Soziale Teilhabe Aktualisiert Mai 2026

Landesprogramm WIR – Zusammenleben in Vielfalt 2026: Förderung für Integrationsprojekte

Auf einen Blick

Das Landesprogramm WIR – Zusammenleben in Vielfalt des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Grundlage ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW (TIntG). Die Bewilligungsbehörde ist das Kompetenzzentrum für Integration (KfI) der Bezirksregierung Arnsberg. Gefördert werden Projekte, die gesellschaftliche Teilhabe, interkulturelle Begegnung und nachhaltige Integration stärken.

Integrationsworkshop mit vielfältigen Teilnehmenden
Das NRW-Landesprogramm „WIR – Zusammenleben in Vielfalt" fördert Migrantenselbstorganisationen als Brücke zwischen Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft. Bild: KI generiert

Gesellschaftliche Teilhabe ist kein Selbstläufer – sie entsteht durch gezielte Angebote, durch Begegnungsräume und durch Organisationen, die als Brücke zwischen verschiedenen Teilen der Gesellschaft fungieren. Das Landesprogramm WIR des Landes Nordrhein-Westfalen setzt genau hier an.

Das Programm richtet sich an Migrantenselbstorganisationen (MSO) – Vereine und Verbände, in denen Menschen mit Einwanderungsgeschichte selbst aktiv sind und Angebote für ihre Communities entwickeln. Diese Organisationen leisten einen erheblichen Beitrag zur Integration und zur Teilhabe, erhalten aber oft weniger institutionelle Unterstützung als etablierte Wohlfahrtsverbände.

Diese Seite erklärt, was das Landesprogramm WIR fördert, wer antragsberechtigt ist und wie das Antragsverfahren abläuft.

Rechtliche Grundlage und Programmbeschreibung

Das Landesprogramm WIR basiert auf dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW, TIntG), das 2012 verabschiedet wurde. Es verpflichtet das Land Nordrhein-Westfalen, die veränderten Bedarfe und Entwicklungen von Migrantenselbstorganisationen zu berücksichtigen und deren Arbeit gezielt zu unterstützen.

Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte nehmen laut TIntG eine Scharnierfunktion wahr: Sie verbinden Zugewanderte und Einheimische, stärken die Teilhabe und sind Ausdruck kultureller Selbstbestimmung und Vielfalt in der Gesellschaft.

Bewilligungsbehörde

Das Kompetenzzentrum für Integration (KfI) der Bezirksregierung Arnsberg ist die landesweite Bewilligungsbehörde für das Förderprogramm WIR. Es ist die erste Anlaufstelle für Antragstellende in ganz NRW.

Was wird gefördert? Förderfähige Projekte und Maßnahmen

Das Programm WIR fördert Projekte, die das Zusammenleben in Vielfalt stärken und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte fördern. Dabei stehen sowohl projektbezogene als auch strukturbildende Maßnahmen im Vordergrund.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • Beratungs- und Informationsangebote für Menschen mit Einwanderungsgeschichte
  • Sprachförderung und Integrationskurse als Ergänzung zu staatlichen Angeboten
  • Interkulturelle Begegnungs- und Kulturveranstaltungen
  • Demokratiebildung und politische Partizipation für Zugewanderte
  • Netzwerkarbeit zwischen Migrantenselbstorganisationen und kommunalen Akteuren
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche in Migrantenorganisationen
  • Projekte zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen

Wer ist antragsberechtigt?

Das Landesprogramm WIR richtet sich gezielt an Migrantenselbstorganisationen – das sind eingetragene Vereine und Verbände, in denen Menschen mit Einwanderungsgeschichte die Mehrheit der Mitglieder und des Vorstands stellen.

KriteriumAnforderung
OrganisationsformEingetragener Verein oder rechtsfähiger Verband
MitgliederstrukturMehrheit der Mitglieder mit Einwanderungsgeschichte
VorstandMehrheit der Vorstandsmitglieder mit Einwanderungsgeschichte
StandortTätigkeit in Nordrhein-Westfalen
ZweckGemeinnützige Tätigkeit, Förderung von Teilhabe und Integration
AntragstellungÜber das Kompetenzzentrum für Integration (KfI), Bezirksregierung Arnsberg

Das Antragsverfahren Schritt für Schritt

Das Bewilligungsverfahren des Landesprogramms WIR folgt einem objektiven Ranking-Prozess. Anträge werden nach festgelegten Kriterien bewertet und im Vergleich mit anderen Anträgen priorisiert.

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    Projektidee entwickeln und Förderfähigkeit prüfen

    Prüfen Sie, ob Ihre Organisation und Ihr Vorhaben den Förderkriterien entsprechen. Das KfI bietet Beratungsangebote und Erkärvideos, die den Antragsprozess erläutern.

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    Antrag vorbereiten

    Erstellen Sie eine detaillierte Projektbeschreibung mit Zielen, Maßnahmen, Zeitplan und Finanzierungsplan. Alle Eigenleistungen und Drittmittel müssen transparent ausgewiesen werden.

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    Antrag beim KfI einreichen

    Reichen Sie den vollständigen Antrag beim Kompetenzzentrum für Integration (KfI) der Bezirksregierung Arnsberg ein. Die Antragsfrist und die genauen Einreichungsmodalitäten werden vom KfI jährlich bekannt gegeben.

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    Rankingverfahren

    Dem Bewilligungsverfahren ist ein objektiviertes Rankingverfahren vorgeschaltet. Alle Anträge werden nach einheitlichen Kriterien bewertet und im Vergleich mit anderen Vorhaben priorisiert.

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    Bewilligungsbescheid und Umsetzung

    Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Die Fördermittel werden entsprechend dem vereinbarten Plan ausgezahlt. Eine Verwendungsnachweisprüfung am Ende des Förderzeitraums ist Pflicht.

Beratungsangebote nutzen

Das Kompetenzzentrum für Integration bietet kostenlose Beratung für antragstellende Organisationen an – von der Projektentwicklung bis zur Verwendungsnachweisprüfung. Nutzen Sie diese Angebote frühzeitig, um häufige Fehler im Antrag zu vermeiden.

Das Landesprogramm WIR im Förderkontext

Das Landesprogramm WIR ergänzt eine Reihe weiterer Förderangebote für soziale Teilhabe und Integration. Auf Bundesebene bieten etwa das ESF Plus-Bundesprogramm EhAP Plus und das Bundesprogramm "Demokratie leben!" vergleichbare Förderoptionen. Auf Landesebene existiert daneben das Landesprogramm "Integration unternehmen!" für Inklusionsbetriebe.

Für Projekte mit einem Fokus auf Kinder und Jugendliche bieten sich ergänzend Bundesförderungen an – etwa die Frühen Hilfen oder das Bundesprogramm "Stark vor Ort", das Quartiersprojekte für sozialen Zusammenhalt unterstützt. Eine sorgfältige Förderrecherche hilft, die optimale Kombination für Ihr Vorhaben zu finden.

Weitere Bundesprogramme für Integration

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert über den ESF Plus mehrere Programme zur Integration und Teilhabe, darunter das EhAP Plus-Programm für die soziale Eingliederung besonders benachteiligter Personengruppen. Informationen dazu finden Sie auf esf.de.

Schnittstellen: Integration, Inklusion und soziale Teilhabe

Das Landesprogramm WIR versteht Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht als Bringschuld der Zugewanderten. Es setzt auf gegenseitige Anerkennung, kulturellen Austausch und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Viele Migrantenselbstorganisationen verbinden dabei Integration- und Inklusionsarbeit: Sie unterstützen Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die gleichzeitig eine Behinderung haben, und schaffen barrierefreie Angebote für ihre Communities. Dadurch entstehen Schnittstellen zu Programmen wie den Förderprogrammen der Aktion Mensch.

  • Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – das WIR-Programm stärkt beide Seiten
  • Migrantenselbstorganisationen als verlässliche Partner kommunaler Integrationspolitik
  • Nachhaltige Förderung statt punktueller Projekthilfe: Strukturaufbau steht im Vordergrund
  • Vernetzung zwischen Migrantenorganisationen und kommunalen Wohlfahrtsverbänden

Häufige Fragen zum Landesprogramm WIR

Was ist das Landesprogramm WIR?
Das Landesprogramm "WIR – Zusammenleben in Vielfalt" ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, das Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte unterstützt. Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (TIntG NRW). Das Programm stärkt Migrantenselbstorganisationen, die als Brücke zwischen Zugewanderten und der Aufnahmegesellschaft fungieren.
Wer kann Förderung im Rahmen des Landesprogramms WIR beantragen?
Antragsberechtigt sind Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte (Migrantenselbstorganisationen) in NRW, die gemeinnützige Arbeit leisten, ehrenamtliches Engagement fördern und zur Integration beitragen. Die Bewilligungsbehörde ist das Kompetenzzentrum für Integration (KfI) der Bezirksregierung Arnsberg.
Welche Projekte werden durch das Landesprogramm WIR gefördert?
Gefördert werden Projekte, die gesellschaftliche Teilhabe stärken: Sprachförderung, interkulturelle Begegnung, Demokratiebildung, Beratungsangebote, Kulturveranstaltungen und Netzwerkarbeit. Die Projekte sollen nachhaltige Strukturen schaffen und die Integration von Zugewanderten in die Gesellschaft fördern.
Wie läuft das Antragsverfahren beim Landesprogramm WIR ab?
Dem Bewilligungsverfahren ist ein objektiviertes Rankingverfahren vorgeschaltet, das in Abstimmung mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW durchgeführt wird. Antragstellende reichen ihre Unterlagen bei der Bezirksregierung Arnsberg (KfI) ein. Erkärvideos und Beratungsangebote unterstützen bei der Antragstellung.
Welche Bundesländer haben ähnliche Programme wie das Landesprogramm WIR?
Mehrere Bundesländer haben Landesprogramme zur Förderung von Integration und gesellschaftlicher Teilhabe. Neben NRW gibt es etwa in Hessen das Landesprogramm WIR (Wandel – Integration – Respekt), das ebenfalls Integrationsprojekte und Vielfalt in der Gesellschaft fördert. Die genauen Konditionen und Antragswege unterscheiden sich je nach Bundesland.
Kann das Landesprogramm WIR mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Ja, eine Kombination mit anderen Förderquellen ist grundsätzlich möglich, sofern keine Doppelförderung für dieselben Ausgaben entsteht. In Frage kommen etwa Bundesprogramme wie "Demokratie leben!" oder ESF Plus-Förderprogramme sowie kommunale Mittel. Der Finanzierungsplan muss alle Förderquellen transparent ausweisen.

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