Wohnen Aktualisiert Mai 2026

Bremer Eigenheimzuschuss 2026 – 15.000 Euro Einmalzuschuss für Familien

Auf einen Blick

Der Bremer Eigenheimzuschuss ist ein einmaliger Zuschuss von 15.000 Euro für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, die in Bremen oder Bremerhaven Wohneigentum erwerben oder bauen. Kaufpreisgrenzen: 260.000 Euro für Bestand, 360.000 Euro für Neubauten. Antrag vor Unterzeichnung des Kaufvertrags bei der BAB.

Familie vor Bremer Reihenhaus
Familie vor ihrem Bremer Reihenhaus: Der Eigenheimzuschuss von 15.000 Euro hilft beim Erwerb. Bild: KI generiert

Bremen geht einen anderen Weg als die meisten Bundesländer: Statt eines zinsverbilligten Förderdarlehens vergibt die Hansestadt einen klassischen Zuschuss von 15.000 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dieser Bremer Eigenheimzuschuss ist eine der attraktivsten Familienförderungen im deutschsprachigen Raum, weil er unmittelbar das Eigenkapital erhöht.

Träger des Programms ist die Bremer Aufbau-Bank (BAB), die Förderbank des Landes Bremen für Bremen und Bremerhaven. Das Programm richtet sich gezielt an Familien und Alleinerziehende mit Kindern und enthält klare Kaufpreisgrenzen, damit auch tatsächlich der Eigentumsbedarf der mittleren Einkommen unterstützt wird.

Die folgenden Abschnitte zeigen, wer 2026 anspruchsberechtigt ist, welche Voraussetzungen gelten und wie der Antrag bei der BAB läuft.

Was ist der Bremer Eigenheimzuschuss?

Der Bremer Eigenheimzuschuss ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro, der Familien und Alleinerziehenden den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums in Bremen oder Bremerhaven erleichtert. Er ergänzt die Bremer Wohnraumförderung und zielt darauf ab, mehr Familien das Eigenheim zu ermöglichen.

Anders als ein Förderdarlehen muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. Er erhöht das Eigenkapital und damit die Bonität gegenüber Banken. Wer den Zuschuss erhält, kann mit einem klassischen Bauspar- oder Bankkredit den Restbetrag finanzieren.

BAB Bremer Aufbau-Bank

Die BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH ist die Förderbank des Landes Bremen. Sie vergibt Wirtschaftsförderkredite, Bürgschaften und Wohnraumförderdarlehen für Bremen und Bremerhaven. Der Hauptsitz ist in der Domshof in der Bremer Innenstadt. Die BAB betreibt auch den kostenlosen Förderlotsen-Service, der Bauherren bei der optimalen Programmwahl unterstützt.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Die Förderung richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit Kindern, die in Bremen oder Bremerhaven Wohneigentum erwerben oder bauen wollen.

  • Familie oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt
  • Schwangerschaft ab der 13. Woche zählt ebenfalls als Kind im Sinne der Richtlinie
  • Antragsteller dürfen zum Zeitpunkt des Antrags kein anderes Wohneigentum besitzen
  • Eigentum außerhalb Bremens muss zeitgleich verkauft werden
  • Selbstnutzung als Hauptwohnsitz für mindestens 5 Jahre
  • Hauptwohnsitz Bremen oder Bremerhaven nach Erwerb

Kaufpreisgrenze unbedingt beachten

Übersteigt der Kaufpreis die Grenze (260.000 Euro Bestand / 360.000 Euro Neubau), entfällt die Förderung komplett. Es gibt keine anteilige Förderung bei höheren Preisen. Vor dem Notartermin sollten Sie unbedingt mit der BAB klären, ob Ihr konkreter Kaufpreis im Rahmen liegt.

Konditionen und Voraussetzungen 2026

Die Konditionen für 2026 sehen wie folgt aus. Wichtig: Die Kaufpreisgrenzen werden regelmäßig der Marktentwicklung angepasst.

ParameterWertHinweis
Zuschusshöhe15.000 Euroeinmalig, kein Darlehen
Kaufpreisgrenze Bestand260.000 Euroohne Nebenkosten
Kaufpreisgrenze Neubau360.000 Euroohne Nebenkosten
Energiestandard NeubauKfW 55oder besser
Energieeffizienz Bestandmind. Klasse Doder Sanierung darauf
Selbstnutzungspflicht5 Jahreals Hauptwohnsitz
Mindestens 1 Kindminderjährigoder Schwangerschaft ab 13. Woche

Förderlotse der BAB nutzen

Die BAB betreibt einen kostenlosen Förderlotsen-Service. Bauherren erhalten dort eine vollständige Übersicht aller anwendbaren Förderprogramme: Eigenheimzuschuss, KfW 124, KfW 261, KfW 300, KfW 308 und Bremer Sanierungsförderung. Der Lotse hilft auch bei der Reihenfolge der Anträge, um keine Förderung zu verlieren.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Der Antrag wird vor Vertragsschluss bei der BAB gestellt. Eine Reservierung ist möglich, sobald der Kauf konkret geplant ist.

  1. 1

    Beratungstermin BAB Förderlotse

    Buchen Sie einen kostenlosen Termin beim BAB Förderlotsen. In der Beratung wird geprüft, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und welche Programme zusätzlich in Frage kommen.

  2. 2

    Kaufobjekt und Kaufpreis prüfen

    Stellen Sie sicher, dass der Kaufpreis unterhalb der Grenzen liegt und der Energiestandard erfüllt wird. Lassen Sie sich vom Verkäufer den Energieausweis vorlegen.

  3. 3

    Reservierungsantrag stellen

    Stellen Sie den Reservierungsantrag bei der BAB. Sie reichen Personalausweis, Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise, Selbstauskunft und Kaufvertragsentwurf ein.

  4. 4

    Reservierungsfrist einhalten

    Nach Reservierung des Zuschusses haben Sie eine bestimmte Frist (in der Regel 6 bis 12 Monate), um den Kaufvertrag beim Notar zu schließen. Halten Sie diese Frist unbedingt ein.

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    Auszahlung an Käufer

    Nach Vorlage des Notarvertrags und der Eintragung im Grundbuch wird der Zuschuss von 15.000 Euro auf Ihr Konto überwiesen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.

Bremer Reihenhaussiedlung
Bremer Reihenhaussiedlung: Typisches Förderobjekt im Stadtteil Habenhausen oder Walle. Bild: KI generiert

Häufige Fragen zum Bremer Eigenheimzuschuss

Wie hoch ist der Bremer Eigenheimzuschuss?

Der Eigenheimzuschuss beträgt einen einmaligen Zuschuss von 15.000 Euro. Er wird nicht zurückgezahlt und ist steuerfrei. Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt können den Zuschuss bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB) beantragen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt oder einer Schwangerschaft ab der 13. Woche. Antragsteller dürfen zum Zeitpunkt des Antrags kein anderes Wohneigentum besitzen. Eigentum außerhalb Bremens muss zeitgleich mit dem Erwerb der Bremer Immobilie verkauft werden.

Welche Kaufpreisgrenzen gelten?

Bestandsimmobilien dürfen maximal 260.000 Euro kosten (ohne Nebenkosten), Neubauten maximal 360.000 Euro. Übersteigen die Kosten diese Grenzen, ist die Förderung ausgeschlossen. Die Grenze gilt für den reinen Kauf- oder Baupreis, ohne Grundstück bei separatem Erwerb.

Welche Energieanforderungen gelten?

Neubauten müssen den KfW-Effizienzhaus-Standard 55 erreichen. Bestandsimmobilien müssen mindestens die Energieeffizienzklasse D haben oder durch Sanierung darauf gebracht werden. Bei sehr schlechten Energiewerten (Klasse F oder schlechter) kann zusätzlich der KfW-Kredit 308 „Jung kauft Alt" beantragt werden.

Kann ich den Zuschuss mit anderen Förderungen kombinieren?

Ja. Der Bremer Eigenheimzuschuss ist mit den meisten KfW-Programmen kombinierbar, insbesondere mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124, dem WEF-Programm 300 und den Sanierungsförderungen 261 und 308. Eine Doppelförderung der gleichen Maßnahme ist allerdings ausgeschlossen.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag wird bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB) gestellt. Wichtig: Der Antrag muss vor Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgen. Nach Reservierung des Zuschusses haben Sie eine bestimmte Frist, um den Kaufvertrag beim Notar zu schließen. Die BAB hat einen kostenlosen Förderlotsen-Service eingerichtet.

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