechnet?
Das sächsische Landeserziehungsgeld wird auf das Bürgergeld und die Sozialhilfe als Einkommen angerechnet. Es mindert also entsprechende Transferleistungen. Auf das Kindergeld und das Elterngeld hat es keinen Einfluss. Paare mit mehr als einem Kind und höheren Einkommensgrenzen profitieren aufgrund der einkommensabhängigen Berechnung unterschiedlich stark.

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