Wer als kleines oder mittleres Unternehmen in Rheinland-Pfalz externen Rat bei der Digitalisierung oder dem Einsatz Künstlicher Intelligenz sucht, kann die Kosten dafür über das Betriebsberatungsprogramm der ISB deutlich senken. Das Programm wurde zum Jahresbeginn 2026 in überarbeiteter Form neu aufgelegt.
Dieser Artikel erklärt, wer antragsberechtigt ist, wie hoch der Zuschuss ausfällt, welche Themenfelder gefördert werden und worauf Sie bei der Antragstellung unbedingt achten müssen.
Was ist das Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz?
Das Betriebsberatungsprogramm ist ein Zuschuss der ISB Rheinland-Pfalz zu den Kosten externer Unternehmensberatung. Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Existenzgründerinnen und -gründer und Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger mit Sitz in Rheinland-Pfalz.
Das Programm deckt sechs förderfähige Themenfelder ab. Für Unternehmen mit Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben ist besonders relevant, dass Digitalisierung und Künstliche Intelligenz eines dieser sechs Themenfelder ist.
Neu seit 01/2026
Das Betriebsberatungsprogramm gilt in seiner aktuellen Form seit Januar 2026. Prüfen Sie bei der ISB, ob für Ihr konkretes Beratungsvorhaben die neuen Konditionen bereits vollständig greifen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründerinnen und -gründer und Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger mit Sitz in Rheinland-Pfalz.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Rheinland-Pfalz
- Existenzgründerinnen und -gründer mit Sitz in Rheinland-Pfalz
- Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger mit Sitz in Rheinland-Pfalz
- Beratungsvorhaben in einem der sechs förderfähigen Themenfelder, darunter Digitalisierung und Künstliche Intelligenz
Förderhöhe: Zuschuss je Beratertag
Der Zuschuss bemisst sich an der Zahl der geförderten Beratertage und deren Kosten:
- Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Beraterkosten
- Maximal 500 Euro Zuschuss je Beratertag
- Ein Beratertag entspricht mindestens 8 Stunden Beratungsleistung
- Bis zu 20 Beratertage können innerhalb von 4 Kalenderjahren gefördert werden
Mehrere Beratungsschritte über 4 Jahre planen
Da bis zu 20 Beratertage innerhalb von 4 Kalenderjahren gefördert werden können, lässt sich eine umfassendere Digitalisierungsstrategie in mehreren Beratungsschritten über diesen Zeitraum verteilt umsetzen, statt alles in einem einzigen Beratungsprojekt zu bündeln.
Antragstellung: Reihenfolge unbedingt einhalten
Die Antragstellung erfolgt per E-Mail bei der ISB. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge der Schritte:
- Antragsformular ausfüllen
- Angebot des Beraters einholen und dem Antrag beifügen
- Empfehlung der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) einholen
- Antrag per E-Mail bei der ISB einreichen – vor Beauftragung des Beraters
Antrag muss vor Beauftragung des Beraters gestellt werden
Der Antrag muss vor Beauftragung des Beraters gestellt werden. Wird der Berater bereits beauftragt oder mit der Beratung begonnen, bevor der Antrag bei der ISB vorliegt, entfällt die Förderfähigkeit. Reichen Sie Antragsformular, Angebot des Beraters und Kammerempfehlung deshalb vollständig ein, bevor Sie den Beratervertrag unterschreiben.
Für Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben, die über reine Beratung hinausgehen und eine Investition erfordern, kann im Anschluss auch IBI Rheinland-Pfalz als ergänzender Investitionszuschuss in Frage kommen.
Häufige Fragen zum Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
Was ist das Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz?
Das Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz ist ein Beratungszuschuss der ISB, der seit 01/2026 in neuer Form gilt. Er bezuschusst externe Unternehmensberatung in sechs förderfähigen Themenfeldern, darunter Digitalisierung und Künstliche Intelligenz.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Beraterkosten, maximal 500 Euro je Beratertag. Ein Beratertag entspricht dabei mindestens 8 Stunden. Antragsteller können innerhalb von 4 Kalenderjahren bis zu 20 Beratertage fördern lassen.
Welche Themenfelder deckt das Programm ab?
Das Programm kennt sechs förderfähige Themenfelder für die Beratung. Eines davon ist Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Zu den weiteren Themenfeldern liegen im Rahmen dieses Artikels keine weiteren Details vor.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beauftragung des Beraters gestellt werden. Wird der Berater bereits vor Antragstellung beauftragt, entfällt die Förderfähigkeit der Beratung.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung erfolgt per E-Mail bei der ISB. Einzureichen sind das Antragsformular, das Angebot des Beraters sowie eine Empfehlung der zuständigen Kammer (IHK oder HWK). Alle drei Unterlagen müssen vorliegen, bevor der Berater beauftragt wird.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründerinnen und -gründer und Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger mit Sitz in Rheinland-Pfalz.
Verwandte Förderprogramme
Verwendete Quellen
Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.
