Wohnen Zuletzt aktualisiert: 31. Juli 2026

Thüringer Sanierungsbonus 2026: 12.000 Euro Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen

Auf einen Blick

Der Thüringer Sanierungsbonus ist der einzige nicht rückzahlbare Zuschuss des Freistaats für die energetische Sanierung selbst genutzten Wohneigentums. Der Grundbetrag liegt bei 12.000 Euro je Haushalt, dazu kommt eine Kinderzulage von 1.000 Euro für das erste, 2.000 Euro für das zweite und je 3.000 Euro für jedes weitere Kind. Ausgezahlt wird in zehn gleichen Jahresraten. Antrag über die Hausbank, zwingend vor Vorhabenbeginn.

Energetische Sanierung eines Eigenheims in Thüringen
Der Zuschuss fließt über zehn Jahre und entlastet die laufende Rate, nicht die Baukasse. Bild: KI generiert

Die meisten Landesprogramme arbeiten mit verbilligten Zinsen. Thüringen geht einen anderen Weg und zahlt echtes Geld aus, das nicht zurückfließt. Genau das macht den Sanierungsbonus für Eigentümer interessant, die ohnehin sanieren müssen.

Eine Besonderheit gehört allerdings gleich an den Anfang: Der Bonus kommt nicht auf einen Schlag, sondern verteilt über zehn Jahre. Wer damit die Handwerkerrechnung bezahlen will, plant falsch.

Die folgenden Abschnitte zeigen die Beträge nach Haushaltsgröße, das Zusammenspiel mit EigenheimPlus und den Antragsweg.

Wie hoch ist der Sanierungsbonus?

Der Grundzuschuss beträgt 12.000 Euro je Haushalt. Familien bekommen zusätzlich eine gestaffelte Kinderzulage, die mit jedem weiteren Kind steigt:

HaushaltKinderzulageZuschuss gesamt
Haushalt ohne Kinder0 Euro12.000 Euro
Haushalt mit einem Kind1.000 Euro13.000 Euro
Haushalt mit zwei Kindern3.000 Euro15.000 Euro
Haushalt mit drei Kindern6.000 Euro18.000 Euro
Haushalt mit vier Kindern9.000 Euro21.000 Euro

Die Staffel lautet 1.000 Euro für das erste Kind, 2.000 Euro für das zweite und je 3.000 Euro für jedes weitere. Ungeborene Kinder zählen bereits mit, sofern die Schwangerschaft nachgewiesen wird. Wer kurz vor der Geburt saniert, sollte den Antrag deshalb bewusst timen.

Zehn Jahresraten statt einer Auszahlung

Bei 12.000 Euro Grundzuschuss sind das 1.200 Euro pro Jahr. Der Bonus entlastet also die laufende Belastung über ein Jahrzehnt, er finanziert die Sanierung nicht vor. Die Baukosten müssen zum Zeitpunkt der Rechnung anderweitig gedeckt sein.

Wie hängt der Bonus mit EigenheimPlus zusammen?

EigenheimPlus ist das Darlehensprogramm der Thüringer Aufbaubank für den Erwerb und die Modernisierung selbst genutzter Bestandsimmobilien. Es liefert die Liquidität, die der Sanierungsbonus nicht bereitstellt:

  • Darlehen von 5.000 bis 150.000 Euro
  • Bis zu 100 Prozent der Kosten finanzierbar
  • Laufzeiten von 5, 10, 20 oder 30 Jahren
  • Zinssatz wird individuell durch die durchleitende Bank festgelegt
  • Ausgeschlossen sind Neubauten und Objekte außerhalb Thüringens

Beides zusammen beantragen

Zuschuss und Darlehen laufen über dieselbe Programmfamilie und denselben Antragsweg. Wer beides gleichzeitig aufsetzt, spart eine Runde mit der Hausbank und stellt sicher, dass der Vorhabenbeginn für beide Bausteine korrekt liegt.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Wärmedämmung von Außenwänden, Dach und Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Modernisierung der Heizungsanlage
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Bestandsgebäude

Kaufvertrag zählt als Vorhabenbeginn

Bei Erwerb mit anschließender Sanierung gilt schon die Unterzeichnung des Kaufvertrags als Beginn. Der Förderantrag muss deshalb vor dem Notartermin gestellt sein, nicht erst danach.

Wie kombiniere ich mit der Bundesförderung?

Land und Bund dürfen nicht dieselbe Rechnung fördern, lassen sich aber auf verschiedene Bausteine verteilen. Seit der Reform zum 21. Juli 2026 gelten beim Bund diese Sätze:

  • Heizungstausch: 30 Prozent Grundförderung auf förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für Selbstnutzer, sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt am 1. August 2028
  • Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro
  • Obergrenze: 70 Prozent, für Haushalte bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent und höchstens 22.400 Euro
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15 Prozent, der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent ist entfallen

Wo kein Zuschuss greift, bleibt der Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt.

Wie beantrage ich den Bonus?

  1. 1

    Vorhaben abgrenzen

    Gefördert wird die energetische Sanierung selbst genutzten Bestandswohneigentums in Thüringen. Neubauten und Objekte außerhalb des Freistaats fallen heraus, ebenso zum Antragszeitpunkt vermietete Immobilien, die erst später selbst genutzt werden sollen.

  2. 2

    Zuschuss und Darlehen zusammen planen

    Der Sanierungsbonus deckt nur einen Teil ab. Prüfen Sie parallel EigenheimPlus mit 5.000 bis 150.000 Euro Darlehen, weil beide Bausteine über dieselbe Programmfamilie laufen und gemeinsam beantragt werden können.

  3. 3

    Hausbank ansprechen

    Der Antrag läuft im Durchleitungsverfahren über Ihre eigene Bank, nicht direkt bei der Thüringer Aufbaubank. Sparkassen und Volksbanken in Thüringen kennen das Verfahren.

  4. 4

    Zusage vor Vertragsabschluss abwarten

    Als Vorhabenbeginn gilt bereits die Unterzeichnung des Kaufvertrags oder die Beauftragung eines Handwerksbetriebs. Wer vorher unterschreibt, verliert den Zuschuss vollständig.

  5. 5

    Auszahlung über zehn Jahre einplanen

    Der Bonus fließt in zehn gleichen Jahresraten. Die Sanierung selbst muss also anderweitig vorfinanziert werden, etwa über EigenheimPlus oder die Hausbank.

Handwerker bei der Sanierung eines Hauses in Thüringen
Der Antrag läuft im Durchleitungsverfahren über die eigene Hausbank. Bild: KI generiert

Woran Anträge scheitern

  • Der Kaufvertrag war unterschrieben oder der Handwerker beauftragt, bevor der Antrag gestellt wurde.
  • Es handelt sich um einen Neubau, nicht um die Sanierung eines Bestandsgebäudes.
  • Die Immobilie liegt außerhalb Thüringens.
  • Das Objekt ist zum Antragszeitpunkt vermietet und soll erst später selbst genutzt werden.
  • Der Antrag wurde direkt bei der Thüringer Aufbaubank statt über die Hausbank eingereicht.

Häufige Fragen zum Thüringer Sanierungsbonus

Wie hoch ist der Thüringer Sanierungsbonus?

Der Grundzuschuss beträgt 12.000 Euro je Haushalt. Dazu kommt eine Kinderzulage: 1.000 Euro für das erste Kind, 2.000 Euro für das zweite und je 3.000 Euro für jedes weitere Kind. Eine Familie mit drei Kindern kommt damit auf 18.000 Euro. Ungeborene Kinder werden bei nachgewiesener Schwangerschaft bereits mitgezählt.

Muss ich den Sanierungsbonus zurückzahlen?

Nein. Der Sanierungsbonus ist Thüringens einziges direkt nicht rückzahlbares Zuschussprogramm für die energetische Sanierung selbst genutzten Wohneigentums. Ausgezahlt wird er allerdings nicht auf einen Schlag, sondern in gleichen Jahresraten über zehn Jahre.

Wann kommt das Geld auf mein Konto?

In zehn gleichen Jahresraten. Bei 12.000 Euro Grundzuschuss sind das 1.200 Euro pro Jahr. Das ist wichtig für die Finanzplanung: Der Bonus finanziert die Sanierung nicht vor, sondern entlastet die laufenden Raten über ein Jahrzehnt. Die Zwischenfinanzierung muss anders gesichert sein.

Wie hängt der Bonus mit EigenheimPlus zusammen?

EigenheimPlus ist das Darlehensprogramm der Thüringer Aufbaubank für Erwerb und Modernisierung von Bestandsimmobilien: 5.000 bis 150.000 Euro, bis zu 100 Prozent der Kosten, Laufzeiten von 5, 10, 20 oder 30 Jahren. Der Sanierungsbonus ist der Zuschussbaustein daneben. Beide werden über dieselbe Programmfamilie abgewickelt.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutztem Bestandswohneigentum in Thüringen: Wärmedämmung, Fenster- und Türentausch, Heizungsmodernisierung, Lüftungsanlagen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Neubauten sind ausgeschlossen.

Wo stelle ich den Antrag?

Über Ihre Hausbank, die den Antrag an die Thüringer Aufbaubank in Erfurt weiterleitet. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn vorliegen, und als Vorhabenbeginn zählt bereits die Unterzeichnung des Kaufvertrags oder die Beauftragung eines Handwerksbetriebs.

Verwandte Förderungen

Verwendete Quellen

Stand 31. Juli 2026. Verbindlich ist die jeweils gültige Förderrichtlinie der Thüringer Aufbaubank.