Schleswig-Holstein ist mit seinen Küsten, ländlichen Räumen und kleineren Großstädten ein attraktives Bundesland für Familien, die Wohneigentum erwerben wollen. Allerdings sind Quadratmeterpreise in begehrten Lagen wie Kiel, Lübeck, Flensburg und in den Küstengemeinden in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Für viele Familien mit mittlerem Einkommen ist Eigentum ohne Förderung kaum erreichbar.
Mit der „Sozialen Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen" über das IB.SH Immo Eigentum unterstützt das Land den Erwerb durch zinsverbilligte Darlehen. Für 2026 stehen 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, insgesamt sind bis 2026 mehr als eine Milliarde Euro an Fördermitteln eingeplant.
Die folgenden Abschnitte zeigen, wer 2026 anspruchsberechtigt ist, welche neuen Kriterien gelten und wie der Antrag bei der IB.SH läuft.
Was ist das IB.SH Immo Eigentum?
Das IB.SH Immo Eigentum ist ein zinsverbilligtes Förderdarlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein für den Bau, Erwerb oder die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums. Es ist Teil der Sozialen Wohnraumförderung des Landes.
Träger ist die IB.SH, die zentrale Förderbank des Landes Schleswig-Holstein mit Hauptsitz in Kiel. Rechtsgrundlage ist das schleswig-holsteinische Landeswohnraumförderungsgesetz mit der dazugehörigen Förderrichtlinie.
Eine Milliarde Euro bis 2026
Schleswig-Holstein stellt insgesamt mehr als eine Milliarde Euro Fördermittel für Bau und Sanierung von bezahlbarem Wohnraum bis 2026 bereit. Davon entfällt ein erheblicher Teil auf die Eigentumsförderung. Die IB.SH ist befugt, 2026 zusätzliche 100 Millionen Euro auszuschütten.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Förderung richtet sich an die priorisierten Zielgruppen: Familien mit Kindern, Alleinerziehende, schwerbehinderte Menschen und ältere Menschen mit Pflegebedarf.
- Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder Alleinerziehende
- Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung mindestens 50)
- Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein oder geplante Verlegung
- Bruttoeinkommen unter den Landeseinkommensgrenzen (rund 70.000 Euro für 4-Personen-Haushalt)
- Selbstnutzung als Hauptwohnsitz für mindestens 15 Jahre
- Mindestens 15 Prozent Eigenkapital, davon bis zu 5 Prozent Eigenleistungen
Vorhaben muss 2026 begonnen werden
Damit die Förderung des Förderjahrs 2026 abgerufen werden kann, muss der Bau oder Erwerb 2026 beginnen. Wer länger zögert, riskiert den Verfall der Förderzusage. Das Projekt muss innerhalb von sechs Monaten nach der Antragstellung so konkret sein, dass eine Zusage erteilt werden kann.
Konditionen 2026
Die folgenden Konditionen gelten typischerweise für 2026. Genauere Werte werden taggenau bei der Antragstellung festgelegt.
| Parameter | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Förderzinssatz | ~ 1 % p.a. | taggenau bei Antrag |
| Maximaler Kreditbetrag | bis 150.000 Euro | einkommensabhängig |
| Laufzeit | bis 30 Jahre | flexibel |
| Selbstnutzung | 15 Jahre | grundbuchlich |
| Förderjahresvolumen 2026 | +100 Mio. Euro | zusätzlich |
| Bearbeitungsdauer | 4–8 Wochen | nach vollständigem Antrag |
| Vorhabenbeginn | 2026 | sonst Verfall |
Mit IB.SH Immokonstant kombinieren
Wer ein älteres Haus kauft und gleichzeitig modernisieren möchte, kann das Immo Eigentum mit dem IB.SH Immokonstant für die Modernisierung kombinieren. Das ergibt einen attraktiven Mix aus Erwerbs- und Sanierungsförderung.
Wie beantrage ich die Förderung?
Der Antrag wird vor Vertragsschluss bei der IB.SH gestellt. Eine Vorqualifizierung des Vorhabens beschleunigt die Bearbeitung.
- 1
Beratung bei der IB.SH
Vereinbaren Sie einen Termin in der Förderberatung der IB.SH in Kiel. Online-Termine sind möglich. Klären Sie Ihre Förderfähigkeit und welche Programme zusätzlich infrage kommen.
- 2
Hausbank einbeziehen
Die IB.SH arbeitet mit Hausbanken zusammen. Sparkassen und Volksbanken in Schleswig-Holstein kennen das IB.SH-Verfahren gut. Die Hausbank prüft Ihre Bonität und reicht den Antrag ein.
- 3
Antragsunterlagen einreichen
Selbstauskunft, Einkommensnachweise (zwei Lohnabrechnungen, letzter Steuerbescheid), Kaufvertragsentwurf oder Bauplan, Energieausweis bei Bestand, Eigenkapitalnachweis, Geburtsurkunden der Kinder.
- 4
Förderzusage abwarten
Bearbeitungsdauer 4 bis 8 Wochen. Erst nach schriftlicher Zusage Vertrag unterschreiben. Vorhaben muss 2026 beginnen, damit die Förderung des Förderjahrs 2026 abgerufen werden kann.
- 5
Auszahlung und Vorhaben umsetzen
Die Auszahlung erfolgt direkt an Sie oder den Verkäufer. Bei Bauvorhaben in Tranchen entsprechend dem Baufortschritt. Achten Sie auf die Bauberichte, die zur nächsten Tranche freigegeben werden müssen.

Häufige Fragen zum IB.SH Immo Eigentum
Wer kann das IB.SH Immo Eigentum beantragen?
Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern (auch Alleinerziehende) und schwerbehinderte Menschen, die in Schleswig-Holstein selbstgenutztes Wohneigentum erwerben oder bauen möchten. Die Bruttoeinkommensgrenze richtet sich nach dem schleswig-holsteinischen Landeswohnraumförderungsgesetz und liegt 2026 für eine vierköpfige Familie bei rund 70.000 Euro.
Wie hoch sind die Förderdarlehen?
Die genaue Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Vorhaben. Typische Darlehensbeträge liegen zwischen 50.000 und 150.000 Euro. Für 2026 hat das Land Schleswig-Holstein zusätzlich 100 Millionen Euro Fördervolumen bereitgestellt. Bis 2026 stehen insgesamt mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung.
Was sind die neuen Kriterien für 2026?
Für 2026 wurden die Kriterien angepasst. Ein gefördertes Vorhaben soll nicht weniger als 6 und nicht mehr als 80 Wohneinheiten umfassen. In einem Vorhaben dürfen maximal 70 Prozent der Wohneinheiten gefördert werden. Diese Beschränkungen gelten vor allem für Mietwohnungsbau, sind aber auch im Eigentumsbereich relevant.
Welche Vorhaben sind förderfähig?
Förderfähig sind Bau und Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, der Erwerb von Bestandsimmobilien sowie der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutztes Wohnen. Das ergänzende Programm IB.SH Immokonstant fördert speziell die Modernisierung des Wohneigentums.
Wie lange dauert das Antragsverfahren?
Das Verfahren beginnt mit der Vorqualifizierung des Projekts durch die IB.SH. Innerhalb von sechs Monaten nach der Antragstellung muss das Projekt so weit konkretisiert sein, dass eine Förderzusage erteilt werden kann. Das Vorhaben muss 2026 begonnen werden, damit die Förderung des Förderjahrs 2026 abgerufen werden kann.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird direkt bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein in Kiel gestellt, in der Regel über eine durchleitende Hausbank. Die IB.SH bietet auch persönliche Beratung in Kiel an. Vor Vertragsschluss muss eine schriftliche Förderzusage vorliegen, sonst entfällt die Förderung.
