Sachsen hat einen großen Bestand an älteren Eigenheimen, vor allem außerhalb von Dresden, Leipzig und Chemnitz. Für deren Sanierung gibt es seit Juni 2025 ein neues Landesprogramm, das ausdrücklich als Ergänzung zur Bundesförderung gedacht ist: den SAB-Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen.
Die Konstruktion ist ungewöhnlich. Das Land verbilligt nicht nur den Zins, sondern legt zusätzlich einen Tilgungszuschuss obendrauf, der die Restschuld direkt verringert. Dafür verlangt es, dass die Bundesmittel vorher ausgeschöpft werden.
Die folgenden Abschnitte zeigen Konditionen, Voraussetzungen, die Reihenfolge der Anträge und die typischen Ablehnungsgründe.
Was ist der Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen?
Ein zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung kleiner Wohnimmobilien. Träger ist die Sächsische Aufbaubank in Dresden, die zentrale Förderbank des Freistaats. Anders als bei den meisten Landesförderbanken läuft der Antrag direkt über das Förderportal der SAB, nicht über eine durchleitende Hausbank.
Ergänzung, keine Alternative
Der Sachsenkredit ist bewusst als Aufsatz auf die Bundesförderung gebaut. BAFA und KfW sind vorrangig zu nutzen, und mindestens 60 Prozent der Darlehenssumme müssen nach Abzug dieser Fachförderung auf energetische und nachhaltige Maßnahmen entfallen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Moderne Heizungsanlagen und der Anschluss an ein Wärmenetz
- Modernisierung der Gebäudehülle: Dämmung von Wand, Dach und Kellerdecke, Fenster und Türen
- Erneuerbare Energien, etwa Photovoltaik und Solarthermie
- Barrierereduzierung und altersgerechter Umbau
- Beseitigung von Gefahrenquellen, darunter Radonsanierung
- Einbruchschutz
Antrag vor Vorhabenbeginn
Wer Aufträge erteilt oder Material bestellt, bevor die Zusage vorliegt, verliert den Anspruch. Eine unverbindliche Voranfrage über das SAB-Förderportal ist dagegen jederzeit möglich und schadet nicht.
Konditionen 2026
| Parameter | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Mindestdarlehen | 20.000 Euro | kleinere Vorhaben sind ausgeschlossen |
| Maximale Finanzierung | 100 Prozent | der Bau- und Planungskosten |
| Zinsverbilligung | bis 0,8 Prozentpunkte | gegenüber dem Marktzins |
| Zinsbindung | 10 Jahre | fest |
| Laufzeit | 10 bis 35 Jahre | frei wählbar |
| Mindesttilgung | 2 Prozent jährlich | auf den Darlehensbetrag |
| Tilgungszuschuss Einzelmaßnahme | 4 Prozent | des Darlehensbetrags |
| Tilgungszuschuss Komplexmaßnahme | 5 Prozent | GEG-Anforderungswerte um 10 Prozent unterschritten |
| Mindestalter des Gebäudes | 5 Jahre | bei Antragstellung |
Der Unterschied zwischen 4 und 5 Prozent Tilgungszuschuss klingt klein, entscheidet bei einem Darlehen von 80.000 Euro aber über 800 Euro. Der Aufwand dafür ist ein Energiebedarfsausweis, der die Unterschreitung der GEG-Anforderungswerte um mindestens 10 Prozent belegt. Wer ohnehin einen Energieberater einbindet, sollte diesen Nachweis gleich mitbestellen.
Wer ist antragsberechtigt?
- Eigentümer von Wohnimmobilien mit bis zu vier Wohneinheiten in Sachsen
- Mindestens eine Wohneinheit wird dauerhaft selbst genutzt
- Das Gebäude ist bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt
- Die Bundesförderung wurde vorrangig geprüft und ausgeschöpft
- Mindestens 60 Prozent der Darlehenssumme entfallen auf energetische und nachhaltige Maßnahmen
Reine Mietobjekte sind ausgeschlossen. Ein Zweifamilienhaus, in dem Sie oben wohnen und unten vermieten, ist dagegen förderfähig, solange die Selbstnutzung dauerhaft angelegt ist.
In welcher Reihenfolge beantrage ich?
Erst der Bund, dann das Land. Seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 21. Juli 2026 gelten diese Sätze:
- Heizungstausch: 30 Prozent Grundförderung auf förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für Selbstnutzer, sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt am 1. August 2028
- Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro
- Obergrenze: 70 Prozent, für Haushalte bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent und höchstens 22.400 Euro
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15 Prozent, der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent ist entfallen
Erst was danach übrig bleibt, finanziert der Sachsenkredit. Wer eine höhere Effizienzhausstufe anstrebt, prüft zusätzlich den SAB BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus mit bis zu 150.000 Euro und einem Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent.
Für Familien mit Kindern
Wer nicht nur saniert, sondern kauft, schaut sich den Sachsenkredit Familienwohnen an: bis zu 80.000 Euro je Haushalt mit mindestens einem Kind unter 18, verzinst zwischen 0,1 und 3,15 Prozent. Wer eine Bestandsimmobilie im Rahmen von Jung kauft Alt energetisch saniert, bekommt zusätzlich eine Zinsermäßigung.
Wie beantrage ich die Förderung?
- 1
Bundesförderung zuerst ausschöpfen
BAFA- und KfW-Programme sind vorrangig. Klären Sie vor dem SAB-Antrag, welche Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude Sie bekommen, denn der Sachsenkredit finanziert erst danach den Rest.
- 2
Energieberatung einholen
Für den höheren Tilgungszuschuss von 5 Prozent brauchen Sie einen Energiebedarfsausweis, der belegt, dass die GEG-Anforderungswerte um mindestens 10 Prozent unterschritten werden. Ohne diesen Nachweis bleibt es bei 4 Prozent.
- 3
Antrag über das SAB-Förderportal stellen
Die Antragstellung läuft digital über portal.sab.sachsen.de, eine durchleitende Hausbank brauchen Sie nicht. Eine unverbindliche Voranfrage über das Portal klärt vorab, ob das Vorhaben passt.
- 4
Zusage abwarten
Erst nach der Zusage dürfen Aufträge erteilt werden. Der Antrag muss zwingend vor Vorhabenbeginn eingegangen sein, eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
- 5
Sanieren und Nachweise einreichen
Nach Abschluss reichen Sie Rechnungen und den energetischen Nachweis ein. Der Tilgungszuschuss wird mit der Restschuld verrechnet und verkürzt dadurch die Laufzeit.

Woran Anträge scheitern
- Der Darlehensbedarf liegt unter 20.000 Euro.
- Das Gebäude ist jünger als fünf Jahre.
- Die Immobilie wird ausschließlich vermietet, es fehlt die selbst genutzte Einheit.
- Weniger als 60 Prozent der Darlehenssumme entfallen auf energetische und nachhaltige Maßnahmen.
- Aufträge wurden vor der Förderzusage erteilt.
Häufige Fragen zur SAB-Modernisierungsförderung
Wie heißt das SAB-Programm für die Modernisierung?
SAB-Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen. Es läuft seit Juni 2025 und ist das zentrale sächsische Landesprogramm für die energetische Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums. Träger ist die Sächsische Aufbaubank in Dresden. Ein eigenständiges Programm namens SAB Modernisierungsförderung gibt es nicht.
Wie hoch ist das Darlehen und was kostet es?
Das Darlehen beginnt bei 20.000 Euro und deckt bis zu 100 Prozent der Bau- und Planungskosten ab. Die SAB verbilligt den Zins um bis zu 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Marktzins, die Zinsbindung beträgt 10 Jahre. Die Laufzeit ist zwischen 10 und 35 Jahren frei wählbar, die Mindesttilgung liegt bei 2 Prozent jährlich.
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?
Bei energetischen Einzelmaßnahmen 4 Prozent, bei Komplexmaßnahmen 5 Prozent des Darlehensbetrags. Für die 5 Prozent müssen Sie über einen Energiebedarfsausweis nachweisen, dass die Anforderungswerte des Gebäudeenergiegesetzes um mindestens 10 Prozent unterschritten werden. Der Zuschuss verringert die Restschuld und verkürzt die Laufzeit.
Wer ist antragsberechtigt?
Eigentümer von Wohnimmobilien mit bis zu vier Wohneinheiten in Sachsen, von denen mindestens eine dauerhaft selbst genutzt wird. Reine Mietobjekte sind ausgeschlossen. Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein.
Muss ich vorher Bundesförderung beantragen?
Ja, die Fachförderung des Bundes ist vorrangig zu nutzen. BAFA- und KfW-Programme müssen zuerst ausgeschöpft werden. Zusätzlich gilt: Mindestens 60 Prozent der Darlehenssumme müssen nach Abzug der Bundesförderung auf energetische und nachhaltige Maßnahmen entfallen.
Wo stelle ich den Antrag?
Digital über das SAB-Förderportal, ohne Umweg über die Hausbank. Das unterscheidet Sachsen von den meisten anderen Bundesländern. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein, sonst entfällt die Förderung.
Verwandte Förderungen
Verwendete Quellen
- SAB: Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen
- SAB: Zinskonditionen für Immobilienfinanzierungen
- SAB: Übersicht der Wohnraumförderprogramme
Stand 31. Juli 2026. Die Zinsverbilligung wird taggenau bei Zusage festgelegt, verbindlich ist allein die Zinskonditionenübersicht der SAB.
