Sächsische Unternehmen, die eine Digitalisierungsinvestition planen, aber keinen Zuschuss, sondern eine zinsgünstige Fremdfinanzierung suchen, finden im Digitalisierungsdarlehen Digi-D der SAB ein passendes Instrument. Anders als der EFRE-Zuschuss der SAB ist Digi-D ein reines Darlehen, das über den Zinsvorteil wirkt.
Dieser Artikel erklärt, wie hoch Zinssatz und Darlehensvolumen ausfallen, wer antragsberechtigt ist, wie viel der Kosten sich damit finanzieren lassen und wie die Antragstellung abläuft.
Was ist das Digitalisierungsdarlehen Digi-D?
Digi-D ist ein zinsverbilligtes Darlehen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für Digitalisierungsvorhaben sächsischer Unternehmen. Wichtig für die Einordnung: Digi-D ist ein reines Darlehen, das zurückgezahlt werden muss – es enthält keinen nicht rückzahlbaren Zuschussanteil.
Die Förderwirkung entsteht ausschließlich über den gegenüber marktüblichen Konditionen vergünstigten Zinssatz.
Darlehen statt Zuschuss
Digi-D ist kein Zuschuss, sondern ein Darlehen, das vollständig zurückgezahlt werden muss. Wer stattdessen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss sucht, findet in Sachsen mit dem Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021–2027 eine Alternative der SAB.
Wer ist antragsberechtigt?
Digi-D richtet sich an gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründerinnen und -gründer mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die bereits eine gewisse Marktreife erreicht haben.
- Gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
- Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
- Existenzgründerinnen und -gründer, die seit mindestens 4 Jahren am Markt tätig sind
- Digitalisierungsvorhaben, für das eine Fremdfinanzierung gesucht wird
Konditionen: Zinssatz, Volumen und Kostendeckung
Die konkreten Konditionen von Digi-D hängen von der Finanzierungsquelle des Darlehens und der Unternehmensgröße ab:
- Zinssatz 1,5 Prozent p.a. bei Finanzierung aus dem Just Transition Fund (JTF)
- Zinssatz 2,5 Prozent p.a. bei Finanzierung aus Landesmitteln
- Darlehensvolumen zwischen 30.000 Euro und 200.000 Euro
- Bis zu 100 Prozent Kostendeckung für junge Kleinunternehmen
- Bis zu 70 Prozent Kostendeckung für etablierte Unternehmen und mittlere Unternehmen
Zinssatz hängt von der Finanzierungsquelle ab
Ob Ihr Darlehen zum niedrigeren JTF-Zinssatz von 1,5 Prozent oder zum Landesmittel-Zinssatz von 2,5 Prozent vergeben wird, entscheidet die SAB im Einzelfall. Klären Sie diese Frage frühzeitig im Beratungsgespräch, da sie die Gesamtkosten des Darlehens direkt beeinflusst.
Antragstellung: Hausbank oder direkt über die SAB
Der Antrag für Digi-D kann auf zwei Wegen gestellt werden:
- Über die eigene Hausbank, die das Darlehen im Durchleitungsverfahren weiterreicht
- Direkt über das Online-Portal der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
- In beiden Fällen muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden
Kombination mit dem EFRE-Zuschuss prüfen
Da Digi-D ein Darlehen ohne Zuschussanteil ist, kann sich für kleinere Vorhaben ein Blick auf den Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021–2027 der SAB lohnen, der einen nicht rückzahlbaren Zuschussanteil enthält. Sprechen Sie beide Optionen im Beratungsgespräch der SAB durch.
Häufige Fragen zum Digitalisierungsdarlehen Digi-D
Was ist das Digitalisierungsdarlehen Digi-D?
Digi-D ist ein zinsverbilligtes Darlehen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für Digitalisierungsvorhaben. Es handelt sich um ein reines Darlehen ohne Zuschussanteil – die Förderwirkung entsteht ausschließlich über den vergünstigten Zinssatz.
Wie hoch ist der Zinssatz bei Digi-D?
Der Zinssatz beträgt 1,5 Prozent p.a., wenn das Darlehen aus dem Just Transition Fund (JTF) finanziert wird, beziehungsweise 2,5 Prozent p.a. bei Finanzierung aus Landesmitteln.
Welches Darlehensvolumen ist möglich?
Das Darlehensvolumen liegt zwischen 30.000 Euro und 200.000 Euro.
Wie viel der Kosten deckt das Darlehen ab?
Junge Kleinunternehmen können bis zu 100 Prozent ihrer Kosten über Digi-D finanzieren, etablierte Unternehmen und mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründerinnen und -gründer, die seit mindestens 4 Jahren am Markt tätig sind, mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Wie und wo wird Digi-D beantragt?
Der Antrag kann über die Hausbank oder direkt über das Portal der SAB gestellt werden. In jedem Fall muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
Verwandte Förderprogramme
Verwendete Quellen
Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.
