Genossenschaftliches Wohnen ist eine attraktive Alternative zur klassischen Mietwohnung und zum Eigenheim: günstige Mieten, langfristige Wohnsicherheit, gemeinschaftliches Lebensgefühl. Wer einer Wohnungsgenossenschaft beitritt, muss allerdings Pflichtanteile zeichnen, deren Höhe pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt ist. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung können das schnell 30.000 bis 80.000 Euro sein.
Genau diese Hürde adressiert der KfW-Kredit 134. Anfang Februar 2026 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Programm deutlich aufgewertet: Der maximale Kreditbetrag wurde von 100.000 auf 150.000 Euro angehoben, der Tilgungszuschuss von 7,5 auf 15 Prozent verdoppelt. Damit sind nun bis zu 22.500 Euro echter Zuschuss möglich.
Die folgenden Abschnitte erklären, wer den Kredit erhält, wie hoch er ausfällt, welche Zinsen gelten und worauf beim Antrag zu achten ist.
Was ist die KfW-Förderung 134 für Genossenschaftsanteile?
Das Programm 134 ist ein zinsverbilligter KfW-Kredit zur Finanzierung von Geschäftsanteilen an einer Genossenschaft, die in Deutschland Wohnraum bereitstellt. Mit den Anteilen erwirbt das Mitglied ein Dauernutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung. Der Kredit deckt den Erwerb der Pflichtanteile, also nicht den Kaufpreis einer Wohnung im klassischen Sinn.
Anders als beim Eigenkapital für eine Eigentumswohnung dient die Förderung 134 also der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft. Die Wohnung selbst wird gemietet, aber zu deutlich günstigeren Konditionen als auf dem freien Markt, weil die Mieten in Genossenschaften nicht renditeorientiert sind.
Verbesserung im Februar 2026
Mit Wirkung zum 3. Februar 2026 wurde das Programm 134 grundlegend verbessert: maximaler Kreditbetrag von 100.000 auf 150.000 Euro angehoben, Tilgungszuschuss von 7,5 auf 15 Prozent verdoppelt. Das Förderbudget wurde von 15 auf 24,9 Millionen Euro erhöht. Damit reagiert das BMWSB auf die gestiegenen Anteilshöhen bei Genossenschaftsneugründungen.
Wer hat Anspruch auf den KfW-Kredit 134?
Anspruchsberechtigt sind volljährige Privatpersonen, die einer Wohnungsgenossenschaft beitreten oder bei einer Neugründung mitwirken und in dieser Genossenschaft selbst wohnen.
- Volljährigkeit und ausreichende Bonität bei der durchleitenden Hausbank
- Erwerb von Pflichtanteilen an einer eingetragenen Wohnungsgenossenschaft (eG) in Deutschland
- Selbstnutzung der genossenschaftlich vermieteten Wohnung als Hauptwohnsitz
- Keine Einkommensgrenze – auch besser verdienende Haushalte sind förderfähig
- Kein Mindestalter der Genossenschaft – auch Neugründungen sind möglich
- Antragstellung vor Vertragsabschluss über die Hausbank
Vermietete Wohnungen ausgeschlossen
Wer Genossenschaftsanteile als Geldanlage erwirbt, ohne in der Wohnung zu leben, ist nicht antragsberechtigt. Der Kredit fördert ausschließlich Anteile, die mit einem Nutzungsvertrag für eine selbstbewohnte Wohnung verbunden sind. Wer auszieht und untervermietet, muss den Kredit unter Umständen vorzeitig zurückführen.
Wie hoch ist die Förderung 2026?
Mit den seit Februar 2026 geltenden Konditionen ist das Programm 134 deutlich attraktiver geworden. Maximal sind 150.000 Euro Kredit möglich, dazu kommt der Tilgungszuschuss.
| Parameter | Wert ab Feb 2026 | Wert vorher |
|---|---|---|
| Maximaler Kreditbetrag | 150.000 Euro | 100.000 Euro |
| Tilgungszuschuss | 15 Prozent | 7,5 Prozent |
| Maximaler Tilgungszuschuss | 22.500 Euro | 7.500 Euro |
| Effektiver Jahreszins | unter 1 Prozent | unter 1 Prozent |
| Laufzeit | 4 bis 25 Jahre | 4 bis 25 Jahre |
| Tilgungsfreie Anlaufjahre | bis zu 5 Jahre | bis zu 5 Jahre |
| Förderbudget Programm | 24,9 Mio. Euro | 15 Mio. Euro |
Beispielrechnung: Wer 80.000 Euro über das Programm 134 finanziert, erhält einen Tilgungszuschuss von 12.000 Euro (15 Prozent von 80.000). Diese Summe muss nicht zurückgezahlt werden, sondern wird vom Restkapital abgezogen. Die monatliche Rate sinkt entsprechend.
Aufnahme der Genossenschaft prüfen
Beliebte Wohnungsgenossenschaften haben oft lange Wartelisten. Bevor Sie den KfW-Antrag stellen, sollten Sie eine schriftliche Aufnahmezusage der Genossenschaft besitzen. Erst dann macht der Kreditantrag Sinn. Bei Neugründungen sollten die Gründungsverträge bereits vorliegen, bevor die Hausbank den Antrag bei der KfW einreicht.
Vor- und Nachteile genossenschaftlichen Wohnens
Bevor man Anteile erwirbt, lohnt sich ein nüchterner Blick auf das Modell. Genossenschaftliches Wohnen unterscheidet sich grundlegend vom Mieten und vom Eigentum.
- Vorteil: Niedrige Nutzungsentgelte, oft 30 bis 40 Prozent unter Marktmiete vergleichbarer Wohnungen
- Vorteil: Lebenslange Wohnsicherheit, keine Eigenbedarfskündigung möglich
- Vorteil: Mitbestimmung in der Genossenschaft (eine Stimme pro Mitglied, unabhängig von Anteilshöhe)
- Vorteil: Anteile sind beim Auszug rückzahlbar (oft mit Verzinsung)
- Nachteil: Kein Eigentum, keine Wertsteigerung wie bei einer eigenen Immobilie
- Nachteil: Bei Auszug Rückgabe der Anteile zum Nennwert, keine Gewinnbeteiligung
- Nachteil: Wartezeiten bei beliebten Genossenschaften oft mehrere Jahre

Wie beantrage ich den KfW-Kredit 134?
Auch der Kredit 134 läuft ausschließlich über die Hausbank. Er muss vor dem Erwerb der Genossenschaftsanteile beantragt und genehmigt sein.
- 1
Aufnahmezusage der Genossenschaft einholen
Bewerben Sie sich bei der gewünschten Genossenschaft, klären Sie Wartezeiten und holen Sie eine schriftliche Zusage über die Aufnahme und die Höhe der zu zeichnenden Pflichtanteile ein. Diese Zusage ist Voraussetzung für den KfW-Antrag.
- 2
Hausbank kontaktieren
Wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder eine andere durchleitende Bank. Erkundigen Sie sich nach der Bonitätsprüfung und reichen Sie die Aufnahmezusage, einen Nachweis Ihrer Einkünfte und einen Vorschlag zur Tilgungsstruktur ein.
- 3
KfW-Antrag stellen und Zusage abwarten
Die Hausbank reicht den Antrag bei der KfW ein. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen. Erst nach der KfW-Zusage können Sie die Genossenschaftsanteile zeichnen.
- 4
Anteile zeichnen und Auszahlung abrufen
Nach der Zusage zahlen Sie die Anteile bei der Genossenschaft ein. Die Auszahlung des KfW-Kredits erfolgt über die Hausbank. In der Regel überweist die Hausbank den Kreditbetrag direkt an die Genossenschaft.
- 5
Tilgungsplan einhalten und Zuschuss verbuchen
Mit der ersten Tilgung beginnen Sie die Rückzahlung. Der Tilgungszuschuss wird in der Regel zum Ende des ersten Tilgungsjahres dem Restkapital gutgeschrieben. Die KfW informiert Hausbank und Kunde schriftlich.
Häufige Fragen zur KfW-Förderung 134
Wie hoch ist die Förderung über KfW 134 ab 2026?
Seit dem 3. Februar 2026 wurde der maximale Kreditbetrag von 100.000 Euro auf 150.000 Euro angehoben. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von 15 Prozent (statt zuvor 7,5 Prozent), maximal also 22.500 Euro. Der Tilgungszuschuss reduziert die Restschuld und damit die Tilgungsraten für die gesamte Restlaufzeit.
Wer kann den Kredit 134 beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Anteile an einer eingetragenen Genossenschaft erwerben, um darin selbst zu wohnen. Es gibt keine Einkommensgrenze. Sowohl Anteile an neu gegründeten als auch an bestehenden Genossenschaften sind förderfähig. Wichtig ist der Mietvertrag oder Nutzungsvertrag mit der Genossenschaft als Beleg für die Selbstnutzung.
Welche Zinsen gelten 2026?
Die Zinsen lagen Anfang 2026 bei allen Laufzeiten unter einem Prozent. Damit ist der Kredit deutlich günstiger als marktübliche Konsumkredite oder Privatkredite. Der genaue Tageszinssatz wird bei Antragstellung verbindlich festgelegt und gilt für die gewählte Zinsbindung von 5 oder 10 Jahren.
Wann muss der Antrag spätestens gestellt werden?
Der Antrag muss vor dem Erwerb der Genossenschaftsanteile gestellt und genehmigt werden. Wer die Anteile bereits gekauft hat, ist nicht mehr antragsberechtigt. Üblich ist, dass die Genossenschaft vor Vertragsschluss eine Zusage über die Aufnahme erteilt, sodass der KfW-Antrag parallel laufen kann.
Was ist der Unterschied zwischen Genossenschaftsanteilen und Wohneigentum?
Genossenschaftsanteile sind keine klassischen Eigentumsrechte am Wohnobjekt, sondern Mitgliedschaftsanteile an einer Genossenschaft. Das Mitglied erwirbt mit den Anteilen ein Dauernutzungsrecht an einer Wohnung, kein Eigentum. Vorteile: günstige Mieten, kein Verkaufsrisiko. Nachteile: kein freier Verkauf, geringere Wertentwicklung als beim Privateigentum.
Kann der Kredit 134 mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Ja. Der Kredit 134 ist mit Programmen wie der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), Länderprogrammen oder dem Wohngeld kombinierbar. Eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 ist nicht sinnvoll, weil sich die beiden Programme inhaltlich überschneiden. Wer sowohl Anteile als auch eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte zwei getrennte Vorhaben definieren.
