Wirtschaft Aktualisiert Mai 2026

Junge Innovatoren Baden-Württemberg 2026 – 24 Monate halbe Stelle plus Sachkosten

Auf einen Blick

Das Programm Junge Innovatoren des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg fördert Existenzgründungen von Hochschulabsolventen und wissenschaftlichen Mitarbeitern. Pro Gründungsteam werden bis zu zwei 50-Prozent-Stellen nach E13 TV-L für maximal 24 Monate finanziert, hinzu kommt eine Sachkostenpauschale von bis zu 7.000 Euro. Antragsteller ist immer die Hochschule, nicht das Gründungsteam selbst.

Junge Innovatoren im Forschungslabor in Baden-Württemberg
Junge Innovatoren im Forschungslabor in Baden-Württemberg. Bild: KI generiert

Forschungsergebnisse aus Hochschulen finden zu selten ihren Weg in marktfähige Produkte. Junge Innovatoren ist die Antwort des Landes Baden-Württemberg auf dieses Transferproblem: Junge Wissenschaftler bekommen Zeit und Geld, um aus ihrer Forschung ein eigenes Unternehmen aufzubauen.

Anders als das Bundesprogramm EXIST stellt Junge Innovatoren keine Stipendiaten an, sondern echte wissenschaftliche Mitarbeiterstellen mit allen sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen. Damit bietet das Programm eine besonders abgesicherte Gründungsphase für Forschende.

Dieser Artikel erklärt, wer förderfähig ist, wie die Antragstellung über die Hochschule abläuft und welche Voraussetzungen das Gründungsvorhaben erfüllen muss.

Was ist das Programm Junge Innovatoren?

Junge Innovatoren ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Das Programm gehört zum Cluster der Existenzgründungsförderung und ergänzt das Bundesprogramm EXIST sowie die Programme der L-Bank wie Start-up BW Pre-Seed.

Junge Hochschulabsolventen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über eine halbe Stelle an ihrer Hochschule angestellt und können so an einem innovativen Produkt, Verfahren oder einer innovativen Dienstleistung arbeiten, die später in einem eigenen Unternehmen verwertet wird. Die Hochschule bleibt Arbeitgeber und stellt die Infrastruktur (Labor, Büro, Beratung) zur Verfügung.

Träger und Rechtsgrundlage

Das Programm wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg verwaltet. Rechtsgrundlage ist die Förderrichtlinie Junge Innovatoren. Antragsteller ist immer die Hochschule. Die nächsten Tranchentermine werden auf junge-innovatoren.de und mwk.baden-wuerttemberg.de bekannt gegeben.

Wer ist antragsberechtigt?

Das Programm hat klare persönliche und institutionelle Voraussetzungen, die alle erfüllt sein müssen.

  • Hochschulabschluss vor maximal drei Jahren oder aktuelle wissenschaftliche Mitarbeiterstelle
  • Tätigkeit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Baden-Württemberg
  • Innovative Geschäftsidee mit Bezug zur eigenen Hochschulforschung
  • Antrag der Hochschule beim Wissenschaftsministerium
  • Maximal zwei geförderte Personen pro Gründungsteam
  • Bei Antragstellung noch keine vollzogene Unternehmensgründung

Drei-Jahres-Frist nach Hochschulabschluss

Der Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Staatsexamen oder Promotion) darf bei Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Wer dazwischen Berufserfahrung gesammelt hat oder eine Auszeit genommen hat, sollte die Frist genau prüfen. Bei Promotionen wird der Promotionsabschluss separat gezählt.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Gründungsteam können bis zu zwei halbe Stellen mit allen Sozialversicherungsbeiträgen finanziert werden. Die Vergütung erfolgt nach E13 TV-L, dem Tarifvertrag für wissenschaftliche Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

FörderbestandteilHöheLaufzeitAuszahlung
50-Prozent-Stelle TV-L E13 (Person 1)~25.000 Euro/Jahr bruttobis 24 Monatemonatlich über Hochschule
50-Prozent-Stelle TV-L E13 (Person 2)~25.000 Euro/Jahr bruttobis 24 Monatemonatlich über Hochschule
Sachkostenpauschalebis 7.000 Euroeinmaligprojektbezogen
Coaching durch Gründungsberatungkostenfreiwährend Förderungdurch Hochschule

Die Anstellung über die Hochschule ist im Vergleich zu einem Stipendium deutlich abgesicherter: Sozialversicherungen, Renten- und Krankenkassenbeiträge werden direkt abgeführt. Auch Arbeitslosengeld-Anwartschaften bleiben erhalten, falls das Gründungsvorhaben nach der Förderzeit nicht in einer Selbstständigkeit endet.

Sozialversicherungsschutz bleibt erhalten

Die Förderung als wissenschaftliche Mitarbeiterstelle ist sozialversicherungsrechtlich besonders attraktiv: Anders als bei reinen Stipendien bleiben alle Anwartschaften für Rente, Arbeitslosengeld und gesetzliche Krankenversicherung erhalten. Wer im Anschluss in eine Festanstellung zurückkehren will, hat keine Versicherungslücke.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Antrag wird ausschließlich von der Hochschule beim Wissenschaftsministerium gestellt. Das Gründungsteam selbst kann sich nicht direkt bewerben, sondern muss seine Hochschule überzeugen, das Vorhaben einzureichen.

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    Kontakt zum Gründungsbüro der Hochschule aufnehmen

    Wenden Sie sich an das Gründungsbüro oder die Transferstelle Ihrer Hochschule. Diese Stelle prüft, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich für Junge Innovatoren in Frage kommt, und begleitet Sie durch den Bewerbungsprozess.

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    Konzept und Skizze des Gründungsvorhabens erstellen

    Erstellen Sie eine Vorhabensbeschreibung mit Geschäftsidee, Bezug zur Hochschulforschung, Marktanalyse und Verwertungsplan. Im Anhang sollten Lebenslauf und Qualifikationsnachweise aller Teammitglieder enthalten sein.

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    Bewerbung über die Hochschule einreichen

    Die Hochschule formalisiert die Bewerbung und reicht sie zum jeweiligen Tranchentermin beim Wissenschaftsministerium ein. Tranchen finden meist zweimal jährlich statt; aktuelle Termine werden im Voraus veröffentlicht.

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    Auswahlverfahren durch unabhängige Jury

    Eine externe Jury aus Wirtschaftsexperten, Investoren und Gründern bewertet die eingereichten Anträge. Bei positiver Vorauswahl folgt eine persönliche Präsentation, in der das Team das Vorhaben verteidigt.

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    Bewilligung und Start der Anstellung an der Hochschule

    Bei positivem Bescheid stellt die Hochschule die Teammitglieder als wissenschaftliche Mitarbeiter ein. Der Vertrag läuft bis zu 24 Monate. Während der Laufzeit bestehen regelmäßige Berichtspflichten an Hochschule und Ministerium.

Was wird gefördert?

Junge Innovatoren ist klar auf wissensbasierte und technologieorientierte Vorhaben mit Bezug zur Hochschulforschung ausgerichtet. Reine Dienstleistungsmodelle ohne Forschungsbezug oder klassische Geschäftsmodelle wie Einzelhandel oder Gastronomie kommen nicht in Frage.

  • Spin-offs aus Hochschulforschung (Technologietransfer)
  • Innovative Hard- und Software auf Basis universitärer Entwicklung
  • Life-Science- und Biotech-Vorhaben mit Hochschulbezug
  • KI-Anwendungen, Robotik und Mechatronik
  • Cleantech und nachhaltige Technologien aus Forschungsprojekten
  • Wissensbasierte Dienstleistungsmodelle mit klarem Forschungsbezug

Bei Vorhaben aus den Geistes- und Sozialwissenschaften ist die Förderung möglich, wenn der Innovations- und Marktbezug klar dargelegt werden kann. Das Wissenschaftsministerium achtet auf eine angemessene Verteilung über alle Fächergruppen.

Anschlussfinanzierung nach der Förderung

Nach Ablauf der bis zu 24-monatigen Förderdauer steht oft die operative Gründung an. Baden-Württemberg hat mit der L-Bank und Start-up BW eine ganze Reihe von Anschlussprogrammen, die nahtlos andocken können.

Mögliche Anschlussprogramme

Start-up BW Pre-Seed (bis 320.000 Euro), Start-up BW Innovation Fonds (Tech-Beteiligungen), High-Tech Gründerfonds (HTGF) für Seed-Investments, INVEST-Zuschuss für Wagniskapital des BAFA und ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW. Das Gründungsbüro der Hochschule berät zur passenden Konstellation.

Häufige Fragen zu Junge Innovatoren BW

Wie hoch ist die Förderung bei Junge Innovatoren?

Pro Gründungsteam wird bis zu zweimal eine 50-Prozent-Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter (E13 TV-L) für maximal 24 Monate finanziert, was rund 50.000 bis 60.000 Euro pro Stelle und Jahr entspricht. Zusätzlich gibt es eine Sachkostenpauschale von bis zu 7.000 Euro pro Vorhaben. Die Auszahlung läuft über die Hochschule.

Wer kann sich um Junge Innovatoren bewerben?

Antragsberechtigt sind junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, Forschungseinrichtung oder Akademie in Baden-Württemberg. Der Hochschulabschluss darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Gefördert werden Vorhaben in der Vorgründungsphase, die die Entwicklung und Vermarktung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer innovativen Dienstleistung vorsehen. Das Vorhaben muss aus der Hochschulforschung hervorgehen oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hochschule stehen.

Welche Hochschulen können den Antrag stellen?

Antragsteller ist immer die Hochschule, nicht das Gründungsteam selbst. Förderfähig sind alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen und Akademien in Baden-Württemberg. Das Gründungsteam wird über die Hochschule angestellt und betreut.

Wie unterscheidet sich Junge Innovatoren vom EXIST-Gründerstipendium?

Während EXIST ein Stipendium auf Bundesebene ist, das den Gründer als Stipendiat ohne Anstellungsverhältnis fördert, finanziert Junge Innovatoren eine echte 50-Prozent-Stelle an der Hochschule mit allen Sozialversicherungsleistungen. Außerdem ist die Laufzeit mit bis zu 24 Monaten doppelt so lang wie beim EXIST-Gründerstipendium.

Wann sind die Bewerbungsfristen 2026?

Bewerbungen werden in zweimal jährlich stattfindenden Fördertranchen ausgewählt. Die Bewerbungsfrist für die 45. Tranche endete am 5. Mai 2026. Die nächste Tranche ist im Herbst 2026 zu erwarten. Aktuelle Fristen werden auf junge-innovatoren.de und auf der Webseite des Wissenschaftsministeriums BW veröffentlicht.

Kann ich Junge Innovatoren mit weiteren Förderungen kombinieren?

Eine direkte Doppelförderung mit einem existenzsichernden Bundesstipendium wie EXIST ist ausgeschlossen. Wohl kombinierbar sind dagegen Beratungsförderungen, der Bürgschaftsbank-Antrag, das Mikrodarlehen sowie Programme der L-Bank wie Start-up BW Pre-Seed in der Anschlussfinanzierung.

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