Ob Machbarkeitsstudie, marktreifes digitales Produkt, Wissenstransfer aus der Forschung oder digitale Unternehmensgründung: Distr@l bündelt die hessische Innovationsförderung für digitale Vorhaben in einem Programm mit vier klar abgegrenzten Förderlinien.
Dieser Artikel stellt die vier Förderlinien vor, erklärt, wer antragsberechtigt ist, und beschreibt das zweistufige Antragsverfahren über die WIBank.
Was ist Distr@l Hessen?
Distr@l ist ein Förderprogramm der WIBank, der Förderbank des Landes Hessen, für digitale Innovation. Statt einer einzelnen Förderlinie deckt Distr@l mit vier Linien unterschiedliche Phasen und Zielgruppen digitaler Vorhaben ab – von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur digitalen Unternehmensgründung.
Damit richtet sich Distr@l sowohl an etablierte Unternehmen, die neue digitale Produkte entwickeln wollen, als auch an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Start-ups.
Wer ist antragsberechtigt?
Distr@l richtet sich an einen breiten Kreis von Akteuren der hessischen Innovationslandschaft:
- Start-ups mit Sitz beziehungsweise Vorhaben in Hessen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen
- Hochschulen in Hessen
- Forschungseinrichtungen in Hessen
Die vier Förderlinien im Überblick
Jede Förderlinie hat einen eigenen Fokus, eine eigene Förderhöchstsumme und eine eigene Förderquote.
| Förderlinie | Fokus | Förderhöchstsumme | Fördersatz |
|---|---|---|---|
| Linie 1 | Machbarkeit | bis 100.000 Euro | 50 % |
| Linie 2 | Digitale Innovation | bis 500.000 Euro | 50–100 % |
| Linie 3 | Wissenstransfer | bis 1 Million Euro | 50 % |
| Linie 4 | Digitale Gründung | bis 160.000 Euro oder bis 1 Million Euro | abhängig vom Vorhaben |
Passende Förderlinie vorab klären
Da sich die vier Förderlinien in Fokus, Förderhöhe und Fördersatz deutlich unterscheiden, lohnt sich vor Einreichung der Projektskizze ein Vorgespräch mit der WIBank, um die passende Linie für das konkrete Vorhaben zu bestimmen.
Antragsverfahren: Projektskizze, dann Formantrag
Distr@l ist zweistufig aufgebaut, damit Antragstellende nicht sofort einen vollständigen formalen Antrag ausarbeiten müssen.
- 1
Projektskizze per E-Mail einreichen
Sie reichen zunächst eine Projektskizze per E-Mail bei der WIBank ein. Sie beschreibt Vorhaben, Ziele und die vorgesehene Förderlinie in kompakter Form.
- 2
Bewertung durch das zuständige Gremium
Die Projektskizze wird von einem Gremium geprüft und bewertet.
- 3
Formaler Antrag (Formantrag)
Fällt die Bewertung positiv aus, folgt der formale Antrag über den Formantrag mit den vollständigen Unterlagen.
Erst die Skizze, dann der Antrag
Reichen Sie nicht direkt den formalen Antrag ein. Ohne eine vorherige, positiv bewertete Projektskizze ist der Formantrag im Distr@l-Verfahren nicht vorgesehen.
Kombination mit anderen hessischen Programmen
Wer noch keine ausgereifte Projektidee für Distr@l hat, kann zunächst kleinere Beratungsförderung nutzen, um das Vorhaben zu schärfen.
Kleine Vorhaben zuerst über die Digitalisierungsberatung Hessen klären
Für einen ersten, kostengünstigeren Beratungsschritt eignet sich die Digitalisierungsberatung Hessen des RKW Hessen. Erst wenn daraus ein konkretes, größeres Innovationsvorhaben entsteht, folgt die Projektskizze für Distr@l bei der WIBank.
Häufige Fragen zu Distr@l Hessen
Was ist Distr@l Hessen?
Distr@l ist ein Förderprogramm der WIBank für digitale Innovation in Hessen. Es besteht aus vier Förderlinien mit unterschiedlichem Fokus: Machbarkeit, Digitale Innovation, Wissenstransfer und Digitale Gründung.
Welche vier Förderlinien gibt es bei Distr@l?
Linie 1 (Machbarkeit) fördert bis zu 100.000 Euro mit 50 Prozent. Linie 2 (Digitale Innovation) fördert bis zu 500.000 Euro mit 50 bis 100 Prozent. Linie 3 (Wissenstransfer) fördert bis zu 1 Million Euro mit 50 Prozent. Linie 4 (Digitale Gründung) fördert bis zu 160.000 Euro oder bis zu 1 Million Euro, je nach Vorhaben.
Wer ist bei Distr@l Hessen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz beziehungsweise Vorhaben in Hessen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung ist zweistufig: Zunächst reichen Sie eine Projektskizze per E-Mail bei der WIBank ein. Fällt die Bewertung durch das zuständige Gremium positiv aus, folgt der formale Antrag über den Formantrag.
Warum liegt die Förderquote bei Linie 2 zwischen 50 und 100 Prozent?
Bei der Förderlinie Digitale Innovation ist eine Spanne von 50 bis 100 Prozent vorgesehen. Wo innerhalb dieser Spanne ein konkretes Vorhaben landet, hängt vom Einzelfall ab und wird im Rahmen der Antragsprüfung durch die WIBank festgelegt.
Wer vergibt Distr@l Hessen?
Träger des Programms ist die WIBank, die Förderbank des Landes Hessen.
Verwandte Förderprogramme
Verwendete Quellen
Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.
