Inklusion & Teilhabe Aktualisiert Mai 2026

Förderaktion "Zeichen setzen!" – Aktion Mensch 2026: Bis 7.500 Euro für inklusive Projekte

Auf einen Blick

Die Aktion Mensch fördert mit ihrer Förderaktion "Zeichen setzen!" inklusive Projekte mit bis zu 7.500 Euroganz ohne Eigenmittel. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, bei denen junge Menschen mit und ohne Behinderung aktiv mitwirken und ein Zeichen gegen Ausgrenzung setzen. Der Antrag wird online über das System DIAS gestellt und von einer persönlichen Antragsberaterin oder einem Antragsberater begleitet.

Inklusives Gemeinschaftsprojekt mit Freiwilligen verschiedener Fähigkeiten
Die Förderaktion „Zeichen setzen!" bezuschusst inklusive Projekte für junge Menschen mit und ohne Behinderung mit bis zu 7.500 Euro – ohne Eigenmittel. Bild: KI generiert

Die Aktion Mensch ist eine der größten privaten Förderorganisationen für soziale Projekte in Deutschland. Mit Einnahmen aus der gleichnamigen Soziallotterie fördert sie Vorhaben, die Inklusion, Teilhabe und ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung stärken.

Die Förderaktion "Zeichen setzen!" richtet sich an Organisationen, die gemeinsam mit jungen Menschen aktiv für Inklusion eintreten. Der Ansatz: Ausgrenzung erkennen, benennen und durch konkretes Handeln entgegenwirken. Mit bis zu 7.500 Euro und ohne Eigenmittel ist dies eine der niedrigschwelligsten Förderoptionen im Bereich Inklusion und soziale Teilhabe.

Diese Seite gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über die Fördervoraussetzungen, den Antragsprozess und die wichtigsten Hinweise für eine erfolgreiche Bewerbung.

Die Aktion Mensch und ihre Förderprogramme

Die Aktion Mensch ist eine gemeinnützige Organisation, die durch die Soziallotterie "Aktion Mensch" finanziert wird. Mit dem Kauf von Losen unterstützen Beitragende indirekt soziale Projekte deutschlandweit. Jährlich werden so rund 60 bis 80 Millionen Euro an Fördergeldern ausgeschüttet.

Die Aktion Mensch fördert Projekte in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Bildung, Freizeit sowie Barrierefreiheit und Mobilität. Dabei unterscheidet sie zwischen dem Regelförderprogramm (für größere Vorhaben) und speziellen Förderaktionen wie "Zeichen setzen!", die gezielt kleine und mittlere Projekte unterstützen.

Offizieller Antrag

Alle Anträge bei der Aktion Mensch werden ausschließlich über das digitale Antragssystem DIAS gestellt. Eine Antragstellung per Post oder E-Mail ist nicht möglich. Die Plattform führt Antragstellende Schritt für Schritt durch den Prozess.

Förderaktion "Zeichen setzen!": Was wird gefördert?

Die Förderaktion "Zeichen setzen!" hat einen klaren Fokus: Junge Menschen mit und ohne Behinderung sollen befähigt werden, Ausgrenzung zu erkennen, sicher damit umzugehen und sich aktiv für ein inklusives Miteinander einzusetzen.

Beispiele für förderfähige Projekttypen:

  • Inklusive Theater-, Musik- oder Tanzprojekte, bei denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam auftreten
  • Ferienfreizeiten und Ausflüge mit inklusiver Ausrichtung (Begleitpersonen werden pauschal bezuschusst)
  • Sensibilisierungskampagnen und Aktionswochen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung
  • Sportprojekte und Wettkämpfe, die inklusive Begegnungen ermöglichen
  • Workshops und Bildungsangebote zum Thema Behinderung, Vielfalt und Teilhabe
  • Öffentlichkeitswirksame Aktionen, die ein sichtbares Zeichen für Inklusion setzen

Inklusive Ausrichtung ist Pflicht

Vorhaben ohne inklusive Ausrichtung sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig. Die aktive Mitwirkung junger Menschen mit Behinderung an der Projektumsetzung ist ein zentrales Kriterium für die Bewilligung.

Förderkonditionen im Überblick

Die Aktion Mensch stellt für die Förderaktion "Zeichen setzen!" klare Konditionen bereit:

MerkmalDetails
FörderhöheBis zu 7.500 Euro pro Vorhaben
EigenmittelKeine Eigenmittel erforderlich
ZielgruppeJunge Menschen mit und ohne Behinderung
FörderthemaInklusion, Ausgrenzung bekämpfen, gesellschaftliche Teilhabe
AntragsberechtigtGemeinnützige Organisationen und Träger
AntragstellungOnline über DIAS (antrag.aktion-mensch.de)
EntscheidungDurch das Kuratorium der Aktion Mensch
BearbeitungsdauerMehrere Monate (aktuell erhöhtes Aufkommen)

So stellen Sie den Förderantrag bei der Aktion Mensch

Der Antragsprozess der Aktion Mensch ist vollständig digitalisiert und umfasst mehrere Phasen. Das System DIAS begleitet Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung und erlaubt, die Eingabe zwischenzuspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.

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    Förderfähigkeit prüfen

    Prüfen Sie vorab, ob Ihr Projekt die Förderkriterien erfüllt: inklusive Ausrichtung, Mitwirkung junger Menschen mit Behinderung, gemeinnütziger Träger. Die Aktion Mensch bietet hierfür einen Online-Schnellcheck an.

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    Antrag in DIAS erstellen

    Registrieren Sie sich im digitalen Antragssystem DIAS (antrag.aktion-mensch.de) und füllen Sie den Antrag vollständig aus. Legen Sie Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und alle erforderlichen Dokumente bei.

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    Antrag einreichen

    Sobald alle Informationen vollständig sind, reichen Sie den Antrag ein. Mitglieder von Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, des BVKM oder der Lebenshilfe können zusätzlich ihren Verband um Beratung bitten.

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    Prüfung durch Antragsberaterin oder Antragsberater

    Nach Einreichung prüft eine persönlich zugeordnete Antragsberaterin oder ein Antragsberater den Antrag auf Förderfähigkeit und nimmt bei Unklarheiten Kontakt auf.

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    Entscheidung durch das Kuratorium

    Das Kuratorium der Aktion Mensch trifft die finale Förderentscheidung. Sie werden per E-Mail über das Ergebnis informiert. Bei Bewilligung erhalten Sie den Fördervertrag über DIAS.

Kein Rechtsanspruch auf Förderung

Jede Bewilligung ist eine Einzelfallentscheidung des Kuratoriums. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Wer das Projekt vor Bewilligung startet, trägt das finanzielle Risiko selbst – dies ist jedoch ausdrücklich möglich.

Tipps für einen erfolgreichen Förderantrag

Die Aktion Mensch veröffentlicht selbst Hinweise für eine erfolgreiche Antragstellung. Die folgenden Punkte haben sich in der Praxis als besonders relevant erwiesen:

  • Inklusive Ausrichtung klar herausstellen: Beschreiben Sie konkret, wie Menschen mit Behinderung aktiv an der Projektumsetzung beteiligt sind – nicht nur als Zielgruppe, sondern als Mitwirkende.
  • Realistische Finanzplanung: Der Finanzierungsplan sollte alle Ausgaben transparent ausweisen. Pauschalen (z. B. für Fahrtkosten oder Begleitpersonen) sind möglich, müssen aber nachvollziehbar sein.
  • Projektziele klar formulieren: Was soll mit dem Projekt erreicht werden? Welche Wirkung wird angestrebt? Konkrete, messbare Ziele erhöhen die Chancen auf Bewilligung.
  • Gegenlesen vor Einreichung: Die Aktion Mensch empfiehlt ausdrücklich, den fertigen Antrag vor der Einreichung von einer weiteren Person lesen zu lassen.
  • Beratungsangebote nutzen: Die Aktion Mensch bietet regelmäßige Online-Seminare und Schulungen zu Antragstellung und Projektarbeit an.

Einordnung: Aktion Mensch und öffentliche Förderung

Die Förderaktion "Zeichen setzen!" ergänzt das breite öffentliche Förderangebot für Inklusion und soziale Teilhabe. Während staatliche Programme wie das Bundesförderprogramm Stark vor Ort oder das Landesprogramm WIR auf institutionelle Träger und größere Strukturprojekte ausgerichtet sind, ermöglicht die Aktion Mensch auch kleinen Organisationen einen einfachen Zugang zu Fördermitteln.

Für Träger, die eine Komplementärfinanzierung suchen, kann die Kombination mit kommunalen Förderprogrammen oder Landesmitteln sinnvoll sein – sofern keine Doppelförderung für dieselben Ausgaben entsteht.

Familien mit Kindern können ergänzend von anderen Leistungen profitieren, etwa dem Elterngeld oder den Frühen Hilfen, die niedrigschwellige Unterstützung in belasteten Lebenssituationen bieten.

Häufige Fragen zur Förderaktion "Zeichen setzen!" der Aktion Mensch

Was ist die Förderaktion "Zeichen setzen!" der Aktion Mensch?
"Zeichen setzen!" ist eine Förderaktion der Aktion Mensch, die inklusive Projekte mit bis zu 7.500 Euro bezuschusst – ganz ohne Eigenmittel. Im Fokus stehen Vorhaben, bei denen junge Menschen mit und ohne Behinderung aktiv an der Projektumsetzung mitwirken und gemeinsam Haltung gegen Ausgrenzung zeigen.
Wer kann einen Antrag auf die Förderaktion "Zeichen setzen!" stellen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Verbände und anerkannte Träger der Wohlfahrtspflege, die ein inklusives Projekt umsetzen möchten. Privatpersonen können keinen Antrag stellen. Mitglieder der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, des BVKM oder der Lebenshilfe erhalten zusätzliche Beratung durch ihren Verband.
Sind Eigenmittel für die Förderaktion "Zeichen setzen!" notwendig?
Nein – die Förderaktion "Zeichen setzen!" der Aktion Mensch erfordert keine Eigenmittel. Das Vorhaben kann vollständig aus dem Zuschuss finanziert werden. Dies ist ein besonderer Vorteil gegenüber vielen anderen Förderprogrammen, die eine Kofinanzierung von 10 bis 50 Prozent verlangen.
Welche Projekte werden von der Aktion Mensch gefördert?
Gefördert werden inklusive Projekte, bei denen junge Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam aktiv werden – etwa Kunst-, Theater- oder Musikprojekte, Ferienfreizeiten, Sportveranstaltungen oder Bildungsangebote. Das Vorhaben muss eine inklusive Ausrichtung haben; Projekte ohne Inklusionsbezug werden nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt.
Wie stellt man einen Förderantrag bei der Aktion Mensch?
Der Antrag wird online über das digitale Antragssystem DIAS (antrag.aktion-mensch.de) gestellt. Nach der Einreichung wird der Antrag durch eine Antragsberaterin oder einen Antragsberater geprüft. Das Kuratorium der Aktion Mensch trifft dann die Förderentscheidung. Aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens kann die Bearbeitung mehrere Monate dauern.
Ist es möglich, das Projekt bereits vor der Bewilligung zu starten?
Ja, die Aktion Mensch weist ausdrücklich darauf hin, dass das Vorhaben nach Einreichung des Antrags auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor der Bewilligung gestartet werden kann. Ein Anspruch auf spätere Bewilligung besteht jedoch nicht – jede Bewilligung ist eine Einzelfallentscheidung des Kuratoriums.

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