Wirtschaft
Aktualisiert am 16. August 2026

Digitaler Mittelstand KI Bremen 2026: bis 17.000 Euro Zuschuss für KI und Cybersicherheit

Auf einen Blick

Digitaler Mittelstand KI“ ist ein neues Zuschussprogramm der Bremer Aufbau-Bank (BAB), das seit 1. April 2026 beantragt werden kann. Gefördert werden KI-gestützte Arbeits- und Produktionsprozesse sowie Cybersicherheit von gewerblichen KMU und Solo-Selbstständigen in Bremen. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 40 Prozent für Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige beziehungsweise 30 Prozent für mittlere Unternehmen, gedeckelt auf 17.000 Euro (5.000 Euro für Start-ups unter 12 Monaten). Die Antragstellung läuft über das Portal „Förderbar“ und schriftlich.

Digitaler Mittelstand KI Bremen – symbolische Illustration

Mit „Digitaler Mittelstand KI“ hat die Bremer Aufbau-Bank seit April 2026 ein eigenes Zuschussprogramm für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Bremer Unternehmen aufgelegt. Im Mittelpunkt stehen KI-gestützte Arbeits- und Produktionsprozesse sowie das Thema Cybersicherheit, das mit der Digitalisierung von Prozessen zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Dieser Artikel erklärt, wer antragsberechtigt ist, wie hoch die Förderung ausfällt und wie der Antrag über das Portal „Förderbar“ funktioniert.

Was ist „Digitaler Mittelstand KI“?

„Digitaler Mittelstand KI“ ist ein Förderprogramm der Bremer Aufbau-Bank (BAB) in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung: Ein Teil der förderfähigen Kosten wird als Zuschuss übernommen, der Rest muss vom Unternehmen selbst getragen werden.

Das Programm ist neu seit April 2026 und schließt eine Förderlücke für kleinere Bremer Unternehmen, die konkrete KI-Anwendungen in ihren Arbeits- und Produktionsprozessen einführen oder ihre Cybersicherheit verbessern möchten.

Neu seit April 2026

Anträge werden von der Bremer Aufbau-Bank seit dem 1. April 2026 entgegengenommen. Aktuelle Informationen zum Programm finden Sie auf bab-bremen.de.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen sowie Solo-Selbstständige mit Sitz in Bremen.

  • Gewerbliches kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz in Bremen
  • Solo-Selbstständige mit Sitz in Bremen
  • Vorhaben im Bereich KI-gestützte Arbeits- oder Produktionsprozesse oder Cybersicherheit
  • Antragstellung über das Portal „Förderbar“ mit zusätzlicher schriftlicher Einreichung

Förderhöhe: 40 oder 30 Prozent, bis 17.000 Euro

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Unternehmensgröße:

UnternehmensgrößeFördersatzFörderdeckel
Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige40 Prozent17.000 Euro
Mittlere Unternehmen30 Prozent17.000 Euro
Start-ups (unter 12 Monaten)je nach Größe 40 oder 30 Prozent5.000 Euro

Niedrigerer Deckel für junge Start-ups

Besteht Ihr Unternehmen seit weniger als 12 Monaten, gilt unabhängig vom Fördersatz ein reduzierter Förderdeckel von maximal 5.000 Euro statt der sonst möglichen 17.000 Euro. Prüfen Sie daher frühzeitig, ob sich eine spätere Antragstellung nach Ablauf der ersten 12 Monate für Ihr Vorhaben besser eignet.

Was wird konkret gefördert?

Das Programm konzentriert sich auf zwei Schwerpunkte, die eng miteinander verknüpft sind: den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Betriebsabläufen und die damit verbundene IT-Sicherheit.

  • KI-gestützte Arbeitsprozesse: Einsatz von KI-Werkzeugen zur Unterstützung betrieblicher Abläufe
  • KI-gestützte Produktionsprozesse: Einsatz von KI in der betrieblichen Fertigung oder Leistungserbringung
  • Cybersicherheit: Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten digitalen Systeme und Daten

Antragstellung über „Förderbar“

Die Antragstellung erfolgt über das Portal „Förderbar“ und zusätzlich in schriftlicher Form. Beide Schritte sind für einen vollständigen Antrag erforderlich.

  • Registrierung und Antragstellung im Portal „Förderbar“
  • Zusätzliche schriftliche Einreichung der Antragsunterlagen
  • Prüfung durch die Bremer Aufbau-Bank (BAB)

Kostenlose Erstberatung nutzen

Vor der Antragstellung kann sich eine kostenlose Erstberatung bei den bundesweiten Mittelstand-Digital Zentren lohnen, um die eigene KI-Idee zu konkretisieren, bevor Sie den Zuschuss bei der BAB beantragen.

Häufige Fragen zu Digitaler Mittelstand KI Bremen

Seit wann kann ich „Digitaler Mittelstand KI“ in Bremen beantragen?

Das Programm ist neu seit April 2026. Anträge können seit dem 1. April 2026 gestellt werden.

Wie hoch ist der Zuschuss beim Digitaler Mittelstand KI?

Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige erhalten einen Zuschuss von 40 Prozent der förderfähigen Kosten, mittlere Unternehmen 30 Prozent. Der Zuschuss ist auf maximal 17.000 Euro gedeckelt.

Gibt es eine Sonderregel für junge Start-ups?

Ja. Für Unternehmen, die seit weniger als 12 Monaten bestehen, ist der Zuschuss auf maximal 5.000 Euro begrenzt.

Was wird konkret gefördert?

Gefördert werden KI-gestützte Arbeits- und Produktionsprozesse sowie Maßnahmen im Bereich Cybersicherheit.

Wie beantrage ich die Förderung?

Die Antragstellung erfolgt über das Portal „Förderbar“ sowie zusätzlich in schriftlicher Form.

Wer vergibt das Programm Digitaler Mittelstand KI?

Zuständige Stelle ist die Bremer Aufbau-Bank (BAB).

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Aktualisiert am 16. August 2026

Verwendete Quellen

Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.