Unternehmen in Baden-Württemberg, die ihre Digitalisierung vorantreiben oder Künstliche Intelligenz in Produkten und Prozessen einsetzen wollen, finden in der L-Bank Digitalisierungsfinanzierung ein zinsgünstiges Kreditprogramm mit zusätzlichem Tilgungszuschuss. Als Landesförderbank vergibt die L-Bank das Programm in Kooperation mit der KfW und ergänzt damit die Digitalisierungsförderung des Bundes um ein landesspezifisches Angebot.
Dieser Artikel erklärt, wer antragsberechtigt ist, wie hoch Kredit und Tilgungszuschuss ausfallen können, wie die Antragstellung über die Hausbank abläuft und bis wann das Programm zur Verfügung steht.
Was ist die L-Bank Digitalisierungsfinanzierung?
Die L-Bank Digitalisierungsfinanzierung ist ein Förderkredit, den die L-Bank – die Staatsbank für Baden-Württemberg – in Kooperation mit der KfW anbietet. Ziel des Programms ist es, Unternehmen im Land bei Investitionen in Digitalisierung und Künstliche Intelligenz finanziell zu unterstützen, indem ein zinsgünstiger Kredit mit einem Tilgungszuschuss kombiniert wird.
Besonders attraktiv ist das Programm für Vorhaben, die über einfache IT-Modernisierung hinausgehen: In der obersten Förderstufe, die auf KI-Projekte und besonders anspruchsvolle Digitalisierungsvorhaben zugeschnitten ist, wird der Kredit zusätzlich durch einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent verbilligt.
Kooperation mit der KfW
Die L-Bank vergibt die Digitalisierungsfinanzierung in Kooperation mit der KfW. Dadurch lässt sich das Landesprogramm in die bundesweite Förderlandschaft für Digitalisierung und KI einordnen und mit weiteren Bausteinen der Unternehmensfinanzierung kombinieren.
Wer ist antragsberechtigt?
Das Programm richtet sich an Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die eine bestimmte Unternehmensgröße nicht überschreiten:
- Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
- Höchstens 500 Mitarbeitende – das Programm richtet sich damit an kleine und mittlere Unternehmen sowie größere Mittelständler
- Vorhaben mit Bezug zu Digitalisierung oder dem Einsatz Künstlicher Intelligenz
- Beantragung über eine Hausbank als Durchleitungsinstitut
Förderhöhe: Tilgungszuschuss und Kreditrahmen
Die Förderhöhe der L-Bank Digitalisierungsfinanzierung setzt sich aus dem Kreditbetrag und einem möglichen Tilgungszuschuss zusammen, dessen Höhe von der Förderstufe des Vorhabens abhängt.
- Tilgungszuschuss von 5 Prozent in der höchsten Förderstufe des Programms, die für KI-Vorhaben und besonders anspruchsvolle Digitalisierungsprojekte vorgesehen ist
- Kredite bis zu 250.000 Euro im Kernsegment des Programms
- Der Tilgungszuschuss reduziert die tatsächlich zurückzuzahlende Kreditsumme
KI-Bezug für den vollen Tilgungszuschuss prüfen
Der Tilgungszuschuss von 5 Prozent ist an die höchste Förderstufe des Programms gebunden, die gezielt KI-Vorhaben adressiert. Prüfen Sie mit Ihrer Hausbank frühzeitig, ob Ihr Digitalisierungsprojekt die Anforderungen dieser Stufe erfüllt, um den vollen Zuschuss zu erhalten.
Antragstellung über die Hausbank
Wie bei den meisten L-Bank-Förderkrediten erfolgt die Antragstellung nicht direkt bei der L-Bank, sondern über die eigene Hausbank. Diese prüft das Vorhaben, reicht den Förderkredit im Durchleitungsverfahren weiter und begleitet das Unternehmen während der gesamten Kreditlaufzeit.
- Gespräch mit der Hausbank vor Vorhabensbeginn, da eine Antragstellung nach Beginn des Vorhabens in der Regel ausgeschlossen ist
- Die Hausbank prüft die Bonität und reicht den Kredit im eigenen Namen an das Unternehmen weiter
- Rückfragen zu Fördervoraussetzungen und Konditionen beantwortet in erster Linie die Hausbank
Befristung und Kombination mit anderen Programmen
Die L-Bank Digitalisierungsfinanzierung ist befristet und steht bis zum 30. Juni 2027 zur Verfügung. Unternehmen sollten diese Frist bei der Planung ihres Digitalisierungs- oder KI-Vorhabens berücksichtigen.
Programm befristet bis 30. Juni 2027
Die L-Bank Digitalisierungsfinanzierung ist ein befristetes Programm mit Laufzeit bis zum 30. Juni 2027. Planen Sie die Antragstellung über Ihre Hausbank rechtzeitig, da Anträge nach Ablauf der Frist nicht mehr entgegengenommen werden können.
Da die L-Bank das Programm in Kooperation mit der KfW anbietet, lohnt sich für Unternehmen in Baden-Württemberg auch ein Blick auf weitere bundesweite Förderangebote für Digitalisierung und KI, etwa den ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW 511/512) oder die kostenlose Beratung der Mittelstand-Digital Zentren.
Häufige Fragen zur L-Bank Digitalisierungsfinanzierung
Was ist die L-Bank Digitalisierungsfinanzierung?
Die L-Bank Digitalisierungsfinanzierung ist ein Förderkredit der L-Bank Baden-Württemberg in Kooperation mit der KfW für Unternehmen, die in Digitalisierung und Künstliche Intelligenz investieren. In der höchsten Förderstufe des Programms erhalten Unternehmen zusätzlich zum zinsgünstigen Kredit einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent.
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?
In der obersten Förderstufe des Programms, die auf besonders anspruchsvolle Digitalisierungs- und KI-Vorhaben zugeschnitten ist, gewährt die L-Bank einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent der Kreditsumme. Dieser Zuschuss reduziert den tatsächlich zurückzuzahlenden Kreditbetrag.
Wie hoch kann der Kredit maximal ausfallen?
Im Kernsegment der L-Bank Digitalisierungsfinanzierung sind Kredite bis zu 250.000 Euro möglich. Die genaue Kreditsumme richtet sich nach dem Investitionsvolumen und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens.
Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die höchstens 500 Mitarbeitende beschäftigen. Damit richtet sich das Programm an kleine und mittlere Unternehmen sowie größere Mittelständler.
Wie wird die L-Bank Digitalisierungsfinanzierung beantragt?
Der Antrag wird nicht direkt bei der L-Bank gestellt, sondern über die eigene Hausbank. Die Hausbank prüft das Vorhaben, reicht den Förderkredit im Rahmen des Durchleitungsverfahrens weiter und ist während der gesamten Kreditlaufzeit Ansprechpartnerin.
Bis wann kann das Programm genutzt werden?
Die L-Bank Digitalisierungsfinanzierung ist befristet und steht bis zum 30. Juni 2027 zur Verfügung. Unternehmen, die eine Förderung planen, sollten den Antrag rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist über ihre Hausbank stellen.
Verwandte Förderprogramme
Verwendete Quellen
Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.
