Die Aktion Mensch ist eine der größten privaten Förderorganisationen für soziale Projekte in Deutschland. Mit Einnahmen aus der gleichnamigen Soziallotterie fördert sie Vorhaben, die Inklusion, Teilhabe und ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung stärken.
Die Förderaktion "Zeichen setzen!" richtet sich an Organisationen, die gemeinsam mit jungen Menschen aktiv für Inklusion eintreten. Der Ansatz: Ausgrenzung erkennen, benennen und durch konkretes Handeln entgegenwirken. Mit bis zu 7.500 Euro und ohne Eigenmittel ist dies eine der niedrigschwelligsten Förderoptionen im Bereich Inklusion und soziale Teilhabe.
Diese Seite gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über die Fördervoraussetzungen, den Antragsprozess und die wichtigsten Hinweise für eine erfolgreiche Bewerbung.
Die Aktion Mensch und ihre Förderprogramme
Die Aktion Mensch ist eine gemeinnützige Organisation, die durch die Soziallotterie "Aktion Mensch" finanziert wird. Mit dem Kauf von Losen unterstützen Beitragende indirekt soziale Projekte deutschlandweit. Jährlich werden so rund 60 bis 80 Millionen Euro an Fördergeldern ausgeschüttet.
Die Aktion Mensch fördert Projekte in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Bildung, Freizeit sowie Barrierefreiheit und Mobilität. Dabei unterscheidet sie zwischen dem Regelförderprogramm (für größere Vorhaben) und speziellen Förderaktionen wie "Zeichen setzen!", die gezielt kleine und mittlere Projekte unterstützen.
Offizieller Antrag
Alle Anträge bei der Aktion Mensch werden ausschließlich über das digitale Antragssystem DIAS gestellt. Eine Antragstellung per Post oder E-Mail ist nicht möglich. Die Plattform führt Antragstellende Schritt für Schritt durch den Prozess.
Förderaktion "Zeichen setzen!": Was wird gefördert?
Die Förderaktion "Zeichen setzen!" hat einen klaren Fokus: Junge Menschen mit und ohne Behinderung sollen befähigt werden, Ausgrenzung zu erkennen, sicher damit umzugehen und sich aktiv für ein inklusives Miteinander einzusetzen.
Beispiele für förderfähige Projekttypen:
- Inklusive Theater-, Musik- oder Tanzprojekte, bei denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam auftreten
- Ferienfreizeiten und Ausflüge mit inklusiver Ausrichtung (Begleitpersonen werden pauschal bezuschusst)
- Sensibilisierungskampagnen und Aktionswochen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung
- Sportprojekte und Wettkämpfe, die inklusive Begegnungen ermöglichen
- Workshops und Bildungsangebote zum Thema Behinderung, Vielfalt und Teilhabe
- Öffentlichkeitswirksame Aktionen, die ein sichtbares Zeichen für Inklusion setzen
Inklusive Ausrichtung ist Pflicht
Vorhaben ohne inklusive Ausrichtung sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig. Die aktive Mitwirkung junger Menschen mit Behinderung an der Projektumsetzung ist ein zentrales Kriterium für die Bewilligung.
Förderkonditionen im Überblick
Die Aktion Mensch stellt für die Förderaktion "Zeichen setzen!" klare Konditionen bereit:
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Förderhöhe | Bis zu 7.500 Euro pro Vorhaben |
| Eigenmittel | Keine Eigenmittel erforderlich |
| Zielgruppe | Junge Menschen mit und ohne Behinderung |
| Förderthema | Inklusion, Ausgrenzung bekämpfen, gesellschaftliche Teilhabe |
| Antragsberechtigt | Gemeinnützige Organisationen und Träger |
| Antragstellung | Online über DIAS (antrag.aktion-mensch.de) |
| Entscheidung | Durch das Kuratorium der Aktion Mensch |
| Bearbeitungsdauer | Mehrere Monate (aktuell erhöhtes Aufkommen) |
So stellen Sie den Förderantrag bei der Aktion Mensch
Der Antragsprozess der Aktion Mensch ist vollständig digitalisiert und umfasst mehrere Phasen. Das System DIAS begleitet Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung und erlaubt, die Eingabe zwischenzuspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
- 1
Förderfähigkeit prüfen
Prüfen Sie vorab, ob Ihr Projekt die Förderkriterien erfüllt: inklusive Ausrichtung, Mitwirkung junger Menschen mit Behinderung, gemeinnütziger Träger. Die Aktion Mensch bietet hierfür einen Online-Schnellcheck an.
- 2
Antrag in DIAS erstellen
Registrieren Sie sich im digitalen Antragssystem DIAS (antrag.aktion-mensch.de) und füllen Sie den Antrag vollständig aus. Legen Sie Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und alle erforderlichen Dokumente bei.
- 3
Antrag einreichen
Sobald alle Informationen vollständig sind, reichen Sie den Antrag ein. Mitglieder von Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, des BVKM oder der Lebenshilfe können zusätzlich ihren Verband um Beratung bitten.
- 4
Prüfung durch Antragsberaterin oder Antragsberater
Nach Einreichung prüft eine persönlich zugeordnete Antragsberaterin oder ein Antragsberater den Antrag auf Förderfähigkeit und nimmt bei Unklarheiten Kontakt auf.
- 5
Entscheidung durch das Kuratorium
Das Kuratorium der Aktion Mensch trifft die finale Förderentscheidung. Sie werden per E-Mail über das Ergebnis informiert. Bei Bewilligung erhalten Sie den Fördervertrag über DIAS.
Kein Rechtsanspruch auf Förderung
Jede Bewilligung ist eine Einzelfallentscheidung des Kuratoriums. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Wer das Projekt vor Bewilligung startet, trägt das finanzielle Risiko selbst – dies ist jedoch ausdrücklich möglich.
Tipps für einen erfolgreichen Förderantrag
Die Aktion Mensch veröffentlicht selbst Hinweise für eine erfolgreiche Antragstellung. Die folgenden Punkte haben sich in der Praxis als besonders relevant erwiesen:
- Inklusive Ausrichtung klar herausstellen: Beschreiben Sie konkret, wie Menschen mit Behinderung aktiv an der Projektumsetzung beteiligt sind – nicht nur als Zielgruppe, sondern als Mitwirkende.
- Realistische Finanzplanung: Der Finanzierungsplan sollte alle Ausgaben transparent ausweisen. Pauschalen (z. B. für Fahrtkosten oder Begleitpersonen) sind möglich, müssen aber nachvollziehbar sein.
- Projektziele klar formulieren: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Welche Wirkung wird angestrebt? Konkrete, messbare Ziele erhöhen die Chancen auf Bewilligung.
- Gegenlesen vor Einreichung: Die Aktion Mensch empfiehlt ausdrücklich, den fertigen Antrag vor der Einreichung von einer weiteren Person lesen zu lassen.
- Beratungsangebote nutzen: Die Aktion Mensch bietet regelmäßige Online-Seminare und Schulungen zu Antragstellung und Projektarbeit an.
Einordnung: Aktion Mensch und öffentliche Förderung
Die Förderaktion "Zeichen setzen!" ergänzt das breite öffentliche Förderangebot für Inklusion und soziale Teilhabe. Während staatliche Programme wie das Bundesförderprogramm Stark vor Ort oder das Landesprogramm WIR auf institutionelle Träger und größere Strukturprojekte ausgerichtet sind, ermöglicht die Aktion Mensch auch kleinen Organisationen einen einfachen Zugang zu Fördermitteln.
Für Träger, die eine Komplementärfinanzierung suchen, kann die Kombination mit kommunalen Förderprogrammen oder Landesmitteln sinnvoll sein – sofern keine Doppelförderung für dieselben Ausgaben entsteht.
Familien mit Kindern können ergänzend von anderen Leistungen profitieren, etwa dem Elterngeld oder den Frühen Hilfen, die niedrigschwellige Unterstützung in belasteten Lebenssituationen bieten.
