Wer sich als thüringisches Unternehmen professionell zu Digitalisierung oder KI beraten lassen möchte, muss dafür nicht zwingend ein Digitalisierungsprogramm im engeren Sinne nutzen: Die Beratungsrichtlinie Intensivberatung fördert externe Beratung in insgesamt 16 Feldern, und seit 2025 gehört Digitalisierung und Künstliche Intelligenz ausdrücklich dazu.
Träger des Programms sind die Thüringer Aufbaubank (TAB) sowie RKW Thüringen als Partner. Dieser Artikel erklärt die Förderhöhe, die Antragsberechtigung, das relevante Beratungsfeld und den Antragsweg.
Was ist die Beratungsrichtlinie Intensivberatung?
Die Beratungsrichtlinie Intensivberatung ist ein Zuschussprogramm für externe Unternehmensberatung thüringischer KMU und Freiberufler. Gefördert wird ein Teil des Beratertagessatzes, wobei die Förderhöhe davon abhängt, ob ein zertifizierter, qualitätsgesicherter Berater oder ein direkt beauftragter Berater eingesetzt wird.
Getragen wird das Programm von der Thüringer Aufbaubank (TAB) gemeinsam mit RKW Thüringen als Partner für die Qualitätssicherung der Beratungsleistungen.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Bezug zu Thüringen:
- KMU im Sinne der EU-Definition: weniger als 250 Mitarbeitende und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme
- Freiberufler mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen
- Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen
Ausschlüsse
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Förderhöhe: Tagessätze und Beratertage
Die Förderquote liegt einheitlich bei 50 Prozent des Beratertagessatzes. Der maximal bezuschusste Tagessatz unterscheidet sich jedoch danach, ob ein qualitätsgesicherter oder ein direkt beauftragter Berater eingesetzt wird:
| Art der Beauftragung | Förderquote | Max. Tagessatz |
|---|---|---|
| Zertifizierter, qualitätsgesicherter Berater | 50 Prozent | bis 950 Euro/Tag |
| Direkte Beauftragung | 50 Prozent | bis 800 Euro/Tag |
Bis zu 20 Beratertage pro Fall
Je Förderfall sind bis zu 20 Beratertage förderfähig. Bei Ausschöpfung des Höchstsatzes von 950 Euro pro Tag und 50 Prozent Förderquote ergibt sich rechnerisch ein maximaler Zuschuss von bis zu 9.500 Euro über 20 Beratertage bei einem qualitätsgesicherten Berater.
Die 16 Beratungsfelder – Digitalisierung und KI seit 2025 dabei
Die Beratungsrichtlinie Intensivberatung deckt insgesamt 16 Beratungsfelder ab. Seit 2025 wurde das Feld „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz“ neu in den Katalog aufgenommen, sodass sich Beratungsleistungen zu Digitalisierungsstrategien, KI-Einführung und verwandten Themen gezielt fördern lassen.
Neues Beratungsfeld seit 2025
Vor 2025 mussten sich thüringische Unternehmen mit KI- oder Digitalisierungsvorhaben unter anderen Beratungsfeldern einordnen. Mit der eigenständigen Aufnahme von „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz“ lässt sich der Beratungsbedarf zu diesem Thema nun gezielt und passgenau fördern.
Antragstellung: Qualitätssicherer und TAB-Portal
Der Weg zur Förderung beginnt nicht direkt bei der TAB, sondern bei der Auswahl des Beraters:
- 1
Kontakt zu einem anerkannten Qualitätssicherer
Nehmen Sie zunächst Kontakt zu einem von RKW Thüringen anerkannten Qualitätssicherer auf, der die Qualität der geplanten Beratungsleistung bestätigt.
- 2
Förderantrag über das TAB-Online-Portal
Stellen Sie den eigentlichen Förderantrag über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB).
RKW Thüringen als Partner
RKW Thüringen unterstützt bei der Suche nach einem anerkannten Berater und bei der Qualitätssicherung der Beratungsleistung. Informationen dazu finden Sie auf rkw-thueringen.de, den eigentlichen Förderantrag stellen Sie über das Portal der TAB.
Häufige Fragen zur Beratungsrichtlinie Intensivberatung Thüringen
Was ist die Beratungsrichtlinie Intensivberatung Thüringen?
Die Beratungsrichtlinie Intensivberatung ist ein Zuschussprogramm der Thüringer Aufbaubank (TAB) für externe Unternehmensberatung. Gefördert werden 50 Prozent des Beratertagessatzes, bis zu 20 Beratertage pro Fall, in 16 unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Wie hoch ist der Zuschuss zum Beratertagessatz?
Bei einem zertifizierten, qualitätsgesicherten Berater werden 50 Prozent des Tagessatzes bezuschusst, maximal 950 Euro pro Tag. Bei direkter Beauftragung ohne Qualitätssicherung liegt der maximale bezuschusste Tagessatz bei 800 Euro. Insgesamt sind bis zu 20 Beratertage pro Fall förderfähig.
Wer ist für die Intensivberatung antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition, also Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro, sowie Freiberufler mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen.
Ist Digitalisierung und Künstliche Intelligenz als Beratungsfeld förderfähig?
Ja. Seit 2025 wurde „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz“ als eigenes Beratungsfeld in die 16 förderfähigen Beratungsfelder der Richtlinie aufgenommen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Zunächst wird Kontakt zu einem anerkannten Qualitätssicherer aufgenommen. Der eigentliche Förderantrag wird anschließend über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt.
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Verwandte Förderprogramme
Verwendete Quellen
- made-with.ai: Übersicht KI- und Digitalisierungsförderungen
- Thüringer Aufbaubank (TAB): Beratungsrichtlinie Intensivberatung
- RKW Thüringen
Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.
