FLÜGGE steht für „Förderung von Forschungsergebnissen und Erfindungen sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz". Der Name beschreibt das Programm präzise: Es geht darum, Forschende aus bayerischen Hochschulen an die Schwelle zur eigenen Unternehmensgründung zu bringen.
Anders als reine Stipendien finanziert FLÜGGE eine echte Anstellung an der Hochschule. Damit haben Wissenschaftler einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag mit allen Vorteilen einer wissenschaftlichen Mitarbeiterstelle, können aber gleichzeitig konzentriert an ihrem Gründungsvorhaben arbeiten.
Dieser Artikel erklärt die Förderkonditionen, das Antragsverfahren über die Hochschule und welche Vorhaben besonders gut zu FLÜGGE passen.
Was ist FLÜGGE?
FLÜGGE ist eine Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Verwaltet wird das Programm vom Projektträger Bayern Innovativ. Förderfähig sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Bayern.
Das Programm verbindet zwei Ziele: Erstens die Validierung von Forschungsergebnissen, also den Nachweis, dass eine Idee in der Praxis funktioniert; zweitens die Vorbereitung der Unternehmensgründung. Beide Ziele lassen sich in einer Förderphase abdecken, die bis zu 18 Monate dauert.
Träger und Antragsstelle
Förderprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, abgewickelt durch Bayern Innovativ als Projektträger. Anträge werden ausschließlich über die Hochschulen gestellt; das Gründungsteam kann sich nicht direkt bewerben. Aktuelle Programminformationen finden Sie auf bayern-innovativ.de unter dem Stichwort FLÜGGE.
Wer ist antragsberechtigt?
Förderfähig sind Wissenschaftler an bayerischen Hochschulen, die eine Gründung auf Basis ihrer Forschung anstreben. Es gibt klare formale und inhaltliche Voraussetzungen.
- Beschäftigung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Bayern
- Forschungsergebnisse oder Erfindungen mit klarem Validierungsbedarf
- Geplante Unternehmensgründung auf Basis dieser Forschung
- Antragstellung durch die Hochschule beim Projektträger Bayern Innovativ
- Maximal zwei geförderte Personen pro Vorhaben
- Bei Antragsbewilligung noch keine vollzogene Unternehmensgründung
Hochschule muss Antrag tragen
Ohne Hochschule kommt FLÜGGE nicht zustande. Die Hochschule ist formaler Antragsteller, Arbeitgeber des Forschungsteams und verantwortlich für die ordnungsgemäße Mittelverwendung. Wer einen Antrag plant, sollte zuerst mit dem Gründungsbüro oder der Transferstelle der eigenen Hochschule sprechen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung umfasst zwei Bestandteile: Personalmittel für bis zu zwei halbe Stellen sowie eine Sachkostenpauschale. Die Mittel werden von Bayern Innovativ an die Hochschule überwiesen, die diese verwaltet.
| Bestandteil | Höhe | Laufzeit | Verwendung |
|---|---|---|---|
| 50-Prozent-Stelle TV-L E13 (Person 1) | ~30.000 Euro brutto/Jahr | bis 18 Monate | Personalkosten |
| 50-Prozent-Stelle TV-L E13 (Person 2) | ~30.000 Euro brutto/Jahr | bis 18 Monate | Personalkosten |
| Sachmittel-Pauschale | bis 30.000 Euro | einmalig über Laufzeit | Material, Prototyp, Reisen |
| Coaching durch Bayern Innovativ | kostenfrei | während Förderung | Beratung und Vernetzung |
Die genauen Personalkosten hängen von der individuellen Eingruppierung und Stufe nach TV-L ab. Bei einer halben Stelle nach E13 TV-L Stufe 2 liegt das Bruttojahresgehalt typischerweise zwischen 28.000 und 32.000 Euro. Sozialversicherungsbeiträge sind im Förderbetrag enthalten.
Sachmittel sinnvoll planen
Die Sachmittel-Pauschale von bis zu 30.000 Euro ist für Material, Prototypenbau, Software-Lizenzen und Reisen nutzbar. Ausgaben für Marketing oder reine Beratungsleistungen sind in der Regel nicht förderfähig. Wer einen Prototyp bauen will, sollte mit Bayern Innovativ frühzeitig die genaue Kostenstruktur abstimmen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Antrag wird zwingend über die Hochschule eingereicht und von Bayern Innovativ inhaltlich geprüft. Tranchen finden mehrmals jährlich statt; aktuelle Termine werden auf der Website von Bayern Innovativ veröffentlicht.
- 1
Gründungsbüro der Hochschule kontaktieren
Sprechen Sie zuerst mit dem Gründungsbüro oder der Transferstelle Ihrer Hochschule. Die Stelle prüft, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, und unterstützt bei der formalen Antragstellung. Ohne Unterstützung der Hochschule ist FLÜGGE nicht zugänglich.
- 2
Vorhabensbeschreibung und Validierungsplan erstellen
Erstellen Sie eine ausführliche Vorhabensbeschreibung mit Forschungshintergrund, Validierungsplan, Marktanalyse, Zeit- und Ressourcenplanung. Die Vorhabensbeschreibung ist der zentrale Bestandteil des Antrags und wird inhaltlich bewertet.
- 3
Formellen Antrag durch die Hochschule einreichen
Die Hochschule reicht den Antrag samt Vorhabensbeschreibung, Lebensläufen aller Teammitglieder und Finanzplan beim Projektträger Bayern Innovativ ein. Die Einreichung erfolgt zu festen Tranchen-Terminen.
- 4
Inhaltliche Prüfung und ggf. persönliche Anhörung
Bayern Innovativ prüft den Antrag inhaltlich und kann ein persönliches Gespräch oder einen Pitch organisieren. Für komplexe Vorhaben werden externe Gutachter hinzugezogen, die zur technischen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit Stellung nehmen.
- 5
Bewilligung und Start der Anstellung
Bei positivem Bescheid stellt die Hochschule die Teammitglieder als wissenschaftliche Mitarbeiter ein. Die Förderlaufzeit beginnt zum nächsten Monatsersten. Während der Laufzeit fallen halbjährliche Berichte an Bayern Innovativ und die Hochschule an.
Welche Vorhaben sind besonders erfolgversprechend?
FLÜGGE ist branchenoffen, in der Praxis konzentrieren sich erfolgreiche Bewerbungen auf klar technologieorientierte Vorhaben mit Bezug zur Hochschulforschung.
- Spin-offs aus universitärer Forschung mit Patentpotenzial
- Validierung neuer Technologien an einem ersten Prototyp
- Marktforschung für innovative Produkte vor dem Markteintritt
- KI-Anwendungen mit konkretem Anwendungsfall in der Industrie
- Life-Science- und Biotech-Vorhaben mit klarer Verwertungsperspektive
- Mechatronik, Robotik und Industrie-4.0-Lösungen mit Kundenbezug
Reine Dienstleistungsmodelle ohne klaren Forschungsbezug oder Imitate bestehender Geschäftsideen sind in der Regel nicht förderfähig. Auch klassische Geschäftsfelder wie Einzelhandel oder Gastronomie kommen nicht in Frage.
Anschlussfinanzierung nach FLÜGGE
Nach Ablauf der Förderdauer steht die operative Gründung an. Bayern hat ein dichtes Netz von Anschlussprogrammen, die nahtlos andocken können.
Mögliche Anschlussprogramme
EXIST-Forschungstransfer für besonders forschungsintensive Vorhaben, Bayerische Bürgschaftsbank für Kreditzusagen, LfA Förderbank Bayern mit Startkredit-Programmen, Bayern Kapital für Beteiligungen und INVEST-Zuschuss für Wagniskapital. Bayern Innovativ berät zur passenden Konstellation.
Häufige Fragen zu FLÜGGE Bayern
Wie hoch ist die FLÜGGE-Förderung in Bayern?
Pro Gründungsvorhaben können bis zu zwei halbe Stellen für maximal 18 Monate gefördert werden, vergütet nach E13 TV-L. Hinzu kommen Sachmittel von bis zu 30.000 Euro für Material, Prototypenbau, Reisen und sonstige projektbezogene Ausgaben. Die Hochschule bleibt Arbeitgeber und übernimmt die Verwaltung der Mittel.
Wer kann FLÜGGE Bayern beantragen?
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an staatlichen Hochschulen in Bayern, die eine Gründung auf Basis ihrer Forschung planen. Das Vorhaben muss ein klares Validierungsziel haben, etwa den Aufbau eines Prototyps, die Marktforschung oder die Klärung von Schutzrechtsfragen. Die formale Antragstellung erfolgt durch die Hochschule beim Projektträger Bayern Innovativ.
Welche Phase deckt FLÜGGE ab?
FLÜGGE ist eine Vorgründungsförderung. Es geht um die Validierung der Geschäftsidee an der Hochschule, bevor das Unternehmen formell gegründet wird. Sobald die Gründung vollzogen ist, läuft FLÜGGE aus und die nächsten Förderpfade wie EXIST-Forschungstransfer oder bayerische Beteiligungsprogramme kommen in Frage.
Welche Fachgebiete kommen in Frage?
FLÜGGE ist branchenoffen, hat aber einen Schwerpunkt auf Innovation, Forschung und Technologie. Klassische Felder sind Life Science, Medizintechnik, KI, Robotik, Mechatronik und nachhaltige Technologien. Auch Vorhaben aus den Geistes- oder Sozialwissenschaften können gefördert werden, wenn der Innovationsgrad und der Marktbezug klar dargelegt sind.
Wie unterscheidet sich FLÜGGE von EXIST?
EXIST-Gründerstipendium fördert Personen direkt mit einem Stipendium und ist auf 12 Monate begrenzt. FLÜGGE finanziert dagegen eine echte halbe Stelle an der Hochschule mit allen Sozialversicherungsleistungen über bis zu 18 Monate. FLÜGGE ist außerdem stärker auf Validierung und Forschungsbezug ausgerichtet, während EXIST auch reine Gründungen unterstützt.
Wer ist Projektträger?
Das Programm wird von Bayern Innovativ als Projektträger des bayerischen Wirtschaftsministeriums verwaltet. Bayern Innovativ prüft die Anträge inhaltlich, begleitet die Vorhaben und veröffentlicht regelmäßige Tranchen-Termine auf bayern-innovativ.de.
Welche Anschlussförderungen gibt es?
Nach FLÜGGE folgen häufig EXIST-Forschungstransfer, INVEST-Zuschuss für Wagniskapital, das Bayerische Mittelstandsprogramm oder Beteiligungen über Bayern Kapital. Die Bayerische Forschungsstiftung und LfA Förderbank Bayern bieten weitere Programme für die spätere Wachstumsphase.
