Die Digitalisierungsförderung Mittelstand M-V zählte zu den zentralen Landesprogrammen für Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie richtete sich gezielt an Betriebe aus Produktion, Handwerk und Tourismus und unterstützte Investitionen in digitale Technik und Prozesse mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Aktuell ist die Antragstellung jedoch vorübergehend eingestellt. Dieser Artikel dokumentiert die bisherigen Konditionen als Referenz und zeigt, welche Fördermöglichkeit Unternehmen mit KI-Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern stattdessen offensteht.
Wichtig: Die im Folgenden beschriebenen Konditionen gelten für die Zeit, in der das Programm noch Anträge angenommen hat. Sie sind derzeit keine aktive Fördermöglichkeit.
Was war die Digitalisierungsförderung Mittelstand M-V?
Das Programm war als Zuschuss konzipiert, der Unternehmen bei Investitionen in Digitalisierung finanziell unterstützte, ohne dass eine Rückzahlung erforderlich war. Gefördert wurden Vorhaben, mit denen Betriebe ihre digitale Ausstattung, ihre Prozesse oder ihre digitalen Vertriebswege verbesserten.
Anders als reine Innovationsförderprogramme war die Digitalisierungsförderung Mittelstand M-V bewusst auf drei Branchen begrenzt: Produktion, Handwerk und Tourismus. Unternehmen aus anderen Wirtschaftszweigen waren von vornherein nicht antragsberechtigt.
Zuschuss, kein Darlehen
Die Digitalisierungsförderung Mittelstand M-V war ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Damit unterschied sie sich von zinsverbilligten Förderdarlehen, wie sie andere Bundesländer für Digitalisierungsvorhaben anbieten.
Bisherige Konditionen: Förderhöhe und Voraussetzungen
Solange das Programm Anträge angenommen hat, galten folgende Eckdaten:
- Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten
- Förderhöchstbetrag: 50.000 Euro je Vorhaben
- Mindestinvestitionssumme: 30.000 Euro
- Antragsberechtigt: kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten
- Nur für Unternehmen aus Produktion, Handwerk oder Tourismus
Diese Konditionen sind derzeit nicht abrufbar
Die genannten Werte beschreiben den letzten Stand des Programms vor der Aussetzung. Da aktuell keine Anträge angenommen werden, können Sie diese Förderung derzeit nicht in Anspruch nehmen.
Warum die Antragstellung derzeit ausgesetzt ist
Die Digitalisierungsförderung Mittelstand M-V ist vorübergehend eingestellt. Anders als bei einem endgültig ausgelaufenen Programm ist nicht bekannt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern die Förderung dauerhaft beendet hat – die verfügbaren Informationen sprechen von einer vorübergehenden Aussetzung. Ein konkreter Termin für eine mögliche Wiederaufnahme liegt jedoch nicht vor.
Unternehmen, die auf diese Förderung gewartet haben, sollten sich daher regelmäßig bei der zuständigen Stelle über den aktuellen Stand informieren und parallel prüfen, ob eines der unten genannten Alternativprogramme für ihr Vorhaben infrage kommt.
Alternative für KI-Projekte: KI-Förderung Mecklenburg-Vorpommern
Für Unternehmen, deren Digitalisierungsvorhaben überwiegend den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zum Gegenstand hat, ist die Digitalisierungsförderung Mittelstand M-V ohnehin nicht die passende Anlaufstelle. Seit Juli 2026 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein eigenständiges Programm für genau diese Fälle: die Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz.
Aktiv seit Juli 2026: KI-Förderung Mecklenburg-Vorpommern
Die Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz richtet sich an gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern und bezuschusst KI-Vorhaben mit 50 Prozent bis maximal 50.000 Euro. Sie wird über die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH abgewickelt.
Häufige Fragen zur Digitalisierungsförderung Mittelstand M-V
Kann ich die Digitalisierungsförderung Mittelstand M-V noch beantragen?
Nein, die Digitalisierungsförderung Mittelstand M-V ist derzeit vorübergehend eingestellt. Neue Anträge werden aktuell nicht angenommen. Ob und wann das Programm wieder geöffnet wird, ist auf Basis der verfügbaren Informationen nicht absehbar.
Wie hoch war die Förderung, als das Programm noch lief?
Vor der Aussetzung förderte das Programm bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, mit einer Obergrenze von 50.000 Euro. Voraussetzung war eine förderfähige Investitionssumme von mindestens 30.000 Euro.
Welche Unternehmen waren antragsberechtigt?
Antragsberechtigt waren kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten aus den Bereichen Produktion, Handwerk und Tourismus. Unternehmen außerhalb dieser Branchen waren von der Förderung ausgeschlossen.
Was ist die Alternative für KI-Projekte in Mecklenburg-Vorpommern?
Für Vorhaben, bei denen überwiegend der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Mittelpunkt steht, steht seit Juli 2026 die neue Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Sie wird über die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH abgewickelt und bietet ebenfalls einen Zuschuss von 50 Prozent bis maximal 50.000 Euro.
Gilt die Aussetzung auch für bereits bewilligte Anträge?
Die vorliegenden Informationen betreffen die Möglichkeit, neue Anträge zu stellen. Zu bereits bewilligten und laufenden Förderfällen liegen keine gesonderten Angaben vor. Betroffene Unternehmen sollten sich für Auskünfte zu ihrem konkreten Bewilligungsbescheid direkt an die zuständige Stelle wenden.
Was sollten Unternehmen jetzt tun, die eine Digitalisierung planen?
Unternehmen aus Produktion, Handwerk oder Tourismus, deren Vorhaben nicht überwiegend auf den Einsatz von KI ausgerichtet ist, sollten sich nach Alternativen umsehen. Infrage kommen etwa bundesweite Programme wie die Mittelstand-Digital Zentren oder der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW. Für KI-Vorhaben in M-V ist die KI-Förderung Mecklenburg-Vorpommern der richtige Ansprechpartner.
Verwandte Förderprogramme
Verwendete Quellen
Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.
