Wirtschaft
Aktualisiert am 16. August 2026

Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm (nIFP) Niedersachsen – bis zu 45 Prozent Zuschuss für Innovation

Auf einen Blick

Das nIFP der NBank fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe in Niedersachsen bei der experimentellen Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse mit bis zu 35 Prozent Zuschuss, in Übergangsregionen für kleine Unternehmen bis zu 45 Prozent, maximal 100.000 Euro. Digitalisierung und KI sind dabei kein eigener Fördertatbestand – entscheidend ist die tatsächliche Neuheit des Vorhabens für Ihr Unternehmen.

nIFP Niedersachsen – symbolische Illustration

Das Niedrigschwellige Innovationsförderprogramm, kurz nIFP, ist das zentrale Innovationsförderinstrument der NBank für kleinere Vorhaben in Niedersachsen. Der Name „niedrigschwellig“ verweist darauf, dass das Programm bewusst auch für kleinere und mittlere Unternehmen zugänglich sein soll, die keine großen Forschungsabteilungen betreiben, aber dennoch neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln wollen.

Wichtig für Unternehmen, die an KI-Projekte denken: Die Förderrichtlinie nennt Digitalisierung und Künstliche Intelligenz nicht als eigenen Fördertatbestand. Ob ein KI-Vorhaben förderfähig ist, hängt allein davon ab, ob es sich um eine echte experimentelle Entwicklung handelt.

Dieser Artikel erklärt die Förderhöhe, die Voraussetzungen und insbesondere, wie KI-Vorhaben einzuordnen sind, damit Sie realistisch einschätzen können, ob sich ein Antrag lohnt.

Was ist das Niedrigschwellige Innovationsförderprogramm (nIFP)?

Das nIFP unterstützt Unternehmen bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren, die über den bisherigen technischen Stand des jeweiligen Unternehmens hinausgehen. Es handelt sich um eine klassische Innovationsförderung, die nicht auf eine bestimmte Technologie oder Branche beschränkt ist.

Träger des Programms ist die NBank, die Förderbank des Landes Niedersachsen. Sie prüft eingereichte Vorhaben und entscheidet über die Förderfähigkeit.

Aktiv bis 30. September 2029

Das nIFP ist bis zum 30. September 2029 aktiv und bietet damit einen mittelfristig verlässlichen Förderrahmen für Innovationsvorhaben in Niedersachsen.

Wer kann das nIFP beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

  • Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Alternativ: Handwerksbetrieb mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Vorhaben der experimentellen Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren
  • Vorhaben geht über den bisherigen technischen Stand des Unternehmens hinaus

Förderhöhe: bis zu 35 bzw. 45 Prozent

Die Förderquote und der Höchstbetrag im Überblick:

KonstellationFörderquoteHöchstbetrag
Regelfallbis zu 35 %100.000 Euro
Kleine Unternehmen in Übergangsregionenbis zu 45 %100.000 Euro

Höhere Quote in Übergangsregionen

Kleine Unternehmen mit Sitz in einer Übergangsregion Niedersachsens profitieren von einer höheren Förderquote von bis zu 45 Prozent. Prüfen Sie bei der NBank, ob Ihr Unternehmensstandort als Übergangsregion eingestuft ist.

Wichtig: Digitalisierung und KI sind kein eigener Fördertatbestand

Anders als spezielle KI-Förderprogramme nennt die nIFP-Richtlinie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz nicht eigens. Das nIFP ist eine allgemeine Innovationsförderung für experimentelle Entwicklung – KI-Vorhaben fallen nur dann darunter, wenn sie diese Voraussetzung tatsächlich erfüllen.

Erwartungen realistisch einordnen

Wer eine am Markt verfügbare KI-Standardsoftware einführt, betreibt in der Regel keine förderfähige experimentelle Entwicklung im Sinne des nIFP. Förderfähig ist nur, wenn Ihr Unternehmen ein neues oder wesentlich verbessertes Produkt, eine neue Dienstleistung oder ein neues Verfahren entwickelt, das über Ihren bisherigen technischen Stand hinausgeht – der bloße Technologieeinsatz reicht dafür nicht aus.

Klären Sie vor der Antragstellung mit der NBank, ob Ihr konkretes Vorhaben als echte Produkt-, Dienstleistungs- oder Prozessentwicklung im Sinne der Richtlinie gilt. Nur so vermeiden Sie eine Ablehnung wegen fehlender Förderfähigkeit.

Antragstellung über das NBank-Kundenportal

Der Antrag wird elektronisch über das Kundenportal der NBank eingereicht.

  • Zugang zum NBank-Kundenportal einrichten
  • Vorhaben inhaltlich beschreiben: worin besteht die Neuheit gegenüber dem bisherigen technischen Stand des Unternehmens?
  • Förderfähige Kosten kalkulieren und Fördersatz (35 bzw. 45 Prozent) ermitteln
  • Antrag elektronisch über das Kundenportal einreichen
  • Bearbeitungszeit von in der Regel 3 bis 4 Monaten einplanen

Bearbeitungszeit einplanen

Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 4 Monaten. Planen Sie den Start Ihres Vorhabens entsprechend, und stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Projektbeginn.

Häufige Fragen zum nIFP Niedersachsen

Wie hoch ist die Förderung im nIFP?

Das nIFP fördert mit bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 Euro je Vorhaben. Kleine Unternehmen in Übergangsregionen können eine höhere Förderquote von bis zu 45 Prozent erhalten.

Wer kann das nIFP beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die ein Vorhaben der experimentellen Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren umsetzen wollen.

Ist mein KI-Projekt automatisch förderfähig?

Nicht automatisch. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sind in der Förderrichtlinie nicht eigens genannt. Ein KI-Vorhaben ist nur dann förderfähig, wenn es sich um eine echte Produkt-, Dienstleistungs- oder Prozessentwicklung handelt, die über den bisherigen technischen Stand Ihres Unternehmens hinausgeht – die reine Einführung vorhandener KI-Standardsoftware reicht dafür nicht aus.

Was bedeutet "über den bisherigen technischen Stand hinausgehend"?

Gefördert wird nur, was für Ihr Unternehmen tatsächlich neu ist – also eine Entwicklung, die über das hinausgeht, was Sie bislang technisch beherrschen oder einsetzen. Der bloße Einkauf und Einsatz einer am Markt verfügbaren Standardlösung, auch wenn sie KI-Funktionen enthält, gilt in der Regel nicht als förderfähige experimentelle Entwicklung.

Wie und wo wird der Antrag gestellt?

Der Antrag wird elektronisch über das Kundenportal der NBank eingereicht. Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 4 Monate.

Bis wann läuft das Programm?

Das nIFP ist bis zum 30. September 2029 aktiv. Damit steht Unternehmen in Niedersachsen mittelfristig ein verlässlicher Förderrahmen für Innovationsvorhaben zur Verfügung.

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Aktualisiert am 16. August 2026

Verwendete Quellen

Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.