Schleswig-Holstein gehört nicht zu den traditionellen Gründerzentren Deutschlands, hat aber in den letzten Jahren konsequent in seine Gründungsförderung investiert. Mit dem Gründungsstipendium SH bietet das Land eine der großzügigsten Pre-Seed-Förderungen Norddeutschlands, sowohl was die Höhe als auch was die Flexibilität angeht.
Das Programm richtet sich gezielt an Teams mit klaren Tech- oder Wissensvorhaben. Norddeutsche Schwerpunkte wie Maritime Wirtschaft, Cleantech, erneuerbare Energien und Life Science finden hier besonders gute Förderbedingungen.
Dieser Artikel erklärt die Förderkonditionen, das Antragsverfahren über die IB.SH und die wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Bewerbung.
Was ist das Gründungsstipendium Schleswig-Holstein?
Das Programm ist eine Initiative des Wirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein, das von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als Bewilligungsstelle umgesetzt wird. Fachliche Begleitung übernimmt die WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit regionalen Gründungszentren.
Anders als reine Stipendien wie EXIST kombiniert das SH-Stipendium ein monatliches Stipendium für die Lebenshaltungskosten mit einem Sachmittelbudget für Material, Prototypen und Markteintritt. Damit ist es flexibler einsetzbar als reine Lebenshaltungs-Stipendien.
Träger und Begleitung
Programm des Wirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein, abgewickelt durch die IB.SH als Bewilligungsstelle. Fachliche Begleitung über die WTSH und regionale Gründungszentren. Aktuelle Informationen, Antragsformulare und Bewerbungsfristen finden Sie auf gruendungsstipendium-sh.de und wtsh.de.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Gründerteams mit Bezug zu Schleswig-Holstein und einem innovativen Vorhaben. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Wohnsitz in Schleswig-Holstein oder geplanter Unternehmenssitz im Land
- Innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Geschäftsidee
- Maximal drei Personen pro Gründungsteam
- Bei Antragsbewilligung noch keine vollzogene Unternehmensgründung
- Volle Verfügbarkeit für die Stipendiumsphase (kein paralleles Vollzeit-Angestelltenverhältnis)
- Keine parallele Inanspruchnahme von EXIST oder anderen existenzsichernden Bundesstipendien
Klassische Geschäftsmodelle nicht förderfähig
Klassische lokale Geschäftsmodelle wie Einzelhandel, Gastronomie oder Beratungsdienstleistungen ohne Tech-Komponente sind in der Regel ausgeschlossen. Auch reine Vermittlungsmodelle ohne klaren Innovationsbeitrag fallen nicht unter die Förderung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung setzt sich aus monatlichem Stipendium für Teammitglieder und Sachmittelbudget zusammen. Insgesamt sind bis zu 87.700 Euro pro Team über die Laufzeit erreichbar.
| Förderbestandteil | Höhe | Laufzeit | Verwendung |
|---|---|---|---|
| Monatliches Stipendium pro Person | individuell, je Qualifikation | bis 12 Monate | Lebenshaltung |
| Sachmittelbudget Team | projektabhängig | während Förderung | Material, Prototyp, Marktforschung |
| Coaching durch WTSH und regionale Zentren | kostenfrei | während Förderung | fachliche Begleitung |
| Maximalbetrag pro Team gesamt | bis 87.700 Euro | volle Laufzeit | Stipendium plus Sachmittel |
Die monatliche Stipendienhöhe pro Person hängt vom Qualifikationsstand und der konkreten Konstellation ab. Absolventen mit Hochschulabschluss erhalten typischerweise mehr als Studierende. Das Sachmittelbudget wird projektbezogen geplant und mit der IB.SH abgestimmt.
Sachmittelbudget früh planen
Das Sachmittelbudget ist zweckgebunden und muss im Antrag detailliert geplant werden. Für Hardware-Vorhaben mit Prototypenbau lohnt sich ein hoher Sachmittelanteil; bei reinen Software-Vorhaben kann der Schwerpunkt auf Marketing und Markteintrittstests liegen. Klären Sie das mit der WTSH frühzeitig.
Wie verläuft die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt über die IB.SH unter Begleitung der WTSH. Der Prozess ist mehrstufig und beginnt mit einer Erstberatung.
- 1
Erstberatung bei der WTSH oder einem Gründungszentrum
Wenden Sie sich an die WTSH oder ein regionales Gründungszentrum, etwa StartUp Dock in Lübeck oder Hochschulgründungszentren. Die Beratung ist kostenfrei und gibt eine erste Einschätzung zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.
- 2
Geschäftsmodell und Konzept ausarbeiten
Erstellen Sie ein vollständiges Konzept mit Geschäftsmodell, Innovationsbeitrag, Marktanalyse und Sachmittelplanung. Die WTSH unterstützt bei der Strukturierung und gibt Feedback zu Schwachstellen.
- 3
Antrag bei der IB.SH einreichen
Reichen Sie den Antrag elektronisch bei der IB.SH ein. Erforderlich sind Konzept, Geschäftsplan, Finanzplan, Lebensläufe der Teammitglieder und eine Empfehlung der WTSH oder eines Gründungszentrums.
- 4
Pitch und Auswahlentscheidung
Bei Vollständigkeit wird das Vorhaben einer Jury aus Wirtschaftsexperten, Gründern und IB.SH-Vertretern vorgestellt. Eingeladene Bewerber pitchen ihre Idee in 10 bis 15 Minuten und beantworten Fragen aus dem Beirat.
- 5
Bewilligung und Auszahlung
Nach positivem Beirats-Votum bewilligt die IB.SH formal das Stipendium. Die Auszahlung des Monatsstipendiums erfolgt direkt an die Teammitglieder; das Sachmittelbudget wird projektbezogen freigegeben.
Welche Branchen werden bevorzugt gefördert?
Schleswig-Holstein priorisiert Branchen, in denen das Land traditionelle Stärken hat. Wer ein Vorhaben in diesen Feldern verfolgt, hat besonders gute Chancen.
- Maritime Wirtschaft, Schifffahrtstechnik und Hafenlogistik
- Erneuerbare Energien, insbesondere Offshore-Windenergie und Wasserstoff
- Life Science, Medizintechnik und digitale Gesundheit
- Cleantech und nachhaltige Geschäftsmodelle
- Digitale Wirtschaft, Software-as-a-Service und KI-Anwendungen
- Agrartechnik und nachhaltige Landwirtschaft
Das Programm ist nicht auf diese Branchen beschränkt; auch andere innovative Vorhaben sind möglich, wenn der Innovationsbeitrag und das Skalierungspotenzial überzeugen.
Anschlussfinanzierung in Schleswig-Holstein
Nach den 12 Monaten Stipendium stehen IB.SH-Förderkredite und private Investorennetzwerke offen. Die WTSH vermittelt aktiv passende Anschlusskontakte.
Anschlussstationen in Schleswig-Holstein
IB.SH-Mittelstandsdarlehen, Mikrodarlehen-Programm der IB.SH, Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein, ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW, INVEST-Zuschuss für Wagniskapital. Das DiWiSH-Cluster und das Maritime Cluster Norddeutschland vermitteln Branchen-Investoren.
Häufige Fragen zum Gründungsstipendium SH
Wie hoch ist das Gründungsstipendium Schleswig-Holstein 2026?
Pro Team können insgesamt bis zu 87.700 Euro über die volle Laufzeit erreicht werden. Diese Summe setzt sich aus monatlichen Stipendien für die Teammitglieder und einem Sachkostenbudget zusammen. Die genaue Höhe pro Person hängt vom Qualifikationsstand ab; Absolventen bekommen typischerweise mehr als Studierende.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Gründer und Gründungsteams aus Schleswig-Holstein, die ein innovatives, technologie- oder wissensbasiertes Vorhaben verfolgen. Wohnsitz oder geplanter Unternehmenssitz müssen in Schleswig-Holstein liegen. Pro Team können bis zu drei Personen gleichzeitig gefördert werden.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Schwerpunkte sind technologieorientierte, wissensintensive oder nachhaltige Geschäftsmodelle. Klassische lokale Geschäftsideen ohne Innovationscharakter sind in der Regel ausgeschlossen. Erwünscht sind Tech, Digitalisierung, Cleantech, Maritime Wirtschaft, Life Science und nachhaltige Geschäftsmodelle.
Wer ist Bewilligungsstelle?
Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Die fachliche Begleitung erfolgt über die WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein und regionale Gründungszentren. Aktuelle Informationen finden Sie auf gruendungsstipendium-sh.de und wtsh.de.
Wie lange läuft die Förderung?
Die Förderdauer beträgt typischerweise 12 Monate. Innerhalb dieser Zeit können sich Stipendiaten vollständig auf die Vorbereitung der Unternehmensgründung konzentrieren, vom Geschäftsmodell-Test bis zur Markteintrittsstrategie.
Welche Anschlussförderungen bietet Schleswig-Holstein?
Nach dem Stipendium bietet Schleswig-Holstein das Mittelstandsdarlehen der IB.SH, Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Beteiligungen der MBG Schleswig-Holstein, Bundesförderprogramme wie ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW und INVEST-Zuschuss für Wagniskapital. Auch das DiWiSH-Cluster vermittelt Investorenkontakte.
Brauche ich eine Hochschulanbindung?
Nein, eine direkte Hochschulanbindung ist nicht zwingend. Allerdings empfiehlt sich eine begleitende Einrichtung wie ein Gründungszentrum oder die WTSH, die die Antragstellung unterstützt und während der Laufzeit fachlich begleitet.
