Wirtschaft
Aktualisiert am 16. August 2026

Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI) Rheinland-Pfalz 2026 – Investitionszuschuss für Digitalisierung und technologische Transformation

Auf einen Blick

IBI ist ein Investitionszuschuss der ISB Rheinland-Pfalz für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, die ihre Produktion oder ihr Geschäftsmodell technologisch transformieren oder digitalisieren. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen, gefördert wird ein Investitionsvolumen von 50.000 Euro bis 5 Millionen Euro. Voraussetzung ist eine vorherige Zertifizierung durch ein Expertengremium der ISB.

IBI Rheinland-Pfalz – symbolische Illustration

Kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die den Sprung zu digitalisierter Produktion oder einem digitalen Geschäftsmodell wagen wollen, finden in der Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI) einen Investitionszuschuss der Landesförderbank ISB. Anders als reine Beratungsförderungen unterstützt IBI die eigentliche Investition in die technologische Transformation.

Dieser Artikel erklärt, wer antragsberechtigt ist, wie hoch der Zuschuss ausfällt, wie der Ablauf über das Expertengremium der ISB funktioniert und welche Fristen für Beginn und Abschluss der Umsetzung gelten.

Was ist die Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI)?

IBI ist ein Förderprogramm der ISB Rheinland-Pfalz, das Investitionen in die technologische Transformation oder Digitalisierung der Produktion oder des Geschäftsmodells kleiner und mittlerer Unternehmen bezuschusst. Im Mittelpunkt steht damit nicht die Beratung, sondern die konkrete Umsetzung eines Digitalisierungsvorhabens im Betrieb.

Träger des Programms ist die ISB – die Förderbank des Landes Rheinland-Pfalz –, die für die Bewertung der Vorhaben ein eigenes Expertengremium einsetzt.

Fokus auf Umsetzung, nicht nur Beratung

IBI unterstützt gezielt die Investition in die technologische Transformation oder Digitalisierung von Produktion und Geschäftsmodell. Für die vorgelagerte Beratung steht rheinland-pfälzischen Unternehmen ergänzend das Betriebsberatungsprogramm RLP zur Verfügung, das auch das Themenfeld Digitalisierung und Künstliche Intelligenz abdeckt.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die ihre Produktion oder ihr Geschäftsmodell technologisch transformieren oder digitalisieren wollen.

  • Kleines oder mittleres gewerbliches Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz
  • Vorhaben zur technologischen Transformation oder Digitalisierung der Produktion oder des Geschäftsmodells
  • Geplantes Investitionsvolumen zwischen 50.000 Euro und 5 Millionen Euro
  • Vorherige Zertifizierung des Vorhabens durch ein Expertengremium der ISB

Förderhöhe: Zuschusssätze und Investitionsrahmen

Die Höhe des IBI-Zuschusses richtet sich nach der Unternehmensgröße:

  • Kleine Unternehmen: 20 Prozent Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten
  • Mittlere Unternehmen: 10 Prozent Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten
  • Förderfähiges Investitionsvolumen: mindestens 50.000 Euro bis maximal 5 Millionen Euro

Nicht geeignet für Vorhaben unter 50.000 Euro

IBI ist ausdrücklich nicht für Investitionsvorhaben unter 50.000 Euro geeignet. Kleinere Digitalisierungsvorhaben sollten Sie stattdessen über das Betriebsberatungsprogramm RLP oder bundesweite Beratungsförderungen angehen.

Ablauf: Expertengremium, Bestätigung der ISB und Fristen

Bevor die Investition beginnt, durchläuft das Vorhaben eine Prüfung durch ein Expertengremium der ISB. Erst nach positiver Zertifizierung und einer Bestätigung der ISB darf mit der Umsetzung begonnen werden.

  • Vorprojekt-Zertifizierung durch ein Expertengremium der ISB
  • Bestätigung der ISB ist zwingend vor Beginn der Investition erforderlich
  • Beginn der Umsetzung muss innerhalb von 3 Monaten nach Bestätigung erfolgen
  • Abschluss des gesamten Vorhabens innerhalb von 36 Monaten

Fristen frühzeitig einplanen

Da die Umsetzung spätestens 3 Monate nach der ISB-Bestätigung beginnen muss und innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein soll, lohnt sich eine realistische Projektplanung bereits vor Einreichung der Zertifizierungsunterlagen. Sprechen Sie das Expertengremium der ISB frühzeitig auf Ihren geplanten Zeitrahmen an.

Für die Vorbereitung eines Digitalisierungsvorhabens – etwa die Auswahl der richtigen Technologie oder Prozesse – kann sich zudem das Betriebsberatungsprogramm RLP als ergänzender Baustein anbieten.

Häufige Fragen zu IBI Rheinland-Pfalz

Was ist die Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI)?

IBI ist ein Investitionszuschuss der ISB Rheinland-Pfalz für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, die eine technologische Transformation oder Digitalisierung ihrer Produktion oder ihres Geschäftsmodells umsetzen. Der Zuschuss unterstützt Investitionen zwischen 50.000 Euro und 5 Millionen Euro.

Wie hoch ist der Zuschuss bei IBI?

Kleine Unternehmen erhalten einen Zuschuss von 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, mittlere Unternehmen 10 Prozent. Die genaue Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen richtet sich nach der KMU-Definition.

Ab welcher Investitionssumme lohnt sich IBI?

Die ISB legt eine Untergrenze von 50.000 Euro Investitionsvolumen fest. Für Vorhaben unterhalb dieser Schwelle ist IBI nicht geeignet. Nach oben ist das förderfähige Investitionsvolumen auf 5 Millionen Euro begrenzt.

Was ist die vorherige Bestätigung durch die ISB?

Vor Beginn der Investition ist eine Bestätigung der ISB erforderlich, die auf einer Begutachtung durch ein Expertengremium der ISB basiert. Ohne diese vorherige Zertifizierung und Bestätigung kann die Investition nicht gefördert werden.

Wie viel Zeit habe ich für Beginn und Abschluss der Umsetzung?

Nach der Bestätigung durch die ISB muss mit der Umsetzung innerhalb von 3 Monaten begonnen werden. Das gesamte Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.

Wer kann IBI beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die ihre Produktion oder ihr Geschäftsmodell technologisch transformieren oder digitalisieren wollen.

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Aktualisiert am 16. August 2026

Verwendete Quellen

Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.