Inklusion & Teilhabe Aktualisiert Mai 2026

KfW 159 – Altersgerecht Umbauen 2026: Kredit bis 50.000 Euro für barrierefreien Umbau

Auf einen Blick

Der KfW-Kredit Altersgerecht Umbauen (Produkt 159) ermöglicht zinsgünstige Darlehen bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz. Der Kredit steht allen Altersgruppen offen – Eigentümern, Vermietern und Mietern. Der effektive Jahreszins beginnt bei 2,35 Prozent. Der Antrag wird vor Maßnahmenbeginn über die Hausbank gestellt.

Altersgerechter Umbau mit Treppenlift-Installation
Mit dem KfW-Kredit 159 lassen sich barrierefreie Umbauten bis 50.000 Euro zinsgünstig finanzieren – für Eigentümer und Mieter jeden Alters. Bild: KI generiert

Wer seine Wohnung barrierefrei gestalten oder den Einbruchschutz verbessern möchte, kann auf den KfW-Förderkredit 159 zurückgreifen. Das Programm "Altersgerecht Umbauen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert eine breite Palette an Umbaumaßnahmen – unabhängig vom Alter des Antragstellenden.

Der Name des Programms mag an ältere Menschen denken lassen, doch tatsächlich kann ihn jede Person nutzen, die Barrieren in ihrer Wohnung beseitigen möchte: eine junge Familie nach einem Unfall, eine Rollstuhlnutzerin in den Dreißigern oder ein rüstiger Rentner, der vorsorglich die Dusche umbaut.

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Konditionen, förderfähigen Maßnahmen und den genauen Antragsprozess für den KfW-Kredit 159.

Was wird mit dem KfW-Kredit 159 gefördert?

Das Programm fördert zwei Bereiche: Barrierereduzierung im Wohnbereich und Einbruchschutz. Beide können in einem Antrag kombiniert werden.

Barrierereduzierung – förderfähige Maßnahmen:

  • Bodengleiche Duschen und barrierefreie Badezimmerausstattung (z. B. Haltegriffe, Sitzbrausen)
  • Treppenlifte, Plattformlifte und Aufzüge für den Wohnbereich
  • Verbreiterung von Türen auf mindestens 80 bis 90 cm für Rollstuhlnutzung
  • Rampen und barrierefreie Zugänge zum Gebäude und zur Wohnung
  • Smart-Home-Systeme und technische Assistenzlösungen für mehr Selbstständigkeit
  • Schwellenfreie Übergänge und rutschhemmende Bodenbeläge
  • Kfz-Stellplätze und Zugangswege für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer

Auch Einbruchschutz förderfähig

Neben der Barrierereduzierung fördert der KfW 159 auch Einbruchschutzmaßnahmen: einbruchhemmende Türen und Fenster (Widerstandsklasse RC 2 und höher), Sicherheitsschlösser, Alarmanlagen und Videoüberwachung. Beide Maßnahmenbereiche können in einem Kredit kombiniert werden.

Konditionen des KfW-Kredits 159 im Detail

Der KfW-Kredit 159 ist als Annuitätendarlehen oder als endfälliges Darlehen erhältlich. Die wichtigsten Eckdaten im Vergleich:

MerkmalAnnuitätendarlehenEndfälliges Darlehen
Maximaler Kreditbetragbis 50.000 Euro je Wohneinheitbis 50.000 Euro je Wohneinheit
Effektivzins ab2,35 % p. a.abhängig von Laufzeit
Tilgungsfreie Anlaufzeitbis zu 3 JahreLaufzeit bis Endfälligkeit
Zinsbindung10 oder 20 JahreLaufzeit festgelegt
Rückzahlungkonstante Rate (Zins + Tilgung)nur Zinsen laufend, Tilgung am Ende
AuszahlungEinmalbetrag oder TeilbeträgeEinmalbetrag oder Teilbeträge
Abruf nach Zusageinnerhalb von 12 Monaten (verlängerbar auf 3 Jahre)innerhalb von 12 Monaten

Der Zinssatz ist in der Regel günstiger als bei einem herkömmlichen Bankkredit, da die KfW als Förderbank subventionierte Konditionen anbietet. Sondertilgungen sind beim Annuitätendarlehen des KfW 159 nicht möglich – das ist ein Nachteil gegenüber manchen Bankprodukten.

Wer kann den KfW-Kredit 159 nutzen?

Das Programm ist bewusst breit angelegt: Es steht nicht nur älteren Menschen offen, sondern allen, die in ihrem Zuhause Barrieren abbauen oder den Einbruchschutz verbessern möchten.

  • Private Eigentümer von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
  • Vermieter, die barrierefreie Umbauten in vermieteten Immobilien durchführen
  • Mieter (mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für Gemeinschaftseigentum
  • Unternehmen, die Wohnraum vermieten

Keine Altersgrenze

Der KfW-Kredit 159 kann in jedem Alter beantragt werden. Die Kreditwürdigkeit (Bonität) wird von dem jeweiligen Finanzierungspartner geprüft. Ein Mindestalter oder ein spezifischer Behinderungsgrad sind keine Voraussetzung.

Was wird nicht gefördert?

Nicht alle Umbaumaßnahmen fallen unter das KfW-Programm 159. Folgende Vorhaben sind ausgeschlossen:

  1. 1Einbau neuer Fenster und Fenstertüren (förderfähig nur über KfW-Kredit 261 oder BAFA-Zuschuss im Rahmen der BEG)
  2. 2Maßnahmen, die bereits durch die Pflegeversicherung gefördert werden (Ausnahme: verschiedene Maßnahmen können getrennt beantragt werden)
  3. 3Umschuldungen bestehender Bankkredite
  4. 4Ablösung bereits bestehender KfW-Darlehen
  5. 5Reine Schönheitsreparaturen ohne Barrierefreiheitsbezug

Kombination mit Pflegekasse möglich

Wird eine Maßnahme (z. B. Badumbau) mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung von bis zu 4.000 Euro gefördert, können andere Maßnahmen (z. B. Treppenlift) trotzdem mit dem KfW-Kredit 159 finanziert werden. Beide Leistungen schließen sich nur bei identischen Maßnahmen aus.

Kombination mit anderen Förderungen

Der KfW-Kredit 159 lässt sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren, sofern keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme entsteht. Folgende Kombinationen sind besonders relevant:

Wer gleichzeitig energetisch saniert, kann den KfW-Kredit 159 mit dem KfW-Kredit 261 (BEG Wohngebäude) oder den BEG Einzelmaßnahmen kombinieren – zum Beispiel beim gleichzeitigen Einbau einer neuen Heizung und eines Treppenlifts. Wer kleinere Maßnahmen plant, sollte prüfen, ob der KfW-Zuschuss 455-B wirtschaftlicher ist, da dieser nicht zurückgezahlt werden muss.

Menschen mit Pflegegrad können zusätzlich den Wohnumfeldverbesserungszuschuss der Pflegekasse (bis 4.000 Euro je Maßnahme) nutzen. Der Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen ist kumulierbar, solange er nicht für dieselbe Einzelmaßnahme beantragt wird.

Nicht kombinierbar: KfW 159 und KfW 455-B

Der Kredit 159 und der Zuschuss 455-B können nicht für dieselbe Wohneinheit kombiniert werden. Bereits erhaltene Förderungen aus den Produkten 155, 159, 455-B und 455-E werden auf den Förderhöchstbetrag angerechnet.

So beantragen Sie den KfW-Kredit 159 – Schritt für Schritt

Der KfW-Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern immer über einen Finanzierungspartner. Das ist in der Regel die eigene Hausbank, eine Sparkasse, Volksbank, Bausparkasse oder ein zugelassener Finanzberater.

  1. 1

    Vorhaben planen (noch keinen Vertrag abschließen)

    Planen Sie Ihr Umbauvorhaben und holen Sie Angebote ein. Schließen Sie noch keine Liefer- oder Leistungsverträge ab – das gilt als Maßnahmenbeginn und würde die Förderung ausschließen.

  2. 2

    Finanzierungspartner aufsuchen

    Wenden Sie sich an Ihre Hausbank, Sparkasse oder einen Finanzberater. Schildern Sie Ihr Vorhaben und den Förderwunsch. Der Finanzierungspartner prüft Ihre Bonität und reicht den Antrag bei der KfW ein.

  3. 3

    Förderzusage abwarten

    Die KfW prüft den Antrag und erteilt eine Förderzusage. Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie Liefer- oder Leistungsverträge abschließen.

  4. 4

    Maßnahme umsetzen

    Führen Sie die Umbaumaßnahmen mit qualifizierten Fachunternehmen durch. Bewahren Sie alle Rechnungen und Nachweise auf.

  5. 5

    Kredit abrufen

    Der Kredit wird in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt. Der Abruf muss innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage erfolgen (auf Antrag verlängerbar auf 3 Jahre).

Häufige Fragen zum KfW-Kredit 159 Altersgerecht Umbauen

Wer kann den KfW-Kredit 159 beantragen?
Den KfW-Kredit 159 kann jede Person beantragen, die Barrieren in ihrer Wohnung oder ihrem Haus reduzieren oder den Einbruchschutz verbessern möchte – unabhängig vom Alter. Auch Mieter können den Kredit nutzen, wenn sie Maßnahmen mit Zustimmung des Vermieters durchführen. Anspruchsberechtigt sind private Eigentümer, Vermieter und Mieter.
Wie hoch ist der KfW-Kredit 159 und welche Zinsen fallen an?
Der KfW-Kredit 159 beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Der effektive Jahreszins liegt ab 2,35 Prozent (Stand 2026). Der genaue Zinssatz hängt von Laufzeit, Zinsbindung und der Bonität ab. Als Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen verfügbar. Die tilgungsfreie Anlaufzeit beträgt bis zu 3 Jahre.
Welche Maßnahmen werden mit dem KfW 159 gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung (z. B. bodengleiche Duschen, Treppenlifte, breitere Türen, barrierefreie Bäder, Rampen, Aufzüge) sowie Maßnahmen zum Einbruchschutz (z. B. einbruchhemmende Türen, Fensterschlösser, Alarmanlagen). Nicht gefördert werden der Einbau neuer Fenster und Fenstertüren sowie Maßnahmen, die über die Pflegeversicherung gefördert werden.
Kann der KfW-Kredit 159 mit dem KfW-Zuschuss 455-B kombiniert werden?
Nein – Kredit 159 und Zuschuss 455-B können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Sie sind alternative Förderinstrumente. Der Zuschuss 455-B erstattet bis zu 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten ohne Rückzahlung, während der Kredit 159 als zinsgünstiges Darlehen ausgezahlt wird. Nur eines der beiden Programme kann je Wohneinheit genutzt werden.
Wie beantragt man den KfW-Kredit 159?
Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner (Hausbank, Sparkasse, Volksbank, Bausparkasse oder Finanzberater) gestellt. Wichtig: Der Antrag muss vor Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen gestellt werden. Planungs- und Beratungskosten gelten nicht als Maßnahmenbeginn.
Was ist der Unterschied zwischen KfW 159 und KfW 455-B?
KfW 159 ist ein Kredit, der zurückgezahlt werden muss – dafür sind deutlich größere Vorhaben bis 50.000 Euro finanzierbar. KfW 455-B ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, aber auf 12,5 Prozent von maximal 50.000 Euro förderfähigen Kosten begrenzt ist (also maximal 6.250 Euro). Der Zuschuss eignet sich für kleinere Maßnahmen, der Kredit für umfangreichere Umbauten.

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