Wirtschaft
Aktualisiert am 16. August 2026

Distr@l Hessen 2026 – WIBank-Förderung für digitale Innovation in vier Förderlinien

Auf einen Blick

Distr@l ist die zentrale WIBank-Förderung für digitale Innovation in Hessen und gliedert sich in vier Förderlinien mit Fördersummen von bis zu 100.000 Euro (Machbarkeit) über bis zu 500.000 Euro (Digitale Innovation, 50 bis 100 Prozent) bis zu 1 Million Euro (Wissenstransfer und Digitale Gründung). Der Antrag beginnt mit einer Projektskizze per E-Mail, dem bei positivem Gremienvotum ein formaler Antrag folgt.

Distr@l Hessen – symbolische Illustration

Ob Machbarkeitsstudie, marktreifes digitales Produkt, Wissenstransfer aus der Forschung oder digitale Unternehmensgründung: Distr@l bündelt die hessische Innovationsförderung für digitale Vorhaben in einem Programm mit vier klar abgegrenzten Förderlinien.

Dieser Artikel stellt die vier Förderlinien vor, erklärt, wer antragsberechtigt ist, und beschreibt das zweistufige Antragsverfahren über die WIBank.

Was ist Distr@l Hessen?

Distr@l ist ein Förderprogramm der WIBank, der Förderbank des Landes Hessen, für digitale Innovation. Statt einer einzelnen Förderlinie deckt Distr@l mit vier Linien unterschiedliche Phasen und Zielgruppen digitaler Vorhaben ab – von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur digitalen Unternehmensgründung.

Damit richtet sich Distr@l sowohl an etablierte Unternehmen, die neue digitale Produkte entwickeln wollen, als auch an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Start-ups.

Wer ist antragsberechtigt?

Distr@l richtet sich an einen breiten Kreis von Akteuren der hessischen Innovationslandschaft:

  • Start-ups mit Sitz beziehungsweise Vorhaben in Hessen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen
  • Hochschulen in Hessen
  • Forschungseinrichtungen in Hessen

Die vier Förderlinien im Überblick

Jede Förderlinie hat einen eigenen Fokus, eine eigene Förderhöchstsumme und eine eigene Förderquote.

FörderlinieFokusFörderhöchstsummeFördersatz
Linie 1Machbarkeitbis 100.000 Euro50 %
Linie 2Digitale Innovationbis 500.000 Euro50–100 %
Linie 3Wissenstransferbis 1 Million Euro50 %
Linie 4Digitale Gründungbis 160.000 Euro oder bis 1 Million Euroabhängig vom Vorhaben

Passende Förderlinie vorab klären

Da sich die vier Förderlinien in Fokus, Förderhöhe und Fördersatz deutlich unterscheiden, lohnt sich vor Einreichung der Projektskizze ein Vorgespräch mit der WIBank, um die passende Linie für das konkrete Vorhaben zu bestimmen.

Antragsverfahren: Projektskizze, dann Formantrag

Distr@l ist zweistufig aufgebaut, damit Antragstellende nicht sofort einen vollständigen formalen Antrag ausarbeiten müssen.

  1. 1

    Projektskizze per E-Mail einreichen

    Sie reichen zunächst eine Projektskizze per E-Mail bei der WIBank ein. Sie beschreibt Vorhaben, Ziele und die vorgesehene Förderlinie in kompakter Form.

  2. 2

    Bewertung durch das zuständige Gremium

    Die Projektskizze wird von einem Gremium geprüft und bewertet.

  3. 3

    Formaler Antrag (Formantrag)

    Fällt die Bewertung positiv aus, folgt der formale Antrag über den Formantrag mit den vollständigen Unterlagen.

Erst die Skizze, dann der Antrag

Reichen Sie nicht direkt den formalen Antrag ein. Ohne eine vorherige, positiv bewertete Projektskizze ist der Formantrag im Distr@l-Verfahren nicht vorgesehen.

Kombination mit anderen hessischen Programmen

Wer noch keine ausgereifte Projektidee für Distr@l hat, kann zunächst kleinere Beratungsförderung nutzen, um das Vorhaben zu schärfen.

Kleine Vorhaben zuerst über die Digitalisierungsberatung Hessen klären

Für einen ersten, kostengünstigeren Beratungsschritt eignet sich die Digitalisierungsberatung Hessen des RKW Hessen. Erst wenn daraus ein konkretes, größeres Innovationsvorhaben entsteht, folgt die Projektskizze für Distr@l bei der WIBank.

Häufige Fragen zu Distr@l Hessen

Was ist Distr@l Hessen?

Distr@l ist ein Förderprogramm der WIBank für digitale Innovation in Hessen. Es besteht aus vier Förderlinien mit unterschiedlichem Fokus: Machbarkeit, Digitale Innovation, Wissenstransfer und Digitale Gründung.

Welche vier Förderlinien gibt es bei Distr@l?

Linie 1 (Machbarkeit) fördert bis zu 100.000 Euro mit 50 Prozent. Linie 2 (Digitale Innovation) fördert bis zu 500.000 Euro mit 50 bis 100 Prozent. Linie 3 (Wissenstransfer) fördert bis zu 1 Million Euro mit 50 Prozent. Linie 4 (Digitale Gründung) fördert bis zu 160.000 Euro oder bis zu 1 Million Euro, je nach Vorhaben.

Wer ist bei Distr@l Hessen antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz beziehungsweise Vorhaben in Hessen.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Antragstellung ist zweistufig: Zunächst reichen Sie eine Projektskizze per E-Mail bei der WIBank ein. Fällt die Bewertung durch das zuständige Gremium positiv aus, folgt der formale Antrag über den Formantrag.

Warum liegt die Förderquote bei Linie 2 zwischen 50 und 100 Prozent?

Bei der Förderlinie Digitale Innovation ist eine Spanne von 50 bis 100 Prozent vorgesehen. Wo innerhalb dieser Spanne ein konkretes Vorhaben landet, hängt vom Einzelfall ab und wird im Rahmen der Antragsprüfung durch die WIBank festgelegt.

Wer vergibt Distr@l Hessen?

Träger des Programms ist die WIBank, die Förderbank des Landes Hessen.

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Aktualisiert am 16. August 2026

Verwendete Quellen

Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.