Das schleswig-holsteinische Förderprogramm Immokonstant unterscheidet sich in einem zentralen Punkt von den meisten Konkurrenzprodukten: Der Zinssatz bleibt über die gesamte Kreditlaufzeit konstant. Bei klassischen Bau- oder Modernisierungskrediten ist nach 10 oder 15 Jahren Zinsanpassung üblich, was bei steigenden Marktzinsen zu höheren Raten führen kann.
Mit dem Immokonstant haben Bauherren volle Kalkulationssicherheit. Sie wissen exakt, welche Rate sie über 20 oder 25 Jahre zu zahlen haben. Das Programm ergänzt das IB.SH Immo Eigentum für den Erwerb und kombiniert sich gut mit den BEG-Programmen des Bundes.
Die folgenden Abschnitte zeigen, wer 2026 anspruchsberechtigt ist, welche Maßnahmen gefördert werden und wie der Antrag bei der IB.SH läuft.
Was ist das IB.SH Immokonstant?
Das Immokonstant ist ein zinsverbilligtes Modernisierungsdarlehen mit konstanter Verzinsung. Es richtet sich an Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums in Schleswig-Holstein. Träger ist die IB.SH, die zentrale Förderbank des Landes mit Hauptsitz in Kiel.
Die Besonderheit: Anders als beim klassischen Annuitätendarlehen mit 10-jähriger Zinsbindung bleibt der Zinssatz beim Immokonstant über 20, 25 oder 30 Jahre Laufzeit konstant. Das ist ein wichtiger Vorteil bei steigenden Marktzinsen.
Konstante Zinsen über 25 Jahre
Bei einem Modernisierungskredit über 25 Jahre mit klassischer 10-jähriger Zinsbindung müssen Bauherren zweimal das Zinsrisiko tragen (nach 10 und 20 Jahren). Beim Immokonstant entfällt dieses Risiko komplett. Der bei Vertragsschluss vereinbarte Zinssatz gilt bis zum Ende der Laufzeit.
Förderfähige Maßnahmen
Das Programm fördert Modernisierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum.
- Energetische Sanierung (Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke)
- Heizungsmodernisierung (Wärmepumpe, Pellet, Fernwärme)
- Fenster- und Türenaustausch
- Barrierefreie Anpassungen (ebenerdige Dusche, breitere Türen, Treppenlifte)
- Einbruchschutz und Sicherheitsausstattung
- Modernisierung von Bad, Küche und Wohnräumen
Antrag vor Maßnahmenbeginn
Wer bereits mit der Modernisierung begonnen hat, ist nicht mehr antragsberechtigt. Auch die Bestellung von Materialien oder die Auftragsvergabe an Handwerker zählen als Beginn. Sicherheitshalber sollte erst nach Erhalt der schriftlichen Förderzusage konkret beauftragt werden.
Konditionen 2026
Die folgenden Eckdaten gelten typischerweise 2026. Der genaue Zinssatz wird taggenau bei Antragstellung festgelegt.
| Parameter | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Maximaler Kreditbetrag | bis 100.000 Euro | pro Wohneinheit |
| Zinsstruktur | konstant | über gesamte Laufzeit |
| Laufzeit | 15–30 Jahre | wählbar |
| Mindestinvestition | 10.000 Euro | pro Maßnahme |
| Selbstnutzungspflicht | mind. 5 Jahre | als Hauptwohnsitz |
| Bearbeitungsdauer | 4–8 Wochen | nach vollständigem Antrag |
Sanierungsfahrplan vor Antrag
Bei energetischen Sanierungen empfiehlt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) eines BAFA-zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Die Erstellung kostet 500 bis 2.000 Euro und wird über das BAFA mit 50 Prozent bezuschusst. Der iSFP zeigt die optimale Maßnahmenkombination und ermöglicht zusätzliche 5 Prozent Förderung in der BEG.
Wie beantrage ich die Förderung?
Der Antrag erfolgt vor Beginn der Modernisierung bei der IB.SH oder über eine Hausbank.
- 1
Sanierungsfahrplan erstellen
Beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten aus der dena-Liste. Der iSFP wird zu 50 Prozent vom BAFA bezuschusst und ist Voraussetzung für viele Folgeförderungen.
- 2
Förderfinder der IB.SH nutzen
Im IB.SH-Förderfinder prüfen Sie, ob Immokonstant das passende Programm ist oder ob ergänzende KfW-Programme zusätzlich zu beantragen sind.
- 3
Antrag einreichen
Sie reichen Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Sanierungsfahrplan, Kostenvoranschläge und Eigentumsnachweis bei der Hausbank oder direkt bei der IB.SH ein.
- 4
Förderzusage abwarten
Bearbeitungsdauer 4 bis 8 Wochen. Erst nach schriftlicher Zusage darf die Modernisierung beginnen. Bei Verzögerung sollten Sie sich aktiv bei der IB.SH erkundigen.
- 5
Maßnahme umsetzen und Endabrechnung
Nach Abschluss der Modernisierung reichen Sie die Endabrechnung mit allen Rechnungen bei der IB.SH ein. Diese prüft, ob die Maßnahme planmäßig umgesetzt wurde, und ordnet die endgültige Auszahlung an.

Häufige Fragen zum IB.SH Immokonstant
Was ist das IB.SH Immokonstant?
Das IB.SH Immokonstant ist ein Modernisierungsdarlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit. Es richtet sich an Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums in Schleswig-Holstein, die ihr Haus oder ihre Wohnung modernisieren wollen. Anders als marktübliche Darlehen mit Zinsanpassung nach 10 Jahren bleibt der Zinssatz hier unverändert.
Wie hoch ist das Darlehen?
Das Immokonstant-Darlehen liegt typischerweise zwischen 20.000 und 100.000 Euro. Die exakte Höhe richtet sich nach dem Modernisierungsvorhaben und dem Einkommen des Antragstellers. Die Förderung deckt energetische Sanierung, Barrierefreiheit, Sicherheitsausstattung und allgemeine Modernisierungsmaßnahmen ab.
Was bedeutet konstante Verzinsung?
Im Gegensatz zu klassischen Darlehen mit 10-jähriger Zinsbindung bleibt der Zinssatz beim Immokonstant über die gesamte Kreditlaufzeit gleich. Bauherren haben damit volle Kalkulationssicherheit, müssen sich aber beim Abschluss auf den dann geltenden Zinssatz festlegen. Bei niedrigem Zinsniveau eine attraktive Lösung.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind energetische Modernisierungen (Dämmung, Heizung, Fenster), barrierefreie Anpassungen, Einbruchschutz, Sicherheitsausstattung sowie allgemeine Maßnahmen zur Werterhaltung und -steigerung. Bauherren sollten vor Antragstellung einen Sanierungsfahrplan vom Energieeffizienz-Experten erstellen lassen, um die optimale Maßnahmenkombination zu finden.
Kann ich Immokonstant mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja. Eine Kombination mit den BEG-Programmen der KfW (261 Wohngebäude, 358 Ergänzungskredit) sowie mit BAFA-Zuschüssen für Heizungstausch ist ausdrücklich möglich. Bauherren in Schleswig-Holstein nutzen das Immokonstant häufig in Kombination mit dem KfW-Kredit 261 oder mit Heizungs-BAFA-Zuschuss bis 70 Prozent.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird bei der IB.SH in Kiel gestellt, in der Regel über eine durchleitende Hausbank. Vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme muss eine schriftliche Förderzusage vorliegen. Die IB.SH bietet auch Online-Beratung und einen Förderfinder, mit dem Sie das passende Programm identifizieren können.
