Sachsen hat seine Wohnraumförderung für Familien zum Jahresbeginn 2026 grundlegend neu aufgestellt. Das Kabinett beschloss im September 2025 eine Neufassung der Förderrichtlinie FamilienWohnen, die mehr Familien Zugang zu zinsgünstigen Darlehen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ermöglicht. Gleichzeitig wurden die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung erhöht.
Das FamilienWohnen-Programm zeichnet sich durch ein besonders familienfreundliches Prinzip aus: Die Darlehenssumme richtet sich direkt nach der Anzahl der Kinder im Haushalt. Mit jedem weiteren Kind steigt der mögliche Kreditbetrag um bis zu 50.000 Euro. Zudem kann der Zinssatz während der Laufzeit sinken, wenn die Familie Nachwuchs bekommt.
Dieser Artikel erklärt die genauen Voraussetzungen, Förderhöhen, Zinskonditionen und den Antragsweg für das FamilienWohnen-Programm der SAB 2026.
Was ist das FamilienWohnen-Programm der SAB?
Das Sächsische Förderdarlehen FamilienWohnen ist ein staatlich gefördertes Darlehen des Freistaats Sachsen, das über die Sächsische Aufbaubank (SAB) vergeben wird. Es unterstützt Familien bei der Schaffung selbstgenutzten Wohneigentums: beim Bau eines neuen Hauses, beim Erwerb einer Bestandsimmobilie oder bei der Beteiligung an gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojekten.
Das Programm orientiert sich in seiner Förderhöhe an der Kinderzahl des Haushalts. Dadurch werden kinderreiche Familien besonders unterstützt, da ihre Immobilienfinanzierung typischerweise höhere Anforderungen an Raumangebot und Finanzierungsvolumen stellt.
Zinsrechner auf der SAB-Website
Die SAB bietet auf ihrer Website unter sab.sachsen.de/familienwohnen einen interaktiven Zinsrechner an, mit dem Sie die individuellen Konditionen für Ihre Situation berechnen können. Der Zinsrechner berücksichtigt Kinderzahl, Einkommen und weitere Parameter.
Förderhöhe und Konditionen 2026
Die Darlehenssumme berechnet sich nach der Anzahl der anrechenbaren Kinder. Einkommensschwächere Haushalte erhalten zudem einen zusätzlichen Förderbonus.
| Fördermerkmal | Betrag / Konditionen |
|---|---|
| Darlehen je anrechenbarem Kind | Bis zu 50.000 Euro |
| Zusatzbonus für einkommensschwache Familien | Bis zu 30.000 Euro |
| Zinsniveau | Unter 1 % p.a. (einkommensabhängig) |
| Zinssatzsenkung bei Nachwuchs | Möglich während der Darlehenslaufzeit |
| Verwendungszweck | Neubau, Erwerb, gemeinschaftliche Wohnprojekte |
| Einkommensgrenzen | Erhöht ab 1. Januar 2026 (neue Sächsische Einkommensgrenzen-VO) |
| Antragstelle | Sächsische Aufbaubank (SAB), sab.sachsen.de |
Einkommensabhängiger Zinsabschlag seit 2026
Das FamilienWohnen-Programm unterscheidet zwischen unterschiedlichen Einkommensgruppen, denen unterschiedliche Zinssätze zugeordnet werden. Familien mit niedrigerem Einkommen erhalten einen größeren Zinsabschlag und zahlen damit einen noch niedrigeren Zinssatz.
Mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen zum 1. Januar 2026 fallen nun mehr Haushalte in die günstigere Einkommensgruppe mit dem höheren Zinsabschlag. Diese Ausweitung war ausdrückliches Ziel der Neufassung der Förderrichtlinie.
Zinssatz kann während der Laufzeit sinken
Ein besonderer Vorteil des FamilienWohnen-Programms: Wenn Sie während der Darlehenslaufzeit weitere Kinder bekommen und sich damit die Anzahl der anrechenbaren Kinder erhöht, kann Ihr Zinssatz auf Antrag für die Zukunft gesenkt werden. So profitieren junge Familien langfristig von wachsendem Nachwuchs auch finanziell.
Voraussetzungen für das FamilienWohnen-Darlehen
Das Programm richtet sich an Familien in Sachsen, die selbstgenutztes Wohneigentum schaffen oder erwerben möchten. Folgende Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Mindestens ein anrechenbares Kind im Haushalt (unter 18 Jahre)
- Selbstnutzung der geförderten Immobilie als Hauptwohnsitz in Sachsen
- Einhaltung der sächsischen Einkommensgrenzen für soziale Wohnraumförderung
- Antragstellung bei der SAB vor Beginn der Maßnahme
- Neubau, Erwerb einer Bestandsimmobilie oder Beteiligung an gemeinschaftlichem Wohnprojekt
- Einkünfte des Haushalts müssen gegenüber der SAB nachgewiesen werden
Auszahlung nach Baufortschritt
Höhere Darlehensbeträge werden nach Baufortschritt in bis zu drei Teilbeträgen ausgezahlt. Planen Sie dies bei der Liquiditätsplanung Ihrer Baufinanzierung ein. Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank über die Abstimmung der Teilabruftermine.
Neufassung der Förderrichtlinie 2025/2026
Der Freistaat Sachsen hat die Wohneigentumsförderung im September 2025 grundlegend überarbeitet. Die Neufassung der Förderrichtlinie FamilienWohnen trat zum 1. Januar 2026 in Kraft und brachte folgende wesentliche Änderungen:
- Erhöhung der Einkommensgrenzen durch die neue Sächsische Einkommensgrenzen-Verordnung
- Mehr Haushalte kommen nun in den Genuss des höheren Zinsabschlags für einkommensschwache Familien
- Modernisierung der Förderkonditionen entsprechend der aktuellen Bau- und Zinssituation
- Ausweitung der förderfähigen Vorhaben auf gemeinschaftliche Bau- und Wohnprojekte
Kombination mit Bundesförderprogrammen
Das SAB-Darlehen FamilienWohnen lässt sich mit ausgewählten Bundesförderprogrammen kombinieren, soweit keine Überfinanzierung entsteht. Besonders sinnvoll ist die Kombination mit:
- KfW 300 (Wohneigentum für Familien – Neubau): Ergänzender Bundeskredit mit Zinsvorteil für klimafreundliche Neubauten
- KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau): Bis zu 150.000 Euro für EH-40-Neubauten, kombinierbar wenn Neubau den Standard erfüllt
- KfW 124 (KfW-Wohneigentumsprogramm): Bis zu 100.000 Euro als ergänzendes Standarddarlehen
Günstige Zinsen unter 1 % möglich
Sachsen gehört zu den wenigen Bundesländern, in denen Familien mit Kindern Förderdarlehen mit Zinsen unter 1 % p.a. erhalten können. In Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 300 für Familien lässt sich ein erheblicher Teil der Baufinanzierung zu sehr günstigen Konditionen gestalten.
Häufige Fragen zum FamilienWohnen SAB Sachsen
Wie hoch ist das Darlehen beim FamilienWohnen-Programm der SAB?
Pro anrechenbarem Kind im Haushalt sind bis zu 50.000 Euro Darlehen möglich. Zusätzlich können einkommensschwache Familien einen weiteren Bonus von bis zu 30.000 Euro erhalten. Die Gesamtsumme hängt von der Kinderanzahl und dem Haushaltseinkommen ab.
Welche Einkommensgrenzen gelten ab 2026?
Mit Inkrafttreten der Neufassung der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung zum 1. Januar 2026 wurden die Einkommensgrenzen für die soziale Wohnraumförderung in Sachsen angehoben. Durch diese Anhebung können noch mehr Haushalte von einem zusätzlichen Zinsabschlag im Programm FamilienWohnen profitieren. Die aktuellen Einkommensgrenzen sind auf der SAB-Website verfügbar.
Für wen ist das FamilienWohnen-Programm gedacht?
Das Programm richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die Wohneigentum in Sachsen erwerben oder bauen möchten. Auch Haushalte mit schwerbehinderten Personen oder einkommensschwache Familien können besondere Konditionen in Anspruch nehmen. Selbstnutzung ist Pflicht.
Kann der Zinssatz während der Laufzeit sinken?
Ja. Das Programm sieht ausdrücklich vor, dass eine Verringerung des Förderzinses möglich ist, wenn sich die Anzahl der anrechenbaren Kinder im Haushalt während der Darlehenslaufzeit erhöht. Familien, die nach der Antragstellung weitere Kinder bekommen, können damit noch günstigere Zinsen erhalten.
Wann wurde das Programm neu aufgelegt?
Der Freistaat Sachsen hat die Wohneigentumsförderung im September 2025 neu geregelt. Das sächsische Kabinett beschloss am 23. September 2025 die Neufassung der Förderrichtlinie FamilienWohnen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft trat. Gleichzeitig wurden die Einkommensgrenzen erhöht.
Wo wird das FamilienWohnen-Darlehen beantragt?
Der Antrag wird bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt. Die SAB bietet auf ihrer Website sab.sachsen.de einen Zinsrechner für das FamilienWohnen-Programm an. Antragsformulare sind ebenfalls online verfügbar. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
