Wirtschaft
Aktualisiert am 16. August 2026

Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021–2027 Sachsen – bis zu 100.000 Euro für Digitalisierungsvorhaben

Auf einen Blick

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert Digitalisierungsvorhaben mit dem aus dem EFRE finanzierten Zuschuss in zwei Stufen: In der Heranführungsstufe erhalten Kleinstunternehmen für ihr erstes Digitalisierungsprojekt 60 Prozent, maximal 10.000 Euro. In der Transformationsstufe erhalten kleine Unternehmen 50 Prozent, maximal 60.000 Euro, mittlere Unternehmen 35 Prozent, maximal 100.000 Euro – tarifgebundene Unternehmen zusätzlich 10 Prozentpunkte mehr.

Digitalisierung Zuschuss EFRE Sachsen – symbolische Illustration

Sächsische Kleinstunternehmen und KMU, die den Einstieg in die Digitalisierung oder deren nächsten Schritt planen, finden in dem EFRE-finanzierten Digitalisierungszuschuss der SAB ein zweistufiges Förderangebot: eine Heranführungsstufe für den ersten Schritt und eine Transformationsstufe für weitergehende Vorhaben.

Dieser Artikel erklärt, wer antragsberechtigt ist, wie hoch die Zuschüsse in beiden Stufen ausfallen, was ausdrücklich nicht gefördert wird und wie der Antrag über das SAB-Portal abläuft.

Was ist der Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021–2027?

Der Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021–2027 ist ein Förderprogramm der Sächsischen Aufbaubank (SAB), das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird. Er unterstützt sächsische gewerbliche Kleinstunternehmen und Freiberufler bei der Verbesserung ihres Digitalisierungsgrads.

Das Programm ist zweistufig aufgebaut: eine Heranführungsstufe, die sich ausschließlich an Kleinstunternehmen für ihr erstes Digitalisierungsprojekt richtet, und eine Transformationsstufe für weitergehende Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen.

Nachweisbare Verbesserung des Digitalisierungsgrads erforderlich

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Vorhaben eine nachweisbare Verbesserung des Digitalisierungsgrads des Unternehmens bewirkt. Eine reine Ersatzbeschaffung ohne diesen Effekt genügt nicht.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Kleinstunternehmen und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die Heranführungsstufe steht dabei ausschließlich Kleinstunternehmen offen und ist zudem auf deren erstes Digitalisierungsprojekt begrenzt.

  • Gewerbliches Kleinstunternehmen oder Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
  • Heranführungsstufe: ausschließlich für Kleinstunternehmen und nur für deren erstes Digitalisierungsprojekt
  • Transformationsstufe: für kleine und mittlere Unternehmen
  • Nachweisbare Verbesserung des Digitalisierungsgrads durch das Vorhaben

Förderhöhe: Heranführungs- und Transformationsstufe

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Förderstufe und der Unternehmensgröße ab:

StufeZielgruppeZuschuss
HeranführungKleinstunternehmen, erstes Digitalisierungsprojekt60 % , max. 10.000 Euro
TransformationKleine Unternehmen50 % , max. 60.000 Euro
TransformationMittlere Unternehmen35 % , max. 100.000 Euro

10 Prozentpunkte Bonus bei Tarifbindung

Tarifgebundene Unternehmen erhalten zusätzlich 10 Prozentpunkte zu ihrem jeweiligen Fördersatz. Es lohnt sich also, die eigene Tarifbindung bei der Antragstellung anzugeben.

Weitere Rahmenbedingungen für die Förderfähigkeit:

  • Projektlaufzeit von höchstens 12 Monaten
  • Mindestens 5.000 Euro förderfähige Ausgaben je Projekt

Standard-IT ist ausgeschlossen

Standard-IT wie Notebooks, Drucker oder Telefone ist ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen. Planen Sie Ihr Vorhaben so, dass es über eine reine Geräteausstattung hinausgeht und eine nachweisbare Verbesserung des Digitalisierungsgrads erzielt.

Antragstellung über das SAB-Portal

Der Antrag wird über das Online-Portal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt. Berücksichtigen Sie dabei die Projektlaufzeit von maximal 12 Monaten und die Mindestausgabengrenze von 5.000 Euro.

Für weitergehende Digitalisierungsinvestitionen, die über den Zuschussrahmen dieses Programms hinausgehen, bietet die SAB ergänzend das Digitalisierungsdarlehen Digi-D an.

Häufige Fragen zum Digitalisierung Zuschuss EFRE Sachsen

Was ist der Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021–2027 in Sachsen?

Es ist ein Zuschussprogramm der Sächsischen Aufbaubank (SAB), das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird und Digitalisierungsvorhaben sächsischer Unternehmen fördert. Es besteht aus einer Heranführungsstufe für Kleinstunternehmen und einer Transformationsstufe für kleine und mittlere Unternehmen.

Wie hoch ist der Zuschuss in der Heranführungsstufe?

In der Heranführungsstufe erhalten Kleinstunternehmen einen Zuschuss von 60 Prozent, maximal 10.000 Euro. Diese Stufe steht ausschließlich Kleinstunternehmen offen und ist zudem auf deren erstes Digitalisierungsprojekt begrenzt.

Wie hoch ist der Zuschuss in der Transformationsstufe?

In der Transformationsstufe erhalten kleine Unternehmen 50 Prozent Zuschuss, maximal 60.000 Euro, mittlere Unternehmen 35 Prozent Zuschuss, maximal 100.000 Euro.

Gibt es einen Bonus für Tarifbindung?

Ja. Unternehmen, die tarifgebunden sind, erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten zusätzlich zum jeweiligen Fördersatz.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Standard-IT wie Notebooks, Drucker oder Telefone ist ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen. Gefördert werden Vorhaben, die eine nachweisbare Verbesserung des Digitalisierungsgrads des Unternehmens bewirken.

Wie und wo wird der Zuschuss beantragt?

Der Antrag wird über das Online-Portal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt. Das Projekt darf höchstens 12 Monate dauern, die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen.

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Aktualisiert am 16. August 2026

Verwendete Quellen

Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.