Manche Menschen sind von mehreren Formen der Benachteiligung gleichzeitig betroffen: Armut, Wohnungslosigkeit, fehlende Sprachkenntnisse, Diskriminierung. Das ESF Plus-Programm EhAP Plus des Bundes setzt genau bei diesen Menschen an – mit niedrigschwelligen Beratungs- und Begleitangeboten, die keine bürokratischen Hürden kennen.
EhAP Plus ist kein Programm für Einzelpersonen, sondern ein Förderprogramm für Organisationen, die solche Angebote aufbauen und betreiben. Gemeinnützige Träger, Wohlfahrtsverbände und Kommunen können Projekte finanzieren, die direkt im Kontakt mit den Zielgruppen arbeiten.
Diese Seite erklärt die Programmziele, Zielgruppen, Förderkonditionen und den Antragsweg für EhAP Plus.
EhAP Plus im Kontext des ESF Plus
EhAP Plus ist Teil des ESF Plus-Bundesprogramms für die Förderperiode 2021 bis 2027. Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das wichtigste Instrument der EU zur Investition in Menschen – er fördert Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und die Bekämpfung von Armut.
Das Einzelprogramm EhAP Plus steht unter der thematischen Priorität "Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen" (Spezifisches Ziel 5 des ESF Plus). Es ist in Deutschland eines der wenigen ESF Plus-Programme, das sich explizit an die vulnerabelsten Bevölkerungsgruppen richtet.
Förderperiode 2021–2027
EhAP Plus läuft im Rahmen der ESF Plus-Förderperiode 2021 bis 2027. Neue Projekte können eingereicht werden, solange Fördermittel verfügbar sind. Informationen zu aktuellen Ausschreibungen und Fristen finden Sie auf den Seiten des BMAS und des ESF-Portals unter esf.de.
Zielgruppen des EhAP Plus-Programms
Das Programm definiert zwei Zielgruppen, die jeweils einem der beiden Einzelziele zugeordnet sind:
| Einzelziel | Zielgruppe | Beschreibung |
|---|---|---|
| Einzelziel 1 | Neu zugewanderte EU-Bürger | Besonders benachteiligte Unionsbürger und deren Kinder unter 18 Jahren; Angehörige marginalisierter Gemeinschaften (z. B. Roma) |
| Einzelziel 2 | Wohnungslose Personen | Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen und deren Kinder unter 18 Jahren |
Projekte können beide Einzelziele abdecken oder sich auf eines konzentrieren. Eine Kombination ist möglich, wenn die Trägerorganisation die nötige Infrastruktur für beide Zielgruppen mitbringt.
Förderfähige Maßnahmen im EhAP Plus-Programm
EhAP Plus fördert niedrigschwellige Angebote, die direkt im Kontakt mit den Zielgruppen stehen. Im Mittelpunkt steht nicht die direkte Arbeitsvermittlung, sondern die soziale Stabilisierung und Orientierung.
Förderfähige Maßnahmen:
- Aufsuchende Sozialarbeit und Kontaktaufnahme zu besonders benachteiligten Personen
- Beratung und Begleitung zu weiterführenden Hilfssystemen (Sozialamt, Gesundheitsversorgung, Wohnhilfen)
- Information über rechtliche Ansprüche und Unterstützungsangebote
- Sprachliche Unterstützung und Dolmetscherdienste
- Verweisberatung und Koordination zwischen verschiedenen Hilfssystemen
- Beratung zu arbeitsmarktbezogenen Informationen (ohne direkte Vermittlung)
- Hilfen zur Wohnungslosigkeit, Prävention von drohender Wohnungslosigkeit
Keine direkte Arbeitsvermittlung
Im EhAP Plus-Programm sind keine direkten Vermittlungen in Arbeit oder Ausbildung sowie keine konkreten Förderleistungen nach SGB II oder SGB III förderfähig. Eine direkte Heranführung der Zielgruppen an den Arbeitsmarkt ist im Programmrahmen nicht möglich. Dies bleibt anderen ESF Plus-Programmen vorbehalten.
Förderkonditionen: Bis zu 90 Prozent ESF-Förderung
Die Projekte werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten aus dem ESF Plus gefördert. Das ist eine ungewöhnlich hohe Förderquote – sie trägt der Tatsache Rechnung, dass viele kleinere Träger keine hohen Eigenanteile aufbringen können.
- 1Förderhöhe: bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten aus dem ESF Plus
- 2Eigenanteil: mindestens 10 Prozent (kann durch öffentliche Ko-Finanzierung gedeckt werden)
- 3Förderdauer: projektabhängig, in der Regel mehrere Jahre innerhalb der Förderperiode 2021–2027
- 4Antragstellung: über das Förderportal Z-EU-S des BMAS
- 5Bewilligungsdauer: 1 bis 3 Monate nach vollständiger Antragstellung
- 6Berichtspflichten: regelmäßige Sachberichte und Verwendungsnachweise gegenüber dem BMAS
Antragstellung und Verfahren
Die Antragstellung für EhAP Plus erfolgt über das digitale Förderportal Z-EU-S (Zuwendungsmanagement ESF Und Sonstige), das vom BMAS betrieben wird. Das Portal unterstützt beim Beantragen und Abrechnen von ESF Plus-Zuwendungen.
- 1
Förderfähigkeit und Ausschreibung prüfen
Überprüfen Sie auf den Seiten des BMAS (bmas.de) und des ESF-Portals (esf.de), ob aktuell eine Ausschreibungsphase für EhAP Plus läuft und ob Ihr Vorhaben den Fördervoraussetzungen entspricht.
- 2
Projektkonzept entwickeln
Entwickeln Sie ein detailliertes Projektkonzept mit Beschreibung der Zielgruppe, der geplanten Maßnahmen, des Zeitplans und des Finanzierungsplans. Stellen Sie sicher, dass die Maßnahmen dem EhAP Plus-Rahmen entsprechen.
- 3
Antrag über Z-EU-S einreichen
Registrieren Sie sich im Förderportal Z-EU-S und reichen Sie den vollständigen Antrag ein. Alle erforderlichen Dokumente (Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Nachweise über Trägerschaft) sind beizufügen.
- 4
Prüfung durch das BMAS
Das Referat EF2 des BMAS prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Bei Rückfragen werden Sie kontaktiert. Die Bewilligungsdauer beträgt 1 bis 3 Monate.
- 5
Projektumsetzung und Berichterstattung
Nach Bewilligung setzen Sie das Projekt um und erstatten dem BMAS regelmäßig Bericht. Verwendungsnachweise und Sachberichte sind in den vereinbarten Fristen einzureichen.
Ausschreibungsverfahren beachten
EhAP Plus-Projekte werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens vergeben. Anträge können nur innerhalb der vom BMAS festgelegten Antragsfenster gestellt werden. Informationen zum aktuellen Ausschreibungsstand finden Sie auf esf.de und bmas.de.
EhAP Plus im Kontext der Sozialförderung
EhAP Plus ist eine von mehreren ESF Plus-Förderlinien für soziale Inklusion. Es ergänzt andere Bundesprogramme, die sich an ähnliche oder überlappende Zielgruppen richten. Für Kommunen, die zusätzlich investive Maßnahmen in benachteiligten Stadtteilen planen, bietet das Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt" eine ergänzende Fördermöglichkeit.
Für Träger, die integrative Arbeit mit Migrantenselbstorganisationen verbinden, kann das Landesprogramm WIR in NRW eine sinnvolle Ergänzung sein. Für Projekte mit Fokus auf Kinder und Jugendliche stehen die Frühen Hilfen und die Förderangebote der Aktion Mensch zur Verfügung.
- EhAP Plus richtet sich an die am stärksten benachteiligten Personengruppen – kein Programm für allgemeine Sozialarbeit
- Hohe ESF-Förderquote (bis 90 %) ermöglicht auch kleineren Trägern die Teilnahme
- Schwerpunkt auf Beratung und Weiterleitung, nicht auf direkter Eingliederung in den Arbeitsmarkt
- Kombination mit kommunalen und Landesprogrammen möglich und sinnvoll
