Der KfW-Zuschuss 455-B ist ein Investitionszuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohngebäuden. Im Gegensatz zum KfW-Kredit 159 muss dieser Zuschuss nicht zurückgezahlt werden – ein klarer Vorteil für kleinere bis mittlere Umbauvorhaben.
Das Programm wurde nach einer Pause im April 2026 neu aufgelegt. Das BMWSB stellt für das Jahr 2026 insgesamt 50 Millionen Euro bereit. Da das Förderbudget begrenzt ist und keine Antragstellung mehr möglich ist, sobald die Mittel erschöpft sind, lohnt sich eine zeitnahe Antragstellung.
Diese Seite erklärt, welche Maßnahmen gefördert werden, wie hoch der Zuschuss ausfällt und wie Sie den Antrag korrekt stellen.
Programm-Eckdaten: KfW 455-B auf einen Blick
Der Zuschuss 455-B ist bewusst niedrigschwellig gestaltet: kein Kredit, keine monatlichen Raten, keine Hausbank als Zwischenschritt. Der Antrag wird direkt online im KfW-Zuschussportal gestellt.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Förderart | Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss |
| Förderhöhe | 10 % bis 12,5 % der förderfähigen Kosten |
| Maximale förderfähige Kosten | 50.000 Euro je Wohneinheit |
| Maximaler Zuschuss | 6.250 Euro je Wohneinheit (12,5 % × 50.000 Euro) |
| Verfügbar seit | 8. April 2026 (Neustart nach Pause) |
| Förderbudget 2026 | 50 Millionen Euro (begrenzt, solange Mittel vorhanden) |
| Antragstellung | Direkt im KfW-Zuschussportal (online) |
| Antragszeitpunkt | Vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen |
| Kombination | Nicht kombinierbar mit KfW 159 oder anderen Barrierereduzierungsprodukten |
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Der Zuschuss 455-B fördert Umbaumaßnahmen, die Barrieren im Wohnbereich reduzieren. Grundlage sind die technischen Mindestanforderungen der KfW, die sich an den Normen für barrierefreies Bauen (DIN 18040) orientieren.
Förderfähige Maßnahmen im Überblick:
- Bodengleiche oder ebenerdige Duschen – Umbau bestehender Badewannen oder Duschtassen
- Haltegriffe, Stützgriffe und Duschsitze für sicheres Bewegen im Bad
- Treppenlifte, Plattformlifte und Aufzüge im Wohnbereich
- Verbreiterung von Türen und Beseitigung von Schwellen und Stufen
- Rampen und barrierefreie Zugänge zum Gebäude oder zur Wohnung
- Orientierungssysteme, Lichtschalter und Bedienelemente in barrierefreier Höhe
- Smart-Home-Systeme zur Unterstützung älterer oder mobilitätseingeschränkter Personen
- Umbau des Außenbereichs (Wege, Stellplätze) für Rollstuhlnutzung
Nicht förderfähig
Neue Fenster und Fenstertüren sind beim KfW 455-B ausgeschlossen (förderfähig über BEG). Maßnahmen, die durch die Pflegeversicherung gefördert werden, dürfen nicht gleichzeitig über den KfW-Zuschuss abgerechnet werden – es sei denn, es handelt sich um verschiedene Einzelmaßnahmen.
Wer ist antragsberechtigt?
Den KfW-Zuschuss 455-B können verschiedene Personengruppen beantragen. Entscheidend ist, dass es sich um einen bestehenden Wohnraum handelt – Neubauten sind nicht förderfähig.
- Private Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
- Vermieter, die Maßnahmen in vermieteten Wohnungen oder Häusern durchführen
- Mieter, wenn der Vermieter schriftlich zugestimmt hat
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für das Gemeinschaftseigentum
- Unternehmen und gemeinnützige Träger, die Wohnraum vermieten oder betreiben
Kein Pflegegrad erforderlich
Der Zuschuss 455-B setzt keinen Pflegegrad und keine Behinderung voraus. Er steht allen offen, die barrierefreie Umbaumaßnahmen in einer vorhandenen Wohnung durchführen möchten – als Vorsorge für das Alter ebenso wie aus aktuellem Bedarf.
Kombination mit anderen Förderungen
Der Zuschuss 455-B kann nicht mit dem KfW-Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen) für dieselbe Wohneinheit kombiniert werden. Beide Programme fördern Barrierereduzierung, daher müssen Antragstellende sich für eines entscheiden.
Folgende Kombinationen sind jedoch möglich, wenn verschiedene Maßnahmen betroffen sind:
- 1Pflegekasse: Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen (bis 4.000 Euro) für andere Maßnahmen als die über 455-B geförderten
- 2BEG Einzelmaßnahmen (BAFA/KfW): energetische Maßnahmen wie Heizung oder Dämmung, die unabhängig von der Barrierereduzierung durchgeführt werden
- 3NRW-Wohnraumförderung: Landesförderung für barrierefreien Umbau, sofern keine Doppelförderung entsteht
- 4Steuerliche Absetzbarkeit: Handwerkskosten können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden
So stellen Sie den Antrag – Schritt für Schritt
Der große Vorteil des Zuschusses 455-B gegenüber dem Kredit 159 liegt im direkten Antragsweg: Sie benötigen keine Hausbank als Zwischenschritt. Der Antrag wird ausschließlich online im KfW-Zuschussportal gestellt.
- 1
Maßnahmen planen und Angebote einholen
Bestimmen Sie, welche Umbaumaßnahmen Sie durchführen möchten, und holen Sie Angebote von Fachunternehmen ein. Schließen Sie noch keine Verträge ab.
- 2
Antrag im KfW-Zuschussportal stellen
Registrieren Sie sich im KfW-Zuschussportal unter public.kfw.de und stellen Sie Ihren Antrag online. Sie benötigen dabei eine Identifizierung (SCHUFA-IdentitätsCheck, Video-Ident oder PostIdent). Wichtig: Der Antrag muss vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker gestellt werden.
- 3
Förderzusage erhalten
Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie eine Förderzusage. Diese ist nur für eine begrenzte Zeit gültig – das Ablaufdatum steht in der Zusage.
- 4
Maßnahmen umsetzen und Rechnungen aufbewahren
Führen Sie die geförderten Maßnahmen durch und lassen Sie sich Fachunternehmerbestätigungen ausstellen, die die normgerechte Ausführung bescheinigen.
- 5
Auszahlung des Zuschusses beantragen
Laden Sie die Rechnungen und Nachweise im KfW-Zuschussportal hoch und beantragen Sie die Auszahlung. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Fachunternehmerbestätigungen nutzen
Die KfW stellt optionale Fachunternehmerbestätigungen bereit, die Sie dem ausführenden Handwerksunternehmen vorlegen können. Diese bescheinigen, dass die Maßnahmen entsprechend den technischen Mindestanforderungen der KfW ausgeführt wurden, und sichern Ihren Anspruch auf den Zuschuss ab.
Wichtige Hinweise für Antragstellende
Das Förderbudget von 50 Millionen Euro für 2026 ist begrenzt. Sobald die Mittel erschöpft sind, ist keine Antragstellung mehr möglich. Die KfW weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht.
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft gelten besondere Regeln: Der Antrag wird in der Regel durch die WEG-Verwaltung gestellt. Einzelne Wohnungseigentümer können jedoch auch selbst einen Antrag für ihre Wohneinheit einreichen, wenn die Maßnahmen das Sondereigentum betreffen.
Für umfangreichere Umbauvorhaben, die über die maximalen förderfähigen Kosten von 50.000 Euro hinausgehen, bietet der KfW-Kredit 159 eine ergänzende Finanzierungsoption. Bei Pflegebedürftigkeit kann zusätzlich der Wohnumfeldverbesserungszuschuss der Pflegekasse genutzt werden.
