Wirtschaft
Aktualisiert am 16. August 2026

Digitalbonus Bayern 2026 – bis zu 30.000 Euro Zuschuss für Digitalisierung und KI kleiner Unternehmen

Auf einen Blick

Der Digitalbonus Bayern fördert Digitalisierungs- und KI-Projekte kleiner bayerischer Unternehmen mit 50 Prozent Zuschuss: in der Standard-Variante bis 7.500 Euro, in der Plus-Variante bis 30.000 Euro. Voraussetzung sind förderfähige Kosten von mindestens 4.000 Euro. Der Antrag wird selbst über das ELSTER-Unternehmenskonto gestellt, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2027.

Digitalbonus Bayern – symbolische Illustration

Kleine Unternehmen in Bayern, die ihre Digitalisierung vorantreiben möchten, aber nicht über große Investitionsbudgets verfügen, finden im Digitalbonus Bayern ein gezieltes Zuschussprogramm des Freistaats. Es ist eines der bekanntesten bayerischen Förderinstrumente für kleinere Digitalisierungsvorhaben und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) verantwortet.

Dieser Artikel erklärt, wer antragsberechtigt ist, wie hoch die Förderung in den beiden Varianten ausfällt, welche Kosten ausdrücklich nicht gefördert werden und wie der Antrag über ELSTER abläuft.

Was ist der Digitalbonus Bayern?

Der Digitalbonus Bayern ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für kleine Unternehmen, die in Digitalisierungsvorhaben investieren. Das Programm ist in zwei Varianten gegliedert: eine Standard-Variante für kleinere Vorhaben und eine Plus-Variante für umfangreichere Digitalisierungsprojekte. In beiden Varianten übernimmt der Freistaat 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Verantwortlich für das Programm ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi).

Wer ist antragsberechtigt?

Der Digitalbonus Bayern richtet sich gezielt an kleine Unternehmen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern
  • Weniger als 50 Mitarbeitende
  • Jahresumsatz oder Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro
  • Förderfähige Kosten des Vorhabens von mindestens 4.000 Euro

Förderhöhe: Standard- und Plus-Variante

Die Förderquote liegt in beiden Varianten bei 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der maximale Zuschuss unterscheidet sich jedoch je nach Variante deutlich:

VarianteFörderquoteMaximaler Zuschuss
Standard-Variante50 Prozentbis 7.500 Euro
Plus-Variante50 Prozentbis 30.000 Euro

Was wird nicht gefördert?

Der Digitalbonus Bayern richtet sich auf individuelle Digitalisierungsvorhaben und schließt bestimmte Standardkosten ausdrücklich von der Förderung aus:

Ausgeschlossene Kosten

Standardsoftware, IKT-Hardware sowie Standard-Websites sind von der Förderung ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildet Hardware im Bereich Robotik, die förderfähig sein kann, wenn sie Bestandteil eines geförderten Digitalisierungsvorhabens ist. Prüfen Sie vor der Antragstellung genau, ob Ihr geplanter Kostenblock als förderfähig gilt.

Antragstellung über das ELSTER-Unternehmenskonto

Anders als viele Länderförderungen mit Hausbank-Prinzip wird der Digitalbonus Bayern digital und direkt vom Unternehmen selbst beantragt – über das ELSTER-Unternehmenskonto, das ohnehin für steuerliche Angelegenheiten genutzt wird.

  • Antragstellung eigenständig über das ELSTER-Unternehmenskonto, ohne Einbindung einer Hausbank
  • Programm läuft bis zum 31. Dezember 2027
  • Zuständig ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)

Größere Vorhaben ergänzend prüfen

Reicht der Digitalbonus für Ihr Vorhaben nicht aus, lohnt sich für bayerische Unternehmen ein Blick auf den Innovationskredit 4.0 der LfA Förderbank Bayern oder – bei größeren Transformationsvorhaben ab 200.000 Euro – auf Transformation@Bayern.

Häufige Fragen zum Digitalbonus Bayern

Was ist der Digitalbonus Bayern?

Der Digitalbonus Bayern ist ein Zuschussprogramm des Freistaats Bayern für kleine Unternehmen, die in Digitalisierung und IT-Sicherheit investieren. Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten, entweder in der Standard-Variante mit bis zu 7.500 Euro oder in der Plus-Variante mit bis zu 30.000 Euro.

Wer ist für den Digitalbonus Bayern antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern, die weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro aufweisen. Zudem müssen die förderfähigen Kosten des Vorhabens mindestens 4.000 Euro betragen.

Was ist der Unterschied zwischen Standard- und Plus-Variante?

Die Standard-Variante fördert Digitalisierungsvorhaben mit einem Zuschuss von bis zu 7.500 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent. Die Plus-Variante richtet sich an umfangreichere Vorhaben und ermöglicht einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro, ebenfalls bei einer Förderquote von 50 Prozent.

Wird auch Standardsoftware oder Hardware gefördert?

Nein. Standardsoftware, IKT-Hardware sowie Standard-Websites sind ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen. Eine Ausnahme bei der Hardware bilden Robotik-Komponenten, die förderfähig sein können, wenn sie Teil eines geförderten Digitalisierungsvorhabens sind.

Wie wird der Digitalbonus Bayern beantragt?

Der Antrag wird digital über das ELSTER-Unternehmenskonto gestellt. Anders als bei vielen Länderprogrammen mit Hausbank-Prinzip reicht das Unternehmen den Antrag selbst über sein ELSTER-Unternehmenskonto ein, ohne den Umweg über eine Bank.

Bis wann läuft der Digitalbonus Bayern?

Der Digitalbonus Bayern läuft in seiner aktuellen Ausgestaltung bis zum 31. Dezember 2027. Interessierte Unternehmen sollten die Antragstellung entsprechend rechtzeitig einplanen.

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Aktualisiert am 16. August 2026

Verwendete Quellen

Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.