Soziale Teilhabe Aktualisiert Mai 2026

Städtebauförderung "Sozialer Zusammenhalt" 2026 – Stadtteile stärken, Teilhabe fördern

Auf einen Blick

Das Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" stellt jährlich 200 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen für benachteiligte Stadtteile bereit. Es ist der Nachfolger des Programms "Soziale Stadt" und unterstützt Kommunen bei der Aufwertung von Quartieren, der Verbesserung sozialer Infrastruktur und der Stärkung von Integration und gesellschaftlichem Zusammenhalt.

Nachbarschaftsprojekt: Gemeinsames Gestalten eines Gemeinschaftsgartens
Das Programm „Sozialer Zusammenhalt" stärkt benachteiligte Stadtteile mit 200 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen jährlich für Quartiersmanagement und soziale Infrastruktur. Bild: KI generiert

In vielen deutschen Städten gibt es Stadtteile, in denen sich soziale Probleme konzentrieren: hohe Arbeitslosigkeit, schlechte Wohnbedingungen, mangelnde Infrastruktur und fehlende Teilhabemöglichkeiten. Genau diese Quartiere stehen im Mittelpunkt des Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt".

Das Programm richtet sich an Kommunen, die mit Bundesfinanzhilfen und Landesmitteln investiv und investitionsbegleitend in benachteiligte Stadtteile investieren. Es geht nicht nur um Gebäudesanierung, sondern um eine ganzheitliche Quartiersentwicklung: neue Begegnungsräume, Kinder- und Familienzentren, Parks, Spielplätze und ein aktives Quartiersmanagement.

Diese Seite erklärt die Programmziele, Fördervoraussetzungen und den Unterschied zum früheren Programm "Soziale Stadt".

Hintergrund: Von der "Sozialen Stadt" zum "Sozialen Zusammenhalt"

Das Bundesförderprogramm hat eine lange Geschichte: Seit 1999 war das Programm "Soziale Stadt – Investitionen im Quartier" das zentrale Instrument des Bundes zur Förderung benachteiligter Stadtteile. Im Jahr 2020 wurde die Struktur der Städtebauförderung grundlegend reformiert.

Das bisherige Programm "Soziale Stadt" wurde im neuen Programm "Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" fortgeführt und weiterentwickelt. Die Programmziele blieben erhalten, der Ansatz wurde stärker auf das aktive Miteinander und den gesellschaftlichen Zusammenhalt ausgerichtet.

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage ist § 171e BauGB (Soziale Stadt). Die Bundesfinanzhilfen werden auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwischen Bund und Ländern gewährt. Zuständig auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Programmziele und förderfähige Maßnahmen

Das Programm verfolgt mehrere eng miteinander verbundene Ziele: Es soll die Wohn- und Lebensqualität in benachteiligten Quartieren verbessern, die Integration aller Bevölkerungsgruppen unterstützen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

Förderfähige Maßnahmen im Überblick:

  • Aufwertung und Neugestaltung öffentlicher Räume, Parks und Plätze im Quartier
  • Einrichtung und Modernisierung sozialer Infrastruktur (Familienzentren, Begegnungsstätten, Gemeinschaftshäuser)
  • Verbesserung kinder- und familiengerechter Infrastruktur (Spielplätze, Schulen, Kitas)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität und Modernisierung des Wohnumfelds
  • Quartiersmanagement als investitionsbegleitende Maßnahme
  • Beteiligungsprozesse und Mitgestaltung durch die Quartiersbevölkerung
  • Integration- und Inklusionsprojekte für benachteiligte Bevölkerungsgruppen

Wie ist die Förderung strukturiert?

Die Förderung des Programms "Sozialer Zusammenhalt" folgt dem klassischen Drei-Ebenen-Modell der Städtebauförderung:

EbeneRolleFinanzierung
Bund (BMWSB)Bereitstellung der Bundesfinanzhilfen200 Mio. Euro jährlich
LänderWeitergabe an Kommunen, Ko-Finanzierung, ProgrammsteuerungKo-Finanzierung variiert je Bundesland
KommunenGesamtmaßnahme planen und umsetzen, Eigenanteil einbringenEigenanteil (i.d.R. 1/3 der Gesamtkosten)
Träger / VereineProjektpartner im Rahmen der GesamtmaßnahmeÜber kommunale Gesamtmaßnahme eingebunden

Für Vereine und Träger

Gemeinnützige Träger und Vereine können in Stadtteilen, die im Programm "Sozialer Zusammenhalt" gefördert werden, als Projektpartner einbezogen werden. Der Kontakt läuft über die Kommune oder das örtliche Quartiersmanagement. Eine eigenständige Antragstellung beim Bund ist für Träger nicht möglich.

Quartiersmanagement – das Herzstück der Quartiersentwicklung

Das Quartiersmanagement ist mehr als eine Koordinierungsstelle – es ist das operative Zentrum der geförderten Gesamtmaßnahme. Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager kennen ihren Stadtteil, seine Bewohnerinnen und Bewohner sowie die lokalen Akteure und können gezielte Maßnahmen entwickeln und umsetzen.

Die Kosten für das Quartiersmanagement sind als Teil der Gesamtmaßnahme förderfähig. In der Praxis übernehmen gemeinnützige Träger, Wohlfahrtsverbände oder kommunale Gesellschaften das Quartiersmanagement.

Aufgaben des Quartiersmanagements:

  1. 1Koordination und Vernetzung aller Akteure im Quartier (Vereine, Schulen, Sozialeinrichtungen, Unternehmen)
  2. 2Einbindung der Quartiersbevölkerung in Planungs- und Entscheidungsprozesse
  3. 3Entwicklung und Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Lebensqualität
  4. 4Beratung und Unterstützung von Initiativen und Selbsthilfegruppen vor Ort
  5. 5Monitoring der Maßnahmen und Berichterstattung gegenüber der Gemeinde

Chancen für kleine Städte und Gemeinden

Obwohl das Programm oft mit großstädtischen Problemquartieren assoziiert wird, steht es auch kleinen Städten und Gemeinden offen. Soziale Benachteiligung ist nicht auf Großstädte beschränkt – auch in ländlichen Regionen und Kleinstädten gibt es Stadtteile, die vom Programm profitieren können.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) veranstaltet regelmäßige Transferwerkstätten, die sich gezielt an kleine Kommunen richten – etwa am 2. Juli 2026 in Wurzen (Sachsen). Diese Veranstaltungen zeigen Potenziale des Programms für kleinere Städte und geben konkrete Hinweise für einen Programmeinstieg.

Budgetbindung beachten

Die Bundesfinanzhilfen werden jährlich den Ländern zugewiesen. Kommunen müssen ihren Bedarf rechtzeitig beim Bundesland anmelden. Die Antragsfristen und Verfahren variieren je nach Bundesland. Informieren Sie sich bei der zuständigen Landesbehörde für Städtebauförderung.

Ergänzende Förderprogramme für soziale Teilhabe

Das Programm "Sozialer Zusammenhalt" ist eine baulich-investive Förderung. Für die soziale Arbeit in den geförderten Quartieren stehen ergänzende Programme bereit: Das ESF Plus-Bundesprogramm EhAP Plus richtet sich an besonders benachteiligte Personen und finanziert Beratungs- und Begleitangebote. Das Landesprogramm WIR in NRW fördert Integrationsprojekte von Migrantenselbstorganisationen.

Für familienbezogene Angebote in den Quartieren bieten die Frühen Hilfen niedrigschwellige Unterstützung für Familien mit Kleinkindern. Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" fördert darüber hinaus Projekte für Demokratiebildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

  • Investive und investitionsbegleitende Maßnahmen für Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf
  • Kombination mit ESF Plus-Programmen für die soziale Arbeit im Quartier möglich
  • Einbindung gemeinnütziger Träger als Projektpartner über die kommunale Gesamtmaßnahme
  • Bürgerbeteiligung als Pflichtbestandteil aller Maßnahmen

Häufige Fragen zum Programm "Sozialer Zusammenhalt"

Was ist das Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt"?
Das Programm "Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" ist ein Städtebauförderungsprogramm des Bundes. Es führt das frühere Programm "Soziale Stadt" fort und weiterentwickelt. Ziel ist die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in benachteiligten Stadtteilen und die Stärkung der gesellschaftlichen Integration. Der Bund stellt jährlich 200 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen bereit.
Wer kann Fördermittel im Rahmen des Programms "Sozialer Zusammenhalt" beantragen?
Antragsberechtigt sind in erster Linie Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), die Fördermittel beim jeweiligen Bundesland beantragen. Das Bundesland ko-finanziert die Maßnahme und leitet die Bundesfinanzhilfen weiter. Gemeinnützige Träger, Vereine und Wohlfahrtsverbände können im Rahmen von kommunalen Gesamtmaßnahmen als Projektpartner einbezogen werden.
Welche Maßnahmen werden durch das Programm gefördert?
Gefördert werden Investitionen in benachteiligten Stadt- und Ortsteilen: Aufwertung von öffentlichen Räumen, Einrichtung sozialer Infrastruktur (Kinder- und Familienzentren, Begegnungsstätten), Verbesserung der Wohnqualität, Maßnahmen zur Integration und Inklusion sowie Beteiligungsprozesse mit der Quartiersbevölkerung. Auch investitionsbegleitende Maßnahmen wie Quartiersmanagement werden gefördert.
Was ist das Quartiersmanagement und welche Rolle spielt es?
Das Quartiersmanagement ist eine investitionsbegleitende Maßnahme, die im Programm "Sozialer Zusammenhalt" eine zentrale Rolle spielt. Quartiersmanager koordinieren Maßnahmen im Stadtteil, binden Bewohnerinnen und Bewohner ein und organisieren Kooperationen zwischen kommunalen Akteuren, Vereinen und sozialen Trägern. Die Kosten für das Quartiersmanagement können als Teil der Gesamtmaßnahme gefördert werden.
Wie hängt das Programm "Sozialer Zusammenhalt" mit dem früheren Programm "Soziale Stadt" zusammen?
Das Programm "Sozialer Zusammenhalt" wurde 2020 im Zuge einer Neustrukturierung der Städtebauförderung eingeführt und führt das frühere Bundesprogramm "Soziale Stadt – Investitionen im Quartier" weiter. Die inhaltlichen Schwerpunkte – Aufwertung benachteiligter Stadtteile, Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt – blieben weitgehend erhalten.
Wie hoch sind die Bundesfinanzhilfen im Programm "Sozialer Zusammenhalt"?
Der Bund stellt den Ländern jährlich 200 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen zur Verfügung. Die Länder co-finanzieren die Maßnahmen und ergänzen die Bundesfinanzhilfen durch Landesmittel. Kommunen bringen in der Regel einen Eigenanteil ein. Die genaue Förderhöhe je Projekt variiert und wird im Rahmen der kommunalen Gesamtmaßnahme festgelegt.

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