Wirtschaft
Aktualisiert am 16. August 2026

InnoInvest Thüringen 2026 – gestaffelter Zuschuss bis 200.000 Euro für Innovationsvorhaben

Auf einen Blick

InnoInvest fördert Innovationsvorhaben thüringischer Unternehmen und Freiberufler mit einem nach Ausgabenhöhe gestaffelten Zuschuss: 2.500 Euro ab 5.000 Euro Ausgaben, 5.000 Euro ab 20.000 Euro Ausgaben, bis zu 200.000 Euro bei 1 Million Euro Ausgaben. Gefördert werden vier Innovationsarten – darunter fallen auch Digitalisierungs- und KI-Projekte, sofern sie eine dieser Arten erfüllen. Der Antrag läuft über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB).

InnoInvest Thüringen – symbolische Illustration

Thüringische Unternehmen, die ein Innovationsvorhaben umsetzen wollen, finden mit InnoInvest ein Zuschussprogramm, das sich nicht auf ein einzelnes Thema wie Digitalisierung beschränkt, sondern breit angelegte Innovationsförderung betreibt. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz gehören dabei zu den Themen, die sich unter den vier anerkannten Innovationsarten fördern lassen.

Träger des Programms ist die Thüringer Aufbaubank (TAB). Dieser Artikel erklärt die Förderhöhe, die Antragsberechtigung, die vier förderfähigen Innovationsarten und den Antragsweg.

Was ist InnoInvest Thüringen?

InnoInvest ist ein Zuschussprogramm der Thüringer Aufbaubank (TAB) für Innovationsvorhaben. Anders als klassische Digitalisierungsförderungen setzt InnoInvest nicht an einem bestimmten Thema an, sondern an der Frage, ob ein Vorhaben für das antragstellende Unternehmen eine Innovation darstellt – unabhängig davon, in welchem Bereich diese Innovation liegt.

Die Förderhöhe richtet sich nach der Höhe der geplanten Ausgaben für das Vorhaben und steigt mit diesen Ausgaben.

Wer ist antragsberechtigt?

InnoInvest richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen:

  • Gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
  • Freiberufler der Wirtschafts- und Kreativbranche mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
  • Das Vorhaben muss eine Innovation darstellen, die neu für das antragstellende Unternehmen ist

Förderhöhe: gestaffelt nach Ausgaben

Der Zuschuss steigt mit der Höhe der geplanten Ausgaben für das Innovationsvorhaben:

Ausgaben für das VorhabenZuschuss
ab 5.000 Euro2.500 Euro
ab 20.000 Euro5.000 Euro
bei 1 Million Eurobis zu 200.000 Euro

Staffelung als Anreiz für größere Vorhaben

Die Staffelung reicht von kleineren Vorhaben mit 5.000 Euro Ausgaben und 2.500 Euro Zuschuss bis zu umfangreichen Innovationsvorhaben mit 1 Million Euro Ausgaben und bis zu 200.000 Euro Zuschuss. Lassen Sie sich zur genauen Einordnung Ihres konkreten Vorhabens von der TAB beraten.

Welche Innovationen sind förderfähig?

InnoInvest erkennt vier Innovationsarten an. Ein Vorhaben ist förderfähig, wenn es mindestens einer dieser Arten zuzuordnen ist:

  • Ein neues Produkt oder Verfahren
  • Eine Prozessinnovation
  • Ein neues Geschäftsmodell
  • Ein neuer organisatorischer Prozess

Digitalisierung und KI sind keine eigene Kategorie

InnoInvest ist kein Digitalisierungsprogramm im engeren Sinne. Digitalisierungs- und KI-Vorhaben sind förderfähig, wenn sie sich einer der vier genannten Innovationsarten zuordnen lassen – etwa als neues digitales Produkt, als KI-gestützte Prozessinnovation oder als neues, KI-basiertes Geschäftsmodell. Bereiten Sie Ihren Antrag entsprechend so vor, dass die Zuordnung klar erkennbar ist.

Antragstellung über die Thüringer Aufbaubank

Der Antrag für InnoInvest wird über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt.

Ausgaben und Innovationsart vor Antragstellung klären

Da sich sowohl die Höhe des Zuschusses als auch die Förderfähigkeit an der geplanten Ausgabenhöhe und der Einordnung in eine der vier Innovationsarten orientieren, empfiehlt es sich, beide Punkte vor der Antragstellung mit der TAB zu klären.

Häufige Fragen zu InnoInvest Thüringen

Was ist InnoInvest Thüringen?

InnoInvest ist ein gestaffeltes Zuschussprogramm der Thüringer Aufbaubank (TAB) für Innovationsvorhaben thüringischer Unternehmen und Freiberufler. Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der geplanten Ausgaben für das Vorhaben und reicht von 2.500 Euro bis zu 200.000 Euro.

Wie hoch ist der Zuschuss bei InnoInvest?

Der Zuschuss ist nach Ausgabenhöhe gestaffelt: Ab 5.000 Euro Ausgaben gibt es 2.500 Euro Zuschuss, ab 20.000 Euro Ausgaben 5.000 Euro Zuschuss, und bei Ausgaben von 1 Million Euro sind bis zu 200.000 Euro Zuschuss möglich.

Wer ist für InnoInvest antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler der Wirtschafts- und Kreativbranche mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.

Sind Digitalisierungs- und KI-Projekte bei InnoInvest förderfähig?

Ja. InnoInvest ist kein reines Digitalisierungsprogramm, sondern fördert Innovationsvorhaben allgemein. Digitalisierungs- und KI-Projekte sind förderfähig, sofern sie einer der vier anerkannten Innovationsarten zuzuordnen sind.

Welche vier Innovationsarten erkennt InnoInvest an?

Förderfähig sind: ein neues Produkt oder Verfahren, eine Prozessinnovation, ein neues Geschäftsmodell oder ein neuer organisatorischer Prozess. Entscheidend ist, dass das Vorhaben für das antragstellende Unternehmen eine Innovation darstellt, also neu für den eigenen Betrieb ist.

Wie wird InnoInvest beantragt?

Der Antrag wird über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt.

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Aktualisiert am 16. August 2026

Verwendete Quellen

Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.