Wirtschaft
Aktualisiert am 16. August 2026

KI-Förderung Mecklenburg-Vorpommern 2026 – 50 Prozent Zuschuss bis 50.000 Euro für den Einsatz von KI

Auf einen Blick

Die Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz ist seit Juli 2026 das neue Landesprogramm für KI-Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie bezuschusst als De-minimis-Beihilfe Vorhaben mit überwiegendem KI-Einsatz zu 50 Prozent, maximal 50.000 Euro je Projekt. Träger ist die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH.

KI-Förderung Mecklenburg-Vorpommern – symbolische Illustration

Mit der Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz hat Mecklenburg-Vorpommern im Juli 2026 ein eigenständiges Programm eingeführt, das gezielt auf KI-Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen zugeschnitten ist. Anders als allgemeine Digitalisierungsförderungen setzt das Programm ausdrücklich voraus, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Mittelpunkt des geförderten Vorhabens steht.

Abgewickelt wird die Förderung über die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH, die als zuständige Stelle Anträge entgegennimmt und prüft.

Dieser Artikel erklärt, wer antragsberechtigt ist, wie hoch die Förderung ausfällt und welche Vorhaben konkret unterstützt werden.

Was ist die Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz?

Das Programm ist als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgestaltet, der Unternehmen bei der Einführung und Anwendung von KI-Technologien finanziell unterstützt. Rechtlich handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe, für die die üblichen beihilferechtlichen Höchstgrenzen gelten.

Kern der Förderung ist der Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf maximal 50.000 Euro je Vorhaben. Damit unterscheidet sich das Programm von der allgemeinen, derzeit ausgesetzten Digitalisierungsförderung Mittelstand M-V, die branchenspezifisch auf Produktion, Handwerk und Tourismus begrenzt war.

Neues Programm seit Juli 2026

Die Förderung ist erst seit Juli 2026 verfügbar. Da es sich um ein neues Programm handelt, lohnt sich vor der Antragstellung eine direkte Rücksprache mit der TBI, um den aktuellen Stand der Förderpraxis und eventuelle Detailregelungen zu klären.

Wer ist antragsberechtigt?

Die Förderung richtet sich an gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Gewerbliches Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten
  • Unternehmenssitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Umsetzung des geförderten Vorhabens ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern
  • Vorhaben betrifft überwiegend den Einsatz von Künstlicher Intelligenz
  • Höchstens ein gefördertes Vorhaben je Antragsteller innerhalb von drei Jahren

Nur ein Vorhaben in drei Jahren

Je Antragsteller ist innerhalb von drei Jahren nur ein gefördertes Vorhaben möglich. Wer mehrere KI-Projekte plant, sollte diese möglichst bündeln oder die Reihenfolge sorgfältig planen, um den Zuschuss optimal zu nutzen.

Förderhöhe und Mindestinvestition

Die Förderquote beträgt einheitlich 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag liegt bei 50.000 Euro je Vorhaben. Gleichzeitig gilt eine Mindestinvestitionssumme, die sich nach der Unternehmensgröße richtet:

UnternehmensgrößeMindestinvestitionFörderquoteMaximaler Zuschuss
bis 50 Beschäftigte15.000 Euro50 %50.000 Euro
mehr als 50 Beschäftigte20.000 Euro50 %50.000 Euro

Größere Unternehmen brauchen ein größeres Projekt

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten benötigen ein Vorhaben mit mindestens 20.000 Euro förderfähigen Kosten, um die Mindestinvestitionsschwelle zu erreichen. Kleinere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten kommen bereits ab 15.000 Euro in den Genuss der Förderung.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Gefördert werden Vorhaben, bei denen überwiegend der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Mittelpunkt steht und die zu einer wesentlichen Verbesserung von Unternehmensprozessen führen. Die Förderung ist branchenübergreifend angelegt, wobei folgende Einsatzbereiche ausdrücklich genannt werden:

  • Produktion
  • Dienstleistungen
  • Logistik
  • Marketing und Vertrieb
  • KI-bezogene IT-Sicherheit

Entscheidend ist, dass der KI-Einsatz nicht nur ein Nebenaspekt des Vorhabens ist, sondern überwiegend im Zentrum steht und eine signifikante Prozessverbesserung erwarten lässt.

Antragstellung über die TBI

Zuständige Stelle für die Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz ist die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH. Sie nimmt Anträge entgegen und prüft die Förderfähigkeit der eingereichten Vorhaben.

  • Antragsberechtigung, Unternehmensgröße und Standort in Mecklenburg-Vorpommern vorab prüfen
  • Vorhaben so beschreiben, dass der überwiegende KI-Bezug und die erwartete Prozessverbesserung deutlich werden
  • Mindestinvestitionssumme entsprechend der eigenen Unternehmensgröße einplanen (15.000 bzw. 20.000 Euro)
  • De-minimis-rechtliche Höchstgrenzen des Unternehmens berücksichtigen
  • Kontakt zur TBI für aktuelle Antragsunterlagen und Fristen aufnehmen

De-minimis-Beihilfe beachten

Da die Förderung als De-minimis-Beihilfe gewährt wird, zählt sie zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen, die Ihr Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums insgesamt in Anspruch nehmen darf. Prüfen Sie vor der Antragstellung, welche De-minimis-Beihilfen Sie bereits erhalten haben.

Häufige Fragen zur KI-Förderung Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist der Zuschuss der KI-Förderung Mecklenburg-Vorpommern?

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro je Vorhaben. Es gilt eine Mindestinvestitionssumme, die sich nach der Unternehmensgröße richtet: 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und 20.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.

Seit wann gibt es diese Förderung?

Die Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz ist seit Juli 2026 in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar. Sie ist damit ein neues, eigenständiges Programm speziell für KI-Vorhaben.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und das geförderte Vorhaben auch dort umsetzen.

Welche Vorhaben werden konkret gefördert?

Gefördert werden Vorhaben, bei denen überwiegend der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Mittelpunkt steht und die zu einer wesentlichen Verbesserung von Prozessen führen. Förderfähige Bereiche sind unter anderem Produktion, Dienstleistungen, Logistik, Marketing und Vertrieb sowie KI-bezogene IT-Sicherheit.

Kann ich mehrfach einen Antrag stellen?

Nein. Je Antragsteller ist innerhalb von drei Jahren nur ein gefördertes Vorhaben möglich. Planen Sie Ihr Projekt daher so, dass es den größtmöglichen Nutzen für Ihr Unternehmen bringt.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Die Förderung wird über die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH abgewickelt. Als de-minimis-Beihilfe unterliegt sie den beihilferechtlichen Höchstgrenzen für Unternehmen. Details zum Antragsverfahren erhalten Sie direkt bei der TBI.

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Aktualisiert am 16. August 2026

Verwendete Quellen

Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.