Wohnen Zuletzt aktualisiert: 31. Juli 2026

Thüringer Familienbaudarlehen 2026: was die neue Richtlinie ändert

Auf einen Blick

Das Thüringer Familienbaudarlehen ergänzt die KfW-Finanzierung für Familien, die in Thüringen bauen oder kaufen. Es startet bei 10.000 Euro, wird in der Regel nachrangig besichert und setzt rund 15 Prozent Eigenkapital voraus. Die Einkommensgrenze nach § 10 ThürWoFG darf um bis zu 60 Prozent überschritten werden. Seit 2026 gilt die neue Wohnungsbauförderrichtlinie für die Programmjahre 2026 bis 2030, weshalb der Höchstbetrag vorab bei der Thüringer Aufbaubank zu klären ist.

Familienhaus in Thüringen
Für die Programmjahre 2026 bis 2030 wurde die Thüringer Wohnungsbauförderrichtlinie neu gefasst. Bild: KI generiert

Das Familienbaudarlehen ist kein Programm, das für sich allein steht. Es ist als Ergänzung zur KfW-Finanzierung gebaut: Die Thüringer Aufbaubank verbilligt die Konditionen der Bundesdarlehen zusätzlich und schließt damit die Lücke, die zwischen KfW-Kredit und Kaufpreis bleibt.

Eine Einordnung, die für die Planung wichtig ist: Thüringen hat die Wohnungsbauförderrichtlinie für die Programmjahre 2026 bis 2030 neu gefasst. Frühere Veröffentlichungen zu Beträgen und Bedingungen sind damit nicht mehr zwingend gültig.

Die folgenden Abschnitte zeigen, was gesichert ist, was Sie bei der Thüringer Aufbaubank nachfragen sollten und wie das Darlehen mit EigenheimPlus und dem Sanierungsbonus zusammenspielt.

Konditionen 2026

ParameterWertHinweis
Mindestdarlehen10.000 EuroBagatellgrenze
Höchstbetragbei der TAB erfragenAngaben schwanken zwischen 50.000 und 100.000 Euro
Zinsbindung5 oder 10 Jahrewählbar
Besicherungnachrangigerstrangig bei Gesamtkosten bis 60.000 Euro
Einkommensgrenze§ 10 ThürWoFG plus 60 ProzentÜberschreitung bis 60 Prozent zulässig
Eigenkapitalrund 15 Prozentangemessener Eigenanteil vorausgesetzt
AntragswegLandratsamt oder kreisfreie StadtWeiterleitung an die TAB

Zum Höchstbetrag kursieren widersprüchliche Angaben

Je nach Quelle werden 50.000 oder 100.000 Euro genannt. Wir geben hier bewusst keine Zahl als gesichert aus, weil eine falsche Annahme die gesamte Finanzierungsplanung verschiebt. Die Thüringer Aufbaubank nennt Ihnen den für die Programmjahre 2026 bis 2030 geltenden Betrag verbindlich.

Wie wird das Darlehen besichert?

In der Regel nachrangig. Das ist ein handfester Vorteil: Ihre Hauptfinanzierung behält den ersten Rang im Grundbuch, und Banken rechnen einen erstrangigen Kredit üblicherweise günstiger. Weisen Sie Ihre Bank aktiv darauf hin.

Eine Ausnahme gibt es: Liegen die veranschlagten Gesamtkosten bei höchstens 60.000 Euro, wird das Familienbaudarlehen erstrangig besichert. Bei kleineren Vorhaben entfällt der Vorteil also.

Wer ist anspruchsberechtigt?

  • Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die in Thüringen selbstgenutztes Wohneigentum bauen oder kaufen
  • Einkommen innerhalb der Grenzen des § 10 Thüringer Wohnraumfördergesetz, eine Überschreitung um bis zu 60 Prozent ist zulässig
  • Ein angemessener Eigenanteil von rund 15 Prozent der Gesamtkosten
  • Selbstnutzung der geförderten Immobilie

Die 60-Prozent-Toleranz ist großzügiger, als sie klingt

Viele Landesprogramme lassen gar keine Überschreitung der Einkommensgrenze zu, andere zehn oder zwanzig Prozent. Thüringen erlaubt 60 Prozent. Wer sich wegen eines soliden Einkommens gar nicht erst beworben hat, sollte nachrechnen lassen.

Welches Thüringer Programm passt wann?

ProgrammWofürBesonderheit
FamilienbaudarlehenBau und Kauf durch Familienergänzt die KfW, nachrangig besichert
EigenheimPlusErwerb und Modernisierung im Bestandbis 150.000 Euro, kein Neubau
Sanierungsbonusenergetische Sanierung12.000 Euro Zuschuss, nicht rückzahlbar

Alle drei lassen sich kombinieren. Wer eine Bestandsimmobilie kauft und saniert, kommt über EigenheimPlus an die Liquidität, über den Sanierungsbonus an den Zuschuss und über das Familienbaudarlehen an die verbilligte KfW-Ergänzung.

Wie beantrage ich das Darlehen?

  1. 1

    Höchstbetrag bei der TAB erfragen

    Die Wohnungsbauförderrichtlinie wurde für die Programmjahre 2026 bis 2030 neu gefasst. Lassen Sie sich den für Ihr Vorhaben geltenden Höchstbetrag bestätigen, bevor Sie die Finanzierung aufbauen.

  2. 2

    Einkommensgrenze berechnen lassen

    Maßgeblich ist § 10 Thüringer Wohnraumfördergesetz, wobei eine Überschreitung um bis zu 60 Prozent zulässig ist. Die Berechnung übernimmt die Bewilligungsstelle, eine Vorabprüfung kostet nichts.

  3. 3

    Eigenkapital nachweisen

    Kalkulieren Sie mit rund 15 Prozent Eigenanteil. Wer diesen nicht aufbringt, prüft EigenheimPlus, das bis zu 100 Prozent der Kosten finanzieren kann, dafür aber keine Neubauten fördert.

  4. 4

    Antrag beim Landratsamt einreichen

    Zuständig ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt am Ort des Vorhabens, nicht die Thüringer Aufbaubank direkt und nicht die Hausbank. Von dort geht der Antrag weiter.

  5. 5

    Mit KfW und Sanierungsbonus verzahnen

    Das Familienbaudarlehen ist als Ergänzung gedacht: Die TAB verbilligt die Konditionen der KfW-Darlehen zusätzlich. Bei einer Sanierung kommt der Thüringer Sanierungsbonus mit 12.000 Euro Grundzuschuss obendrauf.

Bundesförderung nicht vergessen

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie der Energieklasse F, G oder H steigen die Beträge von Jung kauft Alt ab dem 3. August 2026 auf bis zu 180.000 Euro. Bei der Sanierung greifen seit dem 21. Juli 2026 30 Prozent Grundförderung für den Heizungstausch plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus.

Hausbau einer Familie in Thüringen
Der Antrag läuft über das Landratsamt, nicht über die Hausbank. Bild: KI generiert

Woran Anträge scheitern

  • Der Eigenanteil von rund 15 Prozent wird nicht erreicht.
  • Das Einkommen überschreitet die Grenze des § 10 ThürWoFG um mehr als 60 Prozent.
  • Der Bauvertrag oder Kaufvertrag wurde vor der Förderzusage geschlossen.
  • Der Antrag ging an die Thüringer Aufbaubank statt an das Landratsamt.
  • Die Immobilie liegt außerhalb Thüringens oder wird nicht selbst genutzt.

Häufige Fragen zum Familienbaudarlehen

Was ist das Thüringer Familienbaudarlehen?

Ein Förderdarlehen der Thüringer Aufbaubank für Familien, die selbstgenutztes Wohneigentum bauen oder kaufen. Es ergänzt die KfW-Finanzierung, deren Konditionen die Thüringer Aufbaubank zusätzlich verbilligt. Seit 2026 gilt dafür die neue Thüringer Wohnungsbauförderrichtlinie für die Programmjahre 2026 bis 2030.

Wie hoch ist das Darlehen?

Der Mindestbetrag liegt bei 10.000 Euro. Beim Höchstbetrag gehen die kursierenden Angaben auseinander, genannt werden je nach Quelle 50.000 und 100.000 Euro. Da die Richtlinie für die Programmjahre 2026 bis 2030 neu gefasst wurde, sollten Sie den für Ihr Vorhaben geltenden Höchstbetrag vor der Finanzierungsplanung bei der Thüringer Aufbaubank erfragen und nicht auf eine im Netz gefundene Zahl bauen.

Wie wird das Darlehen besichert?

In der Regel nachrangig, die Hauptfinanzierung behält also den ersten Rang und wird dadurch oft günstiger. Liegen die veranschlagten Gesamtkosten bei höchstens 60.000 Euro, wird das Darlehen erstrangig besichert.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Gefördert werden Haushalte, deren Einkommen die Grenzen des § 10 Thüringer Wohnraumfördergesetz um nicht mehr als 60 Prozent überschreitet. Diese großzügige Toleranz öffnet das Programm auch für Haushalte, die aus der klassischen sozialen Wohnraumförderung längst herausfallen.

Wie viel Eigenkapital brauche ich?

Die Thüringer Aufbaubank setzt einen angemessenen Eigenanteil voraus, in der Praxis 15 Prozent Eigenkapital. Ein Vollfinanzierungsprogramm ist das Familienbaudarlehen also nicht. Wer ohne Eigenkapital plant, prüft besser EigenheimPlus, das bis zu 100 Prozent der Kosten abdecken kann.

Wo stelle ich den Antrag?

Beim zuständigen Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt, in der das Objekt liegt. Diese Stelle prüft und leitet den Antrag an die Thüringer Aufbaubank weiter. Vor Vertragsschluss muss die Förderzusage vorliegen.

Verwandte Förderungen

Verwendete Quellen

Stand 31. Juli 2026. Die Wohnungsbauförderrichtlinie wurde für die Programmjahre 2026 bis 2030 neu gefasst. Verbindlich ist allein die Auskunft der Thüringer Aufbaubank beziehungsweise Ihrer Bewilligungsstelle.