Thüringische Unternehmen, die ein Innovationsvorhaben umsetzen wollen, finden mit InnoInvest ein Zuschussprogramm, das sich nicht auf ein einzelnes Thema wie Digitalisierung beschränkt, sondern breit angelegte Innovationsförderung betreibt. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz gehören dabei zu den Themen, die sich unter den vier anerkannten Innovationsarten fördern lassen.
Träger des Programms ist die Thüringer Aufbaubank (TAB). Dieser Artikel erklärt die Förderhöhe, die Antragsberechtigung, die vier förderfähigen Innovationsarten und den Antragsweg.
Was ist InnoInvest Thüringen?
InnoInvest ist ein Zuschussprogramm der Thüringer Aufbaubank (TAB) für Innovationsvorhaben. Anders als klassische Digitalisierungsförderungen setzt InnoInvest nicht an einem bestimmten Thema an, sondern an der Frage, ob ein Vorhaben für das antragstellende Unternehmen eine Innovation darstellt – unabhängig davon, in welchem Bereich diese Innovation liegt.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Höhe der geplanten Ausgaben für das Vorhaben und steigt mit diesen Ausgaben.
Wer ist antragsberechtigt?
InnoInvest richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen:
- Gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
- Freiberufler der Wirtschafts- und Kreativbranche mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
- Das Vorhaben muss eine Innovation darstellen, die neu für das antragstellende Unternehmen ist
Förderhöhe: gestaffelt nach Ausgaben
Der Zuschuss steigt mit der Höhe der geplanten Ausgaben für das Innovationsvorhaben:
| Ausgaben für das Vorhaben | Zuschuss |
|---|---|
| ab 5.000 Euro | 2.500 Euro |
| ab 20.000 Euro | 5.000 Euro |
| bei 1 Million Euro | bis zu 200.000 Euro |
Staffelung als Anreiz für größere Vorhaben
Die Staffelung reicht von kleineren Vorhaben mit 5.000 Euro Ausgaben und 2.500 Euro Zuschuss bis zu umfangreichen Innovationsvorhaben mit 1 Million Euro Ausgaben und bis zu 200.000 Euro Zuschuss. Lassen Sie sich zur genauen Einordnung Ihres konkreten Vorhabens von der TAB beraten.
Welche Innovationen sind förderfähig?
InnoInvest erkennt vier Innovationsarten an. Ein Vorhaben ist förderfähig, wenn es mindestens einer dieser Arten zuzuordnen ist:
- Ein neues Produkt oder Verfahren
- Eine Prozessinnovation
- Ein neues Geschäftsmodell
- Ein neuer organisatorischer Prozess
Digitalisierung und KI sind keine eigene Kategorie
InnoInvest ist kein Digitalisierungsprogramm im engeren Sinne. Digitalisierungs- und KI-Vorhaben sind förderfähig, wenn sie sich einer der vier genannten Innovationsarten zuordnen lassen – etwa als neues digitales Produkt, als KI-gestützte Prozessinnovation oder als neues, KI-basiertes Geschäftsmodell. Bereiten Sie Ihren Antrag entsprechend so vor, dass die Zuordnung klar erkennbar ist.
Antragstellung über die Thüringer Aufbaubank
Der Antrag für InnoInvest wird über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt.
Ausgaben und Innovationsart vor Antragstellung klären
Da sich sowohl die Höhe des Zuschusses als auch die Förderfähigkeit an der geplanten Ausgabenhöhe und der Einordnung in eine der vier Innovationsarten orientieren, empfiehlt es sich, beide Punkte vor der Antragstellung mit der TAB zu klären.
Häufige Fragen zu InnoInvest Thüringen
Was ist InnoInvest Thüringen?
InnoInvest ist ein gestaffeltes Zuschussprogramm der Thüringer Aufbaubank (TAB) für Innovationsvorhaben thüringischer Unternehmen und Freiberufler. Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der geplanten Ausgaben für das Vorhaben und reicht von 2.500 Euro bis zu 200.000 Euro.
Wie hoch ist der Zuschuss bei InnoInvest?
Der Zuschuss ist nach Ausgabenhöhe gestaffelt: Ab 5.000 Euro Ausgaben gibt es 2.500 Euro Zuschuss, ab 20.000 Euro Ausgaben 5.000 Euro Zuschuss, und bei Ausgaben von 1 Million Euro sind bis zu 200.000 Euro Zuschuss möglich.
Wer ist für InnoInvest antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler der Wirtschafts- und Kreativbranche mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
Sind Digitalisierungs- und KI-Projekte bei InnoInvest förderfähig?
Ja. InnoInvest ist kein reines Digitalisierungsprogramm, sondern fördert Innovationsvorhaben allgemein. Digitalisierungs- und KI-Projekte sind förderfähig, sofern sie einer der vier anerkannten Innovationsarten zuzuordnen sind.
Welche vier Innovationsarten erkennt InnoInvest an?
Förderfähig sind: ein neues Produkt oder Verfahren, eine Prozessinnovation, ein neues Geschäftsmodell oder ein neuer organisatorischer Prozess. Entscheidend ist, dass das Vorhaben für das antragstellende Unternehmen eine Innovation darstellt, also neu für den eigenen Betrieb ist.
Wie wird InnoInvest beantragt?
Der Antrag wird über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt.
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Verwendete Quellen
Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.
