Ausgrenzung und Mobbing betreffen Kinder und Jugendliche in Schulen, Sportvereinen, sozialen Netzwerken und im Alltag. Die Folgen sind oft gravierend: Isolation, Rückzug, psychische Belastungen. Die Aktion Mensch hat mit dem Programm "Zeichen setzen!" einen gezielten Förderrahmen geschaffen, der Projekte unterstützt, die junge Menschen zu Akteuren gegen Diskriminierung machen.
Das Besondere: Das Programm legt besonderen Wert auf Inklusion. Projekte müssen sowohl junge Menschen mit als auch ohne Behinderung einbeziehen und eine aktive Beteiligung beider Gruppen sicherstellen.
Wofür steht Zeichen setzen!?
Das Programm richtet sich an junge Menschen bis 27 Jahre und verfolgt einen klaren Doppelansatz: Einerseits sollen Projekte das Bewusstsein für Ausgrenzung und Diskriminierung stärken (Handlungsfeld "Verstehen und Handeln"). Andererseits sollen sie junge Menschen ermutigen, aktiv sichtbare Zeichen gegen Diskriminierung zu setzen (Handlungsfeld "Laut werden und Zeichen setzen").
Gesamtbudget und Förderkonditionen
Das Programm stellt insgesamt bis zu 5 Millionen Euro bereit. Pro Projekt werden maximal 7.500 Euro gefördert. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Die Projektdurchführung muss in Deutschland stattfinden.
Die zwei Handlungsfelder im Überblick
Zeichen setzen! strukturiert die förderfähigen Projekte in zwei Handlungsfelder:
| Handlungsfeld | Ziel | Beispielformate |
|---|---|---|
| Verstehen und Handeln | Bildung und Reflexion: Ausgrenzung erkennen und verstehen | Workshops, Seminare, Planspiele, Bildungsveranstaltungen |
| Laut werden und Zeichen setzen | Sichtbare Aktionen: Öffentlich gegen Diskriminierung eintreten | Kreative Aktionen, Kampagnen, Social-Media-Formate, Events |
Wer kann Anträge stellen?
Die Anforderungen an die Antragstellenden sind klar definiert. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Gemeinnützige Einrichtung oder gemeinnütziger Träger mit anerkanntem Gemeinnützigkeitsstatus
- Mitgliedschaft in einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Der Paritätische, ZWST)
- Inklusiver Projektansatz: Das Projekt bezieht junge Menschen mit und ohne Behinderung aktiv ein
- Zielgruppe: Junge Menschen bis 27 Jahre stehen im Mittelpunkt der Projektaktivitäten
- Sitz und Projektumsetzung in Deutschland
Wohlfahrtsverbandsmitgliedschaft ist Pflicht
Ohne Mitgliedschaft in einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege ist eine Antragstellung nicht möglich. Unabhängige Vereine ohne diese Verbandszugehörigkeit können keine Anträge einreichen. Eine Kooperation mit einem anerkannten Träger kann in manchen Fällen eine Alternative sein.
Beispiele förderfähiger Projektideen
Das Programm lässt bewusst Raum für kreative Ansätze. Wichtig ist, dass die Projekte inklusiv ausgerichtet sind und junge Menschen aktiv an der Konzeption und Durchführung beteiligen.
- Schulworkshops zum Thema Cybermobbing, die Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam erarbeiten
- Social-Media-Kampagne gegen Ausgrenzung, entwickelt und durchgeführt von jungen Menschen
- Theaterprojekt, das Szenen von Diskriminierung nachspielt und Handlungsalternativen erprobt
- Inklusives Sportturnier mit gezielter Sensibilisierungsarbeit zum Thema respektvolles Miteinander
- Podcast-Serie von Jugendlichen, die ihre persönlichen Erfahrungen mit Ausgrenzung teilen
Inklusion von Anfang an mitdenken
Ein zentrales Kriterium ist die genuine Einbeziehung junger Menschen mit Behinderung. Das bedeutet mehr als symbolische Teilnahme: Die Zielgruppe soll von Anfang an in die Planung, Gestaltung und Durchführung des Projekts eingebunden werden.
Ergänzende Förderprogramme für zivilgesellschaftliches Engagement
Zeichen setzen! ist eines von vielen Programmen, das zivilgesellschaftliches Engagement von und für junge Menschen fördert. Im Kontext von Partizipation und Inklusion sind weitere Fördermöglichkeiten relevant.
Für politische Teilhabe junger Menschen in Hessen bietet das Programm Jugend macht Politik eine wichtige Ergänzung. Für Inklusionsprojekte im Rhein-Main-Gebiet empfiehlt sich die LEBERECHT-Stiftung. Bundesweite Förderung für benachteiligte junge Menschen bietet Jugend stärken.
Häufige Fragen zu Zeichen setzen!
Was ist das Programm "Zeichen setzen!" der Aktion Mensch?
Zeichen setzen! ist ein Förderprogramm der Aktion Mensch, das inklusive Projekte fördert, die junge Menschen bis 27 Jahre befähigen, Ausgrenzung und Mobbing zu erkennen und aktiv gegen Diskriminierung vorzugehen. Das Programm stellt insgesamt bis zu 5 Millionen Euro bereit, einzelne Projekte können mit maximal 7.500 Euro unterstützt werden.
Wie viel Förderung kann ich für ein Projekt beantragen?
Pro Projekt können maximal 7.500 Euro beantragt werden. Das Programm stellt insgesamt bis zu 5 Millionen Euro bereit. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich – die Förderung deckt die förderfähigen Projektkosten vollständig ab.
Wer ist antragsberechtigt bei Zeichen setzen!?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen oder Träger mit Mitgliedschaft in einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Der Paritätische, ZWST). Projekte müssen inklusiv ausgerichtet sein und die aktive Beteiligung junger Menschen mit und ohne Behinderung sicherstellen.
Welche Projektformate werden gefördert?
Gefördert werden kreative Aktionen, Kampagnen und Social-Media-Formate in zwei Handlungsfeldern: "Verstehen und Handeln" – Bildungs- und Reflexionsangebote – sowie "Laut werden und Zeichen setzen". Sowohl analoge als auch digitale Formate sind förderfähig. Im Mittelpunkt stehen Partizipation, Wertebildung und Handlungskompetenz.
Bis wann konnten Anträge eingereicht werden?
Der Förderaufruf für die erste Phase von Zeichen setzen! hatte eine Antragsfrist bis zum 31. März 2026. Aktion Mensch veröffentlicht neue Förderaufrufe regelmäßig. Informieren Sie sich auf der Website der Aktion Mensch über aktuelle Ausschreibungen und neue Antragsphasen.
Müssen die Projektteilnehmenden Mitglieder einer Wohlfahrtsorganisation sein?
Nein, die Projektteilnehmenden müssen keine Mitglieder einer Wohlfahrtsorganisation sein. Die Anforderung betrifft nur den antragstellenden Träger: Dieser muss gemeinnützig sein und Mitglied in einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Die Projekte selbst sollen junge Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringen.
