Kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein, die ihre Digitalisierung angehen möchten, aber zunächst eine fundierte Standortbestimmung brauchen, finden in der DKU-Förderung ein zweistufiges Instrument: Zuerst wird die Beratung bezuschusst, danach – auf Basis eines konkreten Beraterberichts – die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.
Träger des Programms ist die WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein). Dieser Artikel erklärt die beiden Module, die Voraussetzungen, die geltenden Fristen und die De-minimis-Grenze.
Was ist die DKU-Förderung Schleswig-Holstein?
DKU steht für „Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen“. Das Programm gliedert sich bewusst in zwei aufeinanderfolgende Module: Im Beratungsmodul lässt sich ein Unternehmen von einer WTSH-anerkannten Beratungsfirma zu seinem Digitalisierungsvorhaben beraten. Das Ergebnis ist ein schriftlicher Beraterbericht. Erst auf dieser Grundlage kann anschließend das Umsetzungsmodul beantragt werden, mit dem die im Bericht empfohlenen Maßnahmen tatsächlich finanziert werden.
Diese Zweistufigkeit stellt sicher, dass die geförderte Umsetzung auf einer fundierten, extern begleiteten Analyse aufbaut, statt Digitalisierungsbudget ohne klaren Plan zu vergeben.
Wer ist antragsberechtigt?
Die DKU-Förderung richtet sich gezielt an kleine gewerbliche Unternehmen in Schleswig-Holstein:
- Kleines gewerbliches Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Weniger als 50 Mitarbeitende
- Jahresumsatz oder Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro
- Beratung im Rahmen des Beratungsmoduls ausschließlich über ein WTSH-anerkanntes Beratungsunternehmen
Ausgeschlossene Branchen
Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur und Landwirtschaft sind von der DKU-Förderung ausgeschlossen.
Förderhöhe: Beratungs- und Umsetzungsmodul
In beiden Modulen beträgt die maximale Förderquote 40 Prozent der jeweils förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kostenrahmen unterscheiden sich jedoch deutlich zwischen den Modulen:
| Modul | Förderfähige Kosten | Max. Förderquote |
|---|---|---|
| Beratungsmodul | 2.500 bis 20.000 Euro | 40 Prozent |
| Umsetzungsmodul | 10.000 bis 200.000 Euro | 40 Prozent |
Maximale Zuschusshöhe je Modul
Bei Ausschöpfung des oberen Kostenrahmens ergibt sich rechnerisch ein maximaler Zuschuss von bis zu 8.000 Euro im Beratungsmodul (40 Prozent von 20.000 Euro) und bis zu 80.000 Euro im Umsetzungsmodul (40 Prozent von 200.000 Euro). Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich immer nach den im Einzelfall anerkannten förderfähigen Kosten.
Ablauf: Beraterbericht und Fristen
Der Beraterbericht ist das zentrale Bindeglied zwischen den beiden Modulen. Er wird von einem WTSH-anerkannten Beratungsunternehmen im Rahmen des Beratungsmoduls erstellt und dokumentiert schriftlich die empfohlenen Digitalisierungsmaßnahmen. Ohne diesen Bericht ist eine Antragstellung für das Umsetzungsmodul nicht möglich.
- Beratung durch ein WTSH-anerkanntes Beratungsunternehmen
- Schriftlicher Beraterbericht als Voraussetzung für das Umsetzungsmodul
- Beratung muss innerhalb von 8 Monaten abgeschlossen werden
- Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen muss innerhalb von 18 Monaten erfolgen
Fristen unbedingt einplanen
Wird die Beratung nicht innerhalb von 8 Monaten oder die Umsetzung nicht innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen, gefährdet dies die Förderfähigkeit. Planen Sie beide Phasen entsprechend frühzeitig mit Ihrem Beratungsunternehmen und der WTSH.
De-minimis-Grenze und ausgeschlossene Branchen
Die DKU-Förderung wird als De-minimis-Beihilfe nach EU-Recht gewährt. Das bedeutet: Innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten darf ein Unternehmen insgesamt nicht mehr als 300.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten – unter Einbeziehung aller anderen De-minimis-Förderungen, die das Unternehmen im selben Zeitraum erhalten hat.
Vor Antragstellung prüfen
Prüfen Sie vor der Antragstellung, welche De-minimis-Beihilfen Ihr Unternehmen in den letzten 36 Monaten bereits erhalten hat, damit die 300.000-Euro-Grenze nicht überschritten wird. Die WTSH berät dazu im Rahmen der Antragstellung.
Häufige Fragen zur DKU-Förderung Schleswig-Holstein
Was ist die DKU-Förderung Schleswig-Holstein?
DKU steht für „Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen“. Es ist ein Zuschussprogramm der WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein) und besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Modulen: einem Beratungsmodul und einem Umsetzungsmodul. Beide Module werden mit bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Wie hoch ist die Förderung im Beratungs- und im Umsetzungsmodul?
Im Beratungsmodul sind förderfähige Kosten von 2.500 bis 20.000 Euro vorgesehen, im Umsetzungsmodul von 10.000 bis 200.000 Euro. In beiden Modulen beträgt die maximale Förderquote 40 Prozent der jeweils förderfähigen Kosten.
Wer ist für die DKU-Förderung antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro aufweisen. Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur und Landwirtschaft sind von der Förderung ausgeschlossen.
Was ist der Beraterbericht und warum ist er wichtig?
Der Beraterbericht ist eine schriftliche Dokumentation, die von einem WTSH-anerkannten Beratungsunternehmen im Rahmen des Beratungsmoduls erstellt wird. Er ist Voraussetzung dafür, dass anschließend ein Antrag für das Umsetzungsmodul gestellt werden kann.
Welche Fristen gelten für Beratung und Umsetzung?
Die Beratung muss innerhalb von 8 Monaten abgeschlossen werden. Für die Umsetzung der im Beraterbericht empfohlenen Maßnahmen gilt eine Frist von 18 Monaten.
Gibt es eine Förderobergrenze über mehrere Jahre?
Ja. Die DKU-Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung der EU. Ein Unternehmen darf innerhalb von 36 Monaten insgesamt nicht mehr als 300.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten, einschließlich anderer De-minimis-Förderungen.
Verwandte Förderprogramme
Verwendete Quellen
- made-with.ai: Übersicht KI- und Digitalisierungsförderungen
- WTSH: Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein
Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.
