Niedersachsen geht bei der Wohneigentumsförderung einen besonders attraktiven Weg: Das NBank-Förderdarlehen ist in den ersten 15 Jahren komplett zinsfrei. Damit zählt es zu den günstigsten Wohnraumförderprogrammen Deutschlands. Hinzu kommen großzügige Familienzulagen, die das Programm gezielt für Familien mit Kindern attraktiv machen.
Träger des Programms ist die NBank, die zentrale Förderbank des Landes Niedersachsen. Die Förderung wird in Zusammenarbeit mit den lokalen Wohnraumförderstellen abgewickelt. Antragsberechtigt sind Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen, die in Niedersachsen Wohneigentum erwerben oder bauen wollen.
Die folgenden Abschnitte zeigen, wer 2026 anspruchsberechtigt ist, welche Konditionen und Familienzulagen gelten und wie der Antrag bei der lokalen Wohnraumförderstelle läuft.
Was ist die NBank-Eigentumsförderung?
Die NBank-Eigentumsförderung ist ein zinsverbilligtes Förderdarlehen für den Bau, Erwerb oder die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums in Niedersachsen. Sie zählt zur niedersächsischen Wohnraumförderung und wird gemeinsam von der NBank und den lokalen Wohnraumförderstellen abgewickelt.
Anders als bei vielen anderen Bundesländern erhält der Bauherr nicht nur ein Darlehen, sondern zusätzlich einen nicht rückzahlbaren Zuschuss pro Kind. Beide Bausteine zusammen ergeben eine sehr attraktive Familienförderung.
NBank Niedersächsische Investitions- und Förderbank
Die NBank ist die zentrale Förderbank des Landes Niedersachsen mit Hauptsitz in Hannover. Sie betreut neben der Wohnraumförderung auch die Wirtschafts-, Innovations- und Agrarförderung des Bundeslandes. Die Konditionen werden vom Niedersächsischen Wirtschafts- und Bauministerium festgelegt und in den jährlichen Förderrichtlinien umgesetzt.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Förderung richtet sich an Personen, die in Niedersachsen Wohneigentum erwerben oder bauen wollen. Sie ist einkommensabhängig.
- Hauptwohnsitz in Niedersachsen oder geplante Verlegung
- Bruttojahreseinkommen unter den niedersächsischen Einkommensgrenzen
- Selbstnutzung als Hauptwohnsitz
- Mindestens 15 Prozent Eigenkapital, davon bis zu 5 Prozentpunkte Eigenleistung
- Volljährigkeit und ausreichende Bonität
- Familien werden mit Kinder- und Behinderten-Zulagen besonders gefördert
Antrag bei der Kommune, nicht bei der NBank direkt
Anders als bei den meisten Förderprogrammen reichen Sie den Antrag nicht direkt bei der NBank ein, sondern bei der zuständigen Wohnraumförderstelle Ihrer Stadt, Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde. Diese leitet den Antrag an die NBank weiter. Erkundigen Sie sich frühzeitig nach dem zuständigen Sachbearbeiter.
Konditionen und Familienzulagen
Die Konditionen kombinieren ein zinsfreies Förderdarlehen mit nicht rückzahlbaren Familienzuschüssen. Damit hebt sich Niedersachsen positiv vom bundesweiten Durchschnitt ab.
| Förderbaustein | Wert 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Förderdarlehen Grundbetrag | bis 100.000 Euro | pro Vorhaben |
| Erhöhung pro Kind | +7.500 Euro | als Darlehen |
| Erhöhung pro Behinderten | +7.500 Euro | als Darlehen |
| Zuschuss pro Kind | 3.000 Euro | nicht rückzahlbar |
| Zuschuss pro Behinderten | 3.000 Euro | nicht rückzahlbar |
| Zinslaufzeit | 15 Jahre zinsfrei | danach Markt |
| Eigenkapital | ≥ 15 % | davon 5 % Eigenleistung |
Beispielrechnung Familie mit zwei Kindern
Eine Familie mit zwei Kindern erhält 100.000 Euro Grunddarlehen + 2 × 7.500 Euro = 115.000 Euro zinsfreies Darlehen, plus 2 × 3.000 Euro = 6.000 Euro Zuschuss. Gesamtförderung: 121.000 Euro, davon 6.000 Euro Zuschuss. Bei einem Hauspreis von 350.000 Euro deckt die Förderung 35 Prozent der Kosten ab.
Wie beantrage ich die Förderung?
Der Antrag wird bei der lokalen Wohnraumförderstelle eingereicht. Der Ablauf ist standardisiert.
- 1
Kontakt mit der lokalen Wohnraumförderstelle
Melden Sie sich bei der Wohnraumförderstelle Ihrer Stadt, Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde. Die Adresse finden Sie über das Niedersächsische Wirtschaftsministerium oder direkt bei Ihrer Verwaltung.
- 2
Antragsunterlagen anfordern
Sie benötigen Selbstauskunft, Einkommensnachweise (zwei Lohnabrechnungen, letzter Steuerbescheid), Kaufvertragsentwurf oder Bauplan, Energieausweis, Eigenkapitalnachweis. Geburtsurkunden der Kinder zur Familienzulage.
- 3
Antrag einreichen
Die Wohnraumförderstelle prüft den Antrag und leitet ihn nach positiver Vorbescheidung an die NBank weiter. Die NBank prüft die endgültige Förderfähigkeit und erteilt die schriftliche Zusage.
- 4
Zusage abwarten und Vertrag schließen
Die Bearbeitungsdauer beträgt 6 bis 12 Wochen. Erst nach schriftlicher Zusage darf der Kaufvertrag oder Bauvertrag unterschrieben werden. Eine vorzeitige Vertragsunterzeichnung führt zum Verlust der Förderung.
- 5
Auszahlung und Sanierung umsetzen
Die Auszahlung erfolgt direkt an Sie oder den Verkäufer. Bei Bauvorhaben in Tranchen entsprechend dem Baufortschritt. Die Selbstnutzung ist mindestens 5 Jahre verpflichtend.

Häufige Fragen zur NBank-Eigentumsförderung
Wie hoch ist das NBank-Förderdarlehen?
Das NBank-Förderdarlehen beträgt bis zu 100.000 Euro für den Bau, Erwerb oder die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums. Pro Kind und pro schwerbehindertem Familienmitglied erhöht sich der Darlehensbetrag um jeweils 7.500 Euro. Bei einer Familie mit zwei Kindern sind also bis zu 115.000 Euro Darlehen möglich.
Sind die Darlehen wirklich zinslos?
Ja. Die NBank-Darlehen sind in den ersten 15 Jahren zinsfrei. Erst nach Ablauf der 15 Jahre wird ein marktüblicher Zinssatz für die Restlaufzeit vereinbart. Das ist eine der attraktivsten Konditionen in Deutschland und bedeutet eine erhebliche Ersparnis gegenüber einer klassischen Baufinanzierung.
Gibt es zusätzlich einen Zuschuss?
Ja. Die NBank gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 3.000 Euro pro Kind und pro schwerbehindertem Familienmitglied. Bei einer Familie mit zwei Kindern erhalten Sie also 6.000 Euro Zuschuss zusätzlich zum Förderdarlehen. Dieser Zuschuss erhöht direkt das Eigenkapital.
Welches Eigenkapital ist erforderlich?
Sie müssen mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital einbringen. Dabei dürfen bis zu 5 Prozentpunkte als Eigenleistung (Selbsthilfe und Eigenmaterial) angesetzt werden. Bei 300.000 Euro Gesamtkosten sind also 45.000 Euro Eigenkapital nötig, davon können 15.000 Euro Eigenleistungen sein.
Wo stelle ich den Antrag?
Anträge auf das NBank-Förderdarlehen werden bei der zuständigen Wohnraumförderstelle eingereicht. Das ist je nach Wohnort die Stadt, der Landkreis oder die Gemeindeverwaltung. Diese leitet den Antrag an die NBank weiter. Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Verwaltung.
Kann ich die NBank-Förderung mit der KfW kombinieren?
Ja. Eine Kombination mit den KfW-Programmen 124, 261, 300 und 308 ist möglich, soweit dieselbe Maßnahme nicht doppelt gefördert wird. Bauherren in Niedersachsen kombinieren häufig das NBank-Darlehen mit dem KfW-Kredit 261 für die energetische Sanierung. Eine fachkundige Förderberatung ist sinnvoll.
