Wohnen Aktualisiert Mai 2026

LFI Modernisierung Mecklenburg-Vorpommern 2026 – Förderung mit Kinderzulage

Auf einen Blick

Das LFI Mecklenburg-Vorpommern fördert die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums sowie von Miet- und Genossenschaftswohnungen mit zinsverbilligten Darlehen aus der Modernisierungsrichtlinie (ModRL). Familien erhalten zusätzlich ein Kinderzusatzdarlehen von bis zu 3.000 Euro pro Kind. Eine eigene Neubauförderung gibt es in MV derzeit nicht. Antrag bei der LFI vor Beginn der Maßnahme.

Hausmodernisierung in Mecklenburg
Modernisierung eines Wohnhauses in Mecklenburg-Vorpommern: LFI fördert mit zinsverbilligtem Darlehen. Bild: KI generiert

Mecklenburg-Vorpommern hat im Bundesländervergleich eine Sonderstellung: Eine eigene Wohnraumförderung für den Neubau oder Erwerb selbstgenutzten Eigentums gibt es nicht mehr. Stattdessen konzentriert sich das Land auf die Modernisierung des umfangreichen Bestands an Plattenbauten, älteren Einfamilienhäusern und Genossenschaftswohnungen. Träger ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V).

Das Modernisierungsdarlehen aus der Modernisierungsrichtlinie (ModRL) ist die zentrale Förderung für Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung sanieren wollen. Der Schwerpunkt liegt auf energetischer Verbesserung, Barrierefreiheit und der Anpassung des Wohnraums an die Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft.

Die folgenden Abschnitte zeigen, was 2026 förderfähig ist, welche Konditionen gelten und wie der Antrag bei der LFI läuft.

Was ist die LFI-Modernisierungsförderung?

Die LFI-Modernisierungsförderung ist ein zinsverbilligtes Förderdarlehen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Bestandsbauten in Mecklenburg-Vorpommern. Träger ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, ein Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank (NordLB).

Rechtsgrundlage ist die Modernisierungsrichtlinie (ModRL) des Landes. Sie erfasst sowohl selbstgenutztes Wohneigentum als auch vermieteten Wohnraum und Genossenschaftswohnungen. Familien werden durch ein eigenes Kinderzusatzdarlehen besonders gefördert.

LFI Mecklenburg-Vorpommern

Das LFI Mecklenburg-Vorpommern hat seinen Hauptsitz in Schwerin. Es ist Teil der NordLB-Gruppe und betreut neben der Wohnraumförderung auch die Wirtschaftsförderung des Landes. Förderfinder und Antragsformulare stehen online auf lfi-mv.de zur Verfügung.

Wer und welche Vorhaben werden gefördert?

Die Förderung richtet sich an Eigentümer von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern, deren Vorhaben die Modernisierungsanforderungen erfüllen.

  • Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum in Mecklenburg-Vorpommern
  • Vermieter von Mietwohnungen in MV (mit anderen Förderkonditionen)
  • Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen
  • Mindestinvestition von 10.000 Euro pro Wohneinheit
  • Modernisierungsmaßnahmen, die zur Wertsteigerung des Wohnraums beitragen
  • Familien mit Kindern erhalten Kinderzusatzdarlehen bis 3.000 Euro je Kind

Keine Neubauförderung in MV

Wer in MV ein Eigenheim neu bauen oder kaufen möchte, findet keine eigene Landesförderung. Hier sind die KfW-Programme (124, 300, 308) die einzigen verfügbaren Förderinstrumente. Eine Neubauförderung wurde aufgrund der entspannten Wohnungsmarktlage im Bundesland eingestellt.

Förderfähige Maßnahmen

Die ModRL listet konkret welche Modernisierungsmaßnahmen förderfähig sind. Der Schwerpunkt liegt auf energetischer und barrierefreier Modernisierung.

FörderbereichMaßnahmenHinweis
Energetische ModernisierungDämmung, Heizung, FensterBEG-konform
BarrierefreiheitSchwellenabbau, Türen, Badfür Senioren
SicherheitEinbruchschutz, AlarmKfW kombinierbar
WohnqualitätBad, Küche, Bodenwertsteigernd
Kinderzusatzdarlehen3.000 Euro je Kindfür Familien
Mindestinvestition10.000 Europro Wohneinheit

Mit BEG der KfW kombinieren

Bei energetischen Maßnahmen kann das LFI-Darlehen mit der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) kombiniert werden. Der KfW-Kredit 261 enthält einen Tilgungszuschuss bis 20 Prozent, die BEG-Einzelmaßnahmen bis zu 70 Prozent Heizungsförderung. Eine Doppelförderung der gleichen Maßnahme ist nicht erlaubt.

Wie beantrage ich die Förderung?

Der Antrag erfolgt vor Beginn der Maßnahme bei der LFI. Eine vollständige Vorlage aller Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung.

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    LFI-Förderfinder nutzen

    Im LFI-Förderfinder auf lfi-mv.de prüfen Sie, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt. Bei Modernisierungsdarlehen wählen Sie die ModRL Selbstgenutztes Wohneigentum.

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    Sanierungsfahrplan erstellen lassen

    Bei energetischen Maßnahmen ist ein Sanierungsfahrplan eines Energieeffizienz-Experten Pflicht. Die Kosten dafür (500 bis 2.000 Euro) sind teilweise BAFA-förderfähig.

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    Hausbank einbeziehen

    Die LFI-Förderdarlehen werden über durchleitende Hausbanken vergeben. Die Hausbank prüft Ihre Bonität und reicht den Antrag bei der LFI ein.

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    Antrag einreichen und Zusage abwarten

    Sie reichen Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Sanierungsfahrplan, Kostenvoranschläge ein. Die LFI prüft die Förderfähigkeit. Die Bearbeitungsdauer liegt bei 6 bis 12 Wochen.

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    Modernisierung umsetzen und Nachweis erbringen

    Nach der Zusage darf die Modernisierung beginnen. Sie reichen die Endabrechnung mit allen Rechnungen bei der LFI ein. Diese prüft, ob die Maßnahme planmäßig umgesetzt wurde, und ordnet die endgültige Auszahlung an.

Hausdaemmung Bauarbeiter
Daemmung der Hausfassade in MV: Energetische Modernisierung steht im Fokus der LFI-Foerderung. Bild: KI generiert

Häufige Fragen zur LFI-Modernisierung

Welche Programme bietet die LFI Mecklenburg-Vorpommern?

Aktuell bietet die LFI Mecklenburg-Vorpommern keine eigene Förderung für Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum neu bauen oder kaufen wollen. Stattdessen liegt der Schwerpunkt auf der Modernisierung von Bestandsbauten. Die Modernisierungsrichtlinie (ModRL) deckt sowohl Mietwohnungen als auch selbstgenutztes Wohneigentum und Genossenschaftswohnungen ab.

Wie hoch ist das Kinderzusatzdarlehen?

Familien können pro Kind ein Kinderzusatzdarlehen von bis zu 3.000 Euro erhalten. Das Zusatzdarlehen erhöht den Gesamtkredit, wird aber zu denselben günstigen Konditionen wie das Hauptdarlehen vergeben. Bei einer Familie mit drei Kindern sind also bis zu 9.000 Euro zusätzlich möglich.

Welche Modernisierungsmaßnahmen werden gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen zur energetischen Modernisierung (Dämmung, Heizung, Fenster), zur barrierefreien Anpassung (Schwellenabbau, breitere Türen, ebenerdige Duschen), zur Sicherheitsverbesserung (Einbruchschutz, Türverriegelung) und zur Verbesserung der Wohnqualität für ältere Menschen.

Warum gibt es keine Neubauförderung in MV?

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Neubauförderung für selbstgenutztes Wohneigentum vor einigen Jahren eingestellt. Begründung waren der relativ entspannte Wohnungsmarkt im Bundesland und die Verfügbarkeit von Bestand. Stattdessen liegt der politische Fokus auf der Sanierung des umfangreichen Plattenbaubestands und der Modernisierung älterer Eigenheime.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag wird bei der LFI Mecklenburg-Vorpommern gestellt, einem Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank (NordLB). Der Antrag erfolgt in der Regel über eine Hausbank oder direkt bei der LFI in Schwerin. Eine Förderzusage muss vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme vorliegen.

Kann ich die Förderung mit der KfW kombinieren?

Ja. Eine Kombination mit den BEG-Programmen der KfW (261 Bundesförderung effiziente Gebäude, 358 Ergänzungskredit) ist möglich. Bauherren in MV kombinieren häufig das LFI-Modernisierungsdarlehen mit dem KfW-Kredit 261, der einen Tilgungszuschuss bis zu 20 Prozent enthält. Eine Doppelförderung der gleichen Maßnahme ist ausgeschlossen.

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