Digitale Transformation betrifft nicht nur Technik, sondern auch Arbeitsorganisation, Qualifizierung und die Beteiligung der Beschäftigten. Genau hier setzt INQA-Coaching an: Das Programm fördert externe Beratung, die Unternehmen dabei begleitet, digitale Veränderungsprozesse gemeinsam mit ihrer Belegschaft zu gestalten – nicht als reines IT-Projekt, sondern als betrieblichen Entwicklungsprozess.
Träger des Programms ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und organisiert über die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). Die Förderung richtet sich bundesweit an kleine und mittlere Unternehmen.
Dieser Artikel erklärt, wer förderberechtigt ist, wie hoch der Zuschuss ausfällt und wie der Antragsweg über die INQA-Beratungsstelle abläuft.
Was ist INQA-Coaching?
INQA-Coaching ist kein klassisches IT-Beratungsprogramm, sondern ein Format, das die digitale Transformation als Organisationsentwicklung versteht. Ein registrierter INQA-Coach begleitet das Unternehmen über mehrere Beratungstage hinweg und bezieht dabei ausdrücklich die Beschäftigten in den Veränderungsprozess ein.
Die Förderung deckt 80 Prozent der Coaching-Kosten. Der verbleibende Eigenanteil von 20 Prozent liegt beim Unternehmen, das dabei in Vorleistung tritt und die Kosten zunächst selbst trägt.
Vorleistung durch das Unternehmen erforderlich
Da die Förderung als Zuschuss zu bereits erbrachten Coaching-Leistungen ausgezahlt wird, muss das Unternehmen die Kosten zunächst vorfinanzieren. Planen Sie die Liquidität für den Eigenanteil von 20 Prozent sowie für die zwischenzeitliche Vorfinanzierung des geförderten Anteils entsprechend ein.
Wer ist förderberechtigt?
INQA-Coaching richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die bereits am Markt etabliert sind und ein konkretes Anliegen zur digitalen Transformation mitbringen.
- Weniger als 250 Beschäftigte im Unternehmen
- Mindestens zwei Jahre Marktpräsenz zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme bis 43 Millionen Euro
- Erkennbarer Bezug des Coaching-Vorhabens zur digitalen Transformation des Unternehmens
- Verbindliche Einbeziehung der Beschäftigten in den Coaching-Prozess
Beschäftigte gehören mit an den Tisch
Anders als bei rein technischer IT-Beratung ist die Einbindung der Beschäftigten beim INQA-Coaching keine Empfehlung, sondern Fördervoraussetzung. Unternehmen sollten das bei der Planung des Coaching-Prozesses von Anfang an berücksichtigen.
Förderhöhe und Eigenanteil
Die Förderung umfasst einen Zuschuss von 80 Prozent zu den Coaching-Kosten. Gefördert werden bis zu 12 Coaching-Tage, wobei je Tag maximal 1.200 Euro netto als Bemessungsgrundlage angesetzt werden können.
- Zuschuss: 80 Prozent der förderfähigen Coaching-Kosten
- Eigenanteil des Unternehmens: 20 Prozent, in Vorleistung zu erbringen
- Maximal 12 Coaching-Tage je gefördertem Vorhaben
- Maximaler Tagessatz: 1.200 Euro netto pro Beratungstag
Ablauf und Dauer des Coaching-Prozesses
Der gesamte Coaching-Prozess ist zeitlich begrenzt: Von der ersten Sitzung bis zum Abschluss dürfen höchstens sieben Monate vergehen. Innerhalb dieses Zeitfensters verteilen sich die bis zu 12 geförderten Beratungstage nach Bedarf des Unternehmens.
Maximal sieben Monate Prozessdauer
Planen Sie den Coaching-Prozess so, dass alle Beratungstage innerhalb der siebenmonatigen Frist stattfinden können. Eine gute Abstimmung mit dem registrierten INQA-Coach zu Beginn hilft, die Termine realistisch über den Förderzeitraum zu verteilen.
Antragstellung über die INQA-Beratungsstelle
Der Einstieg in INQA-Coaching erfolgt nicht direkt beim BMAS, sondern über eine INQA-Beratungsstelle. Diese prüft die grundsätzliche Förderfähigkeit des Unternehmens und unterstützt bei der Auswahl eines passenden Coaches.
- Kontaktaufnahme mit einer INQA-Beratungsstelle zur Klärung der Förderfähigkeit
- Auswahl eines registrierten INQA-Coaches mit gültiger Registrierungsnummer
- Gemeinsame Planung des Coaching-Vorhabens, einschließlich der Einbeziehung der Beschäftigten
- Durchführung des Coachings innerhalb der maximal siebenmonatigen Frist
- Abrechnung der Coaching-Tage und Auszahlung des Zuschusses nach erbrachter Leistung
Nur registrierte Coaches sind förderfähig
Das Coaching muss von einem bei INQA registrierten und mit Registrierungsnummer autorisierten Coach durchgeführt werden. Ein Coaching mit einem nicht registrierten Berater ist nicht förderfähig. Details zur Registrierung und zu den Beratungsstellen finden Sie auf inqa.de.
Programmlaufzeit und Kombination mit anderen Angeboten
INQA-Coaching ist bis zum 31. Dezember 2027 als Förderprogramm angelegt. Unternehmen sollten den Coaching-Prozess rechtzeitig planen, damit auch spätere Vorhaben noch innerhalb der Programmlaufzeit abgeschlossen werden können.
Da INQA-Coaching mit einem Eigenanteil verbunden ist, lohnt sich für Unternehmen, die zunächst unverbindlich Orientierung suchen, ein Blick auf die kostenlosen Angebote der Mittelstand-Digital Zentren und der Zukunftszentren. Beide Angebote sind kostenlos und ohne förmliches Antragsverfahren nutzbar, decken aber ein anderes Format ab als das strukturierte, kostenpflichtige INQA-Coaching.
Häufige Fragen zum INQA-Coaching
Was ist INQA-Coaching genau?
INQA-Coaching ist ein öffentlich gefördertes Beratungsangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), das über die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) organisiert wird. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, mit externer Beratung Themen der digitalen Transformation im Betrieb anzugehen, unter Einbeziehung der Beschäftigten.
Wie hoch ist der Zuschuss beim INQA-Coaching?
Der Zuschuss deckt 80 Prozent der Coaching-Kosten. Das Unternehmen trägt einen Eigenanteil von 20 Prozent und muss dabei in Vorleistung gehen. Gefördert werden bis zu 12 Coaching-Tage, wobei ein Tagessatz von maximal 1.200 Euro netto angesetzt werden kann.
Welche Unternehmen sind förderberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind. Der Jahresumsatz darf 50 Millionen Euro oder die Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro nicht überschreiten. Das Coaching muss einen erkennbaren Bezug zur digitalen Transformation des Unternehmens haben, und die Beschäftigten müssen aktiv in den Prozess eingebunden werden.
Wie lange darf ein INQA-Coaching-Prozess dauern?
Der gesamte Coaching-Prozess von der ersten Sitzung bis zum Abschluss darf höchstens sieben Monate dauern. Innerhalb dieses Zeitraums verteilen sich die bis zu 12 geförderten Beratungstage.
Wie finde ich einen INQA-Coach?
INQA-Coaching darf ausschließlich von Coaches durchgeführt werden, die bei INQA registriert und mit einer Registrierungsnummer autorisiert sind. Der Einstieg in das Programm erfolgt über eine INQA-Beratungsstelle, die auch bei der Auswahl eines passenden registrierten Coaches unterstützt.
Wie lange läuft das Förderprogramm noch?
INQA-Coaching ist bis zum 31. Dezember 2027 als Förderprogramm angelegt. Unternehmen, die eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, sollten den Coaching-Prozess entsprechend rechtzeitig einplanen.
Verwandte Förderprogramme
Verwendete Quellen
- made-with.ai: Übersicht KI- und Digitalisierungsförderungen
- INQA: Initiative Neue Qualität der Arbeit
Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.
