Wohnen Zuletzt aktualisiert: 31. Juli 2026

SAB Modernisierung Sachsen 2026: der Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen

Auf einen Blick

Sachsen fördert die energetische Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums über den SAB-Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen. Das Darlehen startet bei 20.000 Euro, deckt bis zu 100 Prozent der Bau- und Planungskosten und ist um bis zu 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Marktzins verbilligt. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss von 4 Prozent bei Einzelmaßnahmen und 5 Prozent bei Komplexmaßnahmen. Antrag digital über das SAB-Förderportal, ohne Hausbank.

Modernisierung eines Eigenheims in Sachsen
Der Sachsenkredit ergänzt die Bundesförderung, er ersetzt sie nicht. Bild: KI generiert

Sachsen hat einen großen Bestand an älteren Eigenheimen, vor allem außerhalb von Dresden, Leipzig und Chemnitz. Für deren Sanierung gibt es seit Juni 2025 ein neues Landesprogramm, das ausdrücklich als Ergänzung zur Bundesförderung gedacht ist: den SAB-Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen.

Die Konstruktion ist ungewöhnlich. Das Land verbilligt nicht nur den Zins, sondern legt zusätzlich einen Tilgungszuschuss obendrauf, der die Restschuld direkt verringert. Dafür verlangt es, dass die Bundesmittel vorher ausgeschöpft werden.

Die folgenden Abschnitte zeigen Konditionen, Voraussetzungen, die Reihenfolge der Anträge und die typischen Ablehnungsgründe.

Was ist der Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen?

Ein zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung kleiner Wohnimmobilien. Träger ist die Sächsische Aufbaubank in Dresden, die zentrale Förderbank des Freistaats. Anders als bei den meisten Landesförderbanken läuft der Antrag direkt über das Förderportal der SAB, nicht über eine durchleitende Hausbank.

Ergänzung, keine Alternative

Der Sachsenkredit ist bewusst als Aufsatz auf die Bundesförderung gebaut. BAFA und KfW sind vorrangig zu nutzen, und mindestens 60 Prozent der Darlehenssumme müssen nach Abzug dieser Fachförderung auf energetische und nachhaltige Maßnahmen entfallen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Moderne Heizungsanlagen und der Anschluss an ein Wärmenetz
  • Modernisierung der Gebäudehülle: Dämmung von Wand, Dach und Kellerdecke, Fenster und Türen
  • Erneuerbare Energien, etwa Photovoltaik und Solarthermie
  • Barrierereduzierung und altersgerechter Umbau
  • Beseitigung von Gefahrenquellen, darunter Radonsanierung
  • Einbruchschutz

Antrag vor Vorhabenbeginn

Wer Aufträge erteilt oder Material bestellt, bevor die Zusage vorliegt, verliert den Anspruch. Eine unverbindliche Voranfrage über das SAB-Förderportal ist dagegen jederzeit möglich und schadet nicht.

Konditionen 2026

ParameterWertHinweis
Mindestdarlehen20.000 Eurokleinere Vorhaben sind ausgeschlossen
Maximale Finanzierung100 Prozentder Bau- und Planungskosten
Zinsverbilligungbis 0,8 Prozentpunktegegenüber dem Marktzins
Zinsbindung10 Jahrefest
Laufzeit10 bis 35 Jahrefrei wählbar
Mindesttilgung2 Prozent jährlichauf den Darlehensbetrag
Tilgungszuschuss Einzelmaßnahme4 Prozentdes Darlehensbetrags
Tilgungszuschuss Komplexmaßnahme5 ProzentGEG-Anforderungswerte um 10 Prozent unterschritten
Mindestalter des Gebäudes5 Jahrebei Antragstellung

Der Unterschied zwischen 4 und 5 Prozent Tilgungszuschuss klingt klein, entscheidet bei einem Darlehen von 80.000 Euro aber über 800 Euro. Der Aufwand dafür ist ein Energiebedarfsausweis, der die Unterschreitung der GEG-Anforderungswerte um mindestens 10 Prozent belegt. Wer ohnehin einen Energieberater einbindet, sollte diesen Nachweis gleich mitbestellen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Eigentümer von Wohnimmobilien mit bis zu vier Wohneinheiten in Sachsen
  • Mindestens eine Wohneinheit wird dauerhaft selbst genutzt
  • Das Gebäude ist bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt
  • Die Bundesförderung wurde vorrangig geprüft und ausgeschöpft
  • Mindestens 60 Prozent der Darlehenssumme entfallen auf energetische und nachhaltige Maßnahmen

Reine Mietobjekte sind ausgeschlossen. Ein Zweifamilienhaus, in dem Sie oben wohnen und unten vermieten, ist dagegen förderfähig, solange die Selbstnutzung dauerhaft angelegt ist.

In welcher Reihenfolge beantrage ich?

Erst der Bund, dann das Land. Seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 21. Juli 2026 gelten diese Sätze:

  • Heizungstausch: 30 Prozent Grundförderung auf förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für Selbstnutzer, sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt am 1. August 2028
  • Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro
  • Obergrenze: 70 Prozent, für Haushalte bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent und höchstens 22.400 Euro
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15 Prozent, der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent ist entfallen

Erst was danach übrig bleibt, finanziert der Sachsenkredit. Wer eine höhere Effizienzhausstufe anstrebt, prüft zusätzlich den SAB BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus mit bis zu 150.000 Euro und einem Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent.

Für Familien mit Kindern

Wer nicht nur saniert, sondern kauft, schaut sich den Sachsenkredit Familienwohnen an: bis zu 80.000 Euro je Haushalt mit mindestens einem Kind unter 18, verzinst zwischen 0,1 und 3,15 Prozent. Wer eine Bestandsimmobilie im Rahmen von Jung kauft Alt energetisch saniert, bekommt zusätzlich eine Zinsermäßigung.

Wie beantrage ich die Förderung?

  1. 1

    Bundesförderung zuerst ausschöpfen

    BAFA- und KfW-Programme sind vorrangig. Klären Sie vor dem SAB-Antrag, welche Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude Sie bekommen, denn der Sachsenkredit finanziert erst danach den Rest.

  2. 2

    Energieberatung einholen

    Für den höheren Tilgungszuschuss von 5 Prozent brauchen Sie einen Energiebedarfsausweis, der belegt, dass die GEG-Anforderungswerte um mindestens 10 Prozent unterschritten werden. Ohne diesen Nachweis bleibt es bei 4 Prozent.

  3. 3

    Antrag über das SAB-Förderportal stellen

    Die Antragstellung läuft digital über portal.sab.sachsen.de, eine durchleitende Hausbank brauchen Sie nicht. Eine unverbindliche Voranfrage über das Portal klärt vorab, ob das Vorhaben passt.

  4. 4

    Zusage abwarten

    Erst nach der Zusage dürfen Aufträge erteilt werden. Der Antrag muss zwingend vor Vorhabenbeginn eingegangen sein, eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.

  5. 5

    Sanieren und Nachweise einreichen

    Nach Abschluss reichen Sie Rechnungen und den energetischen Nachweis ein. Der Tilgungszuschuss wird mit der Restschuld verrechnet und verkürzt dadurch die Laufzeit.

Eigenheim in Dresden nach der Sanierung
Antrag und Voranfrage laufen bei der SAB vollständig digital über das Förderportal. Bild: KI generiert

Woran Anträge scheitern

  • Der Darlehensbedarf liegt unter 20.000 Euro.
  • Das Gebäude ist jünger als fünf Jahre.
  • Die Immobilie wird ausschließlich vermietet, es fehlt die selbst genutzte Einheit.
  • Weniger als 60 Prozent der Darlehenssumme entfallen auf energetische und nachhaltige Maßnahmen.
  • Aufträge wurden vor der Förderzusage erteilt.

Häufige Fragen zur SAB-Modernisierungsförderung

Wie heißt das SAB-Programm für die Modernisierung?

SAB-Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen. Es läuft seit Juni 2025 und ist das zentrale sächsische Landesprogramm für die energetische Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums. Träger ist die Sächsische Aufbaubank in Dresden. Ein eigenständiges Programm namens SAB Modernisierungsförderung gibt es nicht.

Wie hoch ist das Darlehen und was kostet es?

Das Darlehen beginnt bei 20.000 Euro und deckt bis zu 100 Prozent der Bau- und Planungskosten ab. Die SAB verbilligt den Zins um bis zu 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Marktzins, die Zinsbindung beträgt 10 Jahre. Die Laufzeit ist zwischen 10 und 35 Jahren frei wählbar, die Mindesttilgung liegt bei 2 Prozent jährlich.

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?

Bei energetischen Einzelmaßnahmen 4 Prozent, bei Komplexmaßnahmen 5 Prozent des Darlehensbetrags. Für die 5 Prozent müssen Sie über einen Energiebedarfsausweis nachweisen, dass die Anforderungswerte des Gebäudeenergiegesetzes um mindestens 10 Prozent unterschritten werden. Der Zuschuss verringert die Restschuld und verkürzt die Laufzeit.

Wer ist antragsberechtigt?

Eigentümer von Wohnimmobilien mit bis zu vier Wohneinheiten in Sachsen, von denen mindestens eine dauerhaft selbst genutzt wird. Reine Mietobjekte sind ausgeschlossen. Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein.

Muss ich vorher Bundesförderung beantragen?

Ja, die Fachförderung des Bundes ist vorrangig zu nutzen. BAFA- und KfW-Programme müssen zuerst ausgeschöpft werden. Zusätzlich gilt: Mindestens 60 Prozent der Darlehenssumme müssen nach Abzug der Bundesförderung auf energetische und nachhaltige Maßnahmen entfallen.

Wo stelle ich den Antrag?

Digital über das SAB-Förderportal, ohne Umweg über die Hausbank. Das unterscheidet Sachsen von den meisten anderen Bundesländern. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein, sonst entfällt die Förderung.

Verwandte Förderungen

Verwendete Quellen

Stand 31. Juli 2026. Die Zinsverbilligung wird taggenau bei Zusage festgelegt, verbindlich ist allein die Zinskonditionenübersicht der SAB.