Niedersachsen geht bei der Wohneigentumsförderung einen besonders attraktiven Weg: Das NBank-Förderdarlehen ist in den ersten 15 Jahren komplett zinsfrei. Damit zählt es zu den günstigsten Wohnraumförderprogrammen Deutschlands. Hinzu kommen großzügige Familienzulagen, die das Programm gezielt für Familien mit Kindern attraktiv machen.
Träger des Programms ist die NBank, die zentrale Förderbank des Landes Niedersachsen. Die Förderung wird in Zusammenarbeit mit den lokalen Wohnraumförderstellen abgewickelt. Antragsberechtigt sind Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen, die in Niedersachsen Wohneigentum erwerben oder bauen wollen.
Die folgenden Abschnitte zeigen, wer 2026 anspruchsberechtigt ist, welche Konditionen und Familienzulagen gelten und wie der Antrag bei der lokalen Wohnraumförderstelle läuft.
Was ist die NBank-Eigentumsförderung?
Die NBank-Eigentumsförderung ist ein zinsverbilligtes Förderdarlehen für den Bau, Erwerb oder die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums in Niedersachsen. Sie zählt zur niedersächsischen Wohnraumförderung und wird gemeinsam von der NBank und den lokalen Wohnraumförderstellen abgewickelt.
Anders als bei vielen anderen Bundesländern erhält der Bauherr nicht nur ein Darlehen, sondern zusätzlich einen nicht rückzahlbaren Zuschuss pro Kind. Beide Bausteine zusammen ergeben eine sehr attraktive Familienförderung.
NBank Niedersächsische Investitions- und Förderbank
Die NBank ist die zentrale Förderbank des Landes Niedersachsen mit Hauptsitz in Hannover. Sie betreut neben der Wohnraumförderung auch die Wirtschafts-, Innovations- und Agrarförderung des Bundeslandes. Die Konditionen werden vom Niedersächsischen Wirtschafts- und Bauministerium festgelegt und in den jährlichen Förderrichtlinien umgesetzt.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Förderung richtet sich an Personen, die in Niedersachsen Wohneigentum erwerben oder bauen wollen. Sie ist einkommensabhängig.
- Hauptwohnsitz in Niedersachsen oder geplante Verlegung
- Bruttojahreseinkommen unter den niedersächsischen Einkommensgrenzen
- Selbstnutzung als Hauptwohnsitz
- Mindestens 15 Prozent Eigenkapital, davon bis zu 5 Prozentpunkte Eigenleistung
- Volljährigkeit und ausreichende Bonität
- Familien werden mit Kinder- und Behinderten-Zulagen besonders gefördert
Antrag bei der Kommune, nicht bei der NBank direkt
Anders als bei den meisten Förderprogrammen reichen Sie den Antrag nicht direkt bei der NBank ein, sondern bei der zuständigen Wohnraumförderstelle Ihrer Stadt, Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde. Diese leitet den Antrag an die NBank weiter. Erkundigen Sie sich frühzeitig nach dem zuständigen Sachbearbeiter.
Konditionen und Familienzulagen
Die Konditionen kombinieren ein zinsfreies Förderdarlehen mit nicht rückzahlbaren Familienzuschüssen. Damit hebt sich Niedersachsen positiv vom bundesweiten Durchschnitt ab.
| Förderbaustein | Wert 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Förderdarlehen Haushalt ohne Kinder | bis 100.000 Euro | pro Vorhaben |
| Erstes Kind | +5.000 Euro | als Darlehen |
| Jedes weitere Kind | +10.000 Euro | als Darlehen |
| Maximum ab drei Kindern | bis 150.000 Euro | nicht rückzahlbar |
| Energieeffizienz-Bonus ab EH 40 | +7.500 Euro | nicht rückzahlbar |
| Selbstnutzungspflicht | 25 Jahre | danach Markt |
| Eigenkapital | ≥ 15 % | davon 5 % Eigenleistung |
Beispielrechnung Familie mit zwei Kindern
Auf den Grundbetrag von 100.000 Euro kommen 5.000 Euro für das erste und 10.000 Euro für das zweite Kind, zusammen 115.000 Euro. Erreicht der Neubau den Standard Effizienzhaus 40, kommen weitere 7.500 Euro dazu. Bei einem Hauspreis von 350.000 Euro deckt die Förderung damit rund ein Drittel der Kosten ab. Die genaue Aufteilung zwischen Darlehensaufstockung und barem Zuschuss legt die Wohnraumförderstelle im Bescheid fest.
Wie beantrage ich die Förderung?
Der Antrag wird bei der lokalen Wohnraumförderstelle eingereicht. Der Ablauf ist standardisiert.
- 1
Kontakt mit der lokalen Wohnraumförderstelle
Melden Sie sich bei der Wohnraumförderstelle Ihrer Stadt, Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde. Die Adresse finden Sie über das Niedersächsische Wirtschaftsministerium oder direkt bei Ihrer Verwaltung.
- 2
Antragsunterlagen anfordern
Sie benötigen Selbstauskunft, Einkommensnachweise (zwei Lohnabrechnungen, letzter Steuerbescheid), Kaufvertragsentwurf oder Bauplan, Energieausweis, Eigenkapitalnachweis. Geburtsurkunden der Kinder zur Familienzulage.
- 3
Antrag einreichen
Die Wohnraumförderstelle prüft den Antrag und leitet ihn nach positiver Vorbescheidung an die NBank weiter. Die NBank prüft die endgültige Förderfähigkeit und erteilt die schriftliche Zusage.
- 4
Zusage abwarten und Vertrag schließen
Die Bearbeitungsdauer beträgt 6 bis 12 Wochen. Erst nach schriftlicher Zusage darf der Kaufvertrag oder Bauvertrag unterschrieben werden. Eine vorzeitige Vertragsunterzeichnung führt zum Verlust der Förderung.
- 5
Auszahlung und Sanierung umsetzen
Die Auszahlung erfolgt direkt an Sie oder den Verkäufer. Bei Bauvorhaben in Tranchen entsprechend dem Baufortschritt. Die Selbstnutzung ist mindestens 5 Jahre verpflichtend.

Häufige Fragen zur NBank-Eigentumsförderung
Wie hoch ist das NBank-Förderdarlehen?
Der Rahmen richtet sich nach der Haushaltsgröße. Haushalte ohne Kinder erhalten bis zu 100.000 Euro je selbstgenutzter Wohneinheit, Familien mit drei oder mehr Kindern erreichen das Maximum von 150.000 Euro. Die Boni je Kind sind gestaffelt: 5.000 Euro für das erste Kind, 10.000 Euro für jedes weitere. Wer den Standard Effizienzhaus 40 oder besser erreicht, bekommt zusätzlich 7.500 Euro Energieeffizienz-Bonus.
Sind die Darlehen zinslos?
Nein, jedenfalls nicht durchgehend. Das Land beschreibt die Förderung als anfänglich zinslose Darlehen, gleichzeitig veröffentlicht die NBank Effektivzinsen, die bonitätsabhängig und nach Zinsbindung gestaffelt sind: mit Stand Mai 2026 rund 0,9 bis 1,15 Prozent bei zehn Jahren, 1,15 bis 1,4 Prozent bei fünfzehn und 1,4 bis 1,7 Prozent bei fünfundzwanzig Jahren. Lassen Sie sich die für Ihr Vorhaben geltende Zinsstruktur von der NBank oder Ihrer Wohnraumförderstelle schriftlich bestätigen, bevor Sie kalkulieren.
Gibt es Zuschüsse für Kinder?
Ja. Für zum Haushalt gehörende Kinder und für Menschen mit Behinderungen gewährt das Land Zuschüsse, die den Förderrahmen erhöhen. Die Staffel liegt bei 5.000 Euro für das erste Kind und 10.000 Euro für jedes weitere. Die genaue Zuordnung zwischen Darlehensaufstockung und barem Zuschuss klärt die Wohnraumförderstelle im Einzelfall.
Welches Eigenkapital ist erforderlich?
Sie müssen mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital einbringen. Dabei dürfen bis zu 5 Prozentpunkte als Eigenleistung (Selbsthilfe und Eigenmaterial) angesetzt werden. Bei 300.000 Euro Gesamtkosten sind also 45.000 Euro Eigenkapital nötig, davon können 15.000 Euro Eigenleistungen sein.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der zuständigen Wohnraumförderstelle, also je nach Wohnort bei der Stadt, dem Landkreis oder der Gemeindeverwaltung. Diese leitet den Antrag an die NBank weiter. Zusätzlich brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Die NBank berät unter 0511 30031-9333 oder wohnraumfoerderung@nbank.de.
Kann ich die NBank-Förderung mit der KfW kombinieren?
Ja. Eine Kombination mit den KfW-Programmen 124, 261, 300 und 308 ist möglich, soweit dieselbe Maßnahme nicht doppelt gefördert wird. Bauherren in Niedersachsen kombinieren häufig das NBank-Darlehen mit dem KfW-Kredit 261 für die energetische Sanierung. Eine fachkundige Förderberatung ist sinnvoll.
Verwandte Förderungen
Verwendete Quellen
- NBank: Wohnraumfoerderung in Niedersachsen
- Niedersaechsisches Ministerium fuer Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Stand 31. Juli 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.
