Wohnen Aktualisiert Mai 2026

Wohn-Riester (Eigenheimrente) 2026 – staatliche Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum

Auf einen Blick

Mit Wohn-Riester nutzen Sie die staatliche Riester-Förderung für Bau, Kauf oder Entschuldung Ihres Eigenheims: 175 Euro Grundzulage pro Person, 300 Euro Kinderzulage (Geburtsjahr ab 2008), bis zu 2.100 Euro pro Jahr Sonderausgabenabzug. Seit 2024 ist auch die energetische Sanierung förderfähig. Im Rentenalter werden geförderte Beträge nachgelagert besteuert.

Familie vor neuem Eigenheim mit Garten
Familie vor ihrem mit Wohn-Riester finanzierten Eigenheim. Bild: KI generiert

Wohn-Riester, offiziell „Eigenheimrente", ist eine Sonderform der staatlich geförderten Riester-Rente, bei der die Altersvorsorge nicht über klassische Geldanlagen, sondern über das selbstgenutzte Eigenheim aufgebaut wird. Der Gedanke dahinter: Wer im Alter mietfrei wohnt, hat eine Form der privaten Vorsorge bereits in der Immobilie steckt.

Eingeführt 2008 als Teil des Eigenheimrentengesetzes, hat sich Wohn-Riester über die Jahre stark gewandelt. Die Förderung blieb attraktiv für Familien mit Kindern, aber kompliziert. Wer alle Regeln einhält, kann pro Jahr deutlich über 1.000 Euro an Zulagen erhalten.

Die folgenden Abschnitte zeigen, wie die Förderung 2026 funktioniert, welche Zulagen und Steuervorteile genau möglich sind, was bei der nachgelagerten Besteuerung im Alter zu beachten ist und wie sich die geplante Altersvorsorgereform auswirken wird.

Was ist Wohn-Riester?

Wohn-Riester ist eine zertifizierte Riester-Vorsorgeform mit dem Schwerpunkt auf selbstgenutztem Wohneigentum. Statt einer Geldrente im Alter bietet Wohn-Riester die Möglichkeit, das angesparte Kapital zur Tilgung eines Immobilienkredits oder zum Aufbau einer Bausparsumme einzusetzen.

Es gibt zwei klassische Vertragsarten: Den Wohn-Riester-Bausparvertrag (Sparen, dann Darlehen) und den Wohn-Riester-Darlehensvertrag (sofortige Tilgung eines bestehenden Immobilienkredits). Beide werden staatlich gefördert und müssen von der BaFin zertifiziert sein.

Rechtsgrundlage Eigenheimrentengesetz

Wohn-Riester ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) und in §§ 79 ff. EStG geregelt. Die zentrale Stelle für Altersvermögen (ZfA) verwaltet die Zulagen. Sie zieht die staatliche Förderung jährlich ein und schreibt sie dem Vertrag des Sparers gut.

Wer ist riester-berechtigt?

Riester-berechtigt sind alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder bestimmten verwandten Versicherungen angehören. Zu den unmittelbar Berechtigten zählen rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Bezieher von Arbeitslosengeld. Mittelbar berechtigt sind Ehepartner unmittelbar Berechtigter mit eigenem Vertrag.

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Beamte, Richter, Soldaten und Berufssoldaten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I und II (vormals Hartz IV)
  • Pflichtversicherte Selbstständige (z. B. Handwerker, Künstler)
  • Ehepartner mittelbar berechtigt durch eigenen Vertrag
  • Mindestens 60 Euro Eigenbeitrag pro Jahr (Sockelbeitrag)

Selbstständige meist nicht berechtigt

Freiberufler und nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige können Wohn-Riester in der Regel nicht direkt beanspruchen. Eine Ausnahme gilt für Handwerker, Künstler nach KSVG und Selbstständige in pflichtversicherten Berufsgruppen. Wer keinen Anspruch hat, sollte stattdessen die Basisrente (Rürup) prüfen, die jedoch keine Wohnoption bietet.

Wie hoch ist die Förderung 2026?

Die Wohn-Riester-Förderung besteht aus drei Bausteinen: Grundzulage, Kinderzulage und Sonderausgabenabzug. Welche Variante effektiv die höhere Förderung bringt, prüft das Finanzamt automatisch in der Günstigerprüfung.

FörderbausteinHöhe 2026Voraussetzung
Grundzulage pro Person175 Euro p.a.Mindestbeitrag erfüllen
Kinderzulage (Geburt vor 2008)185 Euro p.a.Bezug von Kindergeld
Kinderzulage (Geburt ab 2008)300 Euro p.a.Bezug von Kindergeld
Berufseinsteigerbonus200 Euro einmaligErstvertrag vor dem 25. Lebensjahr
Sonderausgabenabzugbis 2.100 Euro p.a.Steuerlich abzugsfähig
Mindestbeitrag4 % des VorjahreseinkommensMindestens 60 Euro
Sockelbeitrag60 Euro p.a.Auch bei niedrigem Einkommen

Beispielrechnung Familie mit zwei Kindern (Geburt 2015 und 2018): Beide Eltern erhalten 175 Euro Grundzulage, plus 600 Euro Kinderzulage = 950 Euro pro Jahr Zulage. Bei 25 Jahren Vertragslaufzeit summiert sich das auf rund 23.750 Euro plus die steuerliche Komponente.

Mindestbeitrag von 4 Prozent zwingend

Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sie 4 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens (max. 2.100 Euro) selbst einzahlen, abzüglich der Zulagen. Wer weniger einzahlt, erhält die Zulagen anteilig gekürzt. Bei zwei Kindern und 30.000 Euro Einkommen sind also 1.200 Euro – 950 Euro Zulagen = 250 Euro Eigenbeitrag fällig.

Wie nutze ich Wohn-Riester für mein Eigenheim?

Wohn-Riester kennt mehrere Verwendungsoptionen. Welche passt, hängt davon ab, in welcher Phase des Immobilienprojekts Sie stehen.

  1. 1

    Wohn-Riester-Bausparvertrag abschließen

    Wer noch keinen Hauskauf konkret geplant hat, schließt einen Wohn-Riester-Bausparvertrag bei einer Bausparkasse ab. In der Sparphase fließen Zulagen und eigene Einzahlungen. Mit Zuteilung erfolgt die Auszahlung als Bausparsumme, die für Bau, Kauf oder Modernisierung eingesetzt wird.

  2. 2

    Wohn-Riester-Darlehensvertrag wählen

    Wer bereits eine Immobilie finanziert oder konkret bauen möchte, schließt einen Wohn-Riester-Darlehensvertrag bei einer Bank ab. Die Tilgung erfolgt mit Zulagen und eigenen Beiträgen direkt in den Kredit. Anbieter sind Sparkassen, Volksbanken und einige Geschäftsbanken.

  3. 3

    Bestehenden Riester-Vertrag in Wohn-Riester überführen

    Ein klassischer Riester-Vertrag (Renten- oder Fondsvertrag) kann steuerunschädlich aufgelöst und in einen Wohn-Riester-Vertrag überführt werden. Voraussetzung: Selbstnutzung der Immobilie. Nach der Überführung läuft die Förderung wie gewohnt weiter.

  4. 4

    Energetische Sanierung als neue Option (seit 2024)

    Seit 2024 dürfen Wohn-Riester-Mittel auch für die energetische Sanierung des selbstgenutzten Eigenheims verwendet werden. Mindestinvestition: 6.000 Euro. Die Maßnahmen müssen den BEG-Anforderungen entsprechen. Diese Option erlaubt es, alte Riester-Verträge nachträglich noch sinnvoll zu nutzen.

  5. 5

    Selbstnutzung beibehalten und Wohnförderkonto pflegen

    Während der gesamten Tilgungsphase und bis zum Renteneintritt müssen Sie die Immobilie selbst bewohnen. Eine vorübergehende berufliche Vermietung ist erlaubt. Ein dauerhafter Auszug bedeutet, dass Sie das Wohnförderkonto auflösen oder den Vertrag rückabwickeln müssen.

Wie funktioniert die nachgelagerte Besteuerung im Alter?

Der Haken bei Wohn-Riester ist die nachgelagerte Besteuerung. Während Zulagen und Beiträge in der Ansparphase steuerfrei sind, müssen sie im Alter mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Dazu führt der Anbieter ein Wohnförderkonto, in dem alle steuerlich begünstigten Beträge plus eine fiktive Verzinsung von 2 Prozent p.a. erfasst werden. Mit Renteneintritt entscheiden Sie zwischen zwei Varianten der Besteuerung.

  • Variante 1: Einmalbesteuerung mit 30 Prozent Rabatt – das Wohnförderkonto wird zu 70 Prozent besteuert
  • Variante 2: Streckung der Besteuerung bis zum 85. Lebensjahr – Wohnförderkonto wird gleichmäßig auf die Jahre verteilt versteuert
  • Im Todesfall vor Aufösung können die Erben die laufende Streckung übernehmen, sofern sie das Eigentum erben
  • Bei Wegzug ins Ausland endet die Förderung, das Wohnförderkonto wird sofort versteuert
  • Bei Verkauf der Immobilie haben Sie 4 Jahre Zeit, das Geld in eine Folgeimmobilie zu investieren
Beratungsgespraech zur Eigenheimrente
Beratungsgespraech zur Eigenheimrente: Komplexe Vertragsmodalitaeten erfordern fachkundige Begleitung. Bild: KI generiert

Häufige Fragen zu Wohn-Riester

Wie hoch ist die Wohn-Riester-Förderung 2026?

Die jährliche Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person, Ehepartner mit eigenem Vertrag erhalten zusammen also 350 Euro. Pro Kind, das 2008 oder später geboren wurde, gibt es 300 Euro Kinderzulage; für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro. Junge Sparer unter 25 erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Wie viel kann ich steuerlich absetzen?

Riester-Beiträge sind als Sonderausgaben bis zu 2.100 Euro pro Jahr steuerlich abzugsfähig (§ 10a EStG). Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis oder die Zulagen höher sind. Bei höheren Einkommen ist die steuerliche Wirkung meist günstiger als die Zulagen.

Wofür kann ich Wohn-Riester nutzen?

Wohn-Riester kann für den Bau, Kauf oder die Entschuldung selbstgenutzten Wohneigentums in Deutschland verwendet werden. Seit 2024 ist auch die energetische Sanierung des selbstgenutzten Eigenheims förderfähig (mindestens 6.000 Euro Investition). Voraussetzung ist die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz.

Was ist das Wohnförderkonto?

Das Wohnförderkonto erfasst alle geförderten Beiträge und Tilgungsleistungen plus eine fiktive Verzinsung von 2 Prozent. Im Rentenalter werden diese Summen nachgelagert besteuert, also entweder einmalig zu 70 Prozent oder gestreckt bis zum 85. Lebensjahr. Wer auszieht oder vermietet, muss anteilig zurückzahlen.

Welche Vertragsarten gibt es bei Wohn-Riester?

Es gibt zwei Hauptvarianten: Den Wohn-Riester-Bausparvertrag (Spar- und Darlehensphase) bei Bausparkassen und den Wohn-Riester-Darlehensvertrag (reine Tilgung) bei Banken. Beide sind staatlich zertifiziert. Die Auswahl hängt davon ab, ob der Hausbau noch bevorsteht oder bereits ein Kredit getilgt wird.

Was ändert sich mit der Altersvorsorgereform 2027?

Das Altersvorsorgereformgesetz soll 2026 vom Bundestag verabschiedet werden und ab Januar 2027 in Kraft treten. Bestehende Riester-Verträge werden unter Bestandsschutz weiterlaufen. Ein Wechsel ins neue System ist nur freiwillig ab 2027 möglich. Genauere Konditionen werden im Lauf des Jahres 2026 erwartet.

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