Partizipation & Inklusion Aktualisiert Mai 2026

LEBERECHT-Stiftung 2026 – Förderung für behinderte und benachteiligte Kinder im Rhein-Main-Gebiet

Auf einen Blick

Die LEBERECHT-Stiftung unterstützt behinderte und benachteiligte Kinder und Jugendliche im Rhein-Main-Gebiet mit Zuschüssen für Therapien, Hilfsmittel, Barrierefreiheit und inklusive Projekte. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen. Die Stiftung entscheidet fortlaufend ohne feste Antragsfristen.

Ehrenamtliche sortieren Spenden in einem Lagerhaus
Die LEBERECHT-Stiftung finanziert Reit-, Musik- und Lerntherapien sowie Hilfsmittel für Kinder mit Behinderung im Rhein-Main-Gebiet. Bild: KI generiert

In Deutschland leben Hunderttausende Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen. Viele Familien stoßen bei der Finanzierung notwendiger Therapien, barrierefreier Ausstattung oder inklusiver Freizeit- und Bildungsangebote schnell an ihre Grenzen. Hier setzt die LEBERECHT-Stiftung an: Sie stellt ergänzende Mittel bereit, die staatliche Leistungen sinnvoll ergänzen.

Im Mittelpunkt steht der partizipative Ansatz: Gute Projekte werden nicht nur für Kinder mit Behinderung konzipiert, sondern von und mit ihnen. Inklusion bedeutet gleichberechtigte Teilhabe an allen Lebensbereichen – von der Therapie über die Bildung bis hin zur Freizeitgestaltung.

Wer ist die LEBERECHT-Stiftung?

Die LEBERECHT-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung mit Fokus auf dem Rhein-Main-Gebiet, die sich der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung oder sozialer Benachteiligung widmet. Ihr Förderportfolio umfasst zentrale Themenfelder aus Gesundheit, Bildung, Soziales sowie Aus- und Weiterbildung.

Im Unterschied zu großen Bundesstiftungen agiert die LEBERECHT-Stiftung bewusst regional: Sie konzentriert ihre Ressourcen auf das Rhein-Main-Gebiet und schafft so eine direkte Wirkung vor Ort. Gleichzeitig kooperiert sie mit anderen Fördergebern und sozialen Einrichtungen der Region.

Regionale Ausrichtung

Das Rhein-Main-Gebiet umfasst Frankfurt am Main sowie die angrenzenden Landkreise und Städte in Hessen, darunter Offenbach, Wiesbaden, Darmstadt, den Main-Taunus-Kreis und den Hochtaunuskreis. Projekte aus anderen Regionen Deutschlands werden von der LEBERECHT-Stiftung nicht gefördert.

Was wird von der LEBERECHT-Stiftung gefördert?

Das Förderportfolio der LEBERECHT-Stiftung ist bewusst breit angelegt. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen, die die Lebensqualität behinderter und benachteiligter Kinder und Jugendlicher direkt verbessern und ihre gesellschaftliche Teilhabe stärken.

  • Therapeutische Angebote: Reittherapie, Musiktherapie, Lerntherapie und weitere anerkannte Therapieformen
  • Anschaffung behindertengerechter Hilfsmittel: Rollstühle, Kommunikationshilfen, spezielle Lernmittel
  • Barrierefreie Fahrzeuge für den Transport von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
  • Umbaumaßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in Einrichtungen und Wohnungen
  • Freizeit- und Bildungsangebote: Ferienmaßnahmen, inklusive Sport- und Kulturprojekte
  • Integrative Spielplatzprojekte, die Kindern mit und ohne Behinderung gemeinsamen Raum bieten

Partizipativer Ansatz

Förderfähige Projekte sollten nicht ausschliesslich für Kinder mit Behinderung entworfen werden, sondern ihre aktive Beteiligung bereits in der Planungsphase einschliessen. Dieser partizipative Ansatz erhöht die Wirksamkeit der Massnahmen und entspricht dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention.

Wer kann einen Antrag bei der LEBERECHT-Stiftung stellen?

Die LEBERECHT-Stiftung richtet sich an ein breites Spektrum von Antragstellenden. Entscheidend ist, dass das Vorhaben behinderten oder benachteiligten Kindern und Jugendlichen im Rhein-Main-Gebiet zugutekommt.

AntragstellergruppeTypische Vorhaben
Private Einzelpersonen / FamilienTherapiekosten, Hilfsmittel, barrierefreier Umbau im Wohnumfeld
Gemeinnützige Vereine und OrganisationenInklusive Projekte, Freizeitmaßnahmen, Bildungsangebote
Bildungseinrichtungen (Schulen, Kitas)Inklusive Lernumgebungen, Spielplatzgestaltung, Ausstattung
Öffentliche Träger (Kommunen, Ämter)Infrastrukturmaßnahmen, barrierefreie Spielplätze
Stationäre und teilstationäre EinrichtungenInvestitionen in Ausstattung, Fahrzeugbeschaffung, Umbauten

Wie läuft die Antragstellung ab?

Die LEBERECHT-Stiftung arbeitet nicht mit festen Antragsfristen wie viele Bundesstiftungen. Stattdessen können Interessierte sich jederzeit mit ihrem Vorhaben an die Stiftung wenden. Die Prüfung erfolgt fortlaufend.

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    1. Vorhaben beschreiben

    Formulieren Sie Ihr Projekt so konkret wie möglich: Zielgruppe, Maßnahme, geplante Wirkung und voraussichtliche Kosten.

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    2. Kontakt aufnehmen

    Wenden Sie sich direkt an die Stiftung. Eine frühzeitige Voranfrage hilft, ungeklärte Fragen zur Förderfähigkeit zu klären, bevor Sie einen vollständigen Antrag einreichen.

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    3. Antrag einreichen

    Der vollständige Antrag sollte eine Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie Angaben zur Trägerschaft und gemeinnützigen Anerkennung enthalten.

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    4. Prüfung und Entscheidung

    Die Stiftung prüft die Unterlagen und trifft eine Förderentscheidung. Gegebenenfalls werden ergänzende Informationen angefordert.

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    5. Verwendungsnachweis

    Nach Abschluss des Projekts ist ein Nachweis über die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel zu erbringen.

Typische Förderprojekte der LEBERECHT-Stiftung

Die vielfältige Förderpraxis der Stiftung zeigt sich in den Projekten, die sie unterstützt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf inklusiven Projekten, die Kinder mit und ohne Behinderung zusammenbringen.

  • Finanzierung von Reittherapie für Kinder mit kognitiven oder motorischen Einschränkungen
  • Beschaffung eines rollstuhlgerechten Fahrzeugs für einen gemeinnützigen Behindertenverband
  • Umgestaltung eines Spielplatzes zu einem inklusiven Abenteuerspielplatz mit barrierefreien Stationen
  • Ausstattung einer integrativen Kita mit speziellen Lernmaterialien und Kommunikationshilfen
  • Ferienfreizeit für Kinder mit Behinderung und ihre Geschwister ohne Behinderung

Keine Finanzierung laufender Betriebskosten

Die LEBERECHT-Stiftung fördert in der Regel keine dauerhaften Betriebskosten oder die laufende Finanzierung von Personalstellen. Im Mittelpunkt stehen einmalige Projekte, Investitionsmaßnahmen und zeitlich begrenzte Aktivitäten mit klar messbarer Wirkung.

Ergänzende Fördermöglichkeiten für Inklusion und Teilhabe

Die LEBERECHT-Stiftung deckt einen wichtigen, aber regional begrenzten Bereich der Inklusionsförderung ab. Wer weitere oder andersartige Vorhaben umsetzen möchte, findet in Deutschland ein breites Netz ergänzender Fördermöglichkeiten.

Bundesweit fördert Aktion Mensch inklusive Projekte in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Bildung und Freizeit – auch über das Programm Zeichen setzen!. Für barrierefreie Wohnraumanpassungen kommen der KfW-Zuschuss 455b sowie der KfW-Kredit 159 in Frage.

Pflegebedürftige Kinder und Jugendliche können ergänzend Pflegegeld beantragen. Eine umfassende Fördermittelrecherche hilft, alle verfügbaren Quellen zu kombinieren und Förderlücken zu schließen.

Häufige Fragen zur LEBERECHT-Stiftung

Was fördert die LEBERECHT-Stiftung?

Die LEBERECHT-Stiftung fördert Projekte und Maßnahmen für behinderte und benachteiligte Kinder und Jugendliche im Rhein-Main-Gebiet. Dazu zählen therapeutische Angebote wie Reit-, Musik- oder Lerntherapien, die Anschaffung behindertengerechter Hilfsmittel und Fahrzeuge, Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit, Freizeit- und Bildungsangebote sowie integrative Spielplatzprojekte.

Wer kann einen Antrag bei der LEBERECHT-Stiftung stellen?

Antragsberechtigt sind private Einzelpersonen, Bildungseinrichtungen sowie öffentliche und gemeinnützige Organisationen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Kindern und Jugendlichen mit Behinderung oder Benachteiligung im Rhein-Main-Gebiet zugutekommt.

Ist die Förderung der LEBERECHT-Stiftung auf das Rhein-Main-Gebiet beschränkt?

Ja, die LEBERECHT-Stiftung richtet ihre Unterstützung gezielt auf das Rhein-Main-Gebiet aus. Projekte außerhalb dieser Region werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Rhein-Main-Gebiet umfasst Frankfurt am Main sowie die angrenzenden Landkreise und Städte in Hessen.

Wie läuft die Antragstellung bei der LEBERECHT-Stiftung ab?

Interessierte wenden sich direkt an die Stiftung und schildern ihr Vorhaben. Die Stiftung prüft die Fördervoraussetzungen und entscheidet fortlaufend über eingereichte Anträge. Empfehlenswert ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme, da die Mittel begrenzt sind und Projekte von und mit den Zielgruppen konzipiert sein sollten.

Werden auch laufende Einrichtungen durch die LEBERECHT-Stiftung unterstützt?

Ja, die LEBERECHT-Stiftung unterstützt neben Einzelprojekten auch Investitionsvorhaben für die Ausstattung von Einrichtungen. Dazu gehören die Anschaffung von Fahrzeugen für den barrierefreien Transport sowie Umbauten in bestehenden Einrichtungen.

Gibt es eine Höchstgrenze für die Förderung?

Die LEBERECHT-Stiftung macht keine öffentlichen Angaben zu festen Höchstbeträgen. Die Förderhöhe richtet sich nach dem konkreten Bedarf des Projekts und den verfügbaren Mitteln der Stiftung. Eine transparente Darstellung der Projektkosten im Antrag ist daher besonders wichtig.

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